# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1848 10 13_S25 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Belligirt von C. F. àW. Walther. er Lutheraner. „Gottes Wlort und Tuthers Tehr' vergehet nun und nimmermehr.“ Herausgegeben von der deutſchen evangeliſch⸗lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio und anderen Staaten. Zahrgang 5. St. Louis, Mo., den 17. October 1848. No. 4. vorauszubezahlen und das Poſtgeld ö ENur die Briefe, welche Bedingungen: Der Lutheraner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jährlichen Subſeriptionspreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreiber, N tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne Nummer für 5 Cents verkauft. ittheilungen für das Blatt enthalten, enthalten, unter der Adreſſe: Mr. F. W. Barthel, care of C. F. 1 an den Redacteur, alle anderen aber, W. Walther, St. Louis, Mo., anher zu ſenden. welche denſelben welche Geſchäftliches, Beſtellungen, Abbeſtellungen, Gelder ꝛc. (Eingeſandt von P. Dr. Sihler.) Der Lutheran Observer und die deutſch⸗ lutheriſche Kirche zu Detroit. In No. 33 des jetzigen Jahrgangs des Lutheran Observer iſt der Auszug eines Reiſe⸗ berichts an den Herausgeber angeführt, darin u. A. über den Stand der lutheriſchen Kirche in Detroit die Nachricht enthalten iſt, daß nach voll⸗ endetem Bau der Kirche der dortige lutheriſche Paſtor darauf beſtanden ſei, ein Crucifix, bren⸗ nende Lichter C(und Bilder?) einzuführen; ein Theil der Gemeinde aber habe darein nicht gewil⸗ ligt, und da der Paſtor nicht nachgegeben, hätten ſie ſich von der Gemeinde getrennt, und es ſei die Ausſicht vorhanden, daß ſie ſich den deutſchen Methodiſten anſchlöſſen. Der Herr Dr. Kurz macht ſeine Leſer auf dieſe Miluheilung beſonders aufmerkſam und drückt ſein Bedauern aus, daß durch jene „Ueberbleibſel des habſithums“ und ſolche „antiapoſtoliſche und päbſtiſche Mißbräuche“ Lutheraner mit Widerwil⸗ len aus ihrer geliebten Kirche hinaus „und zu den deutſchen Methodiſten und andern Partheien hin⸗ eingetrieben würden“; und ſodann zeiht er die „Altlutheraner“ eines ſich widerſprechenden Ver⸗ fahrens, daß ſie, indem ſie doch einerſeits die Leh⸗ en und Bräuche der Methodiſten ſo heftig an⸗ griffen, andrerſeits ſelber durch obige Handlungs⸗ weiſe ihr eigenes Volk zurückſtießen und zerſtreu⸗ en und ſie gegen deren Willen in die methodiſtiſche Gemeinde hineindrängten. Ob zwar nun dieſe und jene Alilutheraner und ſo auch der Paſtor der Gemeinde zu Detroit nicht 4 unſerer Synode gehören, ſo ſei es doch erlaubt, da wir nun einmal für die ſogenannte „altluthe⸗ riſche Synode“ gehalten werden, Einiges in Hin⸗ ſicht auf obige Bemerkungen des Lutheran Ob- server beizubringen, theils um uns von ungerech⸗ tem Verdacht zu reinigen, theils um die Unſern zugleich wiederum näher zu berichten. Was nun zunächſt jene Nachrichten und Be⸗ merkungen im Allgemeinen betrifft, ſo ſind wir alſo geſinnt, daß wir keineswegs an und für ſich das Weſen der lutheriſchen Kirche in die Annahme altlutheriſcher Bräuche und Ceremonien ſetzen, ſondern einzig und allein in die reine und lautere Predigt des göttlichen Wortes und in die der Ein⸗ ſetzung des HErrn Chriſti gemäße Verwaltung der heiligen Sacramente; denn dies beides ſind die einzig weſentlichen Gnadenmittel des Heiligen Geiſtes, die derſelbe der Kirche zur Errettung und Bewahrung der Seelen anvertraut hat. Alles andre aber, es habe Namen, wie es wolle, und ſonderlich die beſondern Formen und Bräuche des öffentlichen Gottesdienſtes achten wir nicht für unbedingt weſentlich und der chriſtlichen Freiheit der Kirche, alſo auch der einzelnen Gemeinden an⸗ heimgegeben. Doch darf keine kirchliche Ceremonie dem göttlichen und dem darauf gegründeten reinen Bekenntniß und Lehre der Kirche widerſprechen, ſoll vielmehr näher oder ferner ein bedeutſamer Ausdruck derſelben ſein und zur Erbauung der Gemeinde dienen, gemäß dem Worte 1 Cor. 14, 40.: „laſſet Alles ehrlich und ordentlich unter euch zugehen.“ Unter dieſem Vorbehalte nun liegt den wahren Lutheranern an und für ſich wenig oder nichts daran, welche kirchliche Formen und Bräuche im öffentlichen Gottesdienſte hin und her in den einzelnen lutheriſchen Gemeinden verſchiedener Länder und Sprachen gehandhabt werden; wo nur reines Wort und Sacrament im Schwange geht, da ſind ſie alsbald heimiſch, ſollten ihnen dieſe und jene Ceremonien auch anfangs fremd und ungewohnt ſein. Und wenn man ihnen irgendwo eine beſtimmte Form des Gottesdienſtes, als gleichweſentlich mit Bekenntniß und Lehre, als gleich verpflichtende Gewiſſensſache, als gleich nothwendig zur Seelen Seligkeit aufdrängen wollte, ſo würden ſie Solches nicht anerkennen und annehmen, ſelbſt wenn dieſe Form durchaus ſchriftgemäß, altkirchlich und noch ſo erbaulich wäre; vielmehr würden ſie eher Gut und Blut, Leib und Leben laſſen, ehe ſie dieſelbe auf die ver⸗ langte Weiſe auch nur billigten und zugäben, ge⸗ ſchweige in kirchlichen Brauch und Uebung ſetzten. Denn thäten ſie dies, ſo ſündigten ſie: 1.) wider Gottes Wort und die reine Lehre der Kirche im Allgemeinen, als ſei daneben ein an⸗ deres, von Gott nicht gebotenes und beſtimmt angeordnetes Ding ebenſo wichtig und weſentlich zur Seelen Seligkeit. 2.) wider den hochtheuern Artikel von der Rechtfertigung insbeſondere, als gehöre daneben auch jene gottesdienſtliche Form zur Erlangung der Sündenvergebung zu Schmach und Unehren des allein- und vollgültigen Verdienſtes Chriſti und des dieſes allein darbietenden Evangeliums und ergreifenden Glaubens. 3.) wider das eigene Gewiſſen, das allein in Gottes Wort und reiner Lehre gefangen und ge⸗ bunden ſein ſoll, nicht aber gleichmäßig in menſch— lichen Bräuchen und Weiſen. 4.) wider den hochwichtigen und zarten Artikel von der chriſtlichen Freiheit, als ſei irgendwelche menſchliche Ordnung des Gottesdienſtes an und für ſich eben ſo weſentlich und nothwendig, als die göttliche Ordnung des reinen Worts und Sa⸗ craments. 5.) wider die Aufdränger jener Form, ſeien es nun weltliche Fürſten, oder geiſtliche Behörden und Obere, Paſtoren oder Gemeindeglieder, da dieſe durch falſche Nachgiebigkeit in ihrem Irr⸗ thum, oder in ihrer Bosheit und Gewaltthätigkeit beſtärkt würden. Eine andere Sache aber iſt es, wenn es ſich darum handelt, wie ſich bekenntnißtreue Lutheraner ihrer Freiheit gebrauchen wollen, eine erbauliche Form des Gottesdienſtes aufzurichten, nachdem ſie das Unſtatthafte jenes Zwangs abgewieſen. Da konnnt es nun ſehr auch auf äußere Verhält⸗ niſſe und Umgebungen an. Hier zu Lande z. B. iſt es eine unleugbare Thatſache, daß in die luthe⸗ riſchen Gemeinden nicht bloß der ſogenannten Generalſynode, ſondern auch anderer Synoden die reformirte Form des Gottesdienſtes übermäßig eingedrungen iſt. Da ſehen zuerſt ſchon faſt alle Kirchen mehr wie weltlichs Redeſäle aus; die Kanzel (d. i. Rednerbühne, wo der gedungene geiſtliche speechmaker ſeine speeches von ſich gibt,) iſt meiſt weltlich und prunkhaft ausſtaffirt, aber entweder gar kein Altar porhanden, oder ein winziges Ding, das etwa einem Waſchtiſchchen ähn⸗ licher ſieht, als einem Altar; dadurch aber und durch das gänzliche Fehlen eines Taufſteins, oder ſtehen⸗