# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1851 01 21_S81 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Herausgegeben — IIIIIIT ——— ——— — ——————— — Wort und Lutbers Vehr; vrroeht nun und nimmermehr. 11 (Offenb. Jeh. Cap. 14 v. 6. 7.70) — von der Deutſchen Ev. Luther. Synode von Mriſponrt, Ohio und andern Staaten. Nedigirt von C. F. W. Walther. * Juhrg. 7. St. Louis, Mo., den 21. Januar 1831. No. I1. teingunge n GSubſerivtizropreis von Ei uhlen und da d zu tragen haben. 74 Nachricht — von dem Concordia⸗Collegium zu St. Louis. * Die unter dieſem Namen beſtehende Anſtalt unfaßt gegenwärtig ein Gymnaſium und ein aheologiſches Seminar. . Sie wurde 1839 gegründet, befand ſich frü⸗ her in Altenburg, Perry Co., Mo., und erſt Pri⸗ nRatanſtalt, wurde ſie hierauf Pflegling und Ei⸗ genthum der lutheriſchen Gemeinen zu St. Louis 4ind in dem genannten County), die ſie im Jahr 41850 an die deutſche evangeliſch-lutheriſche Sy⸗ ede von Miſſouri, Ohio u. a. St abtraten. I Folge davon ward die Anſtalt nach St. kouis verlegt, und erhielt zwei von der Synode engeſetzte Behörden: das Wahlcollegium, das e Wahl der ordentlichen Lehrer an der An⸗ ſolt vollzieht, und die Aufſichtsbehörde, welche ie mittlere Inſtanz zwiſchen dem Lehrerperſonal der Synode bildet. Zugleich wurde beſchloſſen, das Gymnaſium, belches bis dahin mehr nur dem theologiſchen eninar in der Vorbereitung von Knaben und Eingen Leuten zum Eintritt in daſſelbe gedient halte, zu einer ſelbſtſtändigen Anſtalt zu erheben, in welcher eine allgemeine Bildung und ſomit auch eine Vorbereitung auf jeden andern Lebens⸗ Muf erzielt würde. Näheres über die Entſtehung und den früheren Zu⸗ Ind der Anſtalt iſt bereits im 1. Jahrg. weit Blattes, e. 2l mitgetbeilt worden. De DLu thergner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jährlichen — 2 nem Dollar für rie auswärtigen Unterſchreiber, welche Fenfelten voraus zube⸗ In St. Leuis wird jede einzelne No. fär 5 Cents verkauft. — . M aber, welches Geſchäftliches, Demgemäß ſoll das Gymnaſium eine Anſtalt ſein, in welcher im Allgemeinen dieſelben Gegen⸗ ſtände gelehrt werden wie in den Gymnaſien Deutſchlands, jedoch mit ſolchen Veränderungen, als die Umſtände, namentlich die Sprache, die Verfaſſung und andere eigenthümliche Verhält— niſſe unſeres neuen Vaterlandes gebieten. Aus dieſem Grunde ſind unter die Unterrichts⸗ gegenſtände folgende aufgenommen: Engliſche Sprache, in der ein gründlicher und umfaſſender Unterricht ertheilt werden ſoll, Geographie und Geſchichte dieſes Landes, Chemie, die philoſophi— ſchen Disciplinen und Politik. Hierdurch nä— hert ſich das Gymnaſium den hier im Lande unter dem Namen „Colleges“ beſtehenden ge⸗ lehrten Anſtalten. Indeß, da wir Religion für eine Hauptſache aller Erziehung und alles Un-⸗ terrichts erachten, ſo iſt der Unterricht in der⸗ ſelben in den Lectionsplan des Gymnaſiums mit aufgenommen, und wird gemäß den Bekenntniß⸗ ſchriften unſerer Kirche in demſelben ertheilt. Ferner ſind im Seminar ſowohl als im Gym⸗ naſium die deutſche und die lateiniſche Sprache allein beim Unterricht zu gebrauchen, und zwar einmal, weil die Anſtalt zunächſt der deutſchen Bevölterung dieſes Landes dienen ſoll, und zum andern, damit ſie in unmittelba rerer Verbindung mit dem an Schätzen der Wiſſenſchaft ſo reichen Mutterlande bleibe. Gleichwohl ſteht die geſammte Anſtalt: das Gymnaſium und in gewiſſer Weiſe auch das Se⸗ minar, Knaben und jungen Leuten anderer als * * — Nur die Briefe, welche Mittheilungen für das Blatt enrholten, ſind an den Redakteur, alle anderen o1 C. K. V Abbeſtellungen, Gelder ꝛc. enthalten, unter der Adreſſt r. F. W. Barthel, care 0C. F. W. Walther, St. Louis, Mo., anher zu lencer. der lutheriſchen Confeſſion und anderer als der deutſchen Zunge zur Benutzung offen. Solche, die nicht der lutheriſchen Confeſſion angehören und das Gymnaſium zu beſuchen wünſchen, wer⸗ den, wenn ſie am Religionsunterricht und den übrigen gottesdienſtlichen Übungen der Zöglinge Theil nehmen wollen, unter die Zahl derſelben aufgenommen; im andern Fall können ſie vom Religionsunterricht dispenſirt, und als auswär⸗ tige (nicht in der Anſtalt wohnende) Schüler angenommen werden. Zu den Vorleſungen im Seminar werden Theologie Studirende auch an⸗ derer Confeſſionen zugelaſſen. Solche, die die Anſtalt beſuchen, ſei es als Zöglinge oder aus⸗ wärtige Schüler, und der deutſchen Sprache nicht mächtig ſind, erhalten von ihrem Eintritt an Un⸗ terricht in der deutſchen Sprache in einer Aus⸗ dehnung und nach einer Methode, die ſie in dreß bis ſechs Monaten in den Stand ſetzt, an dem in deutſcher Sprache ertheilten Unterricht mit un⸗ verkürztem Nutzen Theil zu nehmen. Während der Zeit ſetzen ſie ihre zuvor angefangenen Stu⸗ dien, damit ſie indeſſen Nichts verlieren, in der Mutterſprache unter Aufſicht eines der Lehrer fort (deshalb iſt es wünſchenswerth, daß Solche die bis dahin von ihnen gebrauchten Schulbücher mitbringen). Überdies wird ihnen, wenn ſie anfangen, dem in deutſcher Sprache ertheilten Unterricht beizuwohnen, während deſſelben von den Lehrern und außerhalb deſſelben ſowohl von dieſen als von ihren Mitſchülern alle erwünſchte Hilfe geleiſtet.