Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 6, Nummer 5 › Seite 39
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1849-10-27, Seite 39
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größeren Gemeinden bis zu zehn) vertritt die Ge⸗
meinde nur in vermögensrechtlicher Beziehung,
hat über jede Summe unter 100 Thalern frei zu
disponiren, über größere Verwendungen dem Con⸗
ſiſtorium Anträge zu machen. Es mag gegen
die Sache ſelbſt nicht ganz viel Erhebliches zu er⸗
innern ſein; es hat ſich in der kurzen Dauer ſei⸗
nes Beſtehens hie und da auch ſchon eine wohl⸗
thätige Wirkung gezeigt, z. B. wo durch Nach⸗
läſſigkeit weltlicher Kirchencommiſſäre Capitale
unſicher verliehen waren und wo dieſe auf Antrag
des Kirchenvorſtands anſehnliche Entſchädigungs⸗
ſummen zu zahlen haben. Jedenfalls aber iſt
die Art verwerflich, wie das betreffende Geſetz
durch Regierung und Stände, ohne Conſiſtorium
oder Synode, zu Stande gebracht iſt, weshalb
denn auch zur Wahlfähigkeit und Wählbarkeit
nicht einmal die Sacramentsgemeinſchaft gefor⸗
dert iſt! — Die erwählten Vorſteher, in deren
Collegium der Pfarrer geborener Präſes iſt, wer⸗
den an einem Sonntage nach der Predigt ein⸗
geführt und müſſen vor dem Altare dem Geiſt⸗
lichen Verſprechen und Handſchlag einer gewiſſen⸗
haften Amisführung leiſten.
Die zur Ausarbeitung unſerer Hannoverſchen
Kirchenverfaſſung niedergeſetzte Commiſſion, von
der ich Dir ſchon einmal geſchrieben zu haben
glaube, hat ſo eben ihre Arbeit vollendet. Sie iſt
in der letzten Zeit noch verſtärkt geweſen z. B. durch
Prof. Ehrenfeuchter, Profeſſor des Kirchenrechts,
Hermann, Superintendent Saxer aus dem Bre⸗
miſchen u. ſ. w. Die Reſultate liegen noch nicht
vor; doch wird behauptet, ſie habe in einem
durchaus kirchenfreundlichen Sinne gearbeitet und
nur ſo viel nachgegeben, als die Zeit unumgäng⸗
lich erfordere. Um das Laienpresbyterat werden
wir wohl keinenfalls hinwegkommen. Presbyterien
und Synoden ſollen aber das heilige Predigtamt
und die Gewalt des Conſiſtorium möglichſt wenig
beſchränken. — Auch iſt die Commiſſion auf den
Gedanken der Regierung, für Lutheraner und
Reformirte eine gleiche Verfaſſung vorzuſchlagen,
nicht eingegangen.
Sehen wir uns nun um in anderen deutſchen
Landeskirchen, ſo können wir nicht genug die
Gnade Gottes preiſen, die uns vor dem Elende
ſogenannter kirchlicher conſtituirender Verſamm⸗
lungen, vor ungläubigen Majoritätsbeſchlüſſen
u. ſ. w. bewahrt hat. So iſt in Oldenburg durch
eine ſolche Verſammlung, von der zwei Drittel
Laien und nur ein Drittel Geiſtliche waren, völlige
Bekenntnißloſigkeit proclamirt. In der öſtreichi⸗
ſchen lutheriſchen Kirche iſt der Pfarrer nicht ein⸗
mal als ſolcher Präſes des ſehr zahlreichen
Laienpresbyteriums. In Neuenburg (Neuf⸗
Hhatel) in der Schweiz werden die Geiſtlichen nur
auf fünf oder ſechs Jahre gewählt und müſſen,
wenn nach Ablauf dieſer Zeit ein Viertel der
Gemeinde eine Neuwahl fordert, dieſer ſich unter⸗
ziehen. — In Mecklenburg iſt eine Separation
einer Gemeinde dadurch entſtanden, daß das Con⸗
ſiſtorium einen lichtfreundlichen von der Gemeinde
voeirten Candidaten hat durchfallen laſſen. Dieſer
iſ durch Laien ordinirt und bedient die Gemeinde,
welche ihren Anſpruch auf das lutheriſche Kirchen⸗
—
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vermögen nicht fahren laſſen will. Alle Schritte
des Kirchenregiments dagegen ſind an dem Wider⸗
ſtande der Stände geſcheitert.
Im ſüdlichen Deutſchland gibt es Pfarrer, die
über die „Grundrechte des deutſchen Volks“ pre⸗
digen und catechiſiren. — Joh. Ronge, der in
der Pfalz hauſt, hat die Taufe abgeſchafft und
an deren Stelle die feierliche Ueberreichung eines
Blumenſtraußes geſetzt; er beeidigt die confirmirte
Jugend auf die deutſche Reichsverfaſſung. Sein
Aufenthalt in der Frankfurter Nationalverſamm⸗
lung, deren äußerſter Linken er angehörte, ſcheint
ihm faſt den Verſtand geraubt zu haben. Es ſind
auch irgendwo ſchon Fräulein in Presbyterien
gewählt u. ſ. w.
Das mag als Beweis genügen, wie traurig die
Zuſtände der deutſchen Kirche im Allgemeinen,
aber auch, wie verhältnißmäßig günſtig ſie
noch in unſerm theuren, ſo vielfach geſegneten und
unverdient begnadigten Hannoverſchen Vaterlande
ſind. — Von vielen Kanzeln erſchallen kräftige
und muthige Zeugniſſe gegen das Treiben dieſer
Zeit und rufen doch keinen lauten Widerſpruch
hervor. Nur L., Superintendent zu H., hat in.
Folge ſeiner letzten Himmelfahrtspredigt Anfein⸗
dungen zu erdulden gehabt. Man hat ihm von
Seiten zweier Vereine, die ſich direct durch ihn
beleidigt glaubten, bei Androhung von Störung
des Gottesdienſtes die Kanzel verboten. Der
ſonſt ſo treffliche und muthige Mann hat leider ſorg
dadurch ſich bewegen laſſen, ohne Abſchiedspredigt
abzureiſen.
Kirchliche Nachricht.
Die lieben Leſer haben bereits mit unſerm
lieben Miſſionar Baierlein, gewiß zu ihrer
Freude, Bekanntſchaft gemacht“) und mit ihm
Leid getragen über die drückende Abgeſchloſſenheit
von aller weiteren kirchlichen Gemeinſchaft, in
welcher ſich derſelbe ſammt ſeiner lieben Haus⸗
gemeinde und ſeiner hoffnungsvollen chriſtlich⸗
indianiſchen Jugend befindet, in Folge welcher
das Gemeinlein bisher nur höchſt ſelten die Stär⸗
kung durch das heilige Saerament des Leibes und
Blutes unſeres HErrn JEſu Chriſti genießen und
dieſen ſeltenen Genuß nur mit bedeutendem Auf⸗
wand von Zeit und Geld ſich verſchaffen konnte.
In Erwägung nun, daß Gott der Heilige Geiſt
auch einzelne Familien der Gläubigen mit dem
hohen Namen der „Kirche, Gemeine“ (Röm. 16,5.
1 Cor. 16, 19.) beehrt und daß noch obendrein
zu der Hausgemeinde des lieben Miſſionars eine
ganze Schaar, wenn auch noch minderjähriger,
doch getaufter Indianerchriſten gehört, hat“ die
Synode von Miſſouri ꝛc. nicht angeſtanden, auf
Begehren Anordnung zu treffen, daß genanntem
Herrn Baierlein zu Vollziehung aller kirchlichen
Amtshandlungen innerhalb ſeines Gemeinleins.
die heilige Ordination ertheilt werde. Solches
iſt denn auch am Eten vorigen Monats zu Be⸗
thanien, der betreffenden Miſſionsſtation in
Michigan, durch P. Crämer unter Aſſiſtenz des
P. Gräbner geſchehen. Der treue Heiland, wel⸗
*) Siehe: „Lutheraner“ V. S. 187.
cher die theure Verheißung gegeben hat, daß er,
wo zwei oder drei verſammelt ſind in ſeinem Na⸗
men, mitten unter ihnen ſei, ihr Binden und Löſen
auf Erden im Himmel gültig ſein und ihnen alles
widerfahren laſſen wolle, warum es iſt, das ſie zu
bitten eins werden (vergl. Matth. 18, 15—20.,
wolle dieſe Verheißung auch in Bethanien recht
herrlich erfüllen. Das unſere Bitte zu Ihm, in
welcher ſich alle lebendige Glieder an Seinem
geiſtlichen Leibe, das iſt, alle lebendige Kinder
der Kirche, die dieſes leſen, mit uns vereinigen
wollen.
„Ich bin der HErr, und ſonſt keiner mehr.“
ö Jeſ. 45, 18.
Als einſt im Jahre 1609 Kurfürſt Johann
Georg I. in der Nähe von Crottendorf in Sachſen
bei einer Jagd von einem ſchweren Gewitter er⸗
eilt wurde und ein Blitzſtrahl dicht neben ihm in
eine Tanne fuhr, rief ſelbiger tiefbewegt aus:
„Nur Gott iſt HErr!“
Bekanntmachung.
Im Auftrage einer Mehrzahl der Glieder des
Verlags ⸗Collegiums bringt hiermit der Unter⸗
zeichnete den Mitgliedern der Verlagsgeſellſchaft
zur Nachricht, daß dieſelben beſchloſſen haben, den
Druck des Briefes Luthers an die Böhmen einſt⸗
weilen aufzuſchieben, und zunächſt den Verlag der
Schrift, die Kinder zur Schule zu ſchicken, zu be⸗
orgen.
Ich ergreife dieſe Gelegenheit zugleich, den lie⸗
ben Brüdern im Amte und allen Gliedern unſers
Verbandes die Sache der Verlagsgeſellſchaft wie⸗
derholt recht dringend ans Herz zu legen, und die⸗
ſelben zu bitten, ſich derſelben doch eifriger als
bisher anzunehmen. Das Unternehmen kann
unter göttlichem Beiſtande von unermeßlicher Be⸗
deutung für die Kirche Chriſti werden, und wir
möchten daher die lieben Brüder bitten, doch in
ihren verſchiedenen Wirkungskreiſen wenigſtens
den Verſuch zu machen, Theilnahme für die Sache
anzuregen. Wollen die Brüder dieſen Verſuch
recht bald machen? Wir wünſchen recht ſehr,
noch vor dem heiligen Chriſtfeſte den Verlag der
Schrift vom Schulſchicken zu bewerkſtelligen;
wollen die lieben Brüder uns die Ausführung
dieſes Wunſches durch Einſendung recht vieler
Theilnehmer vor beſagter Zeit ermöglichen?
Schaumburg, Ill., den 13. Oetbr. 1849.
F. A. Hoffmann,
Schreiber des Verlags⸗Collegiums.
(Eingeſandt von P. Fick.)
An unſere Todien, die im HErrn ſtarben.
Ihr habet nun den Lauf vollendet
Und einen guten Kampf gekämpft.
Nun hat ſich euer Leid gewendet
Und eure Schmerzen ſind gedämpft.
Ihr ſtehet nun vor Gottes Throne,
Mit weißen Kleidern angethan;
Und auf dem Haupt die Siegeskrone
Schaut ihr den Vater ſelig an.
Wir aber klagen euch mit Thränen,
Und weinen euch, ihr Lieben, nach;
Da wir nach euch uns herzlich ſehnen,
Und unſer Schmerz wird täglich wach.
Wie waret ihr ſo ſchön geſchmücket
Mit Glaub' und Lieb' in Wort und That! —
Ach! daß ihr uns ſo früh entrücket
Durch Gottes wunderbaren Rath.
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