Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 8, Nummer 10 › Seite 82
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1852-01-06, Seite 82
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der, die Sache von einer Committee unterſuchen
und entſcheiden zu laſſen. So hatte ers ja ſel—
ber ein Hehl, daß er bei ſeinem Gegenpart hart
darauf gedrungen, derſelbe möge doch ungeſäumt
ſein Committeeglied herbeibringen. Und als
ihm ſelhes längſt bekannt war, hat er es nicht
nur nicht als untüchtig zurückgewieſen, ſondern
ausgeſprochner Maßen Schritte gethan, ſeinen
Theil auch herbeizubringen. Aber freilich, er
„iſt ja mit einem Mal überzeugt worden, daß mit
der Miſſouri-Synode zuſammen über Angele⸗
genheiten, das Amt der Schlüſſel betreffend,
nicht zu verhandeln ſei. Gerade als ob er dieſe
Eyonede erſt ſeit geſtern kenne und nicht ſchon
Nhre lang den „Lutheraner“ leſe, und ihre
Verfafßung und ihre Synodalverhandlungen
nicht ſämmtlich in den Händen habe, ja als ob
Ar nie etwas von ihrer Praxis erfahren hätte
und daͤher nicht wiſſen könne, daß ſie ſich nicht
nur lauterlich zur lutheriſchen Lehre bekennt,
ſondern auch treulich darnach handelt.“
paſt. Winkler möge doch wohl zuſehen, in welches
Licht er ſich dadurch bei allen ehrlichen Chriſten⸗
menſchen ſtellt, daß er ſich durch den ſchmählichen
und ſchmähenden zweiten Synodalbrief des Herrn
Paſt. Grabau ſo plötzlich und mit einem Male
überzeugen läßt, die Miſſouri-Synode ſei falſch.
Nroch in der That jener Synodalbrief eine
ſelcze Ausgeburt eines eifernden und geifernden
Pattheihaſſes, daß er jedem Einfältigen nur
gegen den Verfaſſer ſelbſt Vorurtheil erwecken
nuß. Und daß Winkler vollends ſagen kann,
das Verfahren des Paſt. Crämer habe ihm kein
Vertranen erweckt, die Miſſouri-Synode werde
in dieſer Sache ein ehrliches, chriſtliches Kirchen—
gericht ſein, von der Frage der Rechtgläubigkeit
und Bekenntnißtreue ganz abgeſehen, zeigt das
nicht deutlich, daß er aus dem beſagten Syno—
nalbrief nicht ſowohl heilſame Lehre als heilloſes
Schmähen gelernt hat? Kannte doch Paſt. Wink⸗
ler den Unterzeichneten ſchon von länger her und
bat ihn auch in dieſer Sache nur alſo kennen ge⸗
lernt, daß er wider ſein beſſer Wiſſen und Ge⸗
piſſen handelt, wenn er deſſen Ehrlichkeit und
driſtlichen Sinn zu bezweifeln im Stande iſt.
Wenn er aber weiter berichtet, daß er ſich noch'
in Buffalo an die dortige Synode angeſchloſſen—
und daß ſich auch ſeine Gemeinde, nur eben
unter vielem Zank der Rottenführer, für die—
Buffaloer Synode entſchieden habe, daß keine
einzige Stimme für die Miſſouri-Synode ab⸗
gezeben worden ſei, ja daß ſelbſt aus der Zahl
der ſieben Kläger für die Synode von Buffalo
heſtimmt worden: ſo diene darauf einiges aus
Briefen zur Autwort, die der Unterzeichnete um
ene Zeit von den Beſchwerdeführenden erhalten
hat. In einem derſelben heißt es unter andeerm:
„Paſt. Winkler war in Buffalo und wie man
wernimmt, will er ſich an jene Synode anſchlie⸗
„en und iſt alldort am 26. vorigen Monats
um heiligen Abendmahl gegangen. Schon
„am 2. verlangten wir zu wiſſen, ob ſein Theil
„er Committee auf den 11. und 13. erſcheine.
r gab ausweichenden Beſcheid dahin, daß er
erſt eine Vorſteher⸗ Verſammlung halten werde
und zwar nach dem Abendgottesdienſt; geſtern
Herr,
geſetzt ſein würden.
„Abends möchten wir uns einfinden, was auch
„geſchah. Er erzählte ſodann, daß er in Buffalo
„geweſen und ſich auch an jene Synode anzu—
„ſchließen gedenke. Er könne die Sache von kei—
„ner Räuber-, Rotten- und Seetirer-Synode
„ſchlichten laſſen.“ —
In einem andern, etwas ſpätern heißt es:
„Herr Paſt. Winkler zeigt täglich mehr, daß
„er die Gemeinde möchte durch Hintergehung,
„wie es ſich letzten Sonntag deutlich ausgewie⸗
„ſen hat, liſtiger Weiſe ohne ihr Wiſſen in Paſt.
„Grabaus Hände verkaufen.“
Darnach iſt es klar, daß dazumal der Anſchluß
der Gemeinde an die Synode von Buffalo noch
nicht erfolgt war. Und geſetzt, es wäre der Fall
geweſen, was hat dies mit der vorliegenden
Sache zu thun, die längſt im Gange war und
nach Winklers eignen Schritten, nach ſeiner eig—
nen Conſtitution nur auf dem bereits angehobe—
nen Weg hinausgeführt und zu Ende gebracht
werden konnte, wie denn das jetzt um ſo mehr
der W Vunſch der Beſchwerdeführenden ſein mußte,
als das ganze Verfahren immer deutlicher an
den Tag legte, daß er die Sache nicht vor ein
unpartheiiſches Kirchengericht kommen laſſen
wolle. Bemerkens werth iſt übrigens auch noch
die üble Verdrehung des Thatbeſtandes, daß er
ſagt: „der Mann, der die Sache zuerſt an den
Herrn Präſes Walther in St. Louis gebracht
habe, hätte ſie, wie ſchon vorher, ſo jetzt wieder,
da beſſere Erkenntniß ihn zur Umkehr bewogen,
der Synode von Buffalo in die Hände gelegt.“
Dies ſollte nämlich der Wahrheit gemäß alſo'
heißen: der Mann, der die nächſteVeranlaſſung
zu der Beſchwerde gab, der aber nie zur Zahl
der Beſchwerdeführenden gehört, nie die Sache
an den Herrn Praͤſes Walther gebracht hat, ging
nach Buffalo zurück, ſchloß ſich dort wieder an
Paſt. Grabau's Gemeinde an, und legte ſeine
perſönliche Sache in Paſt. Grabau's Hände.
Die Berichterſtattung fährt mit einem Briefe
Winklers an den Unterzeichneten fort, um dann
mit meiſterhaftervügenkunſt den traurigen Schluß
des Ganzen ſo verdreht und verkehrt darzuſtel⸗
len, daß das, was leider Paſt. Winklers un—
lautern und unehrlichen Sinn thatſächlich ans
Licht gebracht hat, nur dazu dienen muß, den
Unterzeichneten und die Pynode, der er angehört,
unge rechter Weiſe mit tiefer Schmach zu beladen
und dabei in frechem Uebermuth ſogar Gott zum
Nächer anzurufen.
Gott läßt ſich nicht ſpotten. ER wird einſt mit
ihnen reden in ſeinem Zorn und mit ſeinem
Grimm wird er ſie ſchrecken. —
Wohl iſts wahr, daß Winkler dem Unterzeich—
neten geſchrieben hat, ſein weiteres Kommen
würde vergeblich ſein; aber eben ſo wahr iſt's
und Winklern kund und bezeuget, daß der Be⸗
ſchwerdeführende Theil jene beiden vorerwähn⸗
ten, dringenden Briefe an ihn geſchrieben und
ihn inſtändig gebeten hat, ſie doch in gegenwär—
tiger, großer Noth nicht zu verlaſſen, ſondern
eilig nach Detroit zu kommen, da ſie ſonſt hilf—
und rathlos der Liſt und Bosheit Winklers aus⸗
Da nun Winkler in ſei⸗
nem Briefe auch nicht einen einzigen Grund an⸗
Nun, man irre ſich nicht,
führt, warum jetzt keine Commitiee zu Stande
kommen könne, der Unterzeichnete aber nicht nur
auf ordentlichem Weg vom Präſes ſeiner Synode
den Leuten als Committeeglied zugewieſen, ſon⸗
dern auch von Winkler bisher dafür anerkannt
worden war: was konnte er anderes thun, als
unverzüglich nach Detroit reiſen, theils um der
Pflicht, die ihm gegen die Leute oblag, ein Ge⸗
nüge zu thun, theils um auf mündlichem Weg
am Beſten zu erfahren, warum Winkler jetzt auf
einmal abſage, und von dem Zuſtandekommen
einer Committee nichts mehr wiſſen wolle. Daß
er aber unter ſo bewandten Umſtänden eigens
drei der Beſchwerdeführenden untt zu Winkler
genommen hat, iſt allein deswegen geſchehen,
um Herrn Paſt. Winkler durch die betreffenden
Perſonen ſelber bezeugen zu laſſen, daß er nicht
ungerufen, ſondern vielmehr auf dringendes Bit—
ten ſeines Theils gekommen ſei. Und es fehlt
ſo viel, daß der Unterzeichnete nur barſch und
höhniſch geſagt hätte: „Sie haben geſchrieben,
ich ſollte nicht kommen, aber dieſe Leute haben
mir gefchrieben, ich ſollte kommen, daß ihn viel⸗
mehr Winkler nicht weiter hat zum Wort kom—
men laſſen, ſondern hat ihn alsbald mit dem
Beſcheid zurückgewieſen, er habe hier nichts mehr
mit ihm zu verhandeln, denn ſein Theil ſeien die
Buffaloer und die träten mit uns in keine Com⸗
mittee zuſammen, weil wir falſch in der Lehre
wären; er könne nur noch vor dem Vorſtand mit
ihm verhandeln. Und da der Unterzeichnete hier—
auf verlangte, er ſolle ihm doch erſt beweiſen,
worin wir falſch lehreten, ging er auch darauf
nicht ein, ſondern wies ihn ſtracks zurück und
ſagte nur, er werde ihm zu wiſſen thun, wenn
ſich der Vorſtand verſammle. Das geſchah denn
auch mit kurzen Worten und war da freilich der
drei Männer keine Erwähnung gethan. Aber
ſie hatten ja mit angehört, wie der Unterzeichnete
falſcher Lehre bezüchtigt worden. So mußten
ſie nothwendiger Weiſe zugegen ſein, wenn ihm,
wie er zu glauben berechtigt war, vor dem Vor⸗
ſtand der Beweis davon geliefert, oder im Fall
dies nicht möglich war, die ungegründeie Be⸗
ſchuldigung zurückgenommen wurde. Was
Wunder alſo, wenn er dieſe drei Männer mit⸗
brachte, da es ja gar nicht einmal eines chriſt—
lichen Sinnes, ſondern nur weltlicher Ehrbar⸗
keit bedarf, um einſehen zu können, daß eine vor
Zeugen gemachte Beſchuldigung auch ver dieſen
Zeugen erwieſen werden müſſe. Was aber den
vierten Mann betrifft, ſo war derſelbe als ein
eben von Deutſchland angekommener Miſſions⸗
zögling bereits von Winller freundlich aufgenom⸗
men worden und hatte ja Zutritt in ſeinem Hauſe.
Wie gut war es aber, daß unter den obwalten⸗
den Umſtänden dieſer wenigſtens unbeſtrintener
Maßen unpartheiiſche Zeuge mit zugegen war
ſintemal Winkler frech genug iſt, nicht nur den
wahren Bericht des Unterzeichneten für eniſtelli
zu erklären, ſondern ſelbſt in einer Weiſe dar⸗
über berichtet, die nicht allein chriſtlicher Wahr—
haftigkeit, ſondern auch einer nur bürgerlichen
Ehrbarkeit Hohn ſpricht. Doch davon im Fol⸗
genden das Nähere.
(Schluß felgt.)
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