Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 5, Nummer 7 › Seite 51
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1848-11-24, Seite 51
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Konfirmation 10 · Trauung 5 · Luther 1 · Lutheraner 1
vöchte, worin Beiſpiele von wunderbaren Füh⸗
rungen Gottes, Gebetserhörungen, göttlichen Ge⸗
richten ꝛc. aufgenommen werden. Dieſe Beiträge
werden zu einem Buche geſammelt, unter dem
Namen: Das wunderbare Walten Gottes in
unſerer Zeit. Der jeweilige Secretär hat das⸗
ſelbe zu führen.
In Beziehung auf die Taufe von Kindern
wurde geſagt, daß man bei Kindern über vier
Jahren bereits an den Unterricht zu denken habe,
the ſie getauft würden, da in jenem Alter ſich
ſchon der Geiſt des Widerſpruches zu regen be⸗
ginnt. Man hat ſie zu unterrichten über den
Hauptinhalt der chriſtlichen Lehre, von der Sünde,
der Gnade Gottes in Chriſto, der ewigen Selig⸗
keit u. ſ. w.
Was die Annahme von Kindern zum Confir⸗
mations⸗Unterrichte betrifft, ſo befolgen einige die
Regel, daß ſie dieſelben vor dem zwölften Jahre
nicht zulaſſen.
Zu ſtrafen iſt es, wenn ſich ein Lutheraner mit
Verachtung der kirchlichen Copulation von einem
Squire trauen läßt.
Es wurde erwähnt, daß jetzt den Lutheranern
von der Welt und den Secten öfters der Name
„Attlutheraner“ beigelegt werde. Beſonders ge⸗
ſchieht dieſes von den Evangeliſchen und Metho⸗
diſten. Was nun die Schmach betrifft, ſo woll⸗
en wir uns herzlich gerne um JEſu willen ſo
nennen laſſen, von dem ja auch die Leute ſagten,
er 'ſei der alten Propheten einer. Da uns
jedoch unſer Gewiſſen Zeugniß gibt in dem Hei⸗
ligen Geiſt, daß wir treu an der Lehre der evan⸗
geliſch-lutheriſchen Kirche feſthalten, ſo proteſtiren
wir gegen jene Benennung und müſſen leider die
genannten Gegner entweder für unwiſſende, oder
boshafte Schmäher erklären. Wir proteſtiren
dagegen, weil wir keine neue Secte bilden und
bilden wollen; vielmehr bekennen wir uns zu der
einen, heiligen, chriſtlichen Kirche, und ſind über⸗
zeugt, daß wir derſelben angehören, da unſere
Kirche die Kennzeichen an ſich trägt, woran die
wahre Kirche in allen Zeiten und Landen erkenn⸗
bar iſt, nämlich dasſelbe reine und unverfälſchte
Wort und Sacrament. Darum eiklären wir alle,
welche vom Bekenntniſſe der lutheriſchen Kirche
abjallen, für Abtrünnige. Wir proteſtiren da⸗
gegen endlich, weil wir übereinſtimmen mit der
wahren lutheriſchen Kirche aller Lande, und be⸗
trachten es als einen ſchändlichen Kunſtgriff
Sunſerer Gegner, wenn ſie durch Spoitnamen,
falſche Beſchuldigungen und lügenhafte Darſtel⸗
lungen uns um das ſelige Gut der Gemeinſchaft
mii unſern Glaubensbrüdern in allen Theilen
der Welt betrügen wollen.
Am Sonntage predigten die Herren PP. Lange
und Lochner; P. Straſen hielt die Beichtrede.
Fünfte Sitzung am 16. Oetober.
Zur Freude der Conferenz ging von Herrn P.
Schieferdecker ein brüderliches Schreiben ein,
worin er nicht bloß ſein Nichterſcheinen mit trifti⸗
gen Gründen entſchuldigte, ſondern auch ſeine
unmaßgebliche Anſicht über den „Lutheraner“ mit⸗
theilt. Er ſchreibt darüber folgende beherzigens⸗
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werthe Worte: „Ich habe nämlich bloß dabei den
Nutzen des armen Landvolkes im Auge, welches
mir aber allerdings, wenigſtens hier im Weſten,
den Kern der lutheriſchen Kirche zu bilden ſcheint.
Für dieſe iſt des Guten zu viel. Wenn er nur
halb ſo groß wäre, wie früher, würde er beſſer ge⸗
leſen werden. Gar Vielen, wo nicht den Meiſten,
geht das Leſen an ſich ſehr langſam von Statten;
die anderen Bücher, beſonders die Bibel, wollen
ſie, wie billig und recht, nicht darüber gar liegen
laſſen; ſo können ſie ſich durch die Maſſe des
Gegebenen nicht durcharbeiten. Die Erfahrungen
ſind mir vielfältig zu Handen gekommen. Eine
tauſendfach größere Verbreitung würde unſer
„Lutheraner“ gewinnen, wenn er halb ſo groß,
halb ſo billig, und ganz und gar populär wäre.
Neben dem könnte denn ein gelehrtes Blatt her⸗
ausgegeben werden. Das arme, ungebildete,
unwiſſende Landvolk erheiſcht Berückſichtigung.
Es iſt unmöglich, ſie ſo bald auf eine ſolche Stufe
der Bildung zu erheben, daß ihnen ein ſolches,
im Ganzen doch im höheren Styl geſchriebenes,
überaus reichhaltiges und gründliche Erkenntniß,
ſowie Gewandtheit des Urtheils vorausſetzendes
Blatt eben dieſes Vergnügen und denſelben Ge⸗
nuß gewähren könne, den unſer einer davon hat.
Du wirſt mich nicht mißveiſtehen, lieber Walther,
als wollte ich irgendwie den Werth unſeres von
ſo geübter Hand geführten Organs in Abrede
ſtellen. Das ſei ferne; es jammert mich nur das
arme, unwiſſende und vernachläſſigte Volk; ich
leugne auch nicht, daß ein namhafter Theil des
Inhalts ganz volksmäßig iſt; aber ſie wiſſen ihn
aus der Maſſe nicht herauszufinden. Darum
ſcheint mir viel gerathener, das Volksblatt und
das gelehrte Blatt zu ſcheiden.“
So ſehr nun auch die Conferenz mit der An⸗
ſicht des theuren Verfaſſers einverſtanden war, ſo
wurde doch hervorgehoben, daß der „Lutheraner“
eine zwiefache Aufgabe habe, nämlich nicht bloß
die Belehrung des Landvolks, ſondern auch der
Gebildeten und Prediger. Darum iſt es noth⸗
wendig, daß öfters gründlichere Abhandlungen
vorkommen, Widerlegungen falſcher Lehren ꝛc.
Doch muß zugleich dahin geſehen werden, daß wo
möglich keine Nummer für das Volk unfruchtbar
ſei, daß die Sprache durchgängig kurz, einfach
und verſtändlich ſei. Die Mitglieder der Confe⸗
renz eiklärten, daß ſie ſich freuten, ſo oft ſie eine
Nummer des „Lutheraners“ empfingen, und er⸗
muntern hiermit den Redacteur, in ſeiner ſegens⸗
reichen Arbeit mit Gottes Hülfe zum Beſten der
Kirche getroſt fortzufahren.
Darauf legte P. Lochner der Conferenz die
Frage vor: Ob Jemand durch ſeine Berufung
an eine Gemeinde damit zugleich für ſein ganzes
Leben von Gott zum heiligen Predigtamte berufen
werde, und 2. ob die Ordinatien eine Beſtäti⸗
gung des Berufes zum geiſtlichen Amte überhaupt
ſei oder ob die Ordination ſo oft wirderholt wer⸗
den müſſe, als Jemand an eine andere Gemeinde
berufen werde.
Ueber den Beruf wurde folgende ſchöne Stelle
in Gerhards 1oc. theol. nachgeleſen: „Der Aus⸗
druck Beruf wird in einer zweifachen Bedeutung
genommen. Einmal nämlich bezeichnet er die
Thätigkeit des Erwählens, Berufens und Sen⸗
deus zu einem Amte, Jeſ. 49, 1.: Der HErr hat
mich gerufen von Mutterleibe an. Dann auch
die Lebensart, zu welcher die Menſchen berufen
werden, d. h. die Beſchäftigung, welche Jeman⸗
dem von Gott übertragen wird, 1 Cor. 7, 20.:
Ein jeglicher bleibe in dem Beruf, darinnen er be⸗
rufen iſt. Darnach kann der Kirchendienſt auch
ein beſonderer Beruf oder Stand genannt werden,
in welchen die Kirchendiener von Gott geſetzt
werden. Ohne Zweifel aber hat der Heilige
Geiſt ſeine beſondere Abſicht dabei, weßhalb er
jenes Werk der göttlichen Gnade, durch welches
die Kirche mit Dienern verſehen wird, Berufung
nennt. 1. Die göttliche Berufung iſt nämlich
ſo wirkſam, daß dadurch das zu ſein beginnt, was
vorher nicht da war. Röm. 4, 17.: Gott macht
die Todten lebendig und ruft dem, das nicht iſt,
daß es ſei. So werden die Kirchendiener durch
die göttliche Berufung mit den Gaben ausge⸗
rüſtet, welche ihnen nothwendig ſind, um die
Pflichten des ihnen anvertrauten Amtes gehörig
zu erfüllen. Wen Gott ſchickt, den macht er ge⸗
ſchickt. 2. Wenn etwas offenbar wird, was vor⸗
her noch nicht bekannt und wahrgenommen wurde,
dann nennt es die heilige Schrift Berufung.
Matth. 5, 9.: Selig ſind die Friedfertigen, denn
ſie werden Gottes Kinder heißen, d. h. ſie werden
durch ihre Liebe zum Frieden als Gottes Kinder
offenbart und erkannt werden: eben ſo offenbart
ſich durch die geſetzlich vollzogene Berufung der
Kirchendiener der ewige Rathſchluß Gottes von
ihrer Erwählung zum Dienſte der Kirche. 3. Wie
jenes Werk der Gnade, durch welches Gott die
Menſchen zu ſeinem Reiche mittelſt der Predigt
des Evangeliums beruft, eine durchaus unver⸗
diente Wohlthat iſt,‚ 1 Petr. 2, 9.: Gott hat euch
berufen von der Finſterniß zu ſeinem wunder⸗
baren Licht, 10.: Die ihr weiland nicht ein Voll
waret, nun aber Gottes Volk ſeid und weiland
nicht in Gnaden waret, nun aber in Gnaden ſeid:
ſo iſt auch die Berufung zum Predigtamte ein
Werk reiner und unverdienter Gnade. Gal. 1,15.:
Da es aber Gott wohl gefiel, der mich von mei⸗
ner Mutter Leibe hat ausgeſondert und berufen
durch ſeine Gnade. . .. Dieſe Berufung zum Pre⸗
digtamte iſt durchaus nothwendig für diejenigen,
welche dem Willen Gottes gemäß mit gutem Ge⸗
wiſſen und zum Segen ihrer Zuhörer in dieſem
Amte ſein wollen. Die Augsburgiſche Confeſſion
ſagt darüber, Artikel 14: Vom Kirchenregiment
wird gel hret, daß Niemand in der Kirche öffent⸗
lich lehren oder predigen oder Sacramente reichen
ſoll, ohne ordentlichen Beruf.“
Gerhard rechnet nun nach 1 Cor. 4, 1. zu der
von Gott gebotenen Amtstreue die Beſtändigkeit,
Ausdauer (constantia) im ordentlichen Berufe,
daß der Diener der Kirche nämlich ſein Amt nicht
aus ſpringender Leichtfertigkeit mit einem andern
vertauſche, ſondern bleibe in ſeinem Brufe, zu
welchem er ſich von Gott beſtimmt zu halten hat.
Daher gibt es nur äußerſt wenige und ſeltene
Fälle, in denen ein Prediger mit gutem Gewiſſen
ſein Amt freiwillig niederlegen darf. So zuweilen
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