Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 10, Nummer 7 › Seite 52

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-11-23, Seite 52

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Kirchengemeinſchaften 2 · Taufe 47 · Taufe 49 · Taufe 55 · Taufe 56

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einiger Scenen aus der jeſuitiſchen Lebens⸗ und
Lehrgeſchichte nothwendig verſetzt.
„Herold' bedenkt aber nicht, daß Schwarz auf
Weiß, daß Thatſachen, daß berrits Geſchehe⸗
nes ſehr hartnäckiger Natur iſt und daß dawi⸗
der ſich wenig oder nichts mit allerhand ſophiſti⸗
ſchen Argumentationen (Schleichſchlüſſen) und
ſelbſt luſtigen ergötzlichen Poſſen und Sprüngen
ausrichten läßt.

Das erſte Zeugniß gegen die Jeſuiten, wel⸗
ches wir dem „Herold“ hierdurch vorhalten, iſt
ein ſolches, das ſelbſt der „Herold“ gelten laſſen
wird, es iſt das Zeugniß eines Papſtes. Wir
haben ſchon erwähnt, daß die Jeſuiten einſt ſo
arge Umtriebe maͤchten, daß ſelbſt die ganze rö⸗
miſche Chriſtenbeit wider ſie aufſtand. So wur⸗
den ſie denn in der zweiten Hälfte des vorigen
Jahrhunderts, da der Papſt ihnen keinen Ein⸗
halt thun wollte, oder konnte, nach und nach
aus faſt allen ſtrengcatholiſchen Ländern als
Lehrverfälſcher, als Verführer und Ver⸗
derber der Sitten, ale Erbſchleicher, als
Aufwiegler, als Königsmörder ꝛc., nemlich aus
Portugal, Frankreich, Spanien, Parma, Malta
ꝛc. vertrieben. Immer lauter wurden allenthal⸗
ben die Klagen über den verderblichen Orden.
Aus allen Ländern der catholiſchen Welt erhob
man ſich wider ſie, als Feinde der kirchlichen und

lgerlichen Ruhe und Wohlfahrt, und beſtürmte
de Päpſte ihre Gewalt gegen ſie zu gebrauchen.
So geſchoh es denn endlich, daß Papſt Cle⸗
mens XIV. Ganganelli im Jahre 1773
den 21. Juli eine Bulle erließ, die ſich mit den
Worten anfängt: Dominus ac redemptor no-
ster'' d. h. „Unſer Herr und Erlöſer“ in welcher
er, da er an einer bloßen Neformation des
Jeſuitenordens verzweifelte, denſelben, wie er
ſagt, auf immerwährende Zeiten r) für auf ge⸗
ben und abgeſchafftt erklärte.
nun zunächſt Einiges aus dieſer väpſtlichen
Bulle folgen.

Als Einleitung zu ſeinem Ausſpruch, daß der
Jeſuitenorden hiermit aufgehoben ſein ſolle,
macht der genannte Papſt erſt die Bemerkung:
„Es kann allerdings nicht bezweifelt werden, daß
unter allem, was zur Wohlfahrt des catholiſchen
Gemeinweſens das Meiſte beiträgt, den Regu⸗
lar⸗Orden beinahe die oberſte Stelle einzuräu⸗
men iſt. „Aber,“ fährt er fort, „wenn es dahin
kam, daß das chriſtliche Volk aus irgend einem
Regular⸗Orden entweder dergleichen überaus
reiche Früchte und erwünſchte Vortheile nicht
mehr zog, dazu dieſelben urſprünglich geſtiftet ge⸗
weſen waren, oder wenn es erſchien, da
ſte mehr zum Nachtheil und zur Stö⸗
rung der Ruhe der Völker als zur
Förderung derſelben dienten: ſo hat
eben dieſer apoſtoliſche Sitz, welcher zu ihrerPflan⸗
zung gearbeitet und ſich dafür mit ſeinem An⸗

1) Die Herrn Päpſte nehmen es bekanntlich nicht eben ſo
genau mit den Beſchlüſſen ihrer Vorgänger, ſondern der eine
Unfehlbare corrigirt immer friſch den andern; daher hat ſich
denn auch Papſt Pius VII. nichts um die Aufhebung der Je⸗
ſulten „auf immerwährende Zeiten“, durch Clemens XIV.
gekümmert, ſondern da er eine ſolche Garde wieder nothwen⸗
dig hatte, dieſelben 1814 wieder durch eine andere Bulle in ih⸗
re alten Rechte eingeſetzt.

Der liebe

und fährt fort:

Wir laſſen alles genug geweſen wäre, das laute Schreien.

— 50̃—
ſehen in's Mittel geſchlagen hatte, keinrsmegs
angeſtanden, dieſelben enweder durch neue Ge⸗
ſetze zu verwahren, oder zur alten Strenge des
Lebens zurückzurufen, oder auch völlig auszu⸗
rotten.“

Nachdem nun hierauf Papſt Clemens der
mancherlei Freiheiten und Privilegien gedacht
hat, womit der römiſche Stuhl von Zeit zu
Zeit den Orden der Jeſuiten freigebig ſt bedacht
habe, ſetzt er hinzu: „Aus dem Inhalt und den
Worten der apoſtoliſchen Conſtitutionen ſelbſt er⸗
giebt ſich jedoch offenbar, daß eben in dieſer Ge⸗

ſellſchaft faſt vonſeinem Anfange an der⸗

Same von allerlei Uneinigkeit und neidiſcher Ei⸗
ferſucht hervorſproßte, nicht nur unter den Glie⸗
dern ſelbſt, ſondern auch mit anderen Regular⸗
Orden, mit den Weltgeiſtlichen, den Academieen,

den Univerſitäten, den öffentlichen literariſchen

Gymnaſien und ſelbſt auch mit den Fürſten, in
deren Gebieten die Geſellſchaft aufgenommen.

worden war; und daß eben dieſe Streitigkeiten

und Trennungen bald über die Beſchaffenheit und
Natur der Gelübde ꝛc., bald über die unumſchränk⸗
te Macht, welche ſich der vorgeſetzte General dieſer
Geſellſchaft anmaßte ꝛc., bald überverſchie⸗
dene Hauptſtücke der Lehre ꝛe. erregt
worden ſind. Und endlich fehlte es keineswegs
an ſehr ſchweren Anklagen, welche gegen dieſe
Glieder erhoben wurden, und die den Frieden
und die Ruhe der chriſtlichen Staaten nicht we⸗
nig ſtörten. Daher ſind viele Klagen wider die
Geſellſchaft entſtanden, welche ſelbſt durch das
An ſehen von Fürſten bekräftigt und an unſere
Vorfahren im Amte gebracht worden ſind.“
Hierauf zeigt nun Clemens, was von Seiten
ſeiner Borgänger bereits geſchehen ſei, dem im⸗
mer weiter um ſich freſſenden Uebel zu begegnen,
„Weit entfernt aber, daß dieſes

und Klagen wider die Geſellſchaft zu dämpfen,
ſo verbreiteten ſich vielmehr mehr und mehr die
gefährlichſten Streitigkeiten beina⸗
he durch den ganzen Weltkreisüber
die Lehre der Geſellſchaft, welche
die Meiſten als dem orthodorxen
Glauben und den guten Sitten wi⸗
derſtreitend brandmarkten. Auch
entbrannten innerhalb und außerhalb Zwiſtig⸗
keiten und immer häufiger wurden die Anklagen
wider die Geſellſchaft, hauptſächlich wegen zu
großer Begierde nach zeitlichen Gütern. Daher
iſt es geſchehen, daß dieſe Geſellſchaft, um eine
neue Beſtätigung ihrer Conſtitution (Institu⸗
tum) von Papſt Paul V. zu erlangen, gezwun⸗
gen worden iſt, von ihm zu bitten, daß er ge—
wiſſe Beſchlüſſe (im Jahre 1606) bekräftigte, in
denen mit klaren Worten geleſen wird, daß ſo⸗
wohl innere Feindſchaft und Zerrüttung unter
den Gliedern, als auch Klagen und Beſchwer—
den wider die Geſellſchaft von außen dazu ange⸗
trieben haben, Folgendes feſt zu ſetzen: . . „Da in⸗
ſonderheit in dieſen ſehr gefährlichen Zeiten an
mehreren Orten und bei verſchiedenen Fürſten,
vielleicht (2) aus Schuld Einiger, und entweder
um ihrer Ehrſucht, oder um ihres unverſtändigen
Eifers willen unſer Orden in üblem Rufe ſteht,

laſſung derjenigen, welche von der allgemeinen

kaum, oder durchaus nicht wieder hergeſtellt

*) Wie konnte auch ein Geſetz z. B. gegen Einmiſchung in

einen gewiſſen Cultus mit Räuchern u. dgl. zu widmen, wei

ſo unterſagt die Congregation ſtreng und
ernſt allen den Unſrigen, ſich in ſolche öffentliche
Angelegenheiten (weltliche und politiſche) ein⸗
flechten zu laſſen.. . Wir haben jedoch, fährt
Clemens fort, „mit größter Betrübniß unſeres
Herzens geſehen, daß ſowohl die genannten, als
viele andere darnach angewendete Mittel beina⸗
he nichts ausgerichtet“), um die ſo zahlreichen u.
ſo ſchweren Zerrüttungen, Anklagen und Be⸗
ſchwerden wider die oft genannte Geſellſchaft
zu dämpfen und zu zerſtreuen und daß unſere
übrigen Vorfahren vergeblich ſich bemüht haben,
welche die ſo erwünſchte Ruhe der Kirche durch
die heilſamſten Conſtitutionen herzuſtellen ver⸗
ſucht haben; ſowohl in Betreff nicht vorzuneh⸗
mender weltlicher Händel, als in Betreff ſehr ern⸗
ſter von der Geſellſchaft wideralle
Arten von Gemeinſchaften in Euro⸗
pa, Aſien und Amerika nicht ohne
erſchreckliches Verderben der See—
lemerregterStreitigkeiten und Zän⸗
kereien; ſodann auch in Betreff der Ausle⸗
gung und Ausübung gewiſſer heid niſcher
Gebräuche, welche hie und da an manchen
Orten angewendet worden war,“*) mit Aus⸗

Kirche ordentlich beſtätigt worden ſind, ferner in
Betreff der Anwendung und Deutung ſolcher
Meinungen, welche der apoſtoliſche Sitz als
ärgerliche undguter Sittenzucht offenbar ſchäd⸗
liche mit Recht geächtet hat.“)

Daher ſagt denn Clemens weiter, das päpſt⸗
liche Schreiben ſeines Vorgängers, Clemens
XIII., worin die Verfaſſung der Jeſuiten em⸗
pfohlen und auf's Neue beſtätigt werde, ſei dem⸗
ſelben „mehr mit Gewalt erpreßt, als von
ihm erhalten worden.“ Aber, heißt es weiter,
des Jammers ſei durch die Jeſuiten immer mehr
geworden, ſo daß ſelbſt die allerchriſtlichſten „Kö⸗
nige von Frankreich, Spanien, Portugal und bei⸗,
der Sicilien gezwungen worden ſeien, die Glie⸗
der des Ordens aus ihren Reichen, Gebieten
und Provinzen zu entlaſſen und auszutreiben,
Überzeugt, daß nur dieſes äußerſte Mittel gegen
ſo viele Uebel übrig und durchaus nöthig ſei, um
zu verhindern, daß ſich nicht die chriſtlichen Völ⸗
ker in dem Schooße der heiligen Mutter, der
Kirche, gegenſeitig zerriſſen.“

Clemens fährt fort: „Da wir außerdem
erkannten, daß, wenn die vorgenannte Geſell⸗
chaft Jeſu ihren Beſtand behielte, ein wah⸗
rer und dauernder Friede der Kirche entweder

werden könne, ſo wollen wir aus dieſen hoch⸗

weltliche Händel etwas helfen, das die Jeſuiten, wie der
Papft ſelbſt ſagt, nur „gezwungen“, alſo zum Schein, in ihre
Conſtitution aufgenommen und ſich beſlätigen hatten laſſen?

—) Bekanntllch haben die jeſuitiſchen Miſſionäre ihren
Neubekehrten (2) in China erlaubt, erſt ſelbſt trotz der Ein⸗
ſprache der Päpſte, erlaubt, noch fort und fort ihrem heidni⸗
ſchen Religionsſtifter Confucius und anderen Verſtobenen

ſie nur durch dieſes Mittel ihren Zweckerreichen konnten.

*) Schon Papſt Innocenz XI. hatte 65 „hropositiones
laxorum moralistarum“. d. i. Sätze lockerer Sittenlehrer im
Jahre 1679 verdammt, wovon die meiſten aus jeſuitiſchen
Schriſtwerken gezogen waren.

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