Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 10, Nummer 8 › Seite 61
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-12-22, Seite 61
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Loge 6
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iſt“) und (mit Ausnahme) der drei anderen we⸗
ſentlichen (Gelübde), der Armuth, der Keuſch—
heit und des Gehorſams — keine Conſtitutionen,
Declarationen oder irgend eine Ordnung zu
leben, die Verbindlichkeit zu einer
Tod⸗ oder läßlichen Sünde mit ſich
führen könne: außer wenn der O⸗
berte dies im Namenmun ſeres Herrn
Jeſu Chriſti oder in
Gehorſams geböte; was in jenen Dingen
oder Perſonen wird geſchehen können, in welchen
geurtheilt werden wird, was dem beſonderen
Nutzen jedes Einzelnen oder dem allge—
meinen Nutzen gemäß ſein wird: und an
die Stelle der Furcht vor Anſtoß trete Liebe und
die Begierde aller Vollkommeuheit und daß eine
größere Ehre (major gloria'') und Lob Chriſti,
unſeres Schöpfers und Herrn erfolge.“ (L. e.
Vol. I. fol. 44. 415.) Merkwürdig iſt, daß,
während jedes Capitel der Conſtitutionen ſonſt
mit weiteren amtlichen Erklärungen begleitet iſt,
dieſes, ein Schandpfahl des Jeſuitenordens, ohn
ſolche Erklärungen gelaſſen iſt! Eine ſolſche
Conſtitution weiter auszuführen, hielt man na—
türlich nicht für rathſam. Die Ausführung
wollte man lieber der Praxis überlaſſen. An
dieſer hat es denn auch nicht gefehlt. Eine
amtliche Auslegeng findet ſich jedoch auch in
dem Inſtitutum. In dem allgemeinen Inder
des Juſtitutum wird nehmlich das angezogene
Capitel mit folgender auslegender Inhalisan—
ztige verſehen: „Die Oberen können
verbindlich machen zu ſündigen in
Kraft des Gehorſams, wenn dieſes
vielen Nutzen bringt. 7) SSiehe Inder
unter dem Titel: Obedientia et obedire.) Der
„Herold des Glaubens“ wird hoffentlich inſon—
derheit aus dieſer letzten Stelle erſehen, daß die
Jeſuiten wirklich und zwar der ganze Or—
den dem Grundſatz huldigen und denſelben
auch mit klaren unmißverſtäntlichen Worten
ausgeſprochen haben, „daß der gute Zweck
ein ſonſt böſes Mittel heilige.
Wollte nur Gott, daß der „Herold“ dies hieraus
nicht nur kennen, ſondern ſich auch entweder
ſeiner Unwiſſenheit oder ſeines unverſchämten
Leugnens ſchämen lernte; denn was der
„Hrrold“ nun auch vorbringen mag, auch der
*) Das dem Papſt von den Jeſuiten geleiſtete Gelübde
lautet in der Beſtätigungsbulle Papſt Paul III. vom Jahr
15˙0 folgendermaßen: „Alles was nur die jederzeiti.
gen Päbſte zum Nutzen der Seelen und zur Fortpflanzung
des Glaubens befehlen und in welche Provinzen ſie uns ſen-
den wollen, ohne Anſtand und ohne irgend eine Ausflucht
auf der Stelle, ſo viel an uns iſt, auszuführen.“ (L.
c. Vol. I. fol. 7.)
1) Vielleicht mancher, nicht nur Prot eſtant, ſonvern ſelbſt
beſſere Catholik wird bri dieſen Sätzen eutweder kaum ſeinen
Augen tranen, oder uns mißtrauen, und ſorgen, wir
ſolgten hier etwa ab geleiteten unſicheren Quellen. Wir
bezeugen aber hiermit, daß die Bibliothek un ſeres hieſigen
Concordia-Collegiums das Inſtitutum nach der Prager auto⸗
riſirten Ausgabe beſitzt und daß wir aus demſelben unſere
Auszüge ſelbſt gemacht und in wörtlicher Ueberſetzung gege⸗
ben haben. Wir ſind bereit, die angeführten Stellen auch
in der Sprache des Originale, nämlich lateiniſch, mitzutheilen,
wenn es gewünſcht wird.
Kraft des
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Unwiſſendſte und Einfältigſte kann aus den
obigen beigebrachten unwiderſprechlichen Zeug—
niſſen erſehen, daß wir, als wir den Jeſuiten
jenen unmoraliſchen, alle Sittlichkeit vernichten⸗
den Grundſatz zur Laſt legten, die Wahrheit ge⸗
ſchrieben haben.
Da nun jeder, der in den Jeſuitenorden tritt,
ſchwören muß, von Allem dem Inſtitutum ge⸗
mäß zu halten, ſo thun wir eigentlich etwas lUle—
berflüſſiges, wenn wir nun noch Zeugniſſe aus
den Schriften der einzelnen Jeſuiten für ihre,
mehr als lockere, Moral beibringen. Um jedoch
dem Herrn „Herold“ das vollkommenſte Genüge
zu leiſten, wollen wir ſelbſt dies Ueberflüſſige
thun.
So ſchreibt Leonhard Leß, geſtorben
1623 zu Löwen: „Es iſt keine Tod⸗
ſünde, falſch zu ſchwören, ohne die
Abſicht zu ſchwören, wenn man mit Unrecht
zum Eid getrieben wird und das Falſche des
die Abſicht hat, Gott zum Zeugen anzurufen,
ſondern ſich nur ſo ſtehlt, noch nach
veruünftigem Dafürhalten für meineidig ange—
lich verborgen iſt und weil man eine gerechte
Urſachſe hat, anders im Geiſte zu ſchwören.“
(Lib. 2. d. justit. e. 42. dub. 8. n. 42.)
Derſelbe Leß: „Ich ſage viertens, es iſt keine
verwerfliche Mei nung, daß ein Schuldiger nicht
törtlich ſünrige, wenn er ſein Verbrechen leug⸗
net, beſonder s wenn es eine Sache iſt, auf welche
die Todeosſtrafe geſetzt iſt, ſo lange noch Hoffnung
iſt, zu entſchlüpfen, ſelbſt wenn er in Form Nech
tens gefragt würde. Daſſelbe hält Petrus Na⸗
varra, Emanuelſa Saa sunter dem Wort „Schul⸗
diger“ und einige andere unter den Neueren
(Jeſuiten).“ (Lib. 2. e. 31. dub. 3. n. 16.)
Paulus Lapmann von Zweibrücken
geſtorben 1635 in Coſtuitz, ſchreibt: „Wer, be—
drängt von heftiger Furcht oder ohne irgend
einen Vorſatz ſich damit zu verbinden,
zu einer Frauensperſon geſagt hatte: „ich will
dich zur meinigen nehmen,“ der kann ſpäter, vom
Richter eidlich befragt, leugnen, daß er ſolche
Worte geſagt habe; hinzuverſtanden nehmlich:
in dem Sinn, in welchem man glaubt, er habe
freiwillig zugeſagt, ſie zur Ehe zu nehmen.“
(Lib. 4. tract. 13. c. 14. n. 7.)
Franzisceus Toletus, der erſte aus
den Jeſuiten genommene Cardinal, geſt. 1596,
ſchreibt: „Wenn ein Schuldiger vor Gericht ge—
fragt wird, ſowohl ob er das gethan habe, als
auch ob er Mitwiſſer ſeines Verbrechens und
Mitſchuldige habe, ſo kann er mit Recht, auch
wenn er es gethan und Mitſchuldige gehabt hat,
ſagen, er habe das nicht gethan, er habe keine
Mitſchuldige gehabt, wenn er nur ſolche
Worte vorbringt, welche nach ſei—
ner innerlichen Abſicht einen wah⸗
ren Sinn haben, z. B. daß er die Abſicht
hat zu ſagen: „Ich habe es nicht gethan,“ nehm⸗
lich — „im Gefängniß;“ und „ich habe keine
Mitſchuldige gehabt,“ nehmlich — „in anderen
Schwures ganz verborgen iſt. Weil man weder
ſehben werden kann, weil das Falſche daran gänz⸗.
Verbrechen“.“ Sacerd.
c. 58.)
Vine. Filliucius von Siena, geſt. zu
Nom 1622, ſchreibt: „Die Abſicht be⸗
ſtimmt den Werth einer Hand⸗
lung *). Ich frage, mit welcher Vorſichts⸗
maßregel Zweideutigkeit anzuwenden ſei?
Antwort: daß eine Zweideutigkeit recht abge⸗
faßt werde, dazu können für Perſonen, welche
mit Urtheilskraft begabt ſind, zwei Weiſen an⸗
gegeben werden. Die erſte iſt, die Abſicht haben,
die äußerlich entſprechenden Worte auszuſpre⸗
chen, und zu größerer Sicherheit, wenn man z.
B. anfängt zu ſagen: „Ich ſchwöre, leiſe im
Geiſt die Einſchränkung dazwiſchen ſetzen: daß
ich heute,“ ſodann mit lauter Stimme hinzu⸗
ſetzen: jene Sache nicht begangen
habe“; oder: Ich ſchwöre,“ und dazwi⸗
(Lib. 4. Instruct.
ſchen ſtzen: daß ich ſage, und dann ebenfalls
mit lauter Stimme beſchließen: „daß ich dies
oder jenes nicht gethan habe.“ Denn
ſo iſt die ganze Rede völlig wahr ... Für un⸗
gebil dete Leute, welche eine eigentliche Zweideu⸗
tigkeit nicht auszudrücken verſtehen, iſt es genug,
wenn ſie die Abſicht haben, es in einem Sinne
zu beſtätigen oder zu längnen, welcher wirklich
die Wahrheit enthält, wozu nöthig iſt, daß ſie
wenigſtens im Allgemeinen wiſſen, daß ſie (die
Sache) in irgend einem wahren Sinn leugnen
können.“ (Tract. 25. . 11. n. 331. 328.)
In einer im Jahre 1700 erſchienenen, von
einemRömiſch-Catholiſchen herausgegebenen Ge⸗
ſchichte des Janſenismus erzählt der Verfaſſer,
daß ein Jeſuit zu Bourdeaux den Satz verthei⸗
„digte: „daß man ſchuldig ſei, ſich in allem zu
unterwerfen, was der Papſt entſcheide, mit einem
ſo blinden Gehorſam, daß, wenn er uns gebieten
würde, Chriſtum zu verleugnen, wir
ihm gehoͤrchen müßten, und daß wir nicht ſün⸗
digten, wenn wir ſo aus Gehorſam Chriſtum
verleugneten.“ +) (Histoire generale du Jan-
senisme. Tom. 3. p. 39.) So unglaublich
das klingt, ſo iſt es doch gar wohl glaublich, da
ſelbſt der berühmte Jeſuit Cardinal Robert
Bellarmin (geſt. 1621.) geſchrieben hat:
„Zu ſagen, es könne geſchehen, daß der Papſt
etwas befehle, was nicht gut oder was unnütz
iſt, iſt nicht ungereimt; obgleich es nicht Sache
der Untergebenen iſt, darüber zu urtheilen,‚
ſondern ſchlechierdings zu gehorchen. Der
catholiſche Glaube lehrt, daß alle Tugend gut,
jedes Laſter bös ſei. Wenn aber der Papſt irrte,
indem er Laſter geböte oder Tugenden
verböte, ſo iſt die Kirche verpflichtet, zu glau⸗
ben, die Laſter ſeien gut, die Tugenden ſeien bös
wenu ſie nicht wider das Gewiſſen ſündigen
wollte. Denn die Kirche iſt verpflichtet, in
*) Hier hat der „Herold“ den Grundſatz, daß der Zweck
die Mittel heiligt und die ſonſt böſe That gut macht, buch⸗
ſäblich ausgeſprochen. Wir wollen ihm jedoch gern, wenn
er es begehrt, zugeſtehen, daß dieſen Grundſatz nicht nur Je⸗
ſuiten, ſondern auch andere röm. cath. Schriftſteller aufge⸗
ſtellt haben.
4) Gute Ausſichten zu einer nöthigenfalls mit den jetzt
überhandnehmenden freien Männern und Spöttern einzu
gehenden Union der jeſummiſchen Latholiken!
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