# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1848 11 24_S51 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) vöchte, worin Beiſpiele von wunderbaren Füh⸗ rungen Gottes, Gebetserhörungen, göttlichen Ge⸗ richten ꝛc. aufgenommen werden. Dieſe Beiträge werden zu einem Buche geſammelt, unter dem Namen: Das wunderbare Walten Gottes in unſerer Zeit. Der jeweilige Secretär hat das⸗ ſelbe zu führen. In Beziehung auf die Taufe von Kindern wurde geſagt, daß man bei Kindern über vier Jahren bereits an den Unterricht zu denken habe, the ſie getauft würden, da in jenem Alter ſich ſchon der Geiſt des Widerſpruches zu regen be⸗ ginnt. Man hat ſie zu unterrichten über den Hauptinhalt der chriſtlichen Lehre, von der Sünde, der Gnade Gottes in Chriſto, der ewigen Selig⸗ keit u. ſ. w. Was die Annahme von Kindern zum Confir⸗ mations⸗Unterrichte betrifft, ſo befolgen einige die Regel, daß ſie dieſelben vor dem zwölften Jahre nicht zulaſſen. Zu ſtrafen iſt es, wenn ſich ein Lutheraner mit Verachtung der kirchlichen Copulation von einem Squire trauen läßt. Es wurde erwähnt, daß jetzt den Lutheranern von der Welt und den Secten öfters der Name „Attlutheraner“ beigelegt werde. Beſonders ge⸗ ſchieht dieſes von den Evangeliſchen und Metho⸗ diſten. Was nun die Schmach betrifft, ſo woll⸗ en wir uns herzlich gerne um JEſu willen ſo nennen laſſen, von dem ja auch die Leute ſagten, er 'ſei der alten Propheten einer. Da uns jedoch unſer Gewiſſen Zeugniß gibt in dem Hei⸗ ligen Geiſt, daß wir treu an der Lehre der evan⸗ geliſch-lutheriſchen Kirche feſthalten, ſo proteſtiren wir gegen jene Benennung und müſſen leider die genannten Gegner entweder für unwiſſende, oder boshafte Schmäher erklären. Wir proteſtiren dagegen, weil wir keine neue Secte bilden und bilden wollen; vielmehr bekennen wir uns zu der einen, heiligen, chriſtlichen Kirche, und ſind über⸗ zeugt, daß wir derſelben angehören, da unſere Kirche die Kennzeichen an ſich trägt, woran die wahre Kirche in allen Zeiten und Landen erkenn⸗ bar iſt, nämlich dasſelbe reine und unverfälſchte Wort und Sacrament. Darum eiklären wir alle, welche vom Bekenntniſſe der lutheriſchen Kirche abjallen, für Abtrünnige. Wir proteſtiren da⸗ gegen endlich, weil wir übereinſtimmen mit der wahren lutheriſchen Kirche aller Lande, und be⸗ trachten es als einen ſchändlichen Kunſtgriff Sunſerer Gegner, wenn ſie durch Spoitnamen, falſche Beſchuldigungen und lügenhafte Darſtel⸗ lungen uns um das ſelige Gut der Gemeinſchaft mii unſern Glaubensbrüdern in allen Theilen der Welt betrügen wollen. Am Sonntage predigten die Herren PP. Lange und Lochner; P. Straſen hielt die Beichtrede. Fünfte Sitzung am 16. Oetober. Zur Freude der Conferenz ging von Herrn P. Schieferdecker ein brüderliches Schreiben ein, worin er nicht bloß ſein Nichterſcheinen mit trifti⸗ gen Gründen entſchuldigte, ſondern auch ſeine unmaßgebliche Anſicht über den „Lutheraner“ mit⸗ theilt. Er ſchreibt darüber folgende beherzigens⸗ 51 werthe Worte: „Ich habe nämlich bloß dabei den Nutzen des armen Landvolkes im Auge, welches mir aber allerdings, wenigſtens hier im Weſten, den Kern der lutheriſchen Kirche zu bilden ſcheint. Für dieſe iſt des Guten zu viel. Wenn er nur halb ſo groß wäre, wie früher, würde er beſſer ge⸗ leſen werden. Gar Vielen, wo nicht den Meiſten, geht das Leſen an ſich ſehr langſam von Statten; die anderen Bücher, beſonders die Bibel, wollen ſie, wie billig und recht, nicht darüber gar liegen laſſen; ſo können ſie ſich durch die Maſſe des Gegebenen nicht durcharbeiten. Die Erfahrungen ſind mir vielfältig zu Handen gekommen. Eine tauſendfach größere Verbreitung würde unſer „Lutheraner“ gewinnen, wenn er halb ſo groß, halb ſo billig, und ganz und gar populär wäre. Neben dem könnte denn ein gelehrtes Blatt her⸗ ausgegeben werden. Das arme, ungebildete, unwiſſende Landvolk erheiſcht Berückſichtigung. Es iſt unmöglich, ſie ſo bald auf eine ſolche Stufe der Bildung zu erheben, daß ihnen ein ſolches, im Ganzen doch im höheren Styl geſchriebenes, überaus reichhaltiges und gründliche Erkenntniß, ſowie Gewandtheit des Urtheils vorausſetzendes Blatt eben dieſes Vergnügen und denſelben Ge⸗ nuß gewähren könne, den unſer einer davon hat. Du wirſt mich nicht mißveiſtehen, lieber Walther, als wollte ich irgendwie den Werth unſeres von ſo geübter Hand geführten Organs in Abrede ſtellen. Das ſei ferne; es jammert mich nur das arme, unwiſſende und vernachläſſigte Volk; ich leugne auch nicht, daß ein namhafter Theil des Inhalts ganz volksmäßig iſt; aber ſie wiſſen ihn aus der Maſſe nicht herauszufinden. Darum ſcheint mir viel gerathener, das Volksblatt und das gelehrte Blatt zu ſcheiden.“ So ſehr nun auch die Conferenz mit der An⸗ ſicht des theuren Verfaſſers einverſtanden war, ſo wurde doch hervorgehoben, daß der „Lutheraner“ eine zwiefache Aufgabe habe, nämlich nicht bloß die Belehrung des Landvolks, ſondern auch der Gebildeten und Prediger. Darum iſt es noth⸗ wendig, daß öfters gründlichere Abhandlungen vorkommen, Widerlegungen falſcher Lehren ꝛc. Doch muß zugleich dahin geſehen werden, daß wo möglich keine Nummer für das Volk unfruchtbar ſei, daß die Sprache durchgängig kurz, einfach und verſtändlich ſei. Die Mitglieder der Confe⸗ renz eiklärten, daß ſie ſich freuten, ſo oft ſie eine Nummer des „Lutheraners“ empfingen, und er⸗ muntern hiermit den Redacteur, in ſeiner ſegens⸗ reichen Arbeit mit Gottes Hülfe zum Beſten der Kirche getroſt fortzufahren. Darauf legte P. Lochner der Conferenz die Frage vor: Ob Jemand durch ſeine Berufung an eine Gemeinde damit zugleich für ſein ganzes Leben von Gott zum heiligen Predigtamte berufen werde, und 2. ob die Ordinatien eine Beſtäti⸗ gung des Berufes zum geiſtlichen Amte überhaupt ſei oder ob die Ordination ſo oft wirderholt wer⸗ den müſſe, als Jemand an eine andere Gemeinde berufen werde. Ueber den Beruf wurde folgende ſchöne Stelle in Gerhards 1oc. theol. nachgeleſen: „Der Aus⸗ druck Beruf wird in einer zweifachen Bedeutung genommen. Einmal nämlich bezeichnet er die Thätigkeit des Erwählens, Berufens und Sen⸗ deus zu einem Amte, Jeſ. 49, 1.: Der HErr hat mich gerufen von Mutterleibe an. Dann auch die Lebensart, zu welcher die Menſchen berufen werden, d. h. die Beſchäftigung, welche Jeman⸗ dem von Gott übertragen wird, 1 Cor. 7, 20.: Ein jeglicher bleibe in dem Beruf, darinnen er be⸗ rufen iſt. Darnach kann der Kirchendienſt auch ein beſonderer Beruf oder Stand genannt werden, in welchen die Kirchendiener von Gott geſetzt werden. Ohne Zweifel aber hat der Heilige Geiſt ſeine beſondere Abſicht dabei, weßhalb er jenes Werk der göttlichen Gnade, durch welches die Kirche mit Dienern verſehen wird, Berufung nennt. 1. Die göttliche Berufung iſt nämlich ſo wirkſam, daß dadurch das zu ſein beginnt, was vorher nicht da war. Röm. 4, 17.: Gott macht die Todten lebendig und ruft dem, das nicht iſt, daß es ſei. So werden die Kirchendiener durch die göttliche Berufung mit den Gaben ausge⸗ rüſtet, welche ihnen nothwendig ſind, um die Pflichten des ihnen anvertrauten Amtes gehörig zu erfüllen. Wen Gott ſchickt, den macht er ge⸗ ſchickt. 2. Wenn etwas offenbar wird, was vor⸗ her noch nicht bekannt und wahrgenommen wurde, dann nennt es die heilige Schrift Berufung. Matth. 5, 9.: Selig ſind die Friedfertigen, denn ſie werden Gottes Kinder heißen, d. h. ſie werden durch ihre Liebe zum Frieden als Gottes Kinder offenbart und erkannt werden: eben ſo offenbart ſich durch die geſetzlich vollzogene Berufung der Kirchendiener der ewige Rathſchluß Gottes von ihrer Erwählung zum Dienſte der Kirche. 3. Wie jenes Werk der Gnade, durch welches Gott die Menſchen zu ſeinem Reiche mittelſt der Predigt des Evangeliums beruft, eine durchaus unver⸗ diente Wohlthat iſt,‚ 1 Petr. 2, 9.: Gott hat euch berufen von der Finſterniß zu ſeinem wunder⸗ baren Licht, 10.: Die ihr weiland nicht ein Voll waret, nun aber Gottes Volk ſeid und weiland nicht in Gnaden waret, nun aber in Gnaden ſeid: ſo iſt auch die Berufung zum Predigtamte ein Werk reiner und unverdienter Gnade. Gal. 1,15.: Da es aber Gott wohl gefiel, der mich von mei⸗ ner Mutter Leibe hat ausgeſondert und berufen durch ſeine Gnade. . .. Dieſe Berufung zum Pre⸗ digtamte iſt durchaus nothwendig für diejenigen, welche dem Willen Gottes gemäß mit gutem Ge⸗ wiſſen und zum Segen ihrer Zuhörer in dieſem Amte ſein wollen. Die Augsburgiſche Confeſſion ſagt darüber, Artikel 14: Vom Kirchenregiment wird gel hret, daß Niemand in der Kirche öffent⸗ lich lehren oder predigen oder Sacramente reichen ſoll, ohne ordentlichen Beruf.“ Gerhard rechnet nun nach 1 Cor. 4, 1. zu der von Gott gebotenen Amtstreue die Beſtändigkeit, Ausdauer (constantia) im ordentlichen Berufe, daß der Diener der Kirche nämlich ſein Amt nicht aus ſpringender Leichtfertigkeit mit einem andern vertauſche, ſondern bleibe in ſeinem Brufe, zu welchem er ſich von Gott beſtimmt zu halten hat. Daher gibt es nur äußerſt wenige und ſeltene Fälle, in denen ein Prediger mit gutem Gewiſſen ſein Amt freiwillig niederlegen darf. So zuweilen