Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 9, Nummer 10 › Seite 60
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1852-12-07, Seite 60
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rigen wie Unwürdigen, dieſen jedoch zum Ge⸗
richte zutheil werdenden Leibe und Blute des
Herrn. 3) Dieſes Bekenntniß hat die refor⸗
nirte Kirche nicht, und die unirte läugnet ſeine
ſundamentalität“) und überhaupt die Weſent⸗
lichkit der Differenzen (Unterſchiede) beider
Kirchen; mit beiden Kirchen geht deßhalb die
lutberiſche keine Gemeinſchaft, am wenigſten
Abend mahlsgemeinſchaft ein, wo ſie ihres Be—
mfs eingedenk iſt und nicht von ſich ſelber ab—
filt. 4) Denn alle Kirchengemeinſchaft iſt
Ausdruck der Glaubensgemeinſchaft, der Gipfel
aller Kirchengemeinſchaft aber iſt die Abend⸗
nablsgemeinſchaft, weshalb alle Unionen von
ſeber durch dieſe vollzogen und beſiegelt worden
ſind. 5) Die bekenntnißmäßige und grund⸗
ſitzliche Stellung der lutheriſchen Kirche zur
reformirten und unirten iſt normirend*) für
die Praris des lutheriſchen Kirchenamts; es
darf Reformirte und Unirte die es bleiben wol⸗
len nicht zur Abendmahlsgemeinſchaft mit un⸗
ſerer Kirche zulaſſen, darf nicht die Glieder der
lutheriſchen Gemeinde in Abendmahlsgemein⸗
ſchaft mit jenen verſetzen. 6) Gemiſchte Abend⸗
mahlsgemeinſchaft läßt ſich durch keinen Noth—
ſtand rechtfertigen, denn es kann nichts zur Lie⸗
bespflicht werden was gegen die Glaubens⸗—
pflicht iſt. In gemiſchten Gemeinden lutheri⸗
ſchen Namens und Bekenntniſſes iſt offen zu
erklären, daß von allen welche am h. Abend⸗
mahle theilnehmen die Willigkeit, der lutheri—
ſchen Kirche mit Herz und Mund, Wort und
That anzugehören, erwartet wird und verlangt
werden muß.
Rur zwei Fälle haben wir noch nicht beſpro—
chen. Der erſte iſt die Communion Sterbender.
Daß der Blick dieſer nicht mehr auf den dieſſei⸗
tigen Kirchenſtreit, ſondern nur auf das himm⸗
liſche Manna des Saeramentes ſelbſt und die
Bedingungen des Eingehens in das jenſeitige
Kanaan hinzulenken iſt, verſteht ſich von ſelbſt.
Der andere Fall betrifft das Verhalten gegen
ſolche, welche von der Schriftmäßigkeit unſeres
Bekenntniſſes überzeugt, aber noch nicht zu
dem Entſchluſſe, von der reformirten oder unir⸗
ten Kirche abzutreten, hindurchgedrungen ſind.
Solche werden mit weiſer Zartheit zu ermahnen
ſein, um ihres eignen Gewiſſens willen von ih—
rem Begehren vorjetzt abzuſtehen, weil die Ge⸗
währung ihnen Pflichten auferlegt die ſie noch
nicht anerkennen. Sind ſie redlich, ſo wird ih⸗
nen daraus der Segen heilſamer Beſchleuni⸗
gung ihrer Kriſis (entſcheidenden Wendepunktes)
erwachſen, während die Zulaſſung mit der Ge⸗
fahr der Erſchlaffung und der Einſchläferung
verbunden iſt.
So können wir die ſcheinbar allzu rigoröſe
altkirchliche Praxis bis an ihre äußerſten Gren⸗
zen verfolgen, und nirgens hat ſie, wenn mit
geiſtlicher Weisheit und liebevoller Zartheit ge⸗
übt, das Abſchreckende und Abſtoßende was man
ihr ſchuld giebt. Sie iſt die unerläßliche Con⸗
) D. h., daß es zu den Grundlehren gehört.
D. R.
für die
D. R.
*⁴
*) D. h. ſie gibt die Regel und Richtſchnur
Praxis.
—59—
ſequenz (Schlußfolge) unſeres Glaubens ſofern
er ſeiner ſelbſt gewiß iſt. Daß wir vor dieſer
Conſequenz zurückbeben, iſt die Macht der Ge⸗
wohnheit, welche uns die gute alte Ordnung
der Kirche ganz aus den Augen gerückt hat.
Aber wenn wir nur Ernſt machen wollten mit
conſequenter (folgerechter) Ausübung deſſen
was wir glauben und bekennen, ſo würde ſichs
zeigen, daß auf unſerer Seite der Sieg und der
Segen iſt.
*
*
Allen denen, welche durch die bisherige Aus⸗
einanderſetzung nicht überzeugt worden ſind,
möge nun zum Schluſſe noch ein Spiegel vor⸗
gehalten ſein, in welchem ſie ſich beſehen mögen,
um zu erkennen, zu welcher Klaſſe der nicht
Ueberzeugten ſie gehören.
1) Sie gehören vielleicht zu denen, welche
es für gleichgültig halten, ob man in den
ſtreitigen Dogmen lutheriſchen oder reformirten
Glaubens iſt. Sie meinen, es ſei genug, daß
man das h. Abendmahl für ein Gnadenmittel
geheimnißvoller Vereinigung mit dem Gott⸗
menſchen Jeſus Chriſtus halte, möge man über
die Art und Weiſe, in welcher dieſe Vereini⸗
gung ſich verwirklicht, denken wie man wolle.
Der Streit hierüber gilt ihnen als ein mehr
oder weniger ſcholaſtiſcher.?) Aber mit freu⸗
digſter Zuverſicht halten wir ihnen entgegen:
das Abendmahlsbekenntniß unſerer Kirche iſt
nichts anderes als das entfaltete Ja und Amen
zu den Worten des Herrn: „Das iſt mein
Leib, Das iſt mein Blut.“ Mehr verlangt
unſere Kirche nicht als demüthige Beugung
unter dieſe Worte deſſen der wahrer Gott und
Menſch in Einer Perſon iſt. Man wird ein⸗
wenden: giebt es denn nicht viele glaubensein⸗
fältige Seelen in der reformirten Kirche, die
ſich wirklich demüthig unter dieſe Worte beu—
gen? Allerdings, auch wir tröſten uns deſſen,
aber die reformirte Kirche in ihren Bekennt⸗
niſſen beugt ſich nicht.
2) Vielleicht aber gehören die Leſer die wir
nicht überzeugt zu denen, welche es für gleich—
gültig halten ob man äußerlich der lutheriſchen
Kirche oder einer andern zugehöre. Sie kön⸗
nen unſer eignes Zugeſtändniß, daß es auch in
anderen Kirchen ſchriftgemäß glaubende Chri⸗
ſten giebt, dafür geltend machen, aber mit Un⸗
recht. Denn wenn auch auf den Glauben
nicht Weniger die irrige Lehre ihrer Kirche kei⸗
nen trübenden Einfluß übt, ſo iſt doch immer
die Gefahr vorhanden, und auch zurechnungs⸗
weiſe, obwohl in vielen Gotte allein bekannten
Abſtufungen, iſt der Zuſammenhang mit der
Kirche der man angehört immer ein ſolidari⸗
ſcherr). Und iſt es, auch abgeſehen davon,
nicht ein mißlicher Widerſpruch wenn man ei⸗
ner Kirche äußerlich angehört und innerlich
nicht angehört? Dennoch ſitzt dieſer Indiffe-
— Der nur die theologiſchen Schulen, nicht den Chriſten
beitreffe. D. R.
4) D. i. ein ſolcher, der gegenſeitige Verpflichtungen
auferlegt und den Einzelnen für das Ganze verantwort⸗
lich macht. D.
R. berausſuchen, weil keine ganz wahr ſei.
ferentismus (Religionsgleichgültigkeit) Vielen
wenn nicht auf den Lippen, doch tief im Her⸗
zen. Erkennen ſie die lutheriſche Kirche wirklich
für die Kirche des ſchriftgemäßen Bekenntniſſes,
ſo iſt es baare Unſittlichteit; meinen ſie aber,
daß die ſchriftgemäße Wahrheit auf die Bekennt⸗
niſſe aller Kirchen vertheilt ſei oder gar daß
die Bekenntniſſe aller Kirchen Erzeugniſſe einer
ſchulmäßigen Reflerion (Nachdenkens) ſeien
und außer aller Beziehung zu. dem perſönli⸗
chen Verhältniſſe des Menſchen zu Gott ſtehen,
ſo iſt das ein eklektiſcher, ein theoſophiſcher
Standpunkt,“), der ſich über alle Kirchen er⸗
haben dünkt und auf falſchen Höhen ſchwebt
und in keiner Kirche berechtigt iſt.
3) Vielleicht aber auch gehören die Leſer die
wir nicht überzeugt zu denen welche fern von
den eben bezeichneten Arten des Indifferentis⸗
mus, von ganzem Herzen des Glaubens und
Bekenntniſſes unſerer lutheriſchen Kirche ſind
und doch einige theils grundſätzliche theils un⸗
ſerem landeskirchlichem Thatbeſtande entnom⸗
mene Bedenken gegen die ſtrengere Abendmahls⸗
praxis nicht los werden können. Mie ſolchen
reden wir zum Schluſſe noch ein Wort brüder⸗
licher Verſtändigung.
Der Streit über die Abendmahlsgemeinſchaft
iſt nun einmal da. Wie man auch urtheilen
möge über die Art und Weiſe wie dieſes Feuer
angezündet und geſchürt worden iſt — es
brennt und keine menſchliche Macht kann das
ungeſchehen machen. Laßt uns doch die rech⸗
ten Mittel ergreifen, es zu löſchen!
Wie die Culmbacher Conferenz, ſo hat das
Kirchenregiment ſelbſt die anſtößig gewordenen
Zuſtände für Ausnahmszuſtände erklärt und
die Ausnahmen zu „regeln“ verheißen. Iſt
es denn recht, dieſen Ausnahmszuſtänden die
man im Grunde mißbilligt deshalb das Wort
zu reden, weil man die Löhe'ſche Oppoſition
dagegen für zu ſtürmiſch hält?
Und verdient der Gewiſſenskampf, in welchen
redliche Seelen durch jene Zuſtände verſetzt wer⸗
den, gar keine Beachtung? Iſt es nicht apo⸗
ſtoliſch, ſich in ſeiner Freiheit zu beſchränken
wenn ſie Anderen zum Aergerniß gereicht?
Man pflegt leider auf Löhe's Seite nur
hartherzige Schroffheit zu ſehen. Es iſt auch
wahr, daß die Schwabacher Eingabe und Er⸗
klärung nicht den Eindruck mitleidiger, gedul⸗
diger, hoffender Liebe machten. Aber ſollen wir
den Kern wegwerfen weil die Schale rauh iſt?
unſer Ohr den dennoch durchklingenden Klage-
lauten beunruhigter Gewiſſen verſchließen?
O daß man doch fahren ließe was nur in⸗
dividuelle (eigene perſönliche) Anſicht iſt und
ſich der von Anfang an in unſerer Kirche gül⸗
tigen Praxis und Ordnung fügte! Die Nefor⸗
mirten und Unirten ſelbſt können es nicht wün⸗
ſchen und fordern, daß wir ihnen die Einheit
und den Frieden unſerer Kirche opfern. Wir
ſind ja zunächſt unſeren Hausgenoſſen verpflich⸗
*) D. i. ein ſolcher Standpunkt, auf welchem man
meint, man müſſe ſich aus allen Religionen das Beſte
D. R.
*
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