# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1849 05 01_S139 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) durch's Herz gehet und mit ſeinem inwohnenden göttlichen Lichte den Menſchen erleuchtet. Darum ſagt David Pſalm 19, 9.: „Die Gebote des HErrn ſind lauter und erleuchten die Augen“, und Pſalm 119, 105.: „Dein Wort iſt meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege“; und Salomo in den Sprüchen 6, 23.: „Das Gebot iſt eine Leuchte und das Geſetz ein Licht.“ Darum hat auch ein ehrwürdiger alter Kirchen⸗ vater das Wort Gottes einem Bache verglichen, wodurch ein Lamm waten und ein Elephant ſchwimmen könne, d. h. es iſt für den Allereinfäl⸗ tigſten nicht zu tief, daß er nicht die Heilswahrheit daraus trinken könnte, und wieder für den Aller⸗ gelehrteſten zu tief, als daß er auf den Grund kommen ſollte. Aber wir wollen auch wieder annehmen, die Bibel ſei, wie die papiſtiſchen Prieſter vorgeben, Hein altes, in längſt ausgeſtorbenen Sprachen ge⸗ ſchriebenes, nur aus vielfach abweichenden Ab⸗ ſchriften und Ueberſetzungen vorhandenes Buch“, ſo ſoll man ſich doch billig wundern, warum die katholiſche Kirchen⸗Zeitung dieſes alte Buch ſo ſehr lobt. Wie kann denn dieſes Buch, das nur aus vielfach abweichenden Abſchriften und Ueberſetzun⸗ gen vorhanden ſein ſoll, wie kann das das treff⸗ lichſte Lehr- und Erbauungsbuch für die Menſchen ſein? wie kann es das treueſte und theilnehmendſte Troſt⸗ und Warnungsbuch ſein? wie kann dar⸗ aus der ſtreitende Chriſt Wehr und Waffen her⸗ nehmen? Iſt es nicht baarer Unſinn, dies von einem Buche zu behaupten, das nach der Behaup⸗ tung der Papiſten nur ſo wenig verſtändlich und auch wohl nicht einmal zuverläſſig iſt? Fragen wir aber weiter: Wer ſind denn wohl die Wenigen, die das Wort der Schrift recht zu faſſen und auszulegen wiſſen, ſo iſt die Antwort: die papiſtiſchen Pfaffen, der Pabſt an der Spitze. Nun, wir wollen für diesmal ganz unerörtert laſ⸗ ſen, woher ſie beweiſen können, daß ſierden rech⸗ ten Verſtand der Bibel und noch dazu, daß ſie allein ihn haben; ſondern wir wollen auch die⸗ ſes für jetzt einmal zugeben; aber dann fragen wir euch, ihr lieben Pfaffen: warum ſeid ihr denn nicht ſo mitleidig und fertigt eine Ueberſetzung dieſes Buches, die Jedermann verſtehen kann? ihr könn⸗ tet die dunklen Stellen ja mit Erklärungen beglei⸗ ten. Warum fertigt ihr nicht eine richtige, ge— treue, verſtändliche Ueberſetzung, dann wäre ja der Sache mit einemmale geholfen; denn wenn ihr die unfehlbaren Ausleger der heiligen Schrift ſeid, ſo müßt ihr ſie doch auch richtig und ver⸗ ſtändlich überſetzen können, zumal wenn euch der Pabſt helfen wollte, deſſen Amt es doch viel eigent⸗ licher iſt, dieqKenntn iß des Wortes Gottes zu be⸗ fördern, als ſich den Pantoffel küſſen zu laſſen. — Venn ihr dann ſolche Ueberſetzung hättet, dann ſtünde ja wohl nichts mehr im Wege bei eurem heiligen Eifer für das Seelenheil der Menſchen, daß ihr nicht eure großen Reichthümer, welche jetzt von Tagedieben in Klöſtern verzehrt werden, we⸗ nigſtens zum Theil dazu hergäbet, Bibeln drucken und unter die Leute bringen zu laſſen? Aber ich will dir ſagen, lieber Leſer, wo eben noch Knoten ſtecken. Wenn die Papiſten ſo thäten, 139 wie eben angegeben, und es käme wirklich eine richtige, verſtändliche Bibel von ihnen nus unter ihre eignen Leute, dann wäre es mit ihrer Prieſter⸗ herrſchaft am Ende, dann könnten ſie nicht mehr unter dem Hütchen ſpielen, dann könnten die Katzen nicht mehr im Dunkeln mauſen. Darum geht das nicht an. — Wenn aber eine Bibel von ihnen auskäme, die nicht treulich den eigentlichen Sinn des Wortes Gottes wiedergäbe, ſondern undeutlich und gefälſcht wäre, ſo würde man ihnen bald auf die Finger klopfen und ihnen ihre Bubenſtreiche nachweiſen, ſo daß ſie bloß Schimpf und Schande von ihrer Arbeit hätten. Darum geht das wieder nicht und alſo geht es überhaupt auf keinen Fall, daß die papiſtiſchen Prieſter für Verbreitung der Bibel Sorge tragen ſollten, ſon⸗ dern ſie müſſen vielmehr auch gegen diejenigen zu Felde ziehen, welche, ohne den Pabſt und ſeinen ganzen Prieſterſchwanz zu fragen, die Bibel aus eignem Triebe nach Kräften verbreiten; denn es kann ihnen daraus Gefahr für ihre Prieſterherr⸗ ſchaft erwachſen, zumal wenn es glücken ſollte, unter dem katholiſchen Volke ſelbſt der Bibel Ein⸗ gang zu verſchaffen. Nebenbei ſei übrigens noch dieſes geſagt, daß, wenn vielleicht Manche ſich an der Verbreitung der Bibel aus bloßer Mode oder ſon ſtiger unlau⸗ teren Abſicht betheiligen, dieſe zwar für ſich den Schaden ihrer Unlauterkeit davontragen, aber der Verbreitung der Bibel bleibt darum ihr Segen unverkürzt und es leidet hier das Wort des Apo⸗ ſtels Paulus Anwendung Philipp. 1, 18.: „Daß nur Chriſtus verkündiget werde allerlei Weiſe, es geſchehe zufallens oder rechter Weiſe, ſo freue ich mich doch darinnen, und will mich auch freuen.“ (Eingeſandt von Paſtor Keyl.) Die urſprüngliche Gottesdienſtordnung in den deutſchen Kirchen lutheriſchen Bekenntniſſes. (Fortſetzung.) 3) Die einzelnen Gottesdienſte und gottesdienſtlichen Handlungen. Der Hauptgottesdienſt. In der lutheri⸗ ſchen Kirche wurde ein Gottesdienſt zum Haupt⸗ gottesdienſt dadurch, daß er mit der Feier des hei⸗ ligen Abendmahls verbunden war; in der reformirten Kirche dagegen erhob ſich ein Gottes⸗ dienſt über den andern nur dadurch, daß an ſei⸗ nem Tage keine Arbeit gethan wurde, während die anderen Gottesdienſte an Werkeltagen geſchahen; die Communionfeier hielt man außer an den drei hohen Feſten alle drei bis fünf Wochen, nach uni⸗ renden Kirchenordnungen in Städten alle Monate, auf Dörfern alle zwei Mon ate. Schon in der frühſten chriſtlichen Zeit wurde der Hauptgottesdienſt ſo gehalten, daß man unter Liedern und Gebeten erſt eine Epiſtel, dann ein Evangelium verlas und nach der Erklärung des letzteren das heilige Abendmahl beging. Dieſe Reihenfolge haben daher faſt alle lutheriſchen Kir⸗ chenordnungen beibehalten, ſie ſtimmen auch darin mit der alten Kirche überein, daß ein Hauptgot⸗ desdienſt ohne Abendmahlsfeier nicht vollſtändig ſei; deßhalb und in der Voraus ſetzung, daß in der Gemeinde immeifort ein Hunger und Durſt nach dem Saerament vorhanden ſei, ordnen alle rein lutheriſchen Agenden den Gottes dienſt ſo, daß darin die Communionfeier einen Haupttheil bildet, weßhalb ſie auch den ganzen Hauptgottesdienſt ge⸗ wöhnlich mit ſeinem alten Namen „Meſſe“ be⸗ zeichnen; aber ſie machen kein Geſetz daraus, daß die Communionfeier unbedingt ſtattfinden müſſe, ſondern ſie geben auch für den Fall Beſtimmungen, wenn keine Communicanten vorhanden ſind; dahin gehört die, daß der Pfarrer am Schluſſe der Predigt eine Vermahnung an die Gemeinde ableſen ſollte wegen unterlaſſener Theilnahme am Sacrament, wegen der bedenklichen Urſachen, ſo wie wegen der drohenden Gefahren dieſer Unterlaſſung, wobei die Kirche, wie die noch vorhandenen Formulare zei⸗ gen, ſo vorſichtig verfuhr, daß ſie die Trägen er⸗ weckte und doch die Schwachen im Glauben nicht zurück ſchreckte. Obgleich nun die lutheriſche Kirche nur in dem Sonn⸗ und Feſttäglichen Hauptgottesdienſte und vor verſammelter Gemeinde die Abendmahlsfeier verordnete, ſo geſtattete ſie doch auch, daß Einzel⸗ nen, die ein beſonders dringendes Verlangen nach dem Sacrament hatten, dasſelbe in einem der Wochengottesdienſte, jedoch immer öffentlich, d. h. am Altar und unter Geſang, gereicht werden durfte, nur Kranken und Schwachen ließ ſie die Communion im Hauſe zu. Die Metten wurden an Sonn- und Feſtta⸗ gen früh vor dem Hauptgottesdienſte gehalten und zwar in Städten mit Lectionen aus der Bibel und Predigten darüber, auf dem Lande aber anſtatt der Predigten mit Verleſungen aus bibliſchen Sum⸗ marien. Die Vesper an Sonn⸗ und Feſttagen, jetzt nach dem Vorgange der Reformirten und Unirten Kirche gewöhnlich der Nachmittagsgottesdienſt genannt, war in Städten für die Epiſtelpredigt, ſonſt auch und namentlich auf dem Lande für die Katechismuspredigt beſtimmt, mit der jedesmal das Katechismuseramen verbunden war. Die Sonnabendsvesper, in welcher nach den meiſten Kirchenordnungen ebenfalls Predigt und dann als ihr eigentlicher Gegenſtand Beichte und Abſolution ſtatt fand, ſtellte ſich dem Haupt⸗ gottesdien ſte des Sonntags, in welchem die Com⸗ munion gehalten wurde, als die Vorbereitung voran. Alle älteren lutheriſchen Kirchenordnungen ſchreiben die Beibehaltung der Privatbeichte und der Privatabſolution vor und wenn einige ſüd⸗ deutſche, womit auch die zweite pommerſche vom Jahre 1563 übereinſtimmt, erlauben, daß die Pfar⸗ rer nach der gewöhnlichen Beichtvermahnung die allgemeine Beichte verlaſen, ſo mußte doch auch da die Abſolution als das Hauptſtück, um deß⸗ willen die Beichte geſchieht, jedem Einzelnen unter Handauflegung ertheilt werden. Die Wochenpredigten, welche vornehmlich zur Auslegung ganzer Bücher der heiligen Schrift beſtimmt waren, wurden an den übrigen Wochen⸗ tagen je nach der Zahl der Prediger gehalten. Es gab Zeiten, in welchen z. B. zu Nürnberg vom Sonntag bis zum Sonnabend 32 Predigten, zu Magdeburg 50 gehört werden konnten; auf dem