Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 6, Nummer 12 › Seite 94

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1850-02-05, Seite 94

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Kirchengehen 6 · Konfirmation 10 · Krankheit 14 · Unzucht · Taufe 61

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mittlerweiſe das, wie ſie könnten ausharren, daß
wenn die rechtſchaffenen gottfürchtigen Prediger
ausgeſtorben wären und gottloſe Lehrer wieder an
ihre Statt lämen, der Pabſt dann wiederum herr⸗
ſchen und regieren könnte und Chriſtus gar ver⸗
tilget würde. Darum ſo gehe kein Mittel ein.
Als ich zu Worms auf dem Reichstage für dem
Kaiſer war, da wollt man auch, daß ich ſollte
beſſer Einigkeit machen. Da ſaget ich, wohlan,
ich bins zufrieden, allein daß Gottes Wort mir
frei bleibe. „Ey“, ſageten ſie, „es iſt ungereimet
Ding.“ Ja, reime. .. — Wenn es Land und
Leute anträf, da könnt man für mitteln, verglei⸗
ſchen, Fried und Einigkeit machen, aber allhie
ſind's grobe Eſel, ſie meinen, die Sache ſei eine
weltliche Sache. Aber nein, es iſt weit gefeilet,
da kannſt du nicht weder zu Gott noch zum ewigen
Leben kommen, du höreſt denn Gott allein
und ſein Wort. Es wirft das erſte Gebot
alle Ketzerei auf Erden hinweg, denn Abgötterei
macht und ſchmückt ein fein Deckchen, und gedenkt:
ey, das wird Gott gefallen. Aber ſiehe du zu,
mache nicht Friede außer dem göttlichen Wort.
Iſt nicht Gottes Wort da, ſo thue die Augen zu,
und ſprich: hie iſt keine Einigkeit oder Vertrag;
es ſind wohl Leute von hohem Verſtande, in der
heiligen Schrift, in der lateiniſchen Sprache und
in den Hiſtorien beleſen, aber gleichwohl ſind ſie
ſo große Narren, daß ſie nicht unterſcheiden kön⸗
nen Chriſtum und den Teufel, unter den ewigen
und zeitlichen Dingen. Denn von zeitlichen Sa⸗
chen, da kann man begeben .., ſich vergleichen und
nachgeben, aber nicht alſo in ewigen Sachen. Da
gilts nicht, oder man iſt verloren. Denn es
läßt ſich die Einigkeit nicht theilen.
Darum ſo ſage: Wir wollen thun, was wir nur
ſollen, es betreffe Leib und Leben, allein daß es
nicht wider Gott ſei. Denn das iſt denn nicht
unſer, darum ſo kann mans auch nicht verkäufen
noch vergeben; darum ſo müſſen wirs auch alleine
unſers HErr Gotts bleiben laſſen. (Aus:
Dr. Martin Luthers ungedruckte Predigten.
Aus den Handſchriften der herzoglichen Bibliothek
zu Wolfenbüttel herausgegeben von Dr. W.
Horck. Berlin, 1847. I, 461 ff. vom Jahre
1539.)

Auszug aus dem Protokoll der Prediger⸗Confe⸗

renz des Lancaſter Diſtricts, gehalten zu Lan⸗

caſter, O., am 30. September, 1. und 2. Oe⸗
tober 1849.

Gegenwärtig waren die Paſtoren F. W. Rich⸗
mann, J. Seidel, P. Baumgart und L. W.
Habel.

Zum Präſes erwählte man Hrn. P. Seidel;
zum Secretär L. Habel, und nahm dann zunächſt
die Vorſchläge der Herren Ernſt und Seidel in
Ueberlegung, worauf folgende Beſchlüſſe gefaßt
wurden:

1. Daß wir ein Actenſtück anlegen, welches

a) eine Conſtitution unſerer Conferenz;

b) ein Verzeichniß der zu derſelben gehören⸗
den Glieder;

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c) die jährlichen Verhandlungen und ſon⸗
ſtige wichtige Vorkommenheiten bezüglich
unſerer Conferenzmitglieder oder auch in
deren Gemeinden, —

enthalten ſoll.

2. Daß wir die Fort Wayner Conferenz erſu⸗
chen, auf dem Grabe des ſeligen Bruders Burger
(welches ſich dort befindet) einen Stein zu errich⸗
ten und der Secretär beauftragt werde, an dieſelbe
zu ſchreiben, ihr dabei auch gleichzeitig unſere
Bereitwilligkeit zur Unterſtützung bei Ausführung
dieſes Planes zu erklären.

Darnach wurden folgende Fragen erörtert:

1) Wie man es mit ſolchen zu halten habe,
die aus Leichtſinn oder Bosheit längere Zeit
oder für immer die Gottesdienſte meiden,
ohne jedoch zu einer audern Gemeinde über⸗
zugehen?

2) Wie man an Kranken-⸗ und Sterbebetten
mit Selbſtgerechten und Maulchriſten um⸗
zugehen habe?

Geantwortet:

ad 1. Daß ſolche Gemeindeglieder nach Matth.
18, 15—18. in Kirchenzucht zu nehmen. Doch
ſollen unter „Leichtſinnige oder Boshafte“ nicht
ſolcht verſtanden werden, die über eine an ſich
gleichgültige Sache Gewiſſensſcrupel empfinden;
ſolche ſind vielmehr zu belehren und als Schwache
mit chriſtlicher Geduld zu tragen, ſo lange ſie nicht
ihre Anſicht Anderen als Glaubenswahrheit auf⸗
dringen wollen, oder durch den Anſchluß an Falſch⸗
gläubige offenbaren, weß Geiſtes Kinder ſie ſind.

ad 2. Daß es hinſichtlich der Selbſtgerechten
am beſten ſei, ihnen, wenn man ihren Wandel
genauer kennt, ohne Rückhalt die Sünden vorzu⸗
halten, die man von ihnen weiß, damit ſie von
dem Wahne, als wären ſie ſtets tugendhafte Men⸗
ſchen geweſen, ab- und zur Erkenntniß ihrer Ver⸗
dammungswürdigkeit hingebracht werden. Bei
den andern, deren Lebenswandel man nicht ge⸗
nauer kennt, müßte man ſich freilich begnügen,
das Geſetz im Allgemeinen anzuwenden.

Dabei wurde die traurige Erfahrung mitge⸗
theilt, daß ſolche Menſchen auf ihrem Kranken⸗
bette häufig einſchlafen, wenn man von Sünde
und Gnade mit ihnen ſpricht, während ſie doch
munter bleiben bei weltlichen Geſprächen. Viele
ſind nun zwar der Anſicht, dieſes ſei eine Schwäche
bei den Kranken, die man entſchuldigen müſſe;
wir meinen aber, ſolches ſei vom Teufel, der ſo
noch zu guter Letzt der armen Seele das Wort
des Lebens zu entreißen trachte. In dieſer Mei⸗
nung wurden wir noch durch die Erfahrung be—
ſtärkt, daß auf ernſtliches Gebet zu Gott um Ab⸗
wendung der Liſt und Macht des Satans die
Kranken hatten wachend bleiben können.

Was die Maulchriſten betrifft, ſo iſt mit ihnen
am ſchwerſten zu handeln; man kann ihnen, weil
ſie in allen Stücken dem Worte Gottes Recht ge⸗
ben, ſehr wenig beikommen. Alles, was man zu
thun vermag, iſt, ſie ernſtlich darauf hinzuweiſen,
daß nicht die bloßen HErr⸗HErrſager, ſondern
nur diejenigen auf des Himmels Seligkeit ſich
freuen könnten, denen IEſus ihr Eins und ihr
Alles geworden ſei. Man ſolle ſie auch ernſtlich

auf ihr Gewiſſen fragen, weßhalb ſie ſich des
Heilandes getröſteten? ob ihr Glaube nicht auf
einem falſchen Grunde ruhe? ꝛc.

Auch hinſichtlich dieſer Menſchen wurden Er⸗
fahrungen mitgetheilt und hielten wir es nicht für
unnütz, hier davon ſo viel zu bemerken, daß einer
der Brüder Leute kennen gelernt, die in ihren ge⸗
ſunden Tagen des Heilandes Namen häufig im
Munde führten, auf ihrem Sterbebette aber ihn
gar nicht kannten. Wäre die Krankheit der Men⸗
ſchen ſo beſchaffen geweſen, daß ſie dabei ihrer
Sinne nicht mächtig, dann möchte man den bereg⸗
ten Umſtand entſchuldigen; ſo aber waren ſie in
jeder Beziehung vernünftig, und da meinen wir
denn allervings, dieß ſei ein Zeugniß dafür, daß
der todte Kopf⸗ und Maulglaube ſeine Diener im
Sterbeſtündlein verläßt, indem doch ſelbſt der
ſchwer Angefochtene wenigſtens ſo viel in ſeinem
Leiden weiß, „daß und wer JEſus iſt“. Möchte
darum ſich doch ein jeder bei geſunden Tagen unt
den Glauben bekümmern, der auch im letzten
Stündlein ihm Troſt und Ruhe gewähren kann!

3) Wegen einer dritten Frage, betreffend die
Beerdigung ſolcher, die zu einer falſch⸗
gläubigen oder gar keiner Kirche gehört
haben, wurde auf das, II. Syn. Ber.
S. 22 befindliche Gutachten vewieſen.

4) Darf man in Sterbensnoth einen Er⸗
wachſenen taufen, dem noch kein gründ⸗
licher Unterricht in der Heilslehre ertheilt
worden iſt?

Antwort: Ja, wenn er ſich als einen Sünder
erkennt und wenigſtens weiß, wer IEſus iſt und
was er für uns gethan, auch erklärt, daß er durch
Ihn allein Vergebung ſeiner Sünden, Leben und
Seligkeit hoffe und ſich darum Ihm zum Eigen⸗
thum ergeben wolle.

5) Ob man einem Menſchen, der in ſeiner

Kindheit zwar getauft, nicht aber con⸗
firmirt worden — in Sterbensnoth das

heilige Abendmahl reichen dürfe?
Antwort: Ja, wenn er im Stande iſt, nach dem
Worte Gottes ſich ſelbſt zu prüfen, ſeine Sünden
erkennt und Chriſtum als ſeinen einigen Heiland
annimmt, man ſonſt keine Zeichen eines unbuß⸗

fertigen Herzens an ihm wahrnehmen kann und er⸗
auch über das heilige Sacrament ſelbſt die richtige

Erkenniniß hat.

6) Wurde beſchloſſen, daß wir unſere Ge⸗
meinden mit allem Ernſte ermahnen wol⸗
len, das Gebet für die Kirche in ihren
Häuſern nicht zu verſäumen,

da wir glauben, daß die jetzigen Bedrängniſſe
unſerer Kirche, der Mangel an Arbeitern in der⸗
ſelben ꝛc. Heimſuchungen Gottes ſind, die er wegen
unſerer Lauheit im Gebete über dieſelbe verhängt.

7) Wurde angefragt: unter welchen Um⸗
ſtänden darf ein Prediger dem Pedigt⸗
amte entſagen?

Antwort: 10 wenn er leiblich zur Verwaltung

—

desſelben unfähig wird; 2) wenn ſein Gewiſſen

mit der Lehre der Kirche nicht übereinſtimmt.
8) Wie hat ein Pfarrer zu verfahren, wenn
die Gemeinde ſich an dem liturgiſchen
Gottesdienſte nicht betheiligen will?

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