Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 5, Nummer 4 › Seite 25

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1848-10-13, Seite 25

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Zeremonien 2 · Zeremonien 4

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Belligirt von C. F. àW. Walther.

er Lutheraner.

„Gottes Wlort und Tuthers Tehr' vergehet nun und nimmermehr.“

Herausgegeben von der deutſchen evangeliſch⸗lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio und anderen Staaten.

Zahrgang 5.

St. Louis, Mo., den 17. October 1848.

No. 4.

vorauszubezahlen und das Poſtgeld
ö ENur die Briefe, welche

Bedingungen: Der Lutheraner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jährlichen Subſeriptionspreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreiber,

N tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne Nummer für 5 Cents verkauft.
ittheilungen für das Blatt enthalten,

enthalten, unter der Adreſſe: Mr. F. W. Barthel, care of C. F.

1 an den Redacteur, alle anderen aber,
W. Walther, St. Louis, Mo., anher zu ſenden.

welche denſelben

welche Geſchäftliches, Beſtellungen, Abbeſtellungen, Gelder ꝛc.

(Eingeſandt von P. Dr. Sihler.)
Der Lutheran Observer und die
deutſch⸗ lutheriſche Kirche zu Detroit.

In No. 33 des jetzigen Jahrgangs des
Lutheran Observer iſt der Auszug eines Reiſe⸗
berichts an den Herausgeber angeführt, darin
u. A. über den Stand der lutheriſchen Kirche in
Detroit die Nachricht enthalten iſt, daß nach voll⸗
endetem Bau der Kirche der dortige lutheriſche
Paſtor darauf beſtanden ſei, ein Crucifix, bren⸗
nende Lichter C(und Bilder?) einzuführen; ein
Theil der Gemeinde aber habe darein nicht gewil⸗
ligt, und da der Paſtor nicht nachgegeben, hätten
ſie ſich von der Gemeinde getrennt, und es ſei die
Ausſicht vorhanden, daß ſie ſich den deutſchen
Methodiſten anſchlöſſen.
Der Herr Dr. Kurz macht ſeine Leſer auf dieſe
Miluheilung beſonders aufmerkſam und drückt ſein
Bedauern aus, daß durch jene „Ueberbleibſel des
habſithums“ und ſolche „antiapoſtoliſche und
päbſtiſche Mißbräuche“ Lutheraner mit Widerwil⸗
len aus ihrer geliebten Kirche hinaus „und zu den
deutſchen Methodiſten und andern Partheien hin⸗
eingetrieben würden“; und ſodann zeiht er die
„Altlutheraner“ eines ſich widerſprechenden Ver⸗
fahrens, daß ſie, indem ſie doch einerſeits die Leh⸗
en und Bräuche der Methodiſten ſo heftig an⸗
griffen, andrerſeits ſelber durch obige Handlungs⸗
weiſe ihr eigenes Volk zurückſtießen und zerſtreu⸗
en und ſie gegen deren Willen in die methodiſtiſche
Gemeinde hineindrängten.
Ob zwar nun dieſe und jene Alilutheraner und
ſo auch der Paſtor der Gemeinde zu Detroit nicht
4 unſerer Synode gehören, ſo ſei es doch erlaubt,
da wir nun einmal für die ſogenannte „altluthe⸗
riſche Synode“ gehalten werden, Einiges in Hin⸗
ſicht auf obige Bemerkungen des Lutheran Ob-
server beizubringen, theils um uns von ungerech⸗
tem Verdacht zu reinigen, theils um die Unſern
zugleich wiederum näher zu berichten.
Was nun zunächſt jene Nachrichten und Be⸗
merkungen im Allgemeinen betrifft, ſo ſind wir
alſo geſinnt, daß wir keineswegs an und für ſich
das Weſen der lutheriſchen Kirche in die Annahme

altlutheriſcher Bräuche und Ceremonien ſetzen,
ſondern einzig und allein in die reine und lautere
Predigt des göttlichen Wortes und in die der Ein⸗
ſetzung des HErrn Chriſti gemäße Verwaltung
der heiligen Sacramente; denn dies beides ſind
die einzig weſentlichen Gnadenmittel des Heiligen
Geiſtes, die derſelbe der Kirche zur Errettung und
Bewahrung der Seelen anvertraut hat. Alles
andre aber, es habe Namen, wie es wolle, und
ſonderlich die beſondern Formen und Bräuche des
öffentlichen Gottesdienſtes achten wir nicht für
unbedingt weſentlich und der chriſtlichen Freiheit
der Kirche, alſo auch der einzelnen Gemeinden an⸗
heimgegeben. Doch darf keine kirchliche Ceremonie
dem göttlichen und dem darauf gegründeten reinen
Bekenntniß und Lehre der Kirche widerſprechen,
ſoll vielmehr näher oder ferner ein bedeutſamer
Ausdruck derſelben ſein und zur Erbauung der
Gemeinde dienen, gemäß dem Worte 1 Cor. 14,
40.: „laſſet Alles ehrlich und ordentlich unter euch
zugehen.“ Unter dieſem Vorbehalte nun liegt den
wahren Lutheranern an und für ſich wenig oder
nichts daran, welche kirchliche Formen und Bräuche
im öffentlichen Gottesdienſte hin und her in den
einzelnen lutheriſchen Gemeinden verſchiedener
Länder und Sprachen gehandhabt werden; wo
nur reines Wort und Sacrament im Schwange
geht, da ſind ſie alsbald heimiſch, ſollten ihnen
dieſe und jene Ceremonien auch anfangs fremd
und ungewohnt ſein. Und wenn man ihnen
irgendwo eine beſtimmte Form des Gottesdienſtes,
als gleichweſentlich mit Bekenntniß und Lehre,
als gleich verpflichtende Gewiſſensſache, als gleich
nothwendig zur Seelen Seligkeit aufdrängen
wollte, ſo würden ſie Solches nicht anerkennen und
annehmen, ſelbſt wenn dieſe Form durchaus
ſchriftgemäß, altkirchlich und noch ſo erbaulich
wäre; vielmehr würden ſie eher Gut und Blut,
Leib und Leben laſſen, ehe ſie dieſelbe auf die ver⸗
langte Weiſe auch nur billigten und zugäben, ge⸗
ſchweige in kirchlichen Brauch und Uebung ſetzten.
Denn thäten ſie dies, ſo ſündigten ſie:

1.) wider Gottes Wort und die reine Lehre der
Kirche im Allgemeinen, als ſei daneben ein an⸗
deres, von Gott nicht gebotenes und beſtimmt

angeordnetes Ding ebenſo wichtig und weſentlich
zur Seelen Seligkeit.

2.) wider den hochtheuern Artikel von der
Rechtfertigung insbeſondere, als gehöre daneben
auch jene gottesdienſtliche Form zur Erlangung
der Sündenvergebung zu Schmach und Unehren
des allein- und vollgültigen Verdienſtes Chriſti
und des dieſes allein darbietenden Evangeliums
und ergreifenden Glaubens.

3.) wider das eigene Gewiſſen, das allein in
Gottes Wort und reiner Lehre gefangen und ge⸗
bunden ſein ſoll, nicht aber gleichmäßig in menſch—
lichen Bräuchen und Weiſen.

4.) wider den hochwichtigen und zarten Artikel
von der chriſtlichen Freiheit, als ſei irgendwelche
menſchliche Ordnung des Gottesdienſtes an und
für ſich eben ſo weſentlich und nothwendig, als die
göttliche Ordnung des reinen Worts und Sa⸗
craments.

5.) wider die Aufdränger jener Form, ſeien es
nun weltliche Fürſten, oder geiſtliche Behörden
und Obere, Paſtoren oder Gemeindeglieder, da
dieſe durch falſche Nachgiebigkeit in ihrem Irr⸗
thum, oder in ihrer Bosheit und Gewaltthätigkeit
beſtärkt würden.

Eine andere Sache aber iſt es, wenn es ſich
darum handelt, wie ſich bekenntnißtreue Lutheraner
ihrer Freiheit gebrauchen wollen, eine erbauliche
Form des Gottesdienſtes aufzurichten, nachdem
ſie das Unſtatthafte jenes Zwangs abgewieſen.
Da konnnt es nun ſehr auch auf äußere Verhält⸗
niſſe und Umgebungen an. Hier zu Lande z. B.
iſt es eine unleugbare Thatſache, daß in die luthe⸗
riſchen Gemeinden nicht bloß der ſogenannten
Generalſynode, ſondern auch anderer Synoden die
reformirte Form des Gottesdienſtes übermäßig
eingedrungen iſt. Da ſehen zuerſt ſchon faſt alle
Kirchen mehr wie weltlichs Redeſäle aus; die
Kanzel (d. i. Rednerbühne, wo der gedungene
geiſtliche speechmaker ſeine speeches von ſich
gibt,) iſt meiſt weltlich und prunkhaft ausſtaffirt,
aber entweder gar kein Altar porhanden, oder ein
winziges Ding, das etwa einem Waſchtiſchchen ähn⸗
licher ſieht, als einem Altar; dadurch aber und durch
das gänzliche Fehlen eines Taufſteins, oder ſtehen⸗

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