Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 5, Nummer 18 › Seite 139
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1849-05-01, Seite 139
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Gottesdienſt 3
durch's Herz gehet und mit ſeinem inwohnenden
göttlichen Lichte den Menſchen erleuchtet. Darum
ſagt David Pſalm 19, 9.: „Die Gebote des
HErrn ſind lauter und erleuchten die Augen“,
und Pſalm 119, 105.: „Dein Wort iſt meines
Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege“;
und Salomo in den Sprüchen 6, 23.: „Das
Gebot iſt eine Leuchte und das Geſetz ein Licht.“
Darum hat auch ein ehrwürdiger alter Kirchen⸗
vater das Wort Gottes einem Bache verglichen,
wodurch ein Lamm waten und ein Elephant
ſchwimmen könne, d. h. es iſt für den Allereinfäl⸗
tigſten nicht zu tief, daß er nicht die Heilswahrheit
daraus trinken könnte, und wieder für den Aller⸗
gelehrteſten zu tief, als daß er auf den Grund
kommen ſollte.
Aber wir wollen auch wieder annehmen, die
Bibel ſei, wie die papiſtiſchen Prieſter vorgeben,
Hein altes, in längſt ausgeſtorbenen Sprachen ge⸗
ſchriebenes, nur aus vielfach abweichenden Ab⸗
ſchriften und Ueberſetzungen vorhandenes Buch“,
ſo ſoll man ſich doch billig wundern, warum die
katholiſche Kirchen⸗Zeitung dieſes alte Buch ſo ſehr
lobt. Wie kann denn dieſes Buch, das nur aus
vielfach abweichenden Abſchriften und Ueberſetzun⸗
gen vorhanden ſein ſoll, wie kann das das treff⸗
lichſte Lehr- und Erbauungsbuch für die Menſchen
ſein? wie kann es das treueſte und theilnehmendſte
Troſt⸗ und Warnungsbuch ſein? wie kann dar⸗
aus der ſtreitende Chriſt Wehr und Waffen her⸗
nehmen? Iſt es nicht baarer Unſinn, dies von
einem Buche zu behaupten, das nach der Behaup⸗
tung der Papiſten nur ſo wenig verſtändlich und
auch wohl nicht einmal zuverläſſig iſt?
Fragen wir aber weiter: Wer ſind denn wohl
die Wenigen, die das Wort der Schrift recht zu
faſſen und auszulegen wiſſen, ſo iſt die Antwort:
die papiſtiſchen Pfaffen, der Pabſt an der Spitze.
Nun, wir wollen für diesmal ganz unerörtert laſ⸗
ſen, woher ſie beweiſen können, daß ſierden rech⸗
ten Verſtand der Bibel und noch dazu, daß ſie
allein ihn haben; ſondern wir wollen auch die⸗
ſes für jetzt einmal zugeben; aber dann fragen wir
euch, ihr lieben Pfaffen: warum ſeid ihr denn nicht
ſo mitleidig und fertigt eine Ueberſetzung dieſes
Buches, die Jedermann verſtehen kann? ihr könn⸗
tet die dunklen Stellen ja mit Erklärungen beglei⸗
ten. Warum fertigt ihr nicht eine richtige, ge—
treue, verſtändliche Ueberſetzung, dann wäre ja
der Sache mit einemmale geholfen; denn wenn
ihr die unfehlbaren Ausleger der heiligen Schrift
ſeid, ſo müßt ihr ſie doch auch richtig und ver⸗
ſtändlich überſetzen können, zumal wenn euch der
Pabſt helfen wollte, deſſen Amt es doch viel eigent⸗
licher iſt, dieqKenntn iß des Wortes Gottes zu be⸗
fördern, als ſich den Pantoffel küſſen zu laſſen. —
Venn ihr dann ſolche Ueberſetzung hättet, dann
ſtünde ja wohl nichts mehr im Wege bei eurem
heiligen Eifer für das Seelenheil der Menſchen,
daß ihr nicht eure großen Reichthümer, welche jetzt
von Tagedieben in Klöſtern verzehrt werden, we⸗
nigſtens zum Theil dazu hergäbet, Bibeln
drucken und unter die Leute bringen zu laſſen?
Aber ich will dir ſagen, lieber Leſer, wo eben noch
Knoten ſtecken. Wenn die Papiſten ſo thäten,
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wie eben angegeben, und es käme wirklich eine
richtige, verſtändliche Bibel von ihnen nus unter
ihre eignen Leute, dann wäre es mit ihrer Prieſter⸗
herrſchaft am Ende, dann könnten ſie nicht mehr
unter dem Hütchen ſpielen, dann könnten die
Katzen nicht mehr im Dunkeln mauſen. Darum
geht das nicht an. — Wenn aber eine Bibel von
ihnen auskäme, die nicht treulich den eigentlichen
Sinn des Wortes Gottes wiedergäbe, ſondern
undeutlich und gefälſcht wäre, ſo würde man
ihnen bald auf die Finger klopfen und ihnen ihre
Bubenſtreiche nachweiſen, ſo daß ſie bloß Schimpf
und Schande von ihrer Arbeit hätten. Darum
geht das wieder nicht und alſo geht es überhaupt
auf keinen Fall, daß die papiſtiſchen Prieſter für
Verbreitung der Bibel Sorge tragen ſollten, ſon⸗
dern ſie müſſen vielmehr auch gegen diejenigen zu
Felde ziehen, welche, ohne den Pabſt und ſeinen
ganzen Prieſterſchwanz zu fragen, die Bibel aus
eignem Triebe nach Kräften verbreiten; denn es
kann ihnen daraus Gefahr für ihre Prieſterherr⸗
ſchaft erwachſen, zumal wenn es glücken ſollte,
unter dem katholiſchen Volke ſelbſt der Bibel Ein⸗
gang zu verſchaffen.
Nebenbei ſei übrigens noch dieſes geſagt, daß,
wenn vielleicht Manche ſich an der Verbreitung
der Bibel aus bloßer Mode oder ſon ſtiger unlau⸗
teren Abſicht betheiligen, dieſe zwar für ſich den
Schaden ihrer Unlauterkeit davontragen, aber der
Verbreitung der Bibel bleibt darum ihr Segen
unverkürzt und es leidet hier das Wort des Apo⸗
ſtels Paulus Anwendung Philipp. 1, 18.: „Daß
nur Chriſtus verkündiget werde allerlei Weiſe, es
geſchehe zufallens oder rechter Weiſe, ſo freue ich
mich doch darinnen, und will mich auch freuen.“
(Eingeſandt von Paſtor Keyl.)
Die urſprüngliche Gottesdienſtordnung in den
deutſchen Kirchen lutheriſchen Bekenntniſſes.
(Fortſetzung.)
3) Die einzelnen Gottesdienſte und
gottesdienſtlichen Handlungen.
Der Hauptgottesdienſt. In der lutheri⸗
ſchen Kirche wurde ein Gottesdienſt zum Haupt⸗
gottesdienſt dadurch, daß er mit der Feier des hei⸗
ligen Abendmahls verbunden war; in der
reformirten Kirche dagegen erhob ſich ein Gottes⸗
dienſt über den andern nur dadurch, daß an ſei⸗
nem Tage keine Arbeit gethan wurde, während die
anderen Gottesdienſte an Werkeltagen geſchahen;
die Communionfeier hielt man außer an den drei
hohen Feſten alle drei bis fünf Wochen, nach uni⸗
renden Kirchenordnungen in Städten alle Monate,
auf Dörfern alle zwei Mon ate.
Schon in der frühſten chriſtlichen Zeit wurde
der Hauptgottesdienſt ſo gehalten, daß man unter
Liedern und Gebeten erſt eine Epiſtel, dann ein
Evangelium verlas und nach der Erklärung des
letzteren das heilige Abendmahl beging. Dieſe
Reihenfolge haben daher faſt alle lutheriſchen Kir⸗
chenordnungen beibehalten, ſie ſtimmen auch darin
mit der alten Kirche überein, daß ein Hauptgot⸗
desdienſt ohne Abendmahlsfeier nicht vollſtändig
ſei; deßhalb und in der Voraus ſetzung, daß in der
Gemeinde immeifort ein Hunger und Durſt nach
dem Saerament vorhanden ſei, ordnen alle rein
lutheriſchen Agenden den Gottes dienſt ſo, daß darin
die Communionfeier einen Haupttheil bildet,
weßhalb ſie auch den ganzen Hauptgottesdienſt ge⸗
wöhnlich mit ſeinem alten Namen „Meſſe“ be⸗
zeichnen; aber ſie machen kein Geſetz daraus, daß
die Communionfeier unbedingt ſtattfinden müſſe,
ſondern ſie geben auch für den Fall Beſtimmungen,
wenn keine Communicanten vorhanden ſind; dahin
gehört die, daß der Pfarrer am Schluſſe der Predigt
eine Vermahnung an die Gemeinde ableſen ſollte
wegen unterlaſſener Theilnahme am Sacrament,
wegen der bedenklichen Urſachen, ſo wie wegen der
drohenden Gefahren dieſer Unterlaſſung, wobei die
Kirche, wie die noch vorhandenen Formulare zei⸗
gen, ſo vorſichtig verfuhr, daß ſie die Trägen er⸗
weckte und doch die Schwachen im Glauben nicht
zurück ſchreckte.
Obgleich nun die lutheriſche Kirche nur in dem
Sonn⸗ und Feſttäglichen Hauptgottesdienſte und
vor verſammelter Gemeinde die Abendmahlsfeier
verordnete, ſo geſtattete ſie doch auch, daß Einzel⸗
nen, die ein beſonders dringendes Verlangen nach
dem Sacrament hatten, dasſelbe in einem der
Wochengottesdienſte, jedoch immer öffentlich, d. h.
am Altar und unter Geſang, gereicht werden
durfte, nur Kranken und Schwachen ließ ſie die
Communion im Hauſe zu.
Die Metten wurden an Sonn- und Feſtta⸗
gen früh vor dem Hauptgottesdienſte gehalten und
zwar in Städten mit Lectionen aus der Bibel und
Predigten darüber, auf dem Lande aber anſtatt der
Predigten mit Verleſungen aus bibliſchen Sum⸗
marien.
Die Vesper an Sonn⸗ und Feſttagen, jetzt
nach dem Vorgange der Reformirten und Unirten
Kirche gewöhnlich der Nachmittagsgottesdienſt
genannt, war in Städten für die Epiſtelpredigt,
ſonſt auch und namentlich auf dem Lande für die
Katechismuspredigt beſtimmt, mit der jedesmal
das Katechismuseramen verbunden war.
Die Sonnabendsvesper, in welcher nach
den meiſten Kirchenordnungen ebenfalls Predigt
und dann als ihr eigentlicher Gegenſtand Beichte
und Abſolution ſtatt fand, ſtellte ſich dem Haupt⸗
gottesdien ſte des Sonntags, in welchem die Com⸗
munion gehalten wurde, als die Vorbereitung
voran. Alle älteren lutheriſchen Kirchenordnungen
ſchreiben die Beibehaltung der Privatbeichte und
der Privatabſolution vor und wenn einige ſüd⸗
deutſche, womit auch die zweite pommerſche vom
Jahre 1563 übereinſtimmt, erlauben, daß die Pfar⸗
rer nach der gewöhnlichen Beichtvermahnung die
allgemeine Beichte verlaſen, ſo mußte doch auch
da die Abſolution als das Hauptſtück, um deß⸗
willen die Beichte geſchieht, jedem Einzelnen unter
Handauflegung ertheilt werden.
Die Wochenpredigten, welche vornehmlich
zur Auslegung ganzer Bücher der heiligen Schrift
beſtimmt waren, wurden an den übrigen Wochen⸗
tagen je nach der Zahl der Prediger gehalten. Es
gab Zeiten, in welchen z. B. zu Nürnberg vom
Sonntag bis zum Sonnabend 32 Predigten, zu
Magdeburg 50 gehört werden konnten; auf dem
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