# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1848 10 13_S30 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Anbelangend die Religions-⸗Freiheit ſelbſt, ſo wurde feſtgeſetzt, daß, ungeachtet des Reforma⸗ tionsrechts, welches den Landesherren nach der bisherigen Uebung zuſtand, gleichwohl alle Unter— thanen katholiſcher Reichsſtände in der freien Aus⸗ übung des Augsburger Glaubens-Bekenntniſſes geſchützt werden ſollen, wenn ſie zu irgend einer Zeit des Jahres 1624 öffentlich, oder im Stillen (privatim), jenen Cultus ausgeübt haben. Die— jenigen proteſtantiſchen Unterthanen katholiſcher Reichsſtände hingegen, welche im Jahre 1624 weder öffentlich, noch im Stillen die Ausübung des evangeliſchen Cultus beſeſſen haben, ſollen friedlich geduldet werden, und in ihren Häu— ſern zur Abhaltung ihres Gottesdienſtes berech— tiget ſein, auch ungehindert dem öffentlichen Cul— tus ihrer Confeſſion in der Nachbarſchaft bei— wohnen dürfen. Kein Unterthan ſoll wegen ſeiner Religion ver— achtet, oder von den Kaufmannsgilden, Kunſt⸗ ſtätten, Zünften, Erbſchaften, Spitälern, milden Stiftungen oder irgend einem andern Rechte aus— geſchloſſen werden. Keine der beiden Confeſſionen ſoll ihre Macht oder Mehrheit zur Unterdrückung der andern an⸗ wenden. Die Proteſtantiſchen Fürſten in Schleſien, näm⸗ lich die Herzöge in Brieg, Liegnitz, Münſterberg und Oels, nicht minder die Stadt Breslau, wer⸗ den in der freien Ausübung des Gottesdienſtes nach dem Augsburger Glaubens-Bekenntniß ge⸗ ſchützt. Was die Grafen und Herren in Schle— ſien anbetrifft, welche unmittelbar der königlichen Kammer unterworfen ſind, ſowie jene in Nieder⸗ öſtreich, ſo ſollen ſie weder zur Auswanderung gezwungen, noch an dem Beſuch des evangeliſchen Gottesdienſtes in benachbarten Orten gehindert werden. Auch erlaubt der Kaiſer die Erbauung von drei neuen proteſtantiſchen Kirchen in Schle— ſien, und zwar zu Schweidnitz, Jauer und Glo— gau. Den Geiſtlichen beider Glaubensbekenntniſſe wird ſtrenge verboten, durch Predigten, Lehrvor— träge, Disputationen oder Schriften die Gültigkeit des Paſſauer Vergleichs, des Religionsfriedens oder des gegenwärtigen Friedensſchluſſes zu be— ſtreiten oder zweifelhaft zu machen. Bei den Verſammlungen der ordentlichen Reichs-Deputationen ſoll ſtets die Anzahl der Ka— tholiken und Proteſtanten gleich ſein. Wenn die zu erledigenden Geſchäfte bloß die Augsburgiſchen Confeſſions-Verwandten betreffen, ſo werden aus⸗ ſchließend Proteſtanten, und wo ſie nur die Gläu— bigen der römiſchen Kirche angehen, nur Katho— liken beigezogen. Beziehen ſich die Verhandlun— gen auf beide Confeſſionen, ſo werden die Ver⸗ ſammlungen zur Hälfte aus Katholiken und zur andern aus Proteſtanten gebildet. In den Religionsſachen und in allen Geſchäf— ten, wo die Reichsſtände als Eine Körperſchaft nicht mehr angeſehen werden können, ſollen die Streitigkeiten nicht durch Stimmenmehrheit ent— ſchieden, ſondern nur durch einen gütlichen Ver— gleich beigelegt werden. Im ſiebenten Artikel werden alle Bewilli⸗ gungen des Friedensſchluſſes ausdrücklich auch auf denjenigen Theil der Proteſtanten ausgedehnt, welche man die „Reformirten“ zu nennen pflegt.“) Wenn ein evangeliſcher Landesherr zum refor— mirten Glaubens-Bekenntniß übergeht, oder ein reformirter Fürſt lutheriſche Länder durch Erbrecht oder in Folge des gegenwärtigen Friedensſchluſſes erlangt, ſo ſteht ihm frei, reformirte Hofprediger, ohne Belaſtung ſeiner Unterthanen, bei ſich zu haben. Dagegen iſt er nicht befugt, den öffent— lichen Gottesdienſt der Lutheriſchen oder deren Kirchengeſetze zu ändern. Eben ſo wenig darf er Kirchen, Schulen, Spitäler, Stipendien, Pen⸗— ſionen oder andere Stiftungen den Lutheranern abnehmen und den Reformirten zuwenden.“) Wenn aber eine Gemeinde aus eigner freier Wahl die reformirte Confeſſion annehmen will, ſo iſt ihr ſolches, auf ihre Koſten und ohne Beeinträch— tigung der andern, wohl verſtattet. Im ſechszehnten Artikel wird verordnet, daß unmittelbar nach der Unterzeichnung und Be— ſiegelung des gegenwärtigen Friedensſchluſſes alle Feindſeligkeiten aufhören ſollen. Die Gefangenen der kriegführenden Theile wer— den nach der Verkündung des Friedensſchluſſes ſogleich in Freiheit geſetzt. Der ſiebenzehnte und letzte Artikel beſagt, daß der weſtphäliſche Friede ein ewiges Reichs⸗ grundgeſetz ſein ſoll, deſſen Uebertretung als ein Landfriedensbruch zu erachten und zu beſtrafen ſei. Bei dem Abſchluſſe des weſtphäliſchen Frie— denswerks fanden ſowohl in Münſter, als in Osnabrück verſchiedene Feierlichkeiten ſtatt. Wäh— rend die Inſtrumente (Urkunden) in Münſter unterzeichuet wurden, meldeten dieß dreifache Salven des groben Geſchützes von den Baſtionen der Stadt den erwartungsvollen Einwohnern. Am andern Tage (25. October 1648) wurde der Friede in Münſter auf feſtliche Weiſe verkündet. Der Syndikus durchzog zu dem Ende auf einem geſchmückten Pferde die Straßen der Stadt. Vor ihm ritten ein Heerpauker mit ſieben Trom- petern und hinter ihm drei Rathsdiener in rothen Mänteln. An den belebteſten Plätzen las der Syndikus aus einem großen Buche einen ge— drängten Auszug des Friedens-Inſtrumentes ab. Während des Leſens gaben Spaliere von Mus— ketieren eine dreifache Salve, welche das grobe Geſchütz auf den Wällen erwiederte. In Osnabrück wurden die Bürger ain 25. Oc⸗ tober vor dem Rathhauſe verſammelt, und be⸗ nachrichtiget, daß der Friede geſchloſſen und un⸗ terzeichnet ſei. Hierauf ward ein Danklied ab— geſungen. *) Der Paſſauer Vertrag und der Augsburger Religions— friede hatte den Reformirten noch keine politiſchen Rechte gegeben. *) Auf welche himmelſchreiende widerrechtliche Weiſe dieſer Artikel inſonderheit bei Einführung der unirt-evan- geliſchen Kirche in Deutſchland gebrochen worden iſt, iſt be- kannt. * — Mittheilung von Welthändeln. Seit mehreren Monaten hat keines der euro⸗ päiſchen Dampfſchiffe Nachrichten von größeter Wichtigkeit gebracht, als das letzte, das am 16. September von Liverpool abging und den 20. v. M. hier ankam. In Deutſchland iſt der Bürgerkrieg, der ſchon lange gedrohet hat, vor der Thür und die Leſer dürften nicht überraſcht ſein, nächſtens von Auf⸗ tritten zu hören, gegen welche die frühern mi Kinderſpiel waren. Berlin iſt der Herd und die preußiſche Monarchie möchte die erſte ſein, welche fällt. Vor einiger Zeit hatte der preußiſche Reichstag das Miniſterium aufgefordert, durch einen Erlaß den Officieren der Arme alle Hand— lungen zu unterſagen, welche eine reactionäre Richtung hätten, d. h., welche eine Wiederherſtel⸗ lung der alten Ordnung der Dinge bezweckten. Die Miniſter weigerten ſich, einen ſolchen Erlaß ausgehen zu laſſen; aber der demokratiſche Theil des Reichstages war entſchloſſen, dieſen Reichs— tagsbeſchluß durchaus nicht für null und nichtig erklären zu laſſen; am 7. September wurde der frühere Beſchluß ernenert und auf Ausführung desſelben durch die Miniſter gedrungen. Dieſe dankten ab. Die Volksaufregung während der Verhandlungen war ungeheuer. Der König hat nun die Wahl, ein demokratiſches Miniſterium zu berufen, ſo wie es der Reichstag und das Volk von Berlin will, oder es muß zu einem offenen Bruche kommen. Auf der andern Seite iſt die preußiſche Armee, welche der Nevolution immer zuwider geweſen iſt, auf einen entſcheidenden Kampf gefaßt. In den preußiſchen Provinzen, beſonders den öſtlichen, iſt die revolutionäre Ge— ſinnung keineswegs ſo allgemein und man wird ſich ſchwerlich den Befehlen der Berliner Bevölke— rung unterwerfen. Auch in Frankfurt ſind wichtige Veränderun⸗ gen vorgekommen. Der Reichsverweſer hatte nemlich die preußiſche Regierung mit Abſchließung des Waffenſtillſtands mit Dänemark beauftragt und ſelbiger war auch wirklich zu Stande gekom⸗ men. Der Frankfurter deutſche Reichstag aber weigert ſich, angeblich, weil die preußiſche Re— gierung die Grenzen ihrer Vollmacht überſchritten habe, ihn anzuerkennen und in Ausführung bringen zu laſſen. In Folge deſſen hat das ganze Reichsminiſterium reſignirt und der Reichsver⸗ weſer ſelbſt war nahe daran, ein Gleiches zu thun. Sobald ein neues Miniſterium wird zu Stande gekommen ſein, wird ſein erſtes Geſchäft ſein, Preußen zu befehlen, den Waffenſtillſtand rück⸗ gängig zu machen. Hier wird ſichs wieder zei— gen, ob Preußen ſich fügen oder der ſogenannten Centralgewalt den Gehorſam vollends aufkündi— gen wird. Der Krieg mit Dänemark würde ſomit erneuert werden. Zu gleicher Zeit haben die Einwohner von Schleswig-Holſtein ebenfalls gegen die Be⸗ dingungen des Waffenſtillſtands proteſtirt und die durch den Waffenſtillſtand geſchaffne neue Re— gierung hat ihre Verrichtungen gar nicht antre—