Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 7, Nummer 11 › Seite 81
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1851-01-21, Seite 81
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Herausgegeben
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IIIIIIT ——— ——— — ———————
— Wort und Lutbers Vehr; vrroeht nun und nimmermehr. 11
(Offenb. Jeh. Cap. 14 v. 6. 7.70) —
von der Deutſchen Ev. Luther. Synode von Mriſponrt, Ohio und andern Staaten.
Nedigirt von C. F. W. Walther. *
Juhrg. 7.
St. Louis, Mo., den 21. Januar 1831.
No. I1.
teingunge n
GSubſerivtizropreis von Ei
uhlen und da
d zu tragen haben.
74
Nachricht —
von
dem Concordia⸗Collegium zu St. Louis.
* Die unter dieſem Namen beſtehende Anſtalt
unfaßt gegenwärtig ein Gymnaſium und ein
aheologiſches Seminar.
. Sie wurde 1839 gegründet, befand ſich frü⸗
her in Altenburg, Perry Co., Mo., und erſt Pri⸗
nRatanſtalt, wurde ſie hierauf Pflegling und Ei⸗
genthum der lutheriſchen Gemeinen zu St. Louis
4ind in dem genannten County), die ſie im Jahr
41850 an die deutſche evangeliſch-lutheriſche Sy⸗
ede von Miſſouri, Ohio u. a. St abtraten.
I Folge davon ward die Anſtalt nach St.
kouis verlegt, und erhielt zwei von der Synode
engeſetzte Behörden: das Wahlcollegium, das
e Wahl der ordentlichen Lehrer an der An⸗
ſolt vollzieht, und die Aufſichtsbehörde, welche
ie mittlere Inſtanz zwiſchen dem Lehrerperſonal
der Synode bildet.
Zugleich wurde beſchloſſen, das Gymnaſium,
belches bis dahin mehr nur dem theologiſchen
eninar in der Vorbereitung von Knaben und
Eingen Leuten zum Eintritt in daſſelbe gedient
halte, zu einer ſelbſtſtändigen Anſtalt zu erheben,
in welcher eine allgemeine Bildung und ſomit
auch eine Vorbereitung auf jeden andern Lebens⸗
Muf erzielt würde.
Näheres über die Entſtehung und den früheren Zu⸗
Ind der Anſtalt iſt bereits im 1. Jahrg. weit Blattes,
e. 2l mitgetbeilt worden.
De DLu thergner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jährlichen — 2
nem Dollar für rie auswärtigen Unterſchreiber, welche Fenfelten voraus zube⸗
In St. Leuis wird jede einzelne No. fär 5 Cents verkauft. — . M
aber, welches Geſchäftliches,
Demgemäß ſoll das Gymnaſium eine Anſtalt
ſein, in welcher im Allgemeinen dieſelben Gegen⸗
ſtände gelehrt werden wie in den Gymnaſien
Deutſchlands, jedoch mit ſolchen Veränderungen,
als die Umſtände, namentlich die Sprache, die
Verfaſſung und andere eigenthümliche Verhält—
niſſe unſeres neuen Vaterlandes gebieten.
Aus dieſem Grunde ſind unter die Unterrichts⸗
gegenſtände folgende aufgenommen: Engliſche
Sprache, in der ein gründlicher und umfaſſender
Unterricht ertheilt werden ſoll, Geographie und
Geſchichte dieſes Landes, Chemie, die philoſophi—
ſchen Disciplinen und Politik. Hierdurch nä—
hert ſich das Gymnaſium den hier im Lande
unter dem Namen „Colleges“ beſtehenden ge⸗
lehrten Anſtalten. Indeß, da wir Religion für
eine Hauptſache aller Erziehung und alles Un-⸗
terrichts erachten, ſo iſt der Unterricht in der⸗
ſelben in den Lectionsplan des Gymnaſiums mit
aufgenommen, und wird gemäß den Bekenntniß⸗
ſchriften unſerer Kirche in demſelben ertheilt.
Ferner ſind im Seminar ſowohl als im Gym⸗
naſium die deutſche und die lateiniſche Sprache
allein beim Unterricht zu gebrauchen, und zwar
einmal, weil die Anſtalt zunächſt der deutſchen
Bevölterung dieſes Landes dienen ſoll, und zum
andern, damit ſie in unmittelba rerer Verbindung
mit dem an Schätzen der Wiſſenſchaft ſo reichen
Mutterlande bleibe.
Gleichwohl ſteht die geſammte Anſtalt: das
Gymnaſium und in gewiſſer Weiſe auch das Se⸗
minar, Knaben und jungen Leuten anderer als
* *
—
Nur die Briefe, welche Mittheilungen für das Blatt enrholten, ſind an den Redakteur, alle anderen
o1 C. K. V Abbeſtellungen, Gelder ꝛc. enthalten, unter der Adreſſt
r. F. W. Barthel, care 0C.
F. W. Walther, St. Louis, Mo., anher zu lencer.
der lutheriſchen Confeſſion und anderer als der
deutſchen Zunge zur Benutzung offen. Solche,
die nicht der lutheriſchen Confeſſion angehören
und das Gymnaſium zu beſuchen wünſchen, wer⸗
den, wenn ſie am Religionsunterricht und den
übrigen gottesdienſtlichen Übungen der Zöglinge
Theil nehmen wollen, unter die Zahl derſelben
aufgenommen; im andern Fall können ſie vom
Religionsunterricht dispenſirt, und als auswär⸗
tige (nicht in der Anſtalt wohnende) Schüler
angenommen werden. Zu den Vorleſungen im
Seminar werden Theologie Studirende auch an⸗
derer Confeſſionen zugelaſſen. Solche, die die
Anſtalt beſuchen, ſei es als Zöglinge oder aus⸗
wärtige Schüler, und der deutſchen Sprache nicht
mächtig ſind, erhalten von ihrem Eintritt an Un⸗
terricht in der deutſchen Sprache in einer Aus⸗
dehnung und nach einer Methode, die ſie in dreß
bis ſechs Monaten in den Stand ſetzt, an dem
in deutſcher Sprache ertheilten Unterricht mit un⸗
verkürztem Nutzen Theil zu nehmen. Während
der Zeit ſetzen ſie ihre zuvor angefangenen Stu⸗
dien, damit ſie indeſſen Nichts verlieren, in der
Mutterſprache unter Aufſicht eines der Lehrer fort
(deshalb iſt es wünſchenswerth, daß Solche die
bis dahin von ihnen gebrauchten Schulbücher
mitbringen). Überdies wird ihnen, wenn ſie
anfangen, dem in deutſcher Sprache ertheilten
Unterricht beizuwohnen, während deſſelben von
den Lehrern und außerhalb deſſelben ſowohl von
dieſen als von ihren Mitſchülern alle erwünſchte
Hilfe geleiſtet.
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