Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 8, Nummer 18 › Seite 141

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1852-04-27, Seite 141

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Wäre dle Synode wirklich eine evang. luthe⸗
ſhe, ſo könnte ſie auch unmöglich mit der un—
liheriſchen, ja antilutheriſchen Generalſynode
kneinſchaftliche Sachen machen z. B. in der
ausgabe der Liturgie und Kirchenagende
E. 29 u. f.).

Endlich hat ſich die Synode in reform ir—
en und presbyteriſchen Kirchen mit
men zu gemeinſchaftlichen Gottesdienſten ver⸗
ſumelt (S. 3.), deren Bekenntniß ſie doch als
ſlſch verwerfen muß, wenn ſie wirklich ihr eige⸗
u3 lutheriſches Bekenntniß für recht hält. Ja,
ſehat ſich ganz beſonders in einen mehrfachen
Pderſpruch verwickelt, indem ſie auch dem Got⸗
krdiente in einer Methodiſten-Kirche beige⸗
uchnt hat (ebendaſelbſt); denn der erwählte
Iut Pfalm 93, 5: „Dein Wort iſt die rechte
uhne“ ließ, wenn er recht erklärt und angewen⸗
Mwurde, nichts anders erwarten, als eine Wi⸗
mezung aller falſchen Lehre mit Einſchluß der
nbodiſtiſchen und eine Anpreiſung der rechten
4 *⁰⁷ nämlich der lutheriſchen.

Ich muß hierbei noch erwähnen, daß die Sy⸗
udt den Beſchluß gefaßt hat, auch mit den
initäts-Brüdern (Brüdergemeinde oder

bennhuther) in ein vertrauteres Verhältniß zu
mien (S. 14 u. 17.). Hat denn aber nicht ein
ſizizer von den 51anweſenden Predigern die ge⸗
uizſte Kenntniß von der Maſſe des Sauerteigs
ſüſher Lehre gehabt, womit die Schriften dieſer
Cecte angefüllt ſind, von der Lügenhaftigkeit
ints Vorgebeus, ächte Nachfolger der alten
nibriſchen Vrüder und treue Anhänger der
gugsb. Confeſſion zu ſein, von ihrer Schmäh—
ſucht gegen die lutheriſche Kirche und ihre recht⸗
ſhaffenen Lehrer, von ihrem Bekehrungs- oder
aelmehr Verführungseifer, durch welche ſie viele
ulheriſchen Chriſten auf ihre Seite brachten!
Eind denn alle Pennſylvaniſche Prediger ſo gar
ubekannt mit der kirchlichen Vorzeit ihres eige—
gen Staates, daß ſie nicht das Geringſte davon
niſen, wie der ehrwürdige Mühlenberg,
veit gerechte Seele, durch die ungerechten Werke
us Grafen Zinzendorf, des Stifters dieſer Secte,
ind ſeiner Anhänger je und je gequält und da⸗
urh das Werk des Herrn in vielen Gemeinden
ſehr erſchwert wurde, und wie er in dieſem
Rerke des Herrn eben ſo wenig mit den Herrn—
hubern gemeinſchaftliche Sache machen konnte
Uind wollte, als einſt Serubabel mit den Sa⸗
Uaritern, der nicht zugab, daß dieſelben Theil
uhmen am Tempelbau. Wie aber dieſe dann
ſine und des Volkes ärgſte Feinde wurden,
9s Eſra A. 1. u. f. beſchrieben wird, alſo zeig⸗
un ſich auch die Herrnhuther feindſelig gegen
Rühlenberg; ja auch die Namensverwandtſchaft
riſchen beiden iſt merkwürdig, denn Samaria
heißt auf deutſch Herrnhuth. Hat etwa der Auf⸗
ſtz im deutſchen Kirchenfreund mit der prahle⸗
iſchen Überſchrift „Zinzendorf der erſte lutheri⸗
ſhe Prediger in Amerika“ die Stimmführer der
Eynode ſo irre gemacht, daß ſie jenen Ehren⸗
numen ihrem ehrwürdigen Vater Mühlenberg
ühne allen Widerſpruch rauben ließen und iſt
nicht in aller Beziehung ein beklagenswerthes
Zugniß, das eine ganze lutheriſch ſein wollende

4

—

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Synode gegen die Stimme aller lutheriſchen
Lehrer, und namentlich gezen ihre eigenen Vor—
gänger im Amte, ſo wie gegen ſich ſelbſt ablegt,
wenn ſie ohne alles Bedenken auf das Gerathe⸗
wohl hin ihrem Präſidenten nachſpricht „die
Herrnhuther haben das nämliche Glaubensbe⸗
kenntniß mit uns“ und demgemäß beſchließt, in
ein vertrauteres Verhältniß mit ihnen zu treten?

Daß die Synode das nicht wirklich iſt, was
ſie zu ſein vorgiebt, nämlich lutheriſch, ſieht man
auch aus ihrem Verfahren hinſichtlich des Be⸗
rufs zum heiligen Predigtamt.
Würde dieſe wichtige Lehre wie ſie im 14. Artikel
der Augsb. Confeſſion ſo kurz und bündig dar⸗
gelegt iſt, von den Predigern beſſer erkannt und
den Gemeinden beſſer zum Bewußtſein gebracht
werden, ſo würde das leidige miethweiſe Dingen
auf ein Jahr, etwas ganz Unbibliſches und dar—
um Unchriſtliches, immer mehr abgethan werden.
Man muß erſtaunen, wenn man das Verzeich—
niß von dem Wechſel der Predigerſtellen Seite 6
und folgende durchlieſ't und da findet, wie die⸗
jenigen, die ſich evangeliſch-lutheriſch nennen,
ſo ganz unevangeliſch und unlutheriſch ihre Stel⸗
len wechſeln, wie man die Kleider wechſelt. Da
nimmt der eine „einſtweilen nur aus Mitleiden“
eine fremdgläubige Gemeinde an, ein anderer
will eine andere Gemeinde „auf ein Jahr“ be—
dienen. Zehn Prediger haben ihre Stellen „auf⸗
gegeben, niedergelegt oder verlaſſen“ und nur
bei einem einzigen iſt ein Grund, nämlich Man⸗
gel an Unterſtützuug angegeben. Gefällt es
einem Prediger nicht mehr an einer Gemeinde,
kann er anderswo „beſſer ausmachen“ ſo geht
er mir nichts dir nichts fort, wie ein Gaſt aus
dem Wirthshauſe, wenn er ſein Glas Bier ge⸗
trunken hat, und gefällt einer Gemeinde der
Prediger nicht „gleicht ſie ihn nicht mehr“, ſo
kündigt ſie ihm auf, wie ein Farmer ſeinemKnecht.
Run wenn das evangeliſch⸗lutheriſch ſein ſoll,
ſo bewahre Gott jeden Prediger und jede Ge⸗
meinde vor ſolchem Lutherthum.

Dasſelbe gilt von der ſogenannten Licen—
ſirung der Candidaten, die ſich aus
einer Zeit herſchreibt, in der man ſich immer mehr
Lincenzen (Freiheiten) in der Abweichung von
der rechten Lehre und den bewährten Kirchen⸗
gebräuchen erlaubte; der, welcher einmal recht⸗
mäßig berufen und ordinirt wird, iſt dann nicht
mehr Candidat, d. h. nicht mehr ein ſolcher, der
erſt einen Beruf erwartet, ſondern der ihn wirk⸗
lich erhalten hat und demgemäß ordentlicher
Pfarrer iſt. Steht nicht jenes Verfahren, Can⸗
didaten alle Amtsverrichtungen eines Pfarrers
zu übertragen, ohne ſie doch für wirkliche Pfarrer
anzuſehen, in offenbarem Widerſpruch mit dem

ernſte Berückſichtigung, die dieſelbe aber bei die⸗
ſer Synode nicht gefunden hat. Es iſt auffal⸗
lend, daß die Synode einen ſo wichtigen Gegen⸗
ſtand nicht einmal zur Berathung aufgenommen
hat, während ſie doch weit geringfügigeren Din—
gen ihre Aufmerkſamkeit ſchenkte. Erklärlich iſt
aber dieſe Erſcheinung, wenn man die unzäh⸗
ligen Schwierigkeiten bedenkt, die mit der Ab⸗
faſſung und Einführung einer ſolchen Kirchen⸗
ordnung verbunden ſind, vor denen den Mit⸗
gliedern des Miniſteriums wahrſcheinlich ein ge⸗
heimes Grauen angewandelt iſt, weßhalb ſie ſich
lieber ſtellen wollten, als hätten ſie nichts von
einem ſolchen Vorſchlage gehört oder ihn wieder
vergeſſen; vielleicht wiſſen viele gar nicht ein⸗
mal, was Alles in eine ſolche Kirchenordnung
gehört, z. B. die Kapitel von der Lehre, vom
Predigtamt, von der Kirchenzucht, von Beſtel⸗
lung der Kirchenämter, von den Schulen und
Kirchenviſitationen. Eine ſolche Kirchenordnung
abzufaſſen, die „ächt chriſtlich evangeliſch— luthe⸗
riſch“ wäre und ſich doch auch zugleich „nach dem
Geiſte unſerer Kirche in dieſem Lande richtete“,
der leider jetzt ſo ächt unevangeliſch und unluthe⸗
riſch iſt: das iſt ein wahres Meiſterſtück.

Was wir unter den gegenwärtigen Umſtänden
für eine Kirchenordnung erwarten dürfen, wenn
ja noch eine zu Stande kommt, das zeigt die
neue Liturgie oder Kirchenagende
vom Jahre 1842. An derſelben haben diei
Committeen von neun lutheriſchen Predigern
vier ganze Jahre gearbeitet, drei Synoden ha⸗
ben den Druck derſelben einſtimmig beſchloſſen,
und ſchon jetzt muß man wieder daran denken,
eine neue, und, was man nicht gern laut werden
läßt, verbeſſerte Auflage zu veranſtalten, weil
man doch allmählig anfängt,ſich dieſes Machwerks
zu ſchämen. Die mit der Verbeſſerung dieſer Agen⸗
de beauftragte Committee iſt damit im Laufe eines
ganzen Jahrs noch immer nicht zu Stande gekom⸗
men, und es iſt leicht möglich, daß der jetzt er⸗
neuerte Auftrag (S. 29 u. fl.) auch nach aber—
maligem Verlauf eines Jahres noch nicht zur
völligen Ausführung gebracht iſt. Sollte dieſes
aber auch geſchehen, ſo wird die Erfahrung leh⸗
ren, daß es nur ein Flicken neuer Lappen auf
ein altes Kleid iſt, wodurch der Riß nur immer
ärger wird. Was ſoll man aber dazu ſagen,
daß die Committee angewieſen wird, „mit einer
ähnlichen der Generalſynode zu wirken?“ Heißt
das nicht den Bock zum Gärtner ſtellen?

Die Hauptſchwierigkeit bei dieſem Unterneh⸗
men liegt wohl darin, daß man eigentlich ſelbſt
nicht weiß, was man will, ob man 4, 2, 4, oder
noch weniger lutheriſch ſein will. So viel iſt
aber wohl bei den Meiſten ausgemacht, ganz lu⸗

Terte der Ordinationsrede Apoſtelgeſchichte 2,42:
„Sie blieben beſtändig in der Apoſtel Lehre“
(S. 43.), da ja weder in der ganzen Lehre der
Apoſtel noch in der kirchlichen Praxis eine Spur
davon zu finden iſt? —

Der Vorſchlag des Präſiden ten, daß das Mi⸗
niſterium eine ächt chriſtliche evangeliſch-lutheri⸗
ſche Kirchenordnung ausarbeiten möchte,
verdient als ſehr zeitgemäß nicht nur von Seiten
dieſer, ſondern auch aller andern Synoden eine

theriſch will man nicht ſein.

Aehnlich iſt es mit der neuen Ausgabe des
kleinen lutheriſchen Katechismus,
welche ebenfalls von der Synode beſchloſſen wor⸗
den iſt (S. 31). Es ſoll deßhalb der in den
älteſten Gemeinden üblich geweſene Katechismus
abgedruckt werden, wobei aber wieder die Frage
entſteht, ob derſelbe wirklich ein wortgetreuer Ab⸗
druck des urſprünglichen Katechismus iſt. Je⸗

2

*

oc iſt dabei die Bedingung geſtellt worden

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