Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 5, Nummer 4 › Seite 30
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1848-10-13, Seite 30
⤓ Download page image (full resolution)
German transcription machine transcription, uncorrected
Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Zeremonien 7
Anbelangend die Religions-⸗Freiheit ſelbſt, ſo
wurde feſtgeſetzt, daß, ungeachtet des Reforma⸗
tionsrechts, welches den Landesherren nach der
bisherigen Uebung zuſtand, gleichwohl alle Unter—
thanen katholiſcher Reichsſtände in der freien Aus⸗
übung des Augsburger Glaubens-Bekenntniſſes
geſchützt werden ſollen, wenn ſie zu irgend einer
Zeit des Jahres 1624 öffentlich, oder im Stillen
(privatim), jenen Cultus ausgeübt haben. Die—
jenigen proteſtantiſchen Unterthanen katholiſcher
Reichsſtände hingegen, welche im Jahre 1624
weder öffentlich, noch im Stillen die Ausübung
des evangeliſchen Cultus beſeſſen haben, ſollen
friedlich geduldet werden, und in ihren Häu—
ſern zur Abhaltung ihres Gottesdienſtes berech—
tiget ſein, auch ungehindert dem öffentlichen Cul—
tus ihrer Confeſſion in der Nachbarſchaft bei—
wohnen dürfen.
Kein Unterthan ſoll wegen ſeiner Religion ver—
achtet, oder von den Kaufmannsgilden, Kunſt⸗
ſtätten, Zünften, Erbſchaften, Spitälern, milden
Stiftungen oder irgend einem andern Rechte aus—
geſchloſſen werden.
Keine der beiden Confeſſionen ſoll ihre Macht
oder Mehrheit zur Unterdrückung der andern an⸗
wenden.
Die Proteſtantiſchen Fürſten in Schleſien, näm⸗
lich die Herzöge in Brieg, Liegnitz, Münſterberg
und Oels, nicht minder die Stadt Breslau, wer⸗
den in der freien Ausübung des Gottesdienſtes
nach dem Augsburger Glaubens-Bekenntniß ge⸗
ſchützt. Was die Grafen und Herren in Schle—
ſien anbetrifft, welche unmittelbar der königlichen
Kammer unterworfen ſind, ſowie jene in Nieder⸗
öſtreich, ſo ſollen ſie weder zur Auswanderung
gezwungen, noch an dem Beſuch des evangeliſchen
Gottesdienſtes in benachbarten Orten gehindert
werden. Auch erlaubt der Kaiſer die Erbauung
von drei neuen proteſtantiſchen Kirchen in Schle—
ſien, und zwar zu Schweidnitz, Jauer und Glo—
gau.
Den Geiſtlichen beider Glaubensbekenntniſſe
wird ſtrenge verboten, durch Predigten, Lehrvor—
träge, Disputationen oder Schriften die Gültigkeit
des Paſſauer Vergleichs, des Religionsfriedens
oder des gegenwärtigen Friedensſchluſſes zu be—
ſtreiten oder zweifelhaft zu machen.
Bei den Verſammlungen der ordentlichen
Reichs-Deputationen ſoll ſtets die Anzahl der Ka—
tholiken und Proteſtanten gleich ſein. Wenn die
zu erledigenden Geſchäfte bloß die Augsburgiſchen
Confeſſions-Verwandten betreffen, ſo werden aus⸗
ſchließend Proteſtanten, und wo ſie nur die Gläu—
bigen der römiſchen Kirche angehen, nur Katho—
liken beigezogen. Beziehen ſich die Verhandlun—
gen auf beide Confeſſionen, ſo werden die Ver⸗
ſammlungen zur Hälfte aus Katholiken und zur
andern aus Proteſtanten gebildet.
In den Religionsſachen und in allen Geſchäf—
ten, wo die Reichsſtände als Eine Körperſchaft
nicht mehr angeſehen werden können, ſollen die
Streitigkeiten nicht durch Stimmenmehrheit ent—
ſchieden, ſondern nur durch einen gütlichen Ver—
gleich beigelegt werden.
Im ſiebenten Artikel werden alle Bewilli⸗
gungen des Friedensſchluſſes ausdrücklich auch
auf denjenigen Theil der Proteſtanten ausgedehnt,
welche man die „Reformirten“ zu nennen
pflegt.“)
Wenn ein evangeliſcher Landesherr zum refor—
mirten Glaubens-Bekenntniß übergeht, oder ein
reformirter Fürſt lutheriſche Länder durch Erbrecht
oder in Folge des gegenwärtigen Friedensſchluſſes
erlangt, ſo ſteht ihm frei, reformirte Hofprediger,
ohne Belaſtung ſeiner Unterthanen, bei ſich zu
haben. Dagegen iſt er nicht befugt, den öffent—
lichen Gottesdienſt der Lutheriſchen oder deren
Kirchengeſetze zu ändern. Eben ſo wenig darf er
Kirchen, Schulen, Spitäler, Stipendien, Pen⸗—
ſionen oder andere Stiftungen den Lutheranern
abnehmen und den Reformirten zuwenden.“)
Wenn aber eine Gemeinde aus eigner freier Wahl
die reformirte Confeſſion annehmen will, ſo iſt
ihr ſolches, auf ihre Koſten und ohne Beeinträch—
tigung der andern, wohl verſtattet.
Im ſechszehnten Artikel wird verordnet,
daß unmittelbar nach der Unterzeichnung und Be—
ſiegelung des gegenwärtigen Friedensſchluſſes
alle Feindſeligkeiten aufhören ſollen.
Die Gefangenen der kriegführenden Theile wer—
den nach der Verkündung des Friedensſchluſſes
ſogleich in Freiheit geſetzt.
Der ſiebenzehnte und letzte Artikel beſagt,
daß der weſtphäliſche Friede ein ewiges Reichs⸗
grundgeſetz ſein ſoll, deſſen Uebertretung als ein
Landfriedensbruch zu erachten und zu beſtrafen ſei.
Bei dem Abſchluſſe des weſtphäliſchen Frie—
denswerks fanden ſowohl in Münſter, als in
Osnabrück verſchiedene Feierlichkeiten ſtatt. Wäh—
rend die Inſtrumente (Urkunden) in Münſter
unterzeichuet wurden, meldeten dieß dreifache
Salven des groben Geſchützes von den Baſtionen
der Stadt den erwartungsvollen Einwohnern.
Am andern Tage (25. October 1648) wurde der
Friede in Münſter auf feſtliche Weiſe verkündet.
Der Syndikus durchzog zu dem Ende auf
einem geſchmückten Pferde die Straßen der Stadt.
Vor ihm ritten ein Heerpauker mit ſieben Trom-
petern und hinter ihm drei Rathsdiener in rothen
Mänteln. An den belebteſten Plätzen las der
Syndikus aus einem großen Buche einen ge—
drängten Auszug des Friedens-Inſtrumentes ab.
Während des Leſens gaben Spaliere von Mus—
ketieren eine dreifache Salve, welche das grobe
Geſchütz auf den Wällen erwiederte.
In Osnabrück wurden die Bürger ain 25. Oc⸗
tober vor dem Rathhauſe verſammelt, und be⸗
nachrichtiget, daß der Friede geſchloſſen und un⸗
terzeichnet ſei. Hierauf ward ein Danklied ab—
geſungen.
*) Der Paſſauer Vertrag und der Augsburger Religions—
friede hatte den Reformirten noch keine politiſchen Rechte
gegeben.
*) Auf welche himmelſchreiende widerrechtliche Weiſe
dieſer Artikel inſonderheit bei Einführung der unirt-evan-
geliſchen Kirche in Deutſchland gebrochen worden iſt, iſt be-
kannt.
*
—
Mittheilung von Welthändeln.
Seit mehreren Monaten hat keines der euro⸗
päiſchen Dampfſchiffe Nachrichten von größeter
Wichtigkeit gebracht, als das letzte, das am 16.
September von Liverpool abging und den 20.
v. M. hier ankam.
In Deutſchland iſt der Bürgerkrieg, der ſchon
lange gedrohet hat, vor der Thür und die Leſer
dürften nicht überraſcht ſein, nächſtens von Auf⸗
tritten zu hören, gegen welche die frühern mi
Kinderſpiel waren. Berlin iſt der Herd und die
preußiſche Monarchie möchte die erſte ſein, welche
fällt. Vor einiger Zeit hatte der preußiſche
Reichstag das Miniſterium aufgefordert, durch
einen Erlaß den Officieren der Arme alle Hand—
lungen zu unterſagen, welche eine reactionäre
Richtung hätten, d. h., welche eine Wiederherſtel⸗
lung der alten Ordnung der Dinge bezweckten.
Die Miniſter weigerten ſich, einen ſolchen Erlaß
ausgehen zu laſſen; aber der demokratiſche Theil
des Reichstages war entſchloſſen, dieſen Reichs—
tagsbeſchluß durchaus nicht für null und nichtig
erklären zu laſſen; am 7. September wurde der
frühere Beſchluß ernenert und auf Ausführung
desſelben durch die Miniſter gedrungen. Dieſe
dankten ab. Die Volksaufregung während der
Verhandlungen war ungeheuer. Der König hat
nun die Wahl, ein demokratiſches Miniſterium
zu berufen, ſo wie es der Reichstag und das Volk
von Berlin will, oder es muß zu einem offenen
Bruche kommen. Auf der andern Seite iſt die
preußiſche Armee, welche der Nevolution immer
zuwider geweſen iſt, auf einen entſcheidenden
Kampf gefaßt. In den preußiſchen Provinzen,
beſonders den öſtlichen, iſt die revolutionäre Ge—
ſinnung keineswegs ſo allgemein und man wird
ſich ſchwerlich den Befehlen der Berliner Bevölke—
rung unterwerfen.
Auch in Frankfurt ſind wichtige Veränderun⸗
gen vorgekommen. Der Reichsverweſer hatte
nemlich die preußiſche Regierung mit Abſchließung
des Waffenſtillſtands mit Dänemark beauftragt
und ſelbiger war auch wirklich zu Stande gekom⸗
men. Der Frankfurter deutſche Reichstag aber
weigert ſich, angeblich, weil die preußiſche Re—
gierung die Grenzen ihrer Vollmacht überſchritten
habe, ihn anzuerkennen und in Ausführung
bringen zu laſſen. In Folge deſſen hat das ganze
Reichsminiſterium reſignirt und der Reichsver⸗
weſer ſelbſt war nahe daran, ein Gleiches zu thun.
Sobald ein neues Miniſterium wird zu Stande
gekommen ſein, wird ſein erſtes Geſchäft ſein,
Preußen zu befehlen, den Waffenſtillſtand rück⸗
gängig zu machen. Hier wird ſichs wieder zei—
gen, ob Preußen ſich fügen oder der ſogenannten
Centralgewalt den Gehorſam vollends aufkündi—
gen wird.
Der Krieg mit Dänemark würde ſomit erneuert
werden. Zu gleicher Zeit haben die Einwohner
von Schleswig-Holſtein ebenfalls gegen die Be⸗
dingungen des Waffenſtillſtands proteſtirt und
die durch den Waffenſtillſtand geſchaffne neue Re—
gierung hat ihre Verrichtungen gar nicht antre—
English translation
Not yet translated.