Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 6, Nummer 8 › Seite 60

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1849-12-08, Seite 60

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Gemeindeglied 15 · Lutheriſche Kirche

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Sünder für ſeine Perſon verkündigt werden, und
ver ſie im Glauben annimmt, der hat, was ſie
agt. Wir ſind weit entfernt, die Gewalt, zu ab⸗
olviren, als eine einem gewiſſen Prieſterſtand an⸗
lebende Gewalt, wie die Römiſchen, anzuſehen.
Wir bekennen uns von Herzen zu dem Aus⸗
pruche Luthers in ſeiner Kirchenpoſtille:
„Darum muß man es recht verſtehen, wenn
Chriſtus ſpricht: „„Welchen ihr die Sünden er⸗
aſſet, denen ſind ſie erlaſſen““ ꝛc., daß da nicht
wird eingeſetzt die Gewalt deß, der da ſpricht,
ſondern deren, die da gläuben.“ (S. Predigt über
das Ev. am Sonntag Quaſimod.)

(Eingeſandt von Dr. Sihler.)

Merkwürdiges Zeugniß des Mieths⸗
predigers Hrn. W. Suhr in Cincinnati.

Schluß.)

Der Herr Suhr behauptet zwar an einer an⸗
dern Stelle, es ſei unmöglich, daß Laien einen
Prediger überführen könnten, er habe unrecht ge⸗
predigt wider die Bibel oder die Symbole der
Kirche; ) aber dieſe Behauptung thut Herr Suhr
wahrſcheinlich nur aus der Erkenntniß von der
Beſchaffenheit ſeiner und ähnlicher Gemeinden;
und man weiß kaum, wer mehr zu bedauern iſt,
der Herr Suhr oder ſeine Gemeinde; denn jeder
ehrliebende kirchlich geſinnte Prediger, der Gottes
Wort rein und lauter predigt, hat ſicherlich min⸗
deſtens einige rechtgläubige Gemeindeglieder, die
mit ihrem Katechismus vergleichen, was er pre⸗
digt, welche Prüfung ihm auch herzlich lieb iſt,
und wozu er gern alle heranzubilden ſucht. Kläg⸗
lich ſteht es aber da, wo die Gemeinde gar nicht
„richten“ kann, was der Prediger ſagt, und
wo dieſer am Ende ganz wohl damit zufrieden
iſt, daß ſie nicht alles verſtehen, was er ſagt. —
Da ſind Lehrer und Hörer einander werth, zu⸗
mal wenn dieſe ſich einen aufgeladen haben, dar⸗
nach ihnen die Ohren jücken, und jener ihnen die
Fabeln und ſelbſtklugen Einfälle des „geſunden
Menſchenverſtandes“ auftiſcht, ſtatt Gottes feſtes
und gewiſſes Wort und die Wahrheit zur Se⸗
ligkeit.

Wie aber über die Lehre, ſo ſteht auch über das
veben und den Wandel des Predigers der Ge⸗
meinde eine gewiſſe Art der Ueberwachung zu;
und es wäre in der That ein roher, gottloſer

X*) Welch ein kläglicher Rationaliſt, ja leichtfertiger
Spötter beſagter Herr Suhr übrigens, ſeiner innern Ge⸗
ſinnung nach, iſt, wird aus dieſen ſeinen Worten klar: „Ja
wenn es auch einmal gelingen ſollte, es ihm auf die Rech⸗
nung zu bringen, daß er nach dem Urtheil eures geſun⸗
den Menſchenverſtandes (dieſer alſo, nicht die hei⸗
lige Schrift, iſt nach Herrn Suhr der Richter in geiſtlichen
und göttlichen Dingen) Unſinn gepredigt habe — wird
er euch nicht mit dem Beſcheide nach Hauſe ſchicken, daß
eben bei euch verſtändigen Leuten die Vernunft noch nicht
unter den Glauben gefangen genommen ſei und daß ihr
deshalb nicht urtheilen könnet über Sinn oder Unſinn auf
der Kanzel? Er müſſe das wiſſen, wird er euch ſagen, und
euch zu eurer Beſchämung und Beſänftigung zugleich eine
gläubige Fürbitte bei Gott verſprechen (man höre den gott⸗
loſen Spötter), daß er euch doch erleuchtete Augen geben
wolle, damit ihr in Zukunft nicht wieder unergründliche
Offenbarungen des unbegreiflichen Gottesgeiſtes mit Unſinn
verwechſelt.“

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Haufe, aber keine chriſtliche Gemeinde, die nicht,
obwohl ohne alles bösliche Mißtrauen, ſorgfältig
Acht hätte, ob ihr Prediger auch lebe, wie er
lehre; denn ſelbſt verwilderte Leute, die einerſeits
herzlich begehren und das Ihre dazu thun, daß
ihr Paſtor, ihr Mr. N. N., ſich ihnen gleichſtelle,
mit ihnen ſaufe, ſpiele ꝛc., damit er ſie nicht dar⸗
über ſtrafen könne, ſelbſt ſolche Leute verachten
ihn deshalb in ihren Herzen und ſprechen
ſich auch gelegentlich mißbilligend über ſeinen
Wandel aus, da ſie wohl wiſſen, daß ein Diener
der Kirche ſich nicht ſo loſe und ungeiſtlich betra⸗
gen ſolle.

Wir behaupten daher nach einer Seite noch
viel mehr, als Herr Suhr, nemlich daß die Ge⸗
meinde nicht etwa nur alljährlich ihr Gefallen
oder Mißfallen an ihrem Prediger an den Tag
legen ſolle, ſondern daß ſie allezeit mit hellen und
ſcharfen Augen auf ſeine Lehre und ſein Leben
merke und beides nach Gottes Wort beurtheile,
was jedem rechtſchaffenen Prediger nur lieb und
erwünſcht iſt. Auch macht er keineswegs einen
Anſpruch, von der Ordnung Chriſti in den Stu⸗
fen der brüderlichen Ermahnung nach Matth. 18,
15—17. ausgenommen zu werden. Denn na⸗
türlich auch auf jeden Prediger leiden dieſelben
ihre Anwendung, wenn er gegen Einzelne geſün⸗
digt hat; hat er aber öffentlich falſch gelehrt oder
ein Aergerniß in ſeinem Wandel gegeben, ſo muß
er billig, wie jeder andere, auch öffentlich wider⸗
rufen und öffentlich Abbitte thun, nöthigen Falls
aber, d. i. wenn er beides nicht thut, von der Ge⸗
meinde ſeines Amtes entſetzt, für einen Heiden
und Zöllner gehalten und wo möglich auch mit
durch die Synode oder die Miwirkung anderer
glaubensverwandter Gemeinden in den Bann
gethan, d. i. aus der Gemeinſchaft der Kirche
ausgeſchloſſen werden. Dieſes Verfahren aber
geſchieht durchaus nach der Regel und Ordnung
Gottes in ſeinem Wort und deshalb wird ſich
jeder treue Prediger demſelben gern unterwerfen
und nicht auf gut papiſtiſch wähnen, daß er als
eine ſogenannte geheiligte Perſon und wie
eine Art Mittler zwiſchen Gott und der Ge⸗
meinde über deren Urtheil und Richtamt hoch er⸗
haben und nur ſeinen geiſtlichen Obern unter⸗
worfen ſei.

Ganz anders aber iſt jenes Verfahren, das
Herr Suhr wider Gottes Wort auf gut amerika⸗
niſch als eine Pflicht der Gemeinde vorgibt,
nemlich: „durch Abſtimmung alljährlich
ihr Gefallen oder Mißfallen an ihrem
Prediger an den Tag zu legen“.
Hier iſt zum Erſten kein Wörtlein geſagt, was
denn eigentlich allein „das Gefallen oder Miß⸗
fallen der Gemeinde an ihrem Prediger“ beſtim⸗
men ſolle und dürfe? an welchen Maßſtab das
Urtheil über ihn zu halten ſei? Herr Suhr hat
dies nun entweder abermals nicht gewußt, oder
er hat es wohlweislich nicht geſagt, damit es ihm
nicht am Ende ſelber zum Nachtheil gereiche, und
auf daß er zugleich ſeinen demokratiſchen Wäh⸗
lern wohlgefalle. Was kann aber allein dieſer
Maßſtab ſein? nichts anderes, als die reine
Lehre des götllichen Wortes und die Unſträflich⸗

keit und Sittlichkeit des Wandels in dem Predi⸗
ger. Findet die Gemeinde beides vor, ſo muß
ſie nothwendig ihr „Gefallen“, findet ſie es nicht
vor, ſo muß ſie ſicherlich ihr „Mißfallen“ an dem
Prediger an den Tag legen, wenn ſie nemlich
eine wahrhaft chriſtlich- und kirchlich⸗geſinnte
Gemeinde iſt. Iſt ſie aber dem Weſen nach
keine, ſondern ein weltluſtiger, zuchtloſer Haufen,
ſo wird ſie freilich, als „ſouveräne Gewalt“ und
in ihrer „göttlichen Autorität“, da ihr allerhöch⸗
ſtes „Mißfallen“ an den Tag zu geben geruhen,
wo ihr Prediger Gottes Wort, wie es lautet,
predigt, und z. B. durch gründliche Auslegung
der heiligen zehn Gebote ihre fleiſchliche Freiheit,
ihre Hoffahrt, ihre Geldgier, ihren Geiz, ihre
Augen⸗ und Fleiſchesluſt ernſtlich ſtraft, damit
ſie, ob Gott wollte, zuerſt zur heilſamen Erkennt⸗
niß der Sünde gelangte. Dagegen wird ſie um⸗
gekehrt ihr großes „Gefallen“ nicht verhalten,
wenn ihr Prediger ſie um ihr Seelenheil belügt
und betrügt, wenn er ihr ſchmeichelt und ſchwanz⸗
wedelt, wenn er ihr freches, zügelloſes Weſen
Freiheit, ihre Hoffahrt edlen Stolz und Selbſt⸗
gefühl, ihre Geldgier kluge Benützung der Um⸗
ſtände, ihren Geiz weiſe Sparſamkeit, ihr Freſ⸗
ſen, Saufen, Spielen, Tanzen ꝛc. erlaubten
Lebensgenuß, Summa ihren Unglauben Herr⸗
ſchaft des „geſunden Menſchenverſtandes“, ihr
Zuchtloſigkeit, ja Gottloſigkeit, „Majeſtät und
Souverainität (Oberherrlichkeit) des Volks“
nennt. Und dieſes ihr Gefallen wird ſich.noch
ſteigern, wenn ihr Zeit⸗ und Miethprediger dieſe
treffliche Lehre mit ſeinem Wandel und Exempel
beſtätigt und z. B. den erlaubten Lebensgenuß
des Freſſens, Saufens, Spielens und Tanzens
mitmacht.

Zum Andern ſoll, nach Herrn Suhrs trefflicher
Beſtimmung, „durch Abſtimmung“ das Ge⸗
fallen oder Mißfallen der Gemeinde an ihrem
Prediger an den Tag gelegt werden.

Angenommen alſo z. B., eine Gemeinde in C.
habe einen Prediger des „geſunden Menſchenver⸗
ſtandes“ und des erlaubten Lebensgenuſſes und
neun Zehntheil ſeiner gleichgeſinnten Gemeinde
trage deßhalb großes „Gefallen“ an ihrem See⸗
lenmörder, ſo wird ſie natürlich ſehr befliſſen ſein,
ihn alljährlich von Neuem zu wählen. Und da
ſie die Mehrzahl iſt, ſo wird das eine Zehntheil,
das etwa noch einige Spuren von Gottesfurcht
und Bibelglauben hat und deßhalb an der Lehre
und dem Leben ihres bisherigen Predigers ein
großes „Mißfallen“ trägt, überſtimmt; und wenn
dieſe Minderzahl, die nach Gottes Wort im Recht
ſteht, noch nicht genug Entſchiedenheit des Glau⸗
bens hat, nach vergeblichem Zeugniß wider den
falſchen Lehrer einen treuen für ſich zu berufen,
ſo iſt ſie genöthigt, den Wolf und Miethling auch
mit zu behalten, da eben, nach Herrn Suhr,
Gottes Wort und die Ueberzeugung daraus nicht
entſcheiden ſoll, ſon dern menſchliches Gutdünken
und die Zahl der Stimmen.

Abſtimmung aber in Sachen des Kircheme⸗
giments findet nur da Statt, wo nicht, wie hier,
Gottes klares Wort die Entſcheidung abgibt, ſon⸗
dern wo es ſich um Fragen handelt, die nicht den

—

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