# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1848 09 29_S17 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Beligirt von C. F. W. Walther. — der Lutheraner. „Gottes Mort und Xuthers Xehr' vergehet nun und nimmermehr.“ Herausgegeben von der deutſchen evangeliſch⸗lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio und auderen Staaten. Zahrgang 5. Ht. Louis, Mo., den 3. October 1848. No. 3. ö Bedingungen: Der Lutheraner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jährlichen Subſcriptionspreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreiber, welche denſelben vorauszubezahlen und das Poſtgeld zu tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne Nummer für 5 Cents verkauft. Nur die Briefe, welche Mittheilungen für das Blatt enthalten, ſind an den Redacteur, alle anderen aber, welche Geſchäftliches, Beſtelluugen, Abbeſtellungen, Gelder ꝛc. enthalten, unter der Adreſſe: Mr. F. W. Barthel, care of C. F. W. Walther, St. Louis, Mo., anher zu ſenden. (Eingeſandt von P. Dr. Sihler.) Der Lutheran Observer und die Ohio⸗Synode. (Schluß.) Indem wir nun einerſeits, der Wahrheit ge⸗ mäß, den obigen Beſchluß der Synode von Ohio gegen die ungerechten Angriffe des Lutheran Observer, dieſes Organs der unioniſtiſchen ſo⸗ genannten Generalſynode, in der Kürze vertheidigt haben, ſo liegt uns eben ſo ſehr andrerſeits, der Liebe gemäß, ob, der Ohio⸗Synode kürzlich nach⸗ zuweiſen, welche kirchliche Handlungsweiſe mit jenem Beſchluſſe auf das genaueſte zuſammen⸗ hange. Die erſte und wichtigſte Folgerung beſagten Beſchluſſes iſt aber dieſe, daß mit jenem öffeut⸗ lichen und feierlichen Bekenntniß zu den ſym⸗ boliſchen Büchern durchaus unverträglich iſt, nach wie vor gemiſchte Gemeinden, als ſolche, zu bedienen und z. B. Reformirten, als ſolchen, das heilige Abendmahl zu reichen; denn das kann in der That nicht genügen, wenn die Prediger der Ohio⸗Synode den Reformirten und Unirten, die etwa das heilige Abendmahl von ihnen begehren, die lutheriſche Lehre darlegen und von ihnen dar⸗ nach verlangen, zuzugeben, daß ſie mit der heiligen Schrift übereinſtimme; die Leute nämlich denken in hergebrachter Gleichgültigkeit um die reine Lehre hierbei nicht weiter und anders, als alſo: „daß die lutheriſche Lehre mit der heiligen Schrift ſtimme, ſehe ich nun freilich jetzt ein, aber die re⸗ formirte iſt ja auch nicht der heiligen Schrift zu⸗ wider!“ Darum iſt es durchaus von Nöthen, damit nach allen Seiten den Gewiſſen gerathen werde, daß der lutheriſche Paſtor nicht blos im Allgemeinen den Schriftgehorſam der lutheriſchen Kirche in der Abendmahlslehre nachweiſe, ſondern zugleich den beſtimmten Beweis führe, daß die lutheriſche Kirche allein dem Schriftwort unter⸗ than ſei, wie es laute, die reformirte Kirche aber nicht alſo thue, ſondern eigentlich aus dem Dünkel der fleiſchlichen Vernunft einen andern Sinn in die Einſetzungsworte hinein lege, wel⸗ cher dem klaren einfachen Wortſinn ſchnurſtracks zuwider ſei, ſo daß ſie ſich nicht an das Wort Gottes halte, wie es laute, und ihre Lehre hierin der der lutheriſchen Kirche entgegengeſetzt ſei; wer alſo von Herzen die lutheriſche Abendmahlslehre als durchaus ſchriftgemäß anerkenne und bezeuge, der müſſe zugleich auch die reformirte als ſchrift⸗ widrig verwerfen, da ſie doch nun einmal nach wie vor dem allmächtigen und wahrhaftigen Sohn Gottes nicht glaube und den Irrthum feſthalte, daß in dem geſegneten Brode und Wein der Leib und das Blut Chriſti nicht weſentlich und wahr⸗ haftig enthalten ſei. Sodann aber darf der lutheriſche Paſtor dem Reformirten oder Unirten, der von ihm das hei⸗ lige Abendmahl begehrt, nicht verhalten, daß er durch das aus ſeinen Händen und innerhalb einer lutheriſchen Gemeinde empfaͤngene heilige Abend⸗ mahl thatſächlich aus ſeiner bisherigen Glaubens⸗ gemeinſchaft aus⸗ und in die lutheriſche Kirche eintrete. Denn durch ſolche Erklärung des luthe⸗ riſchen Paſtors kann derſelbe ſein und der Refor⸗ mirten Gewiſſen gehörig verwahren und zwar in folgenden Stücken: Fürs Erſte iſt dadurch dem Irrthum vorgebeugt, als ſei es möglich, die reine Lehre der lutheriſchen Kirche zu billigen und doch ſelber gliedlich einer falſch lehrenden Kirche anzugehören. Fürs Zweite wird nur in der willigen Annahme jener Erklärung des lutheriſchen Paſtors von Sei⸗ ten des Reformirten oder Unirten offenbar, daß der Letztere von Herzen die reine Lehre der luthe— riſchen Kirche anerkennt und mnit bekennt und aus Liebe zur göttlichen Wahrheit ſich gern von ſeiner irrgläubigen Kirche trennt. Fürs Dritte wird nur durch ſolches Verfahren auch der rechte Proteſt wider die falſche Union un⸗ ſerer Tage erhoben und der Wahn daniedergelegt, als könnten die Lutheraner und Reformirten, ohne Vereinigung der widerwärtigen Lehre, ſich denn⸗ noch kirchlich vereinigen. Welcher lutheriſche Paſtor der Ohio⸗Synode alſo auch jetzt noch, ſei es aus Bauchſorge oder aus Menſchenfurcht, oder aus Trägheit den Re⸗ formirten oder Unirten jene durchaus nothwendige Erklärung vorenthielte, der würde nur mit dem Munde das lutheriſche Bekenntniß bezeugen, mit der That es aber verleugnen und hinter dem Aus⸗ hängeſchild der kirchlichen Symbole dem Unionis⸗ mus fröhnen, mithin ein Heuchler ſein. Eine zweite nothwendige Folgerung des Sich⸗ bekennens zu den kirchlichen Symbolen iſt für die kirchliche Praxis der Ohio-Synode dieſe, daß ſie keiner Agende ſich bediene, darin nicht blos bei der Austheilung des heiligen Abendmahls die unio⸗ niſtiſche Spendungsformel: „Chriſtus ſpricht“ u. ſ. w., ſondern auch ſonſt kein zweideutiges For⸗ mular vorkommt, ſei es in der Ausführung des öffentlichen Gottesdienſtes oder beſonderer kirch⸗ licher Handlungen. Denn der gemeinſame Gottes⸗ dienſt und die Handlungen der Kirche ſollen und können nur der thätliche Ausdruck und die mannig⸗ fache Verwirklichung desſelben einen und reinen Bekenntniſſes ſein. Wie mannigfach aber die bisher gebrauchte Agende der Ohio⸗Synode dieſer Forderung widerſpreche, iſt im Lutheraner früher bereits mehrfach nachgewieſen worden. Drittens müßte die Ohio⸗Synode jetzt mit Ernſt und Fleiß bedacht ſein, ſich des ſogenannten ver⸗ einigten Geſangbuches möglichſt bald zu entledigen und ein entſchieden lutheriſches einzuführen. Denn einmal iſt jenes, dem Inhalt nach, kläglich beſtellt, da auch die edlen älteren lutheriſchen Kirchenlieder jämmerlich verfälſcht, verwäſſert und verſtümmelt ſind, und ſodann hat es eben zugleich den Zweck, die falſche Union heutiger Zeit zwiſchen Refor⸗ mirten und Lutheranern zu fördern. Viertens ſollte jetzt durchaus nirgends mehr jene ſchwärmeriſche Leichtfertigkeit vorkommen, daß einzelne lutheriſche Prediger auch der Ohio⸗ Synode beim Austheilen des heiligen Abendmahls auch Glieder anderer Gemeinſchaften zum Genuſſe ſogar einladen und daher außer der praktiſchen Verleugnung der reinen Lehre und thatſächlichen Beförderung der falſchen Union noch in anderer Hinſicht ihr Gewiſſen beſchädigen, indem ſie näm⸗ lich gar manchem Unwürdigen, den ſie nicht genan kennen, Urſach werden können, ſich das Gericht zu eſſen. Dagegen ſollte fünftens die Ohio⸗Synode es allen ihren Gliedern zur ernſten Angelegenheit