# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1849 10 27_S39 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) größeren Gemeinden bis zu zehn) vertritt die Ge⸗ meinde nur in vermögensrechtlicher Beziehung, hat über jede Summe unter 100 Thalern frei zu disponiren, über größere Verwendungen dem Con⸗ ſiſtorium Anträge zu machen. Es mag gegen die Sache ſelbſt nicht ganz viel Erhebliches zu er⸗ innern ſein; es hat ſich in der kurzen Dauer ſei⸗ nes Beſtehens hie und da auch ſchon eine wohl⸗ thätige Wirkung gezeigt, z. B. wo durch Nach⸗ läſſigkeit weltlicher Kirchencommiſſäre Capitale unſicher verliehen waren und wo dieſe auf Antrag des Kirchenvorſtands anſehnliche Entſchädigungs⸗ ſummen zu zahlen haben. Jedenfalls aber iſt die Art verwerflich, wie das betreffende Geſetz durch Regierung und Stände, ohne Conſiſtorium oder Synode, zu Stande gebracht iſt, weshalb denn auch zur Wahlfähigkeit und Wählbarkeit nicht einmal die Sacramentsgemeinſchaft gefor⸗ dert iſt! — Die erwählten Vorſteher, in deren Collegium der Pfarrer geborener Präſes iſt, wer⸗ den an einem Sonntage nach der Predigt ein⸗ geführt und müſſen vor dem Altare dem Geiſt⸗ lichen Verſprechen und Handſchlag einer gewiſſen⸗ haften Amisführung leiſten. Die zur Ausarbeitung unſerer Hannoverſchen Kirchenverfaſſung niedergeſetzte Commiſſion, von der ich Dir ſchon einmal geſchrieben zu haben glaube, hat ſo eben ihre Arbeit vollendet. Sie iſt in der letzten Zeit noch verſtärkt geweſen z. B. durch Prof. Ehrenfeuchter, Profeſſor des Kirchenrechts, Hermann, Superintendent Saxer aus dem Bre⸗ miſchen u. ſ. w. Die Reſultate liegen noch nicht vor; doch wird behauptet, ſie habe in einem durchaus kirchenfreundlichen Sinne gearbeitet und nur ſo viel nachgegeben, als die Zeit unumgäng⸗ lich erfordere. Um das Laienpresbyterat werden wir wohl keinenfalls hinwegkommen. Presbyterien und Synoden ſollen aber das heilige Predigtamt und die Gewalt des Conſiſtorium möglichſt wenig beſchränken. — Auch iſt die Commiſſion auf den Gedanken der Regierung, für Lutheraner und Reformirte eine gleiche Verfaſſung vorzuſchlagen, nicht eingegangen. Sehen wir uns nun um in anderen deutſchen Landeskirchen, ſo können wir nicht genug die Gnade Gottes preiſen, die uns vor dem Elende ſogenannter kirchlicher conſtituirender Verſamm⸗ lungen, vor ungläubigen Majoritätsbeſchlüſſen u. ſ. w. bewahrt hat. So iſt in Oldenburg durch eine ſolche Verſammlung, von der zwei Drittel Laien und nur ein Drittel Geiſtliche waren, völlige Bekenntnißloſigkeit proclamirt. In der öſtreichi⸗ ſchen lutheriſchen Kirche iſt der Pfarrer nicht ein⸗ mal als ſolcher Präſes des ſehr zahlreichen Laienpresbyteriums. In Neuenburg (Neuf⸗ Hhatel) in der Schweiz werden die Geiſtlichen nur auf fünf oder ſechs Jahre gewählt und müſſen, wenn nach Ablauf dieſer Zeit ein Viertel der Gemeinde eine Neuwahl fordert, dieſer ſich unter⸗ ziehen. — In Mecklenburg iſt eine Separation einer Gemeinde dadurch entſtanden, daß das Con⸗ ſiſtorium einen lichtfreundlichen von der Gemeinde voeirten Candidaten hat durchfallen laſſen. Dieſer iſ durch Laien ordinirt und bedient die Gemeinde, welche ihren Anſpruch auf das lutheriſche Kirchen⸗ — 39 vermögen nicht fahren laſſen will. Alle Schritte des Kirchenregiments dagegen ſind an dem Wider⸗ ſtande der Stände geſcheitert. Im ſüdlichen Deutſchland gibt es Pfarrer, die über die „Grundrechte des deutſchen Volks“ pre⸗ digen und catechiſiren. — Joh. Ronge, der in der Pfalz hauſt, hat die Taufe abgeſchafft und an deren Stelle die feierliche Ueberreichung eines Blumenſtraußes geſetzt; er beeidigt die confirmirte Jugend auf die deutſche Reichsverfaſſung. Sein Aufenthalt in der Frankfurter Nationalverſamm⸗ lung, deren äußerſter Linken er angehörte, ſcheint ihm faſt den Verſtand geraubt zu haben. Es ſind auch irgendwo ſchon Fräulein in Presbyterien gewählt u. ſ. w. Das mag als Beweis genügen, wie traurig die Zuſtände der deutſchen Kirche im Allgemeinen, aber auch, wie verhältnißmäßig günſtig ſie noch in unſerm theuren, ſo vielfach geſegneten und unverdient begnadigten Hannoverſchen Vaterlande ſind. — Von vielen Kanzeln erſchallen kräftige und muthige Zeugniſſe gegen das Treiben dieſer Zeit und rufen doch keinen lauten Widerſpruch hervor. Nur L., Superintendent zu H., hat in. Folge ſeiner letzten Himmelfahrtspredigt Anfein⸗ dungen zu erdulden gehabt. Man hat ihm von Seiten zweier Vereine, die ſich direct durch ihn beleidigt glaubten, bei Androhung von Störung des Gottesdienſtes die Kanzel verboten. Der ſonſt ſo treffliche und muthige Mann hat leider ſorg dadurch ſich bewegen laſſen, ohne Abſchiedspredigt abzureiſen. Kirchliche Nachricht. Die lieben Leſer haben bereits mit unſerm lieben Miſſionar Baierlein, gewiß zu ihrer Freude, Bekanntſchaft gemacht“) und mit ihm Leid getragen über die drückende Abgeſchloſſenheit von aller weiteren kirchlichen Gemeinſchaft, in welcher ſich derſelbe ſammt ſeiner lieben Haus⸗ gemeinde und ſeiner hoffnungsvollen chriſtlich⸗ indianiſchen Jugend befindet, in Folge welcher das Gemeinlein bisher nur höchſt ſelten die Stär⸗ kung durch das heilige Saerament des Leibes und Blutes unſeres HErrn JEſu Chriſti genießen und dieſen ſeltenen Genuß nur mit bedeutendem Auf⸗ wand von Zeit und Geld ſich verſchaffen konnte. In Erwägung nun, daß Gott der Heilige Geiſt auch einzelne Familien der Gläubigen mit dem hohen Namen der „Kirche, Gemeine“ (Röm. 16,5. 1 Cor. 16, 19.) beehrt und daß noch obendrein zu der Hausgemeinde des lieben Miſſionars eine ganze Schaar, wenn auch noch minderjähriger, doch getaufter Indianerchriſten gehört, hat“ die Synode von Miſſouri ꝛc. nicht angeſtanden, auf Begehren Anordnung zu treffen, daß genanntem Herrn Baierlein zu Vollziehung aller kirchlichen Amtshandlungen innerhalb ſeines Gemeinleins. die heilige Ordination ertheilt werde. Solches iſt denn auch am Eten vorigen Monats zu Be⸗ thanien, der betreffenden Miſſionsſtation in Michigan, durch P. Crämer unter Aſſiſtenz des P. Gräbner geſchehen. Der treue Heiland, wel⸗ *) Siehe: „Lutheraner“ V. S. 187. cher die theure Verheißung gegeben hat, daß er, wo zwei oder drei verſammelt ſind in ſeinem Na⸗ men, mitten unter ihnen ſei, ihr Binden und Löſen auf Erden im Himmel gültig ſein und ihnen alles widerfahren laſſen wolle, warum es iſt, das ſie zu bitten eins werden (vergl. Matth. 18, 15—20., wolle dieſe Verheißung auch in Bethanien recht herrlich erfüllen. Das unſere Bitte zu Ihm, in welcher ſich alle lebendige Glieder an Seinem geiſtlichen Leibe, das iſt, alle lebendige Kinder der Kirche, die dieſes leſen, mit uns vereinigen wollen. „Ich bin der HErr, und ſonſt keiner mehr.“ ö Jeſ. 45, 18. Als einſt im Jahre 1609 Kurfürſt Johann Georg I. in der Nähe von Crottendorf in Sachſen bei einer Jagd von einem ſchweren Gewitter er⸗ eilt wurde und ein Blitzſtrahl dicht neben ihm in eine Tanne fuhr, rief ſelbiger tiefbewegt aus: „Nur Gott iſt HErr!“ Bekanntmachung. Im Auftrage einer Mehrzahl der Glieder des Verlags ⸗Collegiums bringt hiermit der Unter⸗ zeichnete den Mitgliedern der Verlagsgeſellſchaft zur Nachricht, daß dieſelben beſchloſſen haben, den Druck des Briefes Luthers an die Böhmen einſt⸗ weilen aufzuſchieben, und zunächſt den Verlag der Schrift, die Kinder zur Schule zu ſchicken, zu be⸗ orgen. Ich ergreife dieſe Gelegenheit zugleich, den lie⸗ ben Brüdern im Amte und allen Gliedern unſers Verbandes die Sache der Verlagsgeſellſchaft wie⸗ derholt recht dringend ans Herz zu legen, und die⸗ ſelben zu bitten, ſich derſelben doch eifriger als bisher anzunehmen. Das Unternehmen kann unter göttlichem Beiſtande von unermeßlicher Be⸗ deutung für die Kirche Chriſti werden, und wir möchten daher die lieben Brüder bitten, doch in ihren verſchiedenen Wirkungskreiſen wenigſtens den Verſuch zu machen, Theilnahme für die Sache anzuregen. Wollen die Brüder dieſen Verſuch recht bald machen? Wir wünſchen recht ſehr, noch vor dem heiligen Chriſtfeſte den Verlag der Schrift vom Schulſchicken zu bewerkſtelligen; wollen die lieben Brüder uns die Ausführung dieſes Wunſches durch Einſendung recht vieler Theilnehmer vor beſagter Zeit ermöglichen? Schaumburg, Ill., den 13. Oetbr. 1849. F. A. Hoffmann, Schreiber des Verlags⸗Collegiums. (Eingeſandt von P. Fick.) An unſere Todien, die im HErrn ſtarben. Ihr habet nun den Lauf vollendet Und einen guten Kampf gekämpft. Nun hat ſich euer Leid gewendet Und eure Schmerzen ſind gedämpft. Ihr ſtehet nun vor Gottes Throne, Mit weißen Kleidern angethan; Und auf dem Haupt die Siegeskrone Schaut ihr den Vater ſelig an. Wir aber klagen euch mit Thränen, Und weinen euch, ihr Lieben, nach; Da wir nach euch uns herzlich ſehnen, Und unſer Schmerz wird täglich wach. Wie waret ihr ſo ſchön geſchmücket Mit Glaub' und Lieb' in Wort und That! — Ach! daß ihr uns ſo früh entrücket Durch Gottes wunderbaren Rath.