Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 10, Nummer 8 › Seite 65

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-12-22, Seite 65

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Jahresſchluß

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C. Tractat⸗ u. falſche Miſſions⸗

Geſellchaften. Vor dieſen Geſellſchaften

ſollte jeder treue Prediger ſeine Gemeinde warnen,

weil ſie unter dem Borgeben, jeder Benennung
zu genügen, in den Schriften treuer Zeugen die

Wahrheit verfälſchen und das Gift falſcher Leh—
e in Strömen über unſer Land ausſchütten.

Ebenſo auch vor den falſchen Miſſionsgeſellſchaf⸗
ten, weil dieſelben nicht auf den Grund des lau⸗
teren und reinen Wortes Gottes, ſondern ohne
Glauben in falſcher Liebe wirken. —

F. G. Zeumer, Th. Hengiſt, Peter Pauli.

Beſchloſſen, daß die Conferenz die gehei⸗
nen Geſellſchaften für unchriſtlich und für ſchäd—

lich anerkenne. Dafür ſtimmien die Br. Kuch—

r, Fetter, Zeumer, Kranz, Hengiſt, Bächler,
die Abg. Haßler, Rieger, Neuhard und Pauli,

und dagegen ſtimmte der Sekretär! allein!!

Beſchloſſen, daß die Conferenz die Tem⸗
perenzgeſellſchaften für unchriſtlich und ſchädlich
nkläre. Dafür Br. Fetter, Kranz, Hengiſt,
Bächler, Abg. Rieger und Pauli. Dagegen ſtim⸗
ken, Neuhardt und der Sekretär. Vertagt. Ge⸗
bet von Br. Bächler.

ö IV. Sitzung.

Connabends, 4 Uhr Nachmittags. Gebet von
Br. Hengiſt.

ů Bericht der Committee über die Gemeindebe⸗
richte der Prediger. Die Committee hat die Eh
der Ehrw. Conferenz folgendes vorzulegen:

Taß die Conferenz Urſache hat, ſich herzlich zu
freuen und Gott zu danken für den blühenden

Zuſtand unſeres Conferenzbezirks im Allgemei⸗

nen. Daß der Saame des göttlichen Wortes
noch in den Herzen der Zuhörer einen guten Bo⸗
den findet und Früchte in Geduld träget, — daß

aber die Augelegenheiten der Gemeinden des Br.

bengiſt von der Conferenz reiflich in Erwägung

gezogen und der beſchuldigte Theil herzlich er—
mahnt werden ſollte. M. Kuchler, Vorſitzer.

Beſchloſſen, daß die Conferenz es herz⸗
lich bedaure, daß in der Salems Gemeinde Un⸗
auhe und Streit entſtanden iſt; daß wir aber un—

ter obwaltenden Umſtänden, nicht anders kön—
nen, als jenen Leuten allein die Schuld davon
beizulegen.
Beſchloſſen, daß der Sekretär obigen Be⸗
ſchluß der Salemsgemeinde mlt den gehörigen
Kumerkungen zuſende und ſie herzlich zur Beſ⸗
ſerung ermahne.

Beſchloſſen, daß die Conferenz nach noch—
naliger Ueberlegung die Angelegenheiten derSt.
Johannes Gemeinde, das Betragen des dorti—

„ten Kirchenraths gegen ihren bekenntnißtreuen

Pndiger, Herrn Paſtor Hengiſt, nur gänzlich
nißbilligen und verwerfen muß, daß wir es je⸗
voch nicht gut heißen können, daß Paſtor Hengiſt
noch neben dem erwählten Prediger in jener Ge⸗
meinde zu predigen fortfahre.

Bericht über gemeinſchaftliche
Kirchen. Die Committee, welcher die Pflicht
aufgelegt wurde, über das Bauen von gemein⸗

ſchaftlichen Kirchhäuſern und Einführung ge⸗

neinſchafllicher Kirchen-Ordnungen zu berichten,
herichtet hochachtungsvoll wie folgt:

n

Da wir aus Erfahrung wiſſen, daß durch das
Bauen gemeinſchaftlicher Kirchen und das Ein—
führen gemeinſchaftlicher Kirchenordnungen ſchon
viele Streitigkeiten in unſeren Gemeinden verur⸗
ſacht wurden, welche wir doch auf alle mögliche
Weiſe zu verhüten ſuchen ſollten, und da wir
auch wiſſen, daß Luth. und Ref. Gemeinden
durch ſolche Schritte noch lange nicht vereinigt
ſind, weil eine wahre Vereinigung
zweier Denominationen nur da⸗
durch zu Stande gebracht werden
ftann, wenn ſie in Lehre und Be⸗
tenntniß eins werden. Und da es end⸗
lich ſehr zu wünſchen wäre,“) daß die Kirchen⸗
Ordnungen unſerer Gemeinde mit der Conſtitu⸗
tion unſerer Synode übereinſtimmen möchten,
daher beſchloſſen:

1. Daß wir für die Zukunft unſere Gemeinden
bitten, in das Bauen gemeinſchaftlicher Kirchen
nicht mehr einzuwilligen;

2. Daß wir entſchieden gegen gemeinſchaftli⸗
che Kirchenordnungen ſind, beſonders wenn da⸗
durch das gemeinſchaftliche Stimmen beider Par⸗
teien in Erwählung eines Predigeis oder Kir⸗
chen Raths gebilligt wird;

3. Daß wir daher die in unſerer Verbindung
ſtehenden Gemeinden herzlich bitten, wenn ſie
gemeinſchaftliche Kirchen-Ordnungen haben, ſie
entweder ganz aufzuheben, oder doch dahin ver—
beſſern, daß beide Gemeinden ihre Beamten wäh⸗
len;

4. Daß wir den Gemeinden, die neue Kir—
chen⸗Orpnungen einführen wollen, die Kirchen⸗
Ordnung anempfehlen, welche von unſerer Spno⸗
de aufgeſetzt und von der allgemeinen Synode in
Columbus im April 1853 verbeſſert und em⸗
pfohlen worden iſt. S. Bächler, M. Kuchler

Vertagt bis Montag Morgens 9 Uhr, Gebet
von Br. Kranz..

V. Sitzung.

Montag Morgens 9 Uhr, Eröffnet mit Ge⸗
ſang und Gebet von Br. Hengiſt.

Beſchloſſen, daß Br. Zeumer Erlaub⸗
niß habe, ſich von der Conferenz zu entfernen.

Beſchloſſen, daß wir die Eilfertigkeit mit
welcher Paſtor Kuchler und der Abg. ſeiner Ge⸗
meinde ſich von unſerer Conf. Verſammlung
weggeſtohlen, aufs höchſte tadeln und daß wir
verlangen, daß er ſich wegen der in der Gemein⸗
de von ihm ausgeſtreuten Gründe ſeiner heimli⸗
chen Entfernung bei der nächſten Verſammlung
verantworten ſolle.

Beſchloſſen, daß der Sekretär die Ver⸗
handlungen der diesjährigen Conferenz in dem
„Lutheraner“ und dem Standard veröffentlichen
ſoll.

Beſchloſſen, daß wir jetzt aufbrechen und
uns wieder verſammeln, Deo volenti, auf Don⸗
nerſtag Abend vor dem Vollmond im Monat
Auguſt 1854, in der Springfield Kirche, Ma⸗
honing Co., Ohio.

Der Gegenſtand: Ob die weltl. Obrigkeit auf

—.— —

*) Bloß zu wünſchen ? D. R.

Gottes Wort gegründete Rechte hat, die hl. Ehe
einzuſegnen, wurde auf den Tiſch gelegt.
Beſcheinigt durch J. D. Nunemacher,
Sekretär.

Chriſtliche Vollkommenheit.

So große Fortſchritte du auch bei Leibes Lo⸗
ben gemacht haben magſt, du irrſt, wenn du
meinſt, deine Sünden ſeien ausgeſtorben, und
nicht vielmehr unterdrückt. Du magſt wollen
oder nicht, unter deinen Grenzen wohnt noch der
Jebuſiter; er kann wohl unterjocht, aber nicht
ausgerottet werden. 1 Kön. 9, 20. 21. Ich
weiß, ſpricht der Apoſtel, daß in mir nichts Gu⸗
tes wohnet. Röm. 7, 18. Das wäre zu wenig,
wenn er nicht auch bekennete, da ß Böſes in ihm
ſei. Entweder ſtelle dich daher, wenn du es
wagſt, über den Apoſtel, oder bekenne mit ihm,
daß es auch dir an Sünden nicht mangelt.

Vernhardus.

„Vater

Vekanntlich pflegen die Herrn Reformirten an⸗
ſtatt des Lutheriſchen „Vater unſer“ zu ſagen:
„Unſer Vater“. Die hochgelehrten Herrn meinen
nehmlich, jene lutheriſche Wortſtellung ſei nur
eine unbeholfene, allzu wörtliche Überſetzung des
lateiniſchen Pater noſter oder des griechiſchen
Pater hömon. Hierin irren ſie aber, wenn auch
nicht ſo gefährlich, doch ebenſo gewiß, wie in den
Lehren, durch die ſie ſich von uns Lutheranern
unterſcheiden. Profeſſor Eiſelein, der berühmte
deutſche Grammatiker, ſchreibt in ſeiner Bear⸗
beitung der Grimm'ſchen Grammatik: „Die
Form Vater unſer“ iſt kein Gräeismus, ſondern
kerndentſche Fügung wie: der Bruder ſin; din
Niftel min; frouwe min u. ſ. w. S. 351.

Anittung und Dauk.

Mit innigem Dank gegen Gott und die mil⸗
den Geber, beſcheinige ich, zu meinem Unterhalt
im Fort⸗Wayne empfangen zu haben zu verſchie⸗
denen Zeiten:

unſer.“

Durch Herrn Paſtor Dr. Sihler - S 50
Von Herr Paſtor Föhlinger, Büchners
Hausconcordanz an Werth- 4 00

Durch denſelben von mehreren Freunden 10 00
Theils von, theils durch Herrn Paſtor

Kolb von Gliedern ſeiner Gemeinde 6 00
Von Herrn Lehrer Richter -⸗ 160
„ „Schultheß in Fort-⸗Wayne 1 84
„ „ W. Schneider⸗ 1 50
„ „ A. Siemon 1 00
„ „ Chr. Roſſe — · 50
„ „Chr. Pipenbrinkk 1 00
„dem Frauenvereine in Fort-⸗Wayne ö
zwei wollene Unterhenden an Werth

——

Summa 429 34
Der treue Gott wolle es Ihnen hier zeitlich
und dort ewiglich vergelten.

Wilh. Engelbert.

2 0⁰0

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