Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 5, Nummer 4 › Seite 29
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1848-10-13, Seite 29
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meiner Verehrung war, und ſeinen Worten auch
durch die gewaltigſte Energie der That Nachdruck
zu geben wußte. Mit ſeinem Tode veränderte
ſich dagegen alles, und jetzt wetteiferten auch die
ſchwediſchen Armeen mit den andern in Ausſchwei⸗
fungen, Laſtern und Greuelthaten. Solches be⸗
richten die ſchwediſchen Geſchichtſchreiber ſelbſt.
Chemnitz, der noch überdieß einen officiellen
Charakter trägt, ſtellt dem Heere des Herzogs
Bernhard von Weimar bei dem Jahr 1634 fol⸗
gendes Zeugniß aus:
„Die Soldaten litten gar keine Ordnung, ſon⸗
dern hauſeten, daß Obrigkeit und Unterthanen ge⸗
rechtes Grauen vor ihnen hatten. In Summa,
ſie erwieſen ſich in ſtetem Zechen und Bankettiren,
mit gewaltſamen Erpreſſungen und Abnöthigung
von Geld und Geldeswerth, Prügeln, Hauen und
Stechen, ja Todtſchlagen und Niederſchießen der
beſtürzten und abgemagerten Unterthanen, wie es
kaum jemals beim Kriegsweſen hergegangen. In
Frankfurt insbeſondere wurden ungeheure Steuern
gefordert, worüber groß Winſeln, Seufzen und
Schreien entſtand. Viele jagte man von Haus
und Hof, und bei Wirthen, Krämern, Hand⸗
werkern und Andern war inzwiſchen das Schin⸗
den und Schaben ſo groß, daß faſt nicht auszu⸗
ſprechen, und während Viele arm wurden, be⸗
nicherten ſich Wenige.“
Damit auch die Kaiſerlichen nicht zurückblieben,
betrugen ſich insbeſondere die Kroaten als wahre
Wüthriche, zerſägten Arme und Beine, brachten
die Leute durch Nadelſtiche an edlen Theilen zur
Verzweiflung, und brieten, wie die Kannibalen,
andere langſam in Backöfen oder am Feuer. Sie
hämmerten ihren unglücklichen Schlachtopfern
ferner Nägel durch den Kopf oder goſſen ihnen
ſiedendes Pech und Blei in Ohren, Naſe und
Mund u. ſ. w.
Als vollends die Franzoſen in Deutſchland er⸗
ſchienen, ſo war das höchſte Maaß des Elends ge⸗
geben, da zu der Völlerei der Schweden und Deut⸗
ſchen nun auch die Unzucht der Welſchen hinzu—
trat. „Die franzöſiſchen Heere“, erzählt Engelſüß
bei dem Jahr 1644, „hauſeten allenthalben ſehr
übel; es wurde niemand verſchont, Rauben und
Nehmen für nichts geachtet. Diejenigen, die ſich
zu ihrem Willen nicht verſtehen wollten, denen
nahm das gottloſe Volk die armen unſchuldigen
Kinder weg, die ſie (ohne Rückſicht auf die ſo
langen und traurigen Bedrückungen, worüber
man ſo viel blutige Thränen vergoſſen) wider
den Boden geſchmiſſen, oder von einem Hauſe,
auch von einer Gaſſe zur andern geworfen, um
hierdurch diejenigen, von denen ſie Hüll und Füll
empfangen, aus Rachgier zu vertilgen. Viel
ehrbare Männer mußten gar von Hauſe und Hofe
laufen, und Weib und Kind, und was ihnen
Weiteres von dieſer Zeitlichkeit lieb, zu ihrem ver⸗
ruchten Willen und Gefallen ſtellen; theils muß⸗
ten ſie ſich gar in das Kriegsweſen begeben und
hinwegſchießen laſſen, theils ſonſten allein das
traurige Elend bauen. Hierwider war keine
Hülfe ꝛc.“
„So kamen Viele zur Verzweiflung, daß ſie
gar nicht mehr glauben wollten, daß
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ein Gott im Himmel wäre, vermeinend,
wenn er lebte, ſollte er Alles mit Donner und
Blitz in die Erde ſchlagen.“
Deutſchland war durch alles dies in zwei
ſchauderhafte Theile aufgelöſ't: in zahlreiche Ban⸗
den unbarmherziger Würger einerſeits und in eine
angſtvolle Heerde von furchtſamen Schafen andrer⸗
ſeits, die ſich ohne Widerſtand ſcheeren, martern
und ermorden ließen.
Bei dem ewigen Herumziehen großer Heere war
es nothwendig, daß von Zeit zu Zeit ein großer
Mangel an Lebensmitkeln ſich fühlbar machen
mußte; die Zuchtloſigkeit und die ſchrecklichen
Greuelthaten der Soldaten wußten aber die
Theuerungen durch unfehlbare Mittel vollends
zu furchtbarer Hungersnoth zu ſteigern. Nicht
genug, daß die Waffenknechte die Genüſſe mit be⸗
rechnender Kunſt bis zur maßloſen Völlerei trie⸗
ben, bemühten ſie ſich auch, mit tückiſcher Schaden⸗
freude dasjen ige zu verderben, was ſie nicht ſelbſt
verzehren konnten. Zugleich vermehrten kriege⸗
riſche Maßregeln das Elend, da öfters Aecker
verwüſtet wurden, um dem Feinde die Lebens⸗
mittel zu entziehen. Durch das Zuſammenwirken
aller dieſer Urſachen entſtand denn vom Jahre
1630 an ſchreckliche Hungersnoth in Deutſchland,
welche ſich allmählich von einer Landſchaft in die
andere ausbreitete. Während man in Schleſien
den Hungertod vieler Menſchen im Jahre 1630
ſelbſt durch das künſtliche Brod aus Hanfkörnern,
Eicheln und Wurzeln nicht verhindern konnte,
ſtieg die Noth im Jahre 1634 in Franken faſt
noch höher. Wie ungeheuer die Preiſe der
Lebensmittel nach damaligem Geldwerth waren,
zeigt ſchon die Thatſache, daß ein Ei vier bis
ſechs Kreuzer koſtete. Als nun in einzelnen
Sommern auch noch Mißwachs hinzukam, ſo
ſtarben die Menſchen zu vielen Tauſenden den
Hungertod, und von den Ueberlebenden nahmen
Viele die Natur wilder Thiere an. Man fing
nämlich ſogar an, ſich an den Todten zu ſättigen,
und als das einmal im Schwange war, entführte
man die Leichname der Hochgerichte und riß zuletzt
die Gruben der Fallmeiſter (Schinder), ja ſelbſt
die Gräber auf, um an halbverwesten Körpern
Nahrung zu ſuchen. Nun entſtanden natürlich
auch anſteckende Krankheiten und Deutſchland
glich einem offenen Grabe, in welches nicht nur
die Bürger ſchaarenweiſe hineinſtürzten, ſondern
auch ganze Heore, ohne daß ſie einen Feind ge⸗
ſehen hatten.
Mit Hunger und Peſt verbanden ſich noch die
Verheerungen durch Feuer, indem die verwilder⸗
ten Soldaten bald einzelne Häuſer, bald ganze
Straßen, bald ganze Dörfer und Städte in Brand
ſteckten.
Zu Ende des dreißigjährigen Krieges war die
Bevölkerung Deutſchlands um die Hälfte geringer
geworden, als ſie zu Anfange desſelben geweſen
war, die Werkſtätten waren zerſtört, der Verkehr
gehemmt, der Handel gelähmt, das Land eine
Wüſte und das Volk verwildert und zu Bettlern
geworden.
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Auszug aus den Urkunden des weſtphäliſchen
Friedens.
Wir hoffen dem Wunſche mancher unſerer
Leſer, beſonders der Prediger, entgegenzukommen,
wenn wir hierdurch das Wichtigſte aus den am
24. October 1648 zu Osnabrück unterzeichneten
Urkunden dieſes Friedensſchluſſes mittheilen. Ueber
denſelben ſind zwei Documente ausgefertigt wor⸗
den; das eine betrifft den Frieden zwiſchen dem
Kaiſer einerſeits, und der Krone Schweden ſo wie
den deutſchen Reichsſtänden andererſeits; und
das andere zwiſchen Deutſchland und Frankreich.
Das erſte Document, gewöhnlich das ſchwediſche
genannt, welches die innern Angelegenheiten
Deutſchlands berührt, iſt uus zunächſt von Wich⸗
tigkeit; dasſelbe hat folgenden Inhalt:
Der erſte Artikel beſagt, daß zwiſchen den ſtrei⸗
tenden Theilen ein ewiger Friede und aufrichtige
Freundſchaft beſtehen ſoll (Pax sit Christiana
universalis, perpetua, veraque et sincera
amicitia).
Im zweiten wird allgemeine Vergeſſenheit
des Vorgegangenen (Amneſtie) angeordnet, und
im dritten dieſe Vorſchrift dahin näher er⸗
läutert, daß alle Reichsſtände und unmittelbaren
Reichsritter ſowie die Lehensleute und Unter⸗
thanen beider in die Güter oder Rechte wieder
eingeſetzt werden ſollen, welche ſie aus Veran⸗
laſſung der böhmiſchen Unruhen und des Re⸗
ligionskrieges überhaupt verloren haben.
In Betreff der vertriebenen oder ausgewander⸗
ten Erblehensleute und Unterthanen des Kaiſers
und des Hauſes Oeſtreich wurde verordnet, daß
denſelben freie Rückkehr verſtattet ſei, dieſelben
aber den Landesgeſetzen ſich unterwerfen müßten.
Für die Zurückgabe ihrer eingezogenen Güter hät⸗
ten ſich die ſchwediſchen Bevollmächtigten am
Friedenscongreß zwar vielfältig verwendet; da
aber der Kaiſer in dieſem Punkte ſich nichts vor⸗
ſchreiben laſſen wollte (und doch deshalb der Krieg
nicht fortgeſetzt werden könne), ſollen jene Güter
den neuen Beſitzern verbleiben. Dagegen erhal⸗
ten die öſtreichiſchen Erblehensleute und Unter⸗
thanen diejenigen Güter zurück, welche ihnen des⸗
wegen entzogen wurden, weil ſie für die Schwe⸗
den und Franzoſen gegen das Haus Oeſtreich die
Waffen ergriffen haben.
Der fünfte Artikel enthält den endlichen Ver⸗
gleich über die Neligionsſtreitigkeiten.
Zuerſt werden die Uebereinkunft zu Paſſau von
1554 und der darauf folgende Religionsfriede
von 1555 beſtätiget, auch die Beſtimmungen,
über welche man ſich gegenwärtig zur Beilegung
der ſpäteren Streitigkeiten vereiniget habe, auf
ewige Zeiten für unverbrüchliches Geſetz erklärt.
Dann folgen dieſe Beſtimmungen ſelbſt.
Der Tag, welcher über die Wiedereinſetzung
in Kirchenſachen und die hieraus entſprungenen
politiſchen Neuerungen entſcheiden ſoll, iſt der
erſte Januar 1624. Hiernach ſollen Kur⸗
fürſten und Reichsſtände beider Confeſſionen, mit
Einſchluß der unmittelbaren Ritterſchaft, rein und
vollſtändig, alſo mittelſt Aufhebung aller ent⸗
gegengeſetzten Urtheile und Verordnungen, in den
vorigen Stand eingeſetzt werden..
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