Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 6, Nummer 12 › Seite 92

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1850-02-05, Seite 92

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Beichtanmeldung · Beichtanmeldung 3 · Beichtanmeldung 5 · Gemeindekonſtitution 3

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Gotth. Hört die Gemeinde nicht auf Gottes
Wort, mag es nun von vielen oder von einem
allein geſagt werden, ſo ſagt ſie ſich vom Worte
Gottes los. Dann magſt und ſollſt du auch das
Band mit ihr zerreißen nach Pſ. 1, 1.: „Wohl
dem, der nicht wandelt im Rath der Gottloſen.“
Entzieheſt du aber der Gemeinde deine beſſeren
Gaben der Erkenntniß, des Glaubens, u. ſ. w.
durch eigenſinnige Abſonderung von ihr, ſo ver⸗
gräbſt du das Pfund, das dir anvertraut iſt, und
haſt auch keinen Nutzen von den geiſtlichen Gaben,
die andern gegeben ſind. Denn „in einem jeg⸗
lichen“, ſagt der Apoſtel 1 Cor. 12, 7., „erzeigen
ich die Gaben des Geiſtes zum gemeinen Nutzen.“
Ohne und außer der Gemeinſchaft mit andern
Chriſten können daher die Gaben des Geiſtes
hren reichen und mannigfaltigen Nutzen nicht
rzeigen. Ich könnte dir genug lebendige Exem⸗
hel anführen, wie diejenigen in ihrer Erkenntniß,
nn ihrem Glauben und in allen chriſtlichen Tu⸗
zenden gefördert worden ſind, welche durch ihren
Beitritt zur Gemeinde in engere Verbindung mit
indern geförderten Chriſten gekommen ſind; wie
hald die hingegen erkaltet und allmählich gar
erſtorben ſind, welche von chriſtlicher Gemeinſchaft
abgeſondert lebten. Darum wird auch ein Chriſt,
der es treu meint mit Gott und ſeiner eignen
Seele, lieber auf manche irdiſche Vortheile ver⸗
ichten, wenn er nur die Gemeinſchaft der Brüder
zenießen kann, und wird um keinen Preis ſo ab⸗
zeſchnitten und losgeriſſen daſtehen wollen. Man
nuß es in der That den Weltkindern einräumen,
daß ſie ſich auf ihren Vortheil beſſer verſtehen, als
die Chriſten. Sie werden gern Mitglieder ihrer
weltlichen Vereine, als z. B. der Freimaurer,
theils weil ſie es für eine Ehre halten, theils weil
ſie ſich davon manche Vortheile verſprechen. Ein
Chriſt ſollte es für unendlich größere Ehre und
für unendlich größeren Vortheil achten, Mitglied
einer chriſtlichen Gemeinde zu ſein, aber leider!
trifft das Wort auch hier ein: „Die Kinder dieſer
Welt ſind klüger als die Kinder des Lichts in
ihrem Geſchlechte.“

Gebh. Wenn ich auch das alles zugebe, ſo
muß ich doch geſtehen, daß ich mich nicht gern
binden möchte. Ich habe ein gewiſſes Grauen
und eine geheime Abneigung vor dem Gedanken,
mich in meiner Freiheit beſchränken zu laſſen.
Ich will nicht frei ſein von Gottes Geſetz, aber
doch möchte ich mir nicht ein menſchliches Joch
aufladen.

Gotth. Das heißt mit andern Worten: du
willſt dich nicht der Ordnung unterwerfen, die
natürlich in jeder chriſtlichen Gemeinde ſein muß.
Wenn dies bei dir aus einem ſolchen ſtolzen,

eigenwilligen, widerſpenſtigen Sinne hervorginge,

wie er ſich leider! bei den meiſten unſerer durch
Unglauben verwilderten deutſchen Leute zeigt, ſo
wollte ich kein Wort mehr verſchwenden, um dich
zum Anſchluß an die Gemeinde zu bewegen. Ich
will aber lieber glauben, daß es nur ein Vor⸗
urheil iſt, welches daher kommt, daß du eine
ſolche Gemeindeordnung für etwas ganz anderes
anſiehſt, als ſie wirklich iſt.

Gebh. Daß Ordnung ſein muß, leugne ich

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nicht, aber das Unterſchreiben derſelben ſieht mir
aus wie ein geſetzlicher Zwang.

Gotth. Wie magſt du doch das einen geſetz⸗
lichen Zwang nennen? Du kannſt ja erſt leſen
und prüfen, was dir zur Unterſchrift vorgelegt
wird, und haſt alſo vollkommenſte Freiheit, deine
Unterſchrift zu geben oder nicht. Du wirſt nicht
gezwungen, dich der Ordnung zu unterwerfen,
wenn du es nicht aus der freien Ueberzeugung
thuſt, daß ſie recht und gut und dem Worte Got⸗
tes gemäß iſt. Wohl aber iſt die Gemeindeord⸗
nung ein heilſamer nöthiger Zaum gegen ſolche
zucht⸗ und zügelloſe Leute, die, wenn ſie in die
Kirche hereinbrächen, bald ein Babel und Sodom
aus ihr machen würden.

Gebh. Da wir auf die Gemeindeordnung
gekommen ſind, ſo iſt gerade in der eurigen ein
Punkt, der mich immer etwas zurückgeſtoßen hat.

Gotth. Nun ſage doch, was das für einer iſt.

Gebh. Das iſt die Anmeldung vor der Com⸗
munion, daß jeder, der das heilige Abendmahl
nehmen will, zuvor zum Paſtor kommen ſoll. Es
war dies nicht einmal überall in Deutſchland ein⸗
geführt, und noch viel weniger bei den andern
Kirchen hier in Amerika. Ich habe es nur bei
den Lutheriſchen gefunden.

Gotth. In der lutheriſchen Kirche Deutſch⸗
lands war früher nicht allein die Anmeldung,
ſondern auch die Privatbeichte im Brauch. Daß
aber jetzt aller Orten viele gute Gebräuche gefal⸗
len ſind, iſt ein trauriger Beweis von dem Un⸗
glauben der Zeit. Die Anmeldung iſt beinahe
noch das einzige Mittel, das uns geblieben iſt,
dem entſetzlichen Mißbrauch des heiligen Abend⸗
mahls einigermaßen zu ſteuern und zu wehren.
Ich frage dich nur dies eine, ob der Paſtor nicht
dafür verantwortlich iſt, wem er das heilige
Abendmahl reicht?

Gebh. Wenn der Paſtor in der dem heiligen
Abendmahl vorhergehenden allgemeinen Beichte
deutlich aus Gottes Wort zeigt, wer würdig oder
unwürdig iſt, und die letzteren warnt, ſo hat er
ſeinem Amt und Beruf genug gethan; denn in
das Herz kann er niemandem ſehen.

Gotth. Wenn aber nun der Paſtor aufs be⸗
ſtimmteſte weiß, daß unter denen, die zur Beichte
kommen, der und jener in groben Sünden lebt,
woraus ſoll er denn nun ſchließen, daß er buß⸗
fertig iſt? Gibt's nicht die Erfahrung, daß Tau⸗
ſende unbußfertig zum Sacrament gehen, indem
ſie darnach immer wieder in denſelben Sünden
fortfahren?

Gebh. Geht jemand unbußfertig zur Beichte
und zum Sacrament, ſo heuchelt er Gott und
Gott wird ihn richten.

Gotth. Soll denn aber der Seelſorger nicht
aus allen Kräften ſolcher elender Leute Gericht zu
hindern ſuchen, und zwar eben dadurch, daß er
ſie einzeln und insbeſondere vor unbußfertigem
Abendmahlgehen warnt und ſie durch Vorhaltung
ihres Seelenzuſtandes zu einer aufrichtigen Buße
zu bewegen ſucht? Beim Propheten Heſekiel
ſpricht Gott Cap. 33, 8. 9.: „Wenn ich nun zu
dem Gottloſen ſage: du Gottloſer mußt des
Todes ſterben; und du ſagſt ihm ſolches nicht,

daß ſich der Gottloſe warnen laſſe vor ſeinem
Weſen: ſo wird wohl der Gottloſe um ſeines
gottloſen Weſens willen ſterben, aber ſein Blut
will ich von deiner Hand fordern. Warneſt du
aber den Gottloſen vor ſeinem Weſen, daß er ſich
davon bekehre, und er ſich nicht will von ſeinem
Weſen bekehren: ſo wird er um ſeiner Sünde
willen ſterben; und du haſt deine Seele errettet.“
Wie kann der Paſtor Angeſichts ſolcher ſchreck⸗
lichen Worte ſein Gewiſſen damit zufrieden ſtellen,
daß Läſterer, Gottesverächter, Trunkenbolde, Spie⸗
ler, Hurer, Wucherer, Diebe, Verleumder, Unver⸗
ſöhnliche u. ſ. w. kein anderes Zeichen ihrer Buß⸗
fertigkeit vor dem Genuß des heiligen Abend⸗
mahls von ſich geben, als daß ſie zu der in ihrem
Namen geſprochenen öffentlichen Beichte ein
heuchleriſches Ja ſprechen? Geſetzt aber, es iſt
jemand ein rechtſchaffener Chriſt, wird es ihm
nicht lieb ſein, bei der Anmeldung Gelegenheit zu
bekommen, ſich des Rathes oder Troſtes ſeines
Seelſorgers in beſonderen Anliegen und Herzens⸗
Angelegenheiten zu bedienen? Noch vielweniger
aber wird es einem rechtſchaffenen Chriſten eine
Laſt ſein, eine Orvnung zu beobachten, welche den
unermeßlichen ſchrecklichen Mißbrauch des Sacra⸗
ments einigermaßen einſchränkt. Würde von
Allen, die Diener des Worts und Haushalter
über Gottes Geheimniſſe ſind, in dieſem Punkte
gewiſſenhafter gehandelt, ſo würde das allergrößte
Heiligthum, der Leib und Blut des Sohnes Got⸗
tes, nicht ſo ſchmählich und ſchändlich entweiht
werden. Die lutheriſche Kirche handelt hierin
gewiſſenhafter, als die Secten, weil ſie es glaubt,
daß es der Leib und Blut des Sohnes Gottes
iſt; dieſe aber nicht.

Gebh. Du haſt wahr geſprochen — es iſt ſo.
Mich hat auch hauptſächlich nur dies eine gegen
die Anmeldung eingenommen, weil ſie von vielen
für eine Art Ohrenbeichte gehalten wird.

Gotth. Von vielen unverſtändigen und bös⸗
willigen Lenten, hätteſt du ſagen ſollen; aber
wenn wir uns nach jedem Narren richten wollten,
ſo wären wir ſelbſt die größten Narren. Ich hoffe
übrigens, daß nun alle deine Bedenken gehoben
ſind, die dich bisher noch an dem kirchlichen An⸗
ſchluß gehindert haben. Es iſt dies wahrlich keine
gleichgültige Sache, die du thun oder laſſen
kannſt, ſondern es iſt das klare göttliche Gebot.
Wie kannſt du dem göttlichen Gebot nachkom⸗
men: „Gehorchet euern Lehrern und folget
ihnen“ ꝛc., wenn du keinen Seelſorger haſt? Wie
kannſt du dem göttlichen Gebot nachkommen:
„Seid fleißig zu halten die Einigkeit im Geiſt
durch das Band des Friedens“, wenn du keine
chriſtliche Gemeinſchaft ſuchſt? Iſt's nicht ein
Widerſpruch, im 3. Artikel eine Gemeinſchaft
der Heiligen bekennen, und doch von ihrer
Gemeinſchaft ſich abſondern? Wie kannſt du das
Geſetz Chriſti erfüllen: „Einer trage des Andern
Laſt“, wenn du die Sorgen und Laſten des Ge⸗
meindeweſens andern überläſſeſt, und gleichwohl
Predigt und Sacrament mitgenießen willſt?

Es iſt nicht fein, wenn man nur ernten, aber
nicht ſäen, die Frucht genießen, aber nicht arbei⸗
ten will.

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