Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 6, Nummer 18 › Seite 143

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1850-05-11, Seite 143

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Luther 5 · Taufe 50

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anderes thun, als daß ſie der Liebe zu Gottes
reinem und klarem Worte alle andere Liebe hint⸗
anſetzen, die Menſchelei und Liebedienerei der
Unioniſten als ſchriftwidrig ſtrafen und nicht
wider die Perſonen, ſondern deren böſe Sache
eifern, da dieſe Gottes Wort und Ehre zuwider⸗
läuft und zum Verderben der Unkundigen, ja, der
irrenden Glaubesmenger ſelber ausſchlägt. —
W. Sihler, P.

*

(Eingeſandt.)
Correſpondenz aus Deutſchland.

Vielleicht dürfte es den lieben Leſern des „Lu⸗
theraner“ nicht unerfreulich ſein, wieder einmal
etwas von den kirchlichen Zuſtänden Deutſch⸗
lands zu vernehmen. Da ich nun ſoeben von
einem theuren Bruder in dieſem unſerm alten
Vaterlande durch einen beſonders in dieſer Be⸗
ziehung ſehr inhaltsreichen Brief erfreuet wurde,
und hoffen darf, daß denſelben auch andere, ins⸗
beſondere aber, weil er vorzugsweiſe von den
kirchlichen Verhältniſſen Bayerns handelt, die⸗
jenigen, welche dies Land als ihr Vaterland
ehren, mit Intereſſe leſen würden, wenn ihnen
derſelbe zu Gebote ſtünde, ſo habe ich mich ent⸗
ſchloſſen, ihn mit Hinweglaſſung deſſen, was auf
mich Bezug hat, durch den „Lutheraner“ zu ver⸗
öffentlichen, um ihn ſo allen Leſern dieſes Blattes
zugänglich zu machen. Er lautet, wie folgt:

Stoff zum Schreiben gibts freilich genug und
übergenug. Iſt doch ſeit einer langen Reihe von
Jahren für Europa keine Zeit ſo wichtig und be⸗
reutungsvoll geweſen, wie die letzten zwei Jahre.
Auf einen äußeren, oberflächlichen Anblick hin
ſollte man freilich meinen, es ſei die in dieſen
Jahren geſchehene Umwälzung nicht ſo gar be⸗
deutend geweſen. Denn einmal iſt verhältniß⸗
mäßig (3. B. im Vergleich mit der franzöſiſchen
Revolution von 1789) wenig Blut gefloſſen und
die Inſurgenten haben es nirgends (höchſtens
ein wenig in Ungarn) zu größeren Vortheilen
über ihre Feinde gebracht; und darum beſtehen
denn auch zum andern die Königreiche, Fürſten⸗
thümer ꝛc. nach wie vor. Aber wer die Sache
näher anſehen will, der wird finden, daß die letzte
Umwälzung doch eine nicht geringe iſt. Denn
ſie iſt durchaus nicht auf vereinzelte Uebelſtände,
durchaus nicht auf einzelne Einrichtungen in den
Staaten oder in der Kirche, nicht auf Con—
ſequenzen, ſondern auf Principien gerichtet. Das
Princip des Königthums iſt angegriffen durch die
allenthalben — wenn auch nicht immer mit dem
gewünſchten Erfolg — proclamirte Souveränität
des Volkes. Nicht minder ging man auf das
Princip der Kirche los — aber freilich konnte da
noch weniger ausgerichtet werden, als gegen den
Staat. Die Herren im Frankfurter Reichstag
meinten, wenn vollkommene Religionsfreiheil ge⸗
währt und die Kirche vom Staate getrennt würde,
ſo müſſe dieſe — als ihres Haltes beraubt —
nothwendig zerfallen. Während doch gerade das
ein Heilmittel für die Schäden der Kirche iſt und
von allen lebendigen Gliedern derſelben ernſtlich
und brünſtig vom HErrn IEſus erfleht wird.

142

Ja freilich, Religionsfreiheit ſollten wir haben,
vom Staate ſollte die Kirche getrennt, aus der
ſchmählichen Knechtſchaft des Staates ſollte ſie
erlöſet ſein — da könnte man dann Wunder
ſchauen, wie ſie ſich entwickelte, ſtark nach innen,
kräftig gegen außen, gläubig — demüthig vor
ihrem HErrn, herrlich vor den Augen aller Se⸗
henden! Und ohne Zweifel kommen wir auch
noch zu dieſer Religionsfreiheit, da ſie ja ohne⸗
dies in vielen deutſchen Staaten bereits beſtehet;
aber bis jetzt haben wir ſie in Bayern noch nicht
ganz, wenigſtens unſere lutheriſche Kirche hat ſie
nicht. Und warum nicht? Weil es die Hoch⸗
würdige Generalſynode vom Jahre 1848 (die
aber erſt im Februar 1849 verſammelt war) nicht
für heilſam erkannte, daß dem römiſch⸗katholi⸗
ſchen Könige das oberſte Episcopat über die
lutheriſche Kirche abgenommen würde; ſie meinte,
in einen gar zu großen Wirrwarr und Beunruhi⸗
gung zu gerathen, wenn es kein „königliches“
Oberconſiſtorium, Conſiſtorium, Decanat und
kein „königliches“ Pfarramt mehr gebe. Ja,
man behauptet ſteif und feſt, gerade das ſei echt
lutheriſch, daß der Landesherr das Negiment über
die Kirche habe und übe; und man wußte viel
von den Wohlthaten zu rühmen, welche unſere
Kirche von dem Summepiscopat des römiſchen
Königs erhalten habe (an die Kniebeugungs⸗
geſchichte, an Redenbachers Abſetzung und ähn⸗
liche Stücklein dachte man dabei freilich nicht).
So bat man denn den König, er möge das Kir⸗
chenregiment behalten, aber dem Oberconſiſtorium
doch möglichſt freien Raum laſſen und demſelben,
wie das in der Beilage II. zur Verfaſſungs⸗
urkunde ausgeſprochen ſei, wirkliche Selbſtſtän⸗
digkeit gewähren. Was ſoll man zu einem ſol⸗
chen Beſchluß einer lutheriſchen Synode ſagen?
Aber freilich, wer die Landeskirche Bayerns
kennt, konnte es nicht anders erwarten. Es iſt
zu wundern, daß ſich die Generalſynode nur ſo
gehalten hat, wie ſie es that. Viele unter denen,
die es ihrerſeits treu mit der lutheriſchen Kirche
meinen und ſich darum enge und feſt an unſere
guten Bekenntniſſe halten, glaubten nicht anders,
als daß es bei der Generalſynode zu einer Spal⸗
tung kommen müſſe, da ja die ertremſten Grund⸗
ſätze bei ihr vertreten waren. Sie kennen z. B.
den vormaligen Pfarrer Liek in Konradsreuth,
der jetzt Decan in Kirchenlamitz iſt, ein ganz
vulgärer Rationaliſt C(und es waren noch ärgere
Rationaliſten, als er, dabei) — und Herr
Aſſeſſor Hommel: welche Divergenz in ihren
Anſichten! Wie ſollte man da nicht in einer ſo
aufgeregten Zeit ein Hervortreten des innerlich
ohnedies ſchon Geſchiedenen erwarten müſſen —
zumal wenn eine Veranlaſſung dazu ſo beſtimmt
gegeben iſt, wie die in der von Herrn Pfarrer Löhe
verfaßten und von gegen 300 Perſonen geiſtlichen
und weltlichen Standes unterſchriebenen Adreſſe?
(Dieſe Adreſſe begehrte hauptſächlich die thatſäch⸗
liche Einführung der bisher auf die Seite geſcho⸗
benen lutheriſchen Bekenntnißſchriften in die ihr ge⸗
bührenden Rechte.) Wir Unterzeichner der Adreſſe
dachten ſo: entweder geht die Generalſynode auf

etliche Punkte der Adreſſe ein, und man gewinnt

dadurch einen materiellen Boden, auf welchem man
dann weiter agiren kann, oder es muß ſich an dem
Begehren nach thatſächlicher Anerkennung der
ſymboliſchen Bücher der ganze Haufe theilen, alſo
daß der eine Haufe lutheriſch bleibt, der andere
ſich irgendwo anders hinwendet und alſo die Kirche
gereiniget wird. Allein die Generalſynode fand
noch ein Drittes, und juſt das paßte für ſie, nem⸗
lich die Adreſſe gar nicht zu hören. Erſt in den
letzten zwei Stunden der allerletzten Sitzung, da
man ſchon etliche Stunden debattirt hatte und
ganz müde war, wurde noch über unſere Petition
berathen und unter zehn Punkten anderthalb min⸗
der weſentliche Stücke davon halb und halb ange⸗
nommen. Was nun zu machen? Das war natür⸗
lich die nächſte Frage der Unterzeichner, denen es
ja ernſtlich um das Heil unſerer Kirche zu thun

war, und die nicht aus Zeitvertreib jene Adreſſe

an die Generalſynode gerichtet hatten. Drei
Wochen vor Oſtern (1849) kamen ſie in Nürn⸗
berg zuſammen, um über dieſe Frage zu berathen.
Herr Pfarrer Löhe hatte die ganze Generalſynode
in ihrem Verhalten gegen unſere Petition beleuchtet,
und in dieſer Beleuchtung beſonders hervorgehoben,
wie in unſerer Kirche ſo ganz verſchiedener Glaube
geduldet werde, daß man nicht einmal den Hau⸗

fen Lichtfreunde, die ihren Sinn ganz offen in
einer Petition an die Generalſynode ausgeſprochen

hatten, aus der Kirchengemeinſchaft ausſchließen
möge, auch nachdem die Generalſynode ganz be⸗
ſonders und dringend von uns darum gebeten
worden ſei. Dieſe und andere Uebelſtände nun,
zuſammengehalten mit jenen klaren Stellen der
heiligen Schrift, wo geboten iſt, einen ketzeriſchen
Menſchen zu meiden (Tit. 3, 10.), zu weichen von
denen, die Zertrennung und Aergern iß anrichten
(Röm. 16, 17.; 2 Joh. 10.; 2 Cor. 6, 14. ff.;
1 Tim. 6, 3. 4. 5.) u. ſ. w. bewogen uns zu
dem Beſchluſſe, aus der bairiſchen Landeskirche
auszutreten. Doch hielt man's für gut, den Aus⸗
tritt nicht alsbald zu vollziehen, ſondern ſich noch
einige Friſt zu nehmen, um ſich mit ſeinem Gotte
deſto fleißiger zu berathen, ſeiner Sacht deſto ge⸗
wiſſer zu werden, und mit rechter Freudigkeit des
Gewiſſens den wichtigen Schritt auszuführen.
Am Mittwoch nach Quaſimodogeniti wollte man
wieder zuſammen kommen, um den endlichen Be⸗
ſchluß zu faſſen und dann alsbald auch auszufüh⸗
ren, und man kam auch am beſtimmten Tage wie⸗
der zuſammen — aber zum Austritt kam es nicht,
da ein ganz unerwarteter Zwiſchenfall eingetreten
war. Die Erlanger theologiſche Facultät hatte von
miſerm Vorhaben gehört und beſchloß alsbald, zu
interveniren. Durch Herrn Profeſſor Thomaſius
wurde zwiſchen ihm und Profeſſor Hofmann einer⸗
ſeits und Löhe andrerſeits (den aber Pfarrer Müller
von Immeldorf begleitete) eine Conferenz veran⸗
ſtaltet, die kurz vor unſerer zweiten Zuſammen⸗
kunft in Nürnberg im Hauſe des Herrn v. Tucher
gehalten wurde. Da erklärte denn Thomaſius,
wie er ganz und gar mit Löhe übereinſtimme, bis
auf den Austritt; austreten ſolle man ja nicht,
und damit man das nicht nöthig habe, ſo wolle er
und Prof. Hofmann die Facultät veranlaſſen,

eine Petition ans Oberconſiſtorium einzureichen,

*

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