Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 5, Nummer 3 › Seite 17
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1848-09-29, Seite 17
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Abendmahl—Abendmahlsfeier · Abendmahlsgemeinſchaft 1 · Abendmahlsgemeinſchaft 4 · Agende 1 · Beichtanmeldung · Bekenntnisſchriften 3 · DWW S Verenumioſchrinen
Beligirt von C. F. W. Walther.
—
der Lutheraner.
„Gottes Mort und Xuthers Xehr' vergehet nun und nimmermehr.“
Herausgegeben von der deutſchen evangeliſch⸗lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio und auderen Staaten.
Zahrgang 5.
Ht. Louis, Mo., den 3. October 1848.
No. 3.
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enthalten, unter der Adreſſe: Mr. F. W. Barthel, care of C. F. W. Walther, St. Louis, Mo., anher zu ſenden.
(Eingeſandt von P. Dr. Sihler.)
Der Lutheran Observer und die
Ohio⸗Synode.
(Schluß.)
Indem wir nun einerſeits, der Wahrheit ge⸗
mäß, den obigen Beſchluß der Synode von Ohio
gegen die ungerechten Angriffe des Lutheran
Observer, dieſes Organs der unioniſtiſchen ſo⸗
genannten Generalſynode, in der Kürze vertheidigt
haben, ſo liegt uns eben ſo ſehr andrerſeits, der
Liebe gemäß, ob, der Ohio⸗Synode kürzlich nach⸗
zuweiſen, welche kirchliche Handlungsweiſe mit
jenem Beſchluſſe auf das genaueſte zuſammen⸗
hange.
Die erſte und wichtigſte Folgerung beſagten
Beſchluſſes iſt aber dieſe, daß mit jenem öffeut⸗
lichen und feierlichen Bekenntniß zu den ſym⸗
boliſchen Büchern durchaus unverträglich iſt, nach
wie vor gemiſchte Gemeinden, als ſolche, zu
bedienen und z. B. Reformirten, als ſolchen, das
heilige Abendmahl zu reichen; denn das kann in
der That nicht genügen, wenn die Prediger der
Ohio⸗Synode den Reformirten und Unirten, die
etwa das heilige Abendmahl von ihnen begehren,
die lutheriſche Lehre darlegen und von ihnen dar⸗
nach verlangen, zuzugeben, daß ſie mit der heiligen
Schrift übereinſtimme; die Leute nämlich denken in
hergebrachter Gleichgültigkeit um die reine Lehre
hierbei nicht weiter und anders, als alſo: „daß
die lutheriſche Lehre mit der heiligen Schrift
ſtimme, ſehe ich nun freilich jetzt ein, aber die re⸗
formirte iſt ja auch nicht der heiligen Schrift zu⸗
wider!“ Darum iſt es durchaus von Nöthen,
damit nach allen Seiten den Gewiſſen gerathen
werde, daß der lutheriſche Paſtor nicht blos im
Allgemeinen den Schriftgehorſam der lutheriſchen
Kirche in der Abendmahlslehre nachweiſe, ſondern
zugleich den beſtimmten Beweis führe, daß die
lutheriſche Kirche allein dem Schriftwort unter⸗
than ſei, wie es laute, die reformirte Kirche
aber nicht alſo thue, ſondern eigentlich aus dem
Dünkel der fleiſchlichen Vernunft einen andern
Sinn in die Einſetzungsworte hinein lege, wel⸗
cher dem klaren einfachen Wortſinn ſchnurſtracks
zuwider ſei, ſo daß ſie ſich nicht an das Wort
Gottes halte, wie es laute, und ihre Lehre hierin
der der lutheriſchen Kirche entgegengeſetzt ſei; wer
alſo von Herzen die lutheriſche Abendmahlslehre
als durchaus ſchriftgemäß anerkenne und bezeuge,
der müſſe zugleich auch die reformirte als ſchrift⸗
widrig verwerfen, da ſie doch nun einmal nach wie
vor dem allmächtigen und wahrhaftigen Sohn
Gottes nicht glaube und den Irrthum feſthalte,
daß in dem geſegneten Brode und Wein der Leib
und das Blut Chriſti nicht weſentlich und wahr⸗
haftig enthalten ſei.
Sodann aber darf der lutheriſche Paſtor dem
Reformirten oder Unirten, der von ihm das hei⸗
lige Abendmahl begehrt, nicht verhalten, daß er
durch das aus ſeinen Händen und innerhalb einer
lutheriſchen Gemeinde empfaͤngene heilige Abend⸗
mahl thatſächlich aus ſeiner bisherigen Glaubens⸗
gemeinſchaft aus⸗ und in die lutheriſche Kirche
eintrete. Denn durch ſolche Erklärung des luthe⸗
riſchen Paſtors kann derſelbe ſein und der Refor⸗
mirten Gewiſſen gehörig verwahren und zwar in
folgenden Stücken:
Fürs Erſte iſt dadurch dem Irrthum vorgebeugt,
als ſei es möglich, die reine Lehre der lutheriſchen
Kirche zu billigen und doch ſelber gliedlich einer
falſch lehrenden Kirche anzugehören.
Fürs Zweite wird nur in der willigen Annahme
jener Erklärung des lutheriſchen Paſtors von Sei⸗
ten des Reformirten oder Unirten offenbar, daß
der Letztere von Herzen die reine Lehre der luthe—
riſchen Kirche anerkennt und mnit bekennt und aus
Liebe zur göttlichen Wahrheit ſich gern von ſeiner
irrgläubigen Kirche trennt.
Fürs Dritte wird nur durch ſolches Verfahren
auch der rechte Proteſt wider die falſche Union un⸗
ſerer Tage erhoben und der Wahn daniedergelegt,
als könnten die Lutheraner und Reformirten, ohne
Vereinigung der widerwärtigen Lehre, ſich denn⸗
noch kirchlich vereinigen.
Welcher lutheriſche Paſtor der Ohio⸗Synode
alſo auch jetzt noch, ſei es aus Bauchſorge oder
aus Menſchenfurcht, oder aus Trägheit den Re⸗
formirten oder Unirten jene durchaus nothwendige
Erklärung vorenthielte, der würde nur mit dem
Munde das lutheriſche Bekenntniß bezeugen, mit
der That es aber verleugnen und hinter dem Aus⸗
hängeſchild der kirchlichen Symbole dem Unionis⸗
mus fröhnen, mithin ein Heuchler ſein.
Eine zweite nothwendige Folgerung des Sich⸗
bekennens zu den kirchlichen Symbolen iſt für die
kirchliche Praxis der Ohio-Synode dieſe, daß ſie
keiner Agende ſich bediene, darin nicht blos bei der
Austheilung des heiligen Abendmahls die unio⸗
niſtiſche Spendungsformel: „Chriſtus ſpricht“
u. ſ. w., ſondern auch ſonſt kein zweideutiges For⸗
mular vorkommt, ſei es in der Ausführung des
öffentlichen Gottesdienſtes oder beſonderer kirch⸗
licher Handlungen. Denn der gemeinſame Gottes⸗
dienſt und die Handlungen der Kirche ſollen und
können nur der thätliche Ausdruck und die mannig⸗
fache Verwirklichung desſelben einen und reinen
Bekenntniſſes ſein. Wie mannigfach aber die
bisher gebrauchte Agende der Ohio⸗Synode dieſer
Forderung widerſpreche, iſt im Lutheraner früher
bereits mehrfach nachgewieſen worden.
Drittens müßte die Ohio⸗Synode jetzt mit Ernſt
und Fleiß bedacht ſein, ſich des ſogenannten ver⸗
einigten Geſangbuches möglichſt bald zu entledigen
und ein entſchieden lutheriſches einzuführen. Denn
einmal iſt jenes, dem Inhalt nach, kläglich beſtellt,
da auch die edlen älteren lutheriſchen Kirchenlieder
jämmerlich verfälſcht, verwäſſert und verſtümmelt
ſind, und ſodann hat es eben zugleich den Zweck,
die falſche Union heutiger Zeit zwiſchen Refor⸗
mirten und Lutheranern zu fördern.
Viertens ſollte jetzt durchaus nirgends mehr
jene ſchwärmeriſche Leichtfertigkeit vorkommen,
daß einzelne lutheriſche Prediger auch der Ohio⸗
Synode beim Austheilen des heiligen Abendmahls
auch Glieder anderer Gemeinſchaften zum Genuſſe
ſogar einladen und daher außer der praktiſchen
Verleugnung der reinen Lehre und thatſächlichen
Beförderung der falſchen Union noch in anderer
Hinſicht ihr Gewiſſen beſchädigen, indem ſie näm⸗
lich gar manchem Unwürdigen, den ſie nicht genan
kennen, Urſach werden können, ſich das Gericht zu
eſſen.
Dagegen ſollte fünftens die Ohio⸗Synode es
allen ihren Gliedern zur ernſten Angelegenheit
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