# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 12 22_S61 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) ö TTTT iſt“) und (mit Ausnahme) der drei anderen we⸗ ſentlichen (Gelübde), der Armuth, der Keuſch— heit und des Gehorſams — keine Conſtitutionen, Declarationen oder irgend eine Ordnung zu leben, die Verbindlichkeit zu einer Tod⸗ oder läßlichen Sünde mit ſich führen könne: außer wenn der O⸗ berte dies im Namenmun ſeres Herrn Jeſu Chriſti oder in Gehorſams geböte; was in jenen Dingen oder Perſonen wird geſchehen können, in welchen geurtheilt werden wird, was dem beſonderen Nutzen jedes Einzelnen oder dem allge— meinen Nutzen gemäß ſein wird: und an die Stelle der Furcht vor Anſtoß trete Liebe und die Begierde aller Vollkommeuheit und daß eine größere Ehre (major gloria'') und Lob Chriſti, unſeres Schöpfers und Herrn erfolge.“ (L. e. Vol. I. fol. 44. 415.) Merkwürdig iſt, daß, während jedes Capitel der Conſtitutionen ſonſt mit weiteren amtlichen Erklärungen begleitet iſt, dieſes, ein Schandpfahl des Jeſuitenordens, ohn ſolche Erklärungen gelaſſen iſt! Eine ſolſche Conſtitution weiter auszuführen, hielt man na— türlich nicht für rathſam. Die Ausführung wollte man lieber der Praxis überlaſſen. An dieſer hat es denn auch nicht gefehlt. Eine amtliche Auslegeng findet ſich jedoch auch in dem Inſtitutum. In dem allgemeinen Inder des Juſtitutum wird nehmlich das angezogene Capitel mit folgender auslegender Inhalisan— ztige verſehen: „Die Oberen können verbindlich machen zu ſündigen in Kraft des Gehorſams, wenn dieſes vielen Nutzen bringt. 7) SSiehe Inder unter dem Titel: Obedientia et obedire.) Der „Herold des Glaubens“ wird hoffentlich inſon— derheit aus dieſer letzten Stelle erſehen, daß die Jeſuiten wirklich und zwar der ganze Or— den dem Grundſatz huldigen und denſelben auch mit klaren unmißverſtäntlichen Worten ausgeſprochen haben, „daß der gute Zweck ein ſonſt böſes Mittel heilige. Wollte nur Gott, daß der „Herold“ dies hieraus nicht nur kennen, ſondern ſich auch entweder ſeiner Unwiſſenheit oder ſeines unverſchämten Leugnens ſchämen lernte; denn was der „Hrrold“ nun auch vorbringen mag, auch der *) Das dem Papſt von den Jeſuiten geleiſtete Gelübde lautet in der Beſtätigungsbulle Papſt Paul III. vom Jahr 15˙0 folgendermaßen: „Alles was nur die jederzeiti. gen Päbſte zum Nutzen der Seelen und zur Fortpflanzung des Glaubens befehlen und in welche Provinzen ſie uns ſen- den wollen, ohne Anſtand und ohne irgend eine Ausflucht auf der Stelle, ſo viel an uns iſt, auszuführen.“ (L. c. Vol. I. fol. 7.) 1) Vielleicht mancher, nicht nur Prot eſtant, ſonvern ſelbſt beſſere Catholik wird bri dieſen Sätzen eutweder kaum ſeinen Augen tranen, oder uns mißtrauen, und ſorgen, wir ſolgten hier etwa ab geleiteten unſicheren Quellen. Wir bezeugen aber hiermit, daß die Bibliothek un ſeres hieſigen Concordia-Collegiums das Inſtitutum nach der Prager auto⸗ riſirten Ausgabe beſitzt und daß wir aus demſelben unſere Auszüge ſelbſt gemacht und in wörtlicher Ueberſetzung gege⸗ ben haben. Wir ſind bereit, die angeführten Stellen auch in der Sprache des Originale, nämlich lateiniſch, mitzutheilen, wenn es gewünſcht wird. Kraft des —59— Unwiſſendſte und Einfältigſte kann aus den obigen beigebrachten unwiderſprechlichen Zeug— niſſen erſehen, daß wir, als wir den Jeſuiten jenen unmoraliſchen, alle Sittlichkeit vernichten⸗ den Grundſatz zur Laſt legten, die Wahrheit ge⸗ ſchrieben haben. Da nun jeder, der in den Jeſuitenorden tritt, ſchwören muß, von Allem dem Inſtitutum ge⸗ mäß zu halten, ſo thun wir eigentlich etwas lUle— berflüſſiges, wenn wir nun noch Zeugniſſe aus den Schriften der einzelnen Jeſuiten für ihre, mehr als lockere, Moral beibringen. Um jedoch dem Herrn „Herold“ das vollkommenſte Genüge zu leiſten, wollen wir ſelbſt dies Ueberflüſſige thun. So ſchreibt Leonhard Leß, geſtorben 1623 zu Löwen: „Es iſt keine Tod⸗ ſünde, falſch zu ſchwören, ohne die Abſicht zu ſchwören, wenn man mit Unrecht zum Eid getrieben wird und das Falſche des die Abſicht hat, Gott zum Zeugen anzurufen, ſondern ſich nur ſo ſtehlt, noch nach veruünftigem Dafürhalten für meineidig ange— lich verborgen iſt und weil man eine gerechte Urſachſe hat, anders im Geiſte zu ſchwören.“ (Lib. 2. d. justit. e. 42. dub. 8. n. 42.) Derſelbe Leß: „Ich ſage viertens, es iſt keine verwerfliche Mei nung, daß ein Schuldiger nicht törtlich ſünrige, wenn er ſein Verbrechen leug⸗ net, beſonder s wenn es eine Sache iſt, auf welche die Todeosſtrafe geſetzt iſt, ſo lange noch Hoffnung iſt, zu entſchlüpfen, ſelbſt wenn er in Form Nech tens gefragt würde. Daſſelbe hält Petrus Na⸗ varra, Emanuelſa Saa sunter dem Wort „Schul⸗ diger“ und einige andere unter den Neueren (Jeſuiten).“ (Lib. 2. e. 31. dub. 3. n. 16.) Paulus Lapmann von Zweibrücken geſtorben 1635 in Coſtuitz, ſchreibt: „Wer, be— drängt von heftiger Furcht oder ohne irgend einen Vorſatz ſich damit zu verbinden, zu einer Frauensperſon geſagt hatte: „ich will dich zur meinigen nehmen,“ der kann ſpäter, vom Richter eidlich befragt, leugnen, daß er ſolche Worte geſagt habe; hinzuverſtanden nehmlich: in dem Sinn, in welchem man glaubt, er habe freiwillig zugeſagt, ſie zur Ehe zu nehmen.“ (Lib. 4. tract. 13. c. 14. n. 7.) Franzisceus Toletus, der erſte aus den Jeſuiten genommene Cardinal, geſt. 1596, ſchreibt: „Wenn ein Schuldiger vor Gericht ge— fragt wird, ſowohl ob er das gethan habe, als auch ob er Mitwiſſer ſeines Verbrechens und Mitſchuldige habe, ſo kann er mit Recht, auch wenn er es gethan und Mitſchuldige gehabt hat, ſagen, er habe das nicht gethan, er habe keine Mitſchuldige gehabt, wenn er nur ſolche Worte vorbringt, welche nach ſei— ner innerlichen Abſicht einen wah⸗ ren Sinn haben, z. B. daß er die Abſicht hat zu ſagen: „Ich habe es nicht gethan,“ nehm⸗ lich — „im Gefängniß;“ und „ich habe keine Mitſchuldige gehabt,“ nehmlich — „in anderen Schwures ganz verborgen iſt. Weil man weder ſehben werden kann, weil das Falſche daran gänz⸗. Verbrechen“.“ Sacerd. c. 58.) Vine. Filliucius von Siena, geſt. zu Nom 1622, ſchreibt: „Die Abſicht be⸗ ſtimmt den Werth einer Hand⸗ lung *). Ich frage, mit welcher Vorſichts⸗ maßregel Zweideutigkeit anzuwenden ſei? Antwort: daß eine Zweideutigkeit recht abge⸗ faßt werde, dazu können für Perſonen, welche mit Urtheilskraft begabt ſind, zwei Weiſen an⸗ gegeben werden. Die erſte iſt, die Abſicht haben, die äußerlich entſprechenden Worte auszuſpre⸗ chen, und zu größerer Sicherheit, wenn man z. B. anfängt zu ſagen: „Ich ſchwöre, leiſe im Geiſt die Einſchränkung dazwiſchen ſetzen: daß ich heute,“ ſodann mit lauter Stimme hinzu⸗ ſetzen: jene Sache nicht begangen habe“; oder: Ich ſchwöre,“ und dazwi⸗ (Lib. 4. Instruct. ſchen ſtzen: daß ich ſage, und dann ebenfalls mit lauter Stimme beſchließen: „daß ich dies oder jenes nicht gethan habe.“ Denn ſo iſt die ganze Rede völlig wahr ... Für un⸗ gebil dete Leute, welche eine eigentliche Zweideu⸗ tigkeit nicht auszudrücken verſtehen, iſt es genug, wenn ſie die Abſicht haben, es in einem Sinne zu beſtätigen oder zu längnen, welcher wirklich die Wahrheit enthält, wozu nöthig iſt, daß ſie wenigſtens im Allgemeinen wiſſen, daß ſie (die Sache) in irgend einem wahren Sinn leugnen können.“ (Tract. 25. . 11. n. 331. 328.) In einer im Jahre 1700 erſchienenen, von einemRömiſch-Catholiſchen herausgegebenen Ge⸗ ſchichte des Janſenismus erzählt der Verfaſſer, daß ein Jeſuit zu Bourdeaux den Satz verthei⸗ „digte: „daß man ſchuldig ſei, ſich in allem zu unterwerfen, was der Papſt entſcheide, mit einem ſo blinden Gehorſam, daß, wenn er uns gebieten würde, Chriſtum zu verleugnen, wir ihm gehoͤrchen müßten, und daß wir nicht ſün⸗ digten, wenn wir ſo aus Gehorſam Chriſtum verleugneten.“ +) (Histoire generale du Jan- senisme. Tom. 3. p. 39.) So unglaublich das klingt, ſo iſt es doch gar wohl glaublich, da ſelbſt der berühmte Jeſuit Cardinal Robert Bellarmin (geſt. 1621.) geſchrieben hat: „Zu ſagen, es könne geſchehen, daß der Papſt etwas befehle, was nicht gut oder was unnütz iſt, iſt nicht ungereimt; obgleich es nicht Sache der Untergebenen iſt, darüber zu urtheilen,‚ ſondern ſchlechierdings zu gehorchen. Der catholiſche Glaube lehrt, daß alle Tugend gut, jedes Laſter bös ſei. Wenn aber der Papſt irrte, indem er Laſter geböte oder Tugenden verböte, ſo iſt die Kirche verpflichtet, zu glau⸗ ben, die Laſter ſeien gut, die Tugenden ſeien bös wenu ſie nicht wider das Gewiſſen ſündigen wollte. Denn die Kirche iſt verpflichtet, in *) Hier hat der „Herold“ den Grundſatz, daß der Zweck die Mittel heiligt und die ſonſt böſe That gut macht, buch⸗ ſäblich ausgeſprochen. Wir wollen ihm jedoch gern, wenn er es begehrt, zugeſtehen, daß dieſen Grundſatz nicht nur Je⸗ ſuiten, ſondern auch andere röm. cath. Schriftſteller aufge⸗ ſtellt haben. 4) Gute Ausſichten zu einer nöthigenfalls mit den jetzt überhandnehmenden freien Männern und Spöttern einzu gehenden Union der jeſummiſchen Latholiken!