# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1852 04 27_S141 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Wäre dle Synode wirklich eine evang. luthe⸗ ſhe, ſo könnte ſie auch unmöglich mit der un— liheriſchen, ja antilutheriſchen Generalſynode kneinſchaftliche Sachen machen z. B. in der ausgabe der Liturgie und Kirchenagende E. 29 u. f.). Endlich hat ſich die Synode in reform ir— en und presbyteriſchen Kirchen mit men zu gemeinſchaftlichen Gottesdienſten ver⸗ ſumelt (S. 3.), deren Bekenntniß ſie doch als ſlſch verwerfen muß, wenn ſie wirklich ihr eige⸗ u3 lutheriſches Bekenntniß für recht hält. Ja, ſehat ſich ganz beſonders in einen mehrfachen Pderſpruch verwickelt, indem ſie auch dem Got⸗ krdiente in einer Methodiſten-Kirche beige⸗ uchnt hat (ebendaſelbſt); denn der erwählte Iut Pfalm 93, 5: „Dein Wort iſt die rechte uhne“ ließ, wenn er recht erklärt und angewen⸗ Mwurde, nichts anders erwarten, als eine Wi⸗ mezung aller falſchen Lehre mit Einſchluß der nbodiſtiſchen und eine Anpreiſung der rechten 4 *⁰⁷ nämlich der lutheriſchen. Ich muß hierbei noch erwähnen, daß die Sy⸗ udt den Beſchluß gefaßt hat, auch mit den initäts-Brüdern (Brüdergemeinde oder bennhuther) in ein vertrauteres Verhältniß zu mien (S. 14 u. 17.). Hat denn aber nicht ein ſizizer von den 51anweſenden Predigern die ge⸗ uizſte Kenntniß von der Maſſe des Sauerteigs ſüſher Lehre gehabt, womit die Schriften dieſer Cecte angefüllt ſind, von der Lügenhaftigkeit ints Vorgebeus, ächte Nachfolger der alten nibriſchen Vrüder und treue Anhänger der gugsb. Confeſſion zu ſein, von ihrer Schmäh— ſucht gegen die lutheriſche Kirche und ihre recht⸗ ſhaffenen Lehrer, von ihrem Bekehrungs- oder aelmehr Verführungseifer, durch welche ſie viele ulheriſchen Chriſten auf ihre Seite brachten! Eind denn alle Pennſylvaniſche Prediger ſo gar ubekannt mit der kirchlichen Vorzeit ihres eige— gen Staates, daß ſie nicht das Geringſte davon niſen, wie der ehrwürdige Mühlenberg, veit gerechte Seele, durch die ungerechten Werke us Grafen Zinzendorf, des Stifters dieſer Secte, ind ſeiner Anhänger je und je gequält und da⸗ urh das Werk des Herrn in vielen Gemeinden ſehr erſchwert wurde, und wie er in dieſem Rerke des Herrn eben ſo wenig mit den Herrn— hubern gemeinſchaftliche Sache machen konnte Uind wollte, als einſt Serubabel mit den Sa⸗ Uaritern, der nicht zugab, daß dieſelben Theil uhmen am Tempelbau. Wie aber dieſe dann ſine und des Volkes ärgſte Feinde wurden, 9s Eſra A. 1. u. f. beſchrieben wird, alſo zeig⸗ un ſich auch die Herrnhuther feindſelig gegen Rühlenberg; ja auch die Namensverwandtſchaft riſchen beiden iſt merkwürdig, denn Samaria heißt auf deutſch Herrnhuth. Hat etwa der Auf⸗ ſtz im deutſchen Kirchenfreund mit der prahle⸗ iſchen Überſchrift „Zinzendorf der erſte lutheri⸗ ſhe Prediger in Amerika“ die Stimmführer der Eynode ſo irre gemacht, daß ſie jenen Ehren⸗ numen ihrem ehrwürdigen Vater Mühlenberg ühne allen Widerſpruch rauben ließen und iſt nicht in aller Beziehung ein beklagenswerthes Zugniß, das eine ganze lutheriſch ſein wollende 4 — — 139— Synode gegen die Stimme aller lutheriſchen Lehrer, und namentlich gezen ihre eigenen Vor— gänger im Amte, ſo wie gegen ſich ſelbſt ablegt, wenn ſie ohne alles Bedenken auf das Gerathe⸗ wohl hin ihrem Präſidenten nachſpricht „die Herrnhuther haben das nämliche Glaubensbe⸗ kenntniß mit uns“ und demgemäß beſchließt, in ein vertrauteres Verhältniß mit ihnen zu treten? Daß die Synode das nicht wirklich iſt, was ſie zu ſein vorgiebt, nämlich lutheriſch, ſieht man auch aus ihrem Verfahren hinſichtlich des Be⸗ rufs zum heiligen Predigtamt. Würde dieſe wichtige Lehre wie ſie im 14. Artikel der Augsb. Confeſſion ſo kurz und bündig dar⸗ gelegt iſt, von den Predigern beſſer erkannt und den Gemeinden beſſer zum Bewußtſein gebracht werden, ſo würde das leidige miethweiſe Dingen auf ein Jahr, etwas ganz Unbibliſches und dar— um Unchriſtliches, immer mehr abgethan werden. Man muß erſtaunen, wenn man das Verzeich— niß von dem Wechſel der Predigerſtellen Seite 6 und folgende durchlieſ't und da findet, wie die⸗ jenigen, die ſich evangeliſch-lutheriſch nennen, ſo ganz unevangeliſch und unlutheriſch ihre Stel⸗ len wechſeln, wie man die Kleider wechſelt. Da nimmt der eine „einſtweilen nur aus Mitleiden“ eine fremdgläubige Gemeinde an, ein anderer will eine andere Gemeinde „auf ein Jahr“ be— dienen. Zehn Prediger haben ihre Stellen „auf⸗ gegeben, niedergelegt oder verlaſſen“ und nur bei einem einzigen iſt ein Grund, nämlich Man⸗ gel an Unterſtützuug angegeben. Gefällt es einem Prediger nicht mehr an einer Gemeinde, kann er anderswo „beſſer ausmachen“ ſo geht er mir nichts dir nichts fort, wie ein Gaſt aus dem Wirthshauſe, wenn er ſein Glas Bier ge⸗ trunken hat, und gefällt einer Gemeinde der Prediger nicht „gleicht ſie ihn nicht mehr“, ſo kündigt ſie ihm auf, wie ein Farmer ſeinemKnecht. Run wenn das evangeliſch⸗lutheriſch ſein ſoll, ſo bewahre Gott jeden Prediger und jede Ge⸗ meinde vor ſolchem Lutherthum. Dasſelbe gilt von der ſogenannten Licen— ſirung der Candidaten, die ſich aus einer Zeit herſchreibt, in der man ſich immer mehr Lincenzen (Freiheiten) in der Abweichung von der rechten Lehre und den bewährten Kirchen⸗ gebräuchen erlaubte; der, welcher einmal recht⸗ mäßig berufen und ordinirt wird, iſt dann nicht mehr Candidat, d. h. nicht mehr ein ſolcher, der erſt einen Beruf erwartet, ſondern der ihn wirk⸗ lich erhalten hat und demgemäß ordentlicher Pfarrer iſt. Steht nicht jenes Verfahren, Can⸗ didaten alle Amtsverrichtungen eines Pfarrers zu übertragen, ohne ſie doch für wirkliche Pfarrer anzuſehen, in offenbarem Widerſpruch mit dem ernſte Berückſichtigung, die dieſelbe aber bei die⸗ ſer Synode nicht gefunden hat. Es iſt auffal⸗ lend, daß die Synode einen ſo wichtigen Gegen⸗ ſtand nicht einmal zur Berathung aufgenommen hat, während ſie doch weit geringfügigeren Din— gen ihre Aufmerkſamkeit ſchenkte. Erklärlich iſt aber dieſe Erſcheinung, wenn man die unzäh⸗ ligen Schwierigkeiten bedenkt, die mit der Ab⸗ faſſung und Einführung einer ſolchen Kirchen⸗ ordnung verbunden ſind, vor denen den Mit⸗ gliedern des Miniſteriums wahrſcheinlich ein ge⸗ heimes Grauen angewandelt iſt, weßhalb ſie ſich lieber ſtellen wollten, als hätten ſie nichts von einem ſolchen Vorſchlage gehört oder ihn wieder vergeſſen; vielleicht wiſſen viele gar nicht ein⸗ mal, was Alles in eine ſolche Kirchenordnung gehört, z. B. die Kapitel von der Lehre, vom Predigtamt, von der Kirchenzucht, von Beſtel⸗ lung der Kirchenämter, von den Schulen und Kirchenviſitationen. Eine ſolche Kirchenordnung abzufaſſen, die „ächt chriſtlich evangeliſch— luthe⸗ riſch“ wäre und ſich doch auch zugleich „nach dem Geiſte unſerer Kirche in dieſem Lande richtete“, der leider jetzt ſo ächt unevangeliſch und unluthe⸗ riſch iſt: das iſt ein wahres Meiſterſtück. Was wir unter den gegenwärtigen Umſtänden für eine Kirchenordnung erwarten dürfen, wenn ja noch eine zu Stande kommt, das zeigt die neue Liturgie oder Kirchenagende vom Jahre 1842. An derſelben haben diei Committeen von neun lutheriſchen Predigern vier ganze Jahre gearbeitet, drei Synoden ha⸗ ben den Druck derſelben einſtimmig beſchloſſen, und ſchon jetzt muß man wieder daran denken, eine neue, und, was man nicht gern laut werden läßt, verbeſſerte Auflage zu veranſtalten, weil man doch allmählig anfängt,ſich dieſes Machwerks zu ſchämen. Die mit der Verbeſſerung dieſer Agen⸗ de beauftragte Committee iſt damit im Laufe eines ganzen Jahrs noch immer nicht zu Stande gekom⸗ men, und es iſt leicht möglich, daß der jetzt er⸗ neuerte Auftrag (S. 29 u. fl.) auch nach aber— maligem Verlauf eines Jahres noch nicht zur völligen Ausführung gebracht iſt. Sollte dieſes aber auch geſchehen, ſo wird die Erfahrung leh⸗ ren, daß es nur ein Flicken neuer Lappen auf ein altes Kleid iſt, wodurch der Riß nur immer ärger wird. Was ſoll man aber dazu ſagen, daß die Committee angewieſen wird, „mit einer ähnlichen der Generalſynode zu wirken?“ Heißt das nicht den Bock zum Gärtner ſtellen? Die Hauptſchwierigkeit bei dieſem Unterneh⸗ men liegt wohl darin, daß man eigentlich ſelbſt nicht weiß, was man will, ob man 4, 2, 4, oder noch weniger lutheriſch ſein will. So viel iſt aber wohl bei den Meiſten ausgemacht, ganz lu⸗ Terte der Ordinationsrede Apoſtelgeſchichte 2,42: „Sie blieben beſtändig in der Apoſtel Lehre“ (S. 43.), da ja weder in der ganzen Lehre der Apoſtel noch in der kirchlichen Praxis eine Spur davon zu finden iſt? — Der Vorſchlag des Präſiden ten, daß das Mi⸗ niſterium eine ächt chriſtliche evangeliſch-lutheri⸗ ſche Kirchenordnung ausarbeiten möchte, verdient als ſehr zeitgemäß nicht nur von Seiten dieſer, ſondern auch aller andern Synoden eine theriſch will man nicht ſein. Aehnlich iſt es mit der neuen Ausgabe des kleinen lutheriſchen Katechismus, welche ebenfalls von der Synode beſchloſſen wor⸗ den iſt (S. 31). Es ſoll deßhalb der in den älteſten Gemeinden üblich geweſene Katechismus abgedruckt werden, wobei aber wieder die Frage entſteht, ob derſelbe wirklich ein wortgetreuer Ab⸗ druck des urſprünglichen Katechismus iſt. Je⸗ 2 * oc iſt dabei die Bedingung geſtellt worden