# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1849 12 08_S60 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Sünder für ſeine Perſon verkündigt werden, und ver ſie im Glauben annimmt, der hat, was ſie agt. Wir ſind weit entfernt, die Gewalt, zu ab⸗ olviren, als eine einem gewiſſen Prieſterſtand an⸗ lebende Gewalt, wie die Römiſchen, anzuſehen. Wir bekennen uns von Herzen zu dem Aus⸗ pruche Luthers in ſeiner Kirchenpoſtille: „Darum muß man es recht verſtehen, wenn Chriſtus ſpricht: „„Welchen ihr die Sünden er⸗ aſſet, denen ſind ſie erlaſſen““ ꝛc., daß da nicht wird eingeſetzt die Gewalt deß, der da ſpricht, ſondern deren, die da gläuben.“ (S. Predigt über das Ev. am Sonntag Quaſimod.) (Eingeſandt von Dr. Sihler.) Merkwürdiges Zeugniß des Mieths⸗ predigers Hrn. W. Suhr in Cincinnati. Schluß.) Der Herr Suhr behauptet zwar an einer an⸗ dern Stelle, es ſei unmöglich, daß Laien einen Prediger überführen könnten, er habe unrecht ge⸗ predigt wider die Bibel oder die Symbole der Kirche; ) aber dieſe Behauptung thut Herr Suhr wahrſcheinlich nur aus der Erkenntniß von der Beſchaffenheit ſeiner und ähnlicher Gemeinden; und man weiß kaum, wer mehr zu bedauern iſt, der Herr Suhr oder ſeine Gemeinde; denn jeder ehrliebende kirchlich geſinnte Prediger, der Gottes Wort rein und lauter predigt, hat ſicherlich min⸗ deſtens einige rechtgläubige Gemeindeglieder, die mit ihrem Katechismus vergleichen, was er pre⸗ digt, welche Prüfung ihm auch herzlich lieb iſt, und wozu er gern alle heranzubilden ſucht. Kläg⸗ lich ſteht es aber da, wo die Gemeinde gar nicht „richten“ kann, was der Prediger ſagt, und wo dieſer am Ende ganz wohl damit zufrieden iſt, daß ſie nicht alles verſtehen, was er ſagt. — Da ſind Lehrer und Hörer einander werth, zu⸗ mal wenn dieſe ſich einen aufgeladen haben, dar⸗ nach ihnen die Ohren jücken, und jener ihnen die Fabeln und ſelbſtklugen Einfälle des „geſunden Menſchenverſtandes“ auftiſcht, ſtatt Gottes feſtes und gewiſſes Wort und die Wahrheit zur Se⸗ ligkeit. Wie aber über die Lehre, ſo ſteht auch über das veben und den Wandel des Predigers der Ge⸗ meinde eine gewiſſe Art der Ueberwachung zu; und es wäre in der That ein roher, gottloſer X*) Welch ein kläglicher Rationaliſt, ja leichtfertiger Spötter beſagter Herr Suhr übrigens, ſeiner innern Ge⸗ ſinnung nach, iſt, wird aus dieſen ſeinen Worten klar: „Ja wenn es auch einmal gelingen ſollte, es ihm auf die Rech⸗ nung zu bringen, daß er nach dem Urtheil eures geſun⸗ den Menſchenverſtandes (dieſer alſo, nicht die hei⸗ lige Schrift, iſt nach Herrn Suhr der Richter in geiſtlichen und göttlichen Dingen) Unſinn gepredigt habe — wird er euch nicht mit dem Beſcheide nach Hauſe ſchicken, daß eben bei euch verſtändigen Leuten die Vernunft noch nicht unter den Glauben gefangen genommen ſei und daß ihr deshalb nicht urtheilen könnet über Sinn oder Unſinn auf der Kanzel? Er müſſe das wiſſen, wird er euch ſagen, und euch zu eurer Beſchämung und Beſänftigung zugleich eine gläubige Fürbitte bei Gott verſprechen (man höre den gott⸗ loſen Spötter), daß er euch doch erleuchtete Augen geben wolle, damit ihr in Zukunft nicht wieder unergründliche Offenbarungen des unbegreiflichen Gottesgeiſtes mit Unſinn verwechſelt.“ 60 Haufe, aber keine chriſtliche Gemeinde, die nicht, obwohl ohne alles bösliche Mißtrauen, ſorgfältig Acht hätte, ob ihr Prediger auch lebe, wie er lehre; denn ſelbſt verwilderte Leute, die einerſeits herzlich begehren und das Ihre dazu thun, daß ihr Paſtor, ihr Mr. N. N., ſich ihnen gleichſtelle, mit ihnen ſaufe, ſpiele ꝛc., damit er ſie nicht dar⸗ über ſtrafen könne, ſelbſt ſolche Leute verachten ihn deshalb in ihren Herzen und ſprechen ſich auch gelegentlich mißbilligend über ſeinen Wandel aus, da ſie wohl wiſſen, daß ein Diener der Kirche ſich nicht ſo loſe und ungeiſtlich betra⸗ gen ſolle. Wir behaupten daher nach einer Seite noch viel mehr, als Herr Suhr, nemlich daß die Ge⸗ meinde nicht etwa nur alljährlich ihr Gefallen oder Mißfallen an ihrem Prediger an den Tag legen ſolle, ſondern daß ſie allezeit mit hellen und ſcharfen Augen auf ſeine Lehre und ſein Leben merke und beides nach Gottes Wort beurtheile, was jedem rechtſchaffenen Prediger nur lieb und erwünſcht iſt. Auch macht er keineswegs einen Anſpruch, von der Ordnung Chriſti in den Stu⸗ fen der brüderlichen Ermahnung nach Matth. 18, 15—17. ausgenommen zu werden. Denn na⸗ türlich auch auf jeden Prediger leiden dieſelben ihre Anwendung, wenn er gegen Einzelne geſün⸗ digt hat; hat er aber öffentlich falſch gelehrt oder ein Aergerniß in ſeinem Wandel gegeben, ſo muß er billig, wie jeder andere, auch öffentlich wider⸗ rufen und öffentlich Abbitte thun, nöthigen Falls aber, d. i. wenn er beides nicht thut, von der Ge⸗ meinde ſeines Amtes entſetzt, für einen Heiden und Zöllner gehalten und wo möglich auch mit durch die Synode oder die Miwirkung anderer glaubensverwandter Gemeinden in den Bann gethan, d. i. aus der Gemeinſchaft der Kirche ausgeſchloſſen werden. Dieſes Verfahren aber geſchieht durchaus nach der Regel und Ordnung Gottes in ſeinem Wort und deshalb wird ſich jeder treue Prediger demſelben gern unterwerfen und nicht auf gut papiſtiſch wähnen, daß er als eine ſogenannte geheiligte Perſon und wie eine Art Mittler zwiſchen Gott und der Ge⸗ meinde über deren Urtheil und Richtamt hoch er⸗ haben und nur ſeinen geiſtlichen Obern unter⸗ worfen ſei. Ganz anders aber iſt jenes Verfahren, das Herr Suhr wider Gottes Wort auf gut amerika⸗ niſch als eine Pflicht der Gemeinde vorgibt, nemlich: „durch Abſtimmung alljährlich ihr Gefallen oder Mißfallen an ihrem Prediger an den Tag zu legen“. Hier iſt zum Erſten kein Wörtlein geſagt, was denn eigentlich allein „das Gefallen oder Miß⸗ fallen der Gemeinde an ihrem Prediger“ beſtim⸗ men ſolle und dürfe? an welchen Maßſtab das Urtheil über ihn zu halten ſei? Herr Suhr hat dies nun entweder abermals nicht gewußt, oder er hat es wohlweislich nicht geſagt, damit es ihm nicht am Ende ſelber zum Nachtheil gereiche, und auf daß er zugleich ſeinen demokratiſchen Wäh⸗ lern wohlgefalle. Was kann aber allein dieſer Maßſtab ſein? nichts anderes, als die reine Lehre des götllichen Wortes und die Unſträflich⸗ keit und Sittlichkeit des Wandels in dem Predi⸗ ger. Findet die Gemeinde beides vor, ſo muß ſie nothwendig ihr „Gefallen“, findet ſie es nicht vor, ſo muß ſie ſicherlich ihr „Mißfallen“ an dem Prediger an den Tag legen, wenn ſie nemlich eine wahrhaft chriſtlich- und kirchlich⸗geſinnte Gemeinde iſt. Iſt ſie aber dem Weſen nach keine, ſondern ein weltluſtiger, zuchtloſer Haufen, ſo wird ſie freilich, als „ſouveräne Gewalt“ und in ihrer „göttlichen Autorität“, da ihr allerhöch⸗ ſtes „Mißfallen“ an den Tag zu geben geruhen, wo ihr Prediger Gottes Wort, wie es lautet, predigt, und z. B. durch gründliche Auslegung der heiligen zehn Gebote ihre fleiſchliche Freiheit, ihre Hoffahrt, ihre Geldgier, ihren Geiz, ihre Augen⸗ und Fleiſchesluſt ernſtlich ſtraft, damit ſie, ob Gott wollte, zuerſt zur heilſamen Erkennt⸗ niß der Sünde gelangte. Dagegen wird ſie um⸗ gekehrt ihr großes „Gefallen“ nicht verhalten, wenn ihr Prediger ſie um ihr Seelenheil belügt und betrügt, wenn er ihr ſchmeichelt und ſchwanz⸗ wedelt, wenn er ihr freches, zügelloſes Weſen Freiheit, ihre Hoffahrt edlen Stolz und Selbſt⸗ gefühl, ihre Geldgier kluge Benützung der Um⸗ ſtände, ihren Geiz weiſe Sparſamkeit, ihr Freſ⸗ ſen, Saufen, Spielen, Tanzen ꝛc. erlaubten Lebensgenuß, Summa ihren Unglauben Herr⸗ ſchaft des „geſunden Menſchenverſtandes“, ihr Zuchtloſigkeit, ja Gottloſigkeit, „Majeſtät und Souverainität (Oberherrlichkeit) des Volks“ nennt. Und dieſes ihr Gefallen wird ſich.noch ſteigern, wenn ihr Zeit⸗ und Miethprediger dieſe treffliche Lehre mit ſeinem Wandel und Exempel beſtätigt und z. B. den erlaubten Lebensgenuß des Freſſens, Saufens, Spielens und Tanzens mitmacht. Zum Andern ſoll, nach Herrn Suhrs trefflicher Beſtimmung, „durch Abſtimmung“ das Ge⸗ fallen oder Mißfallen der Gemeinde an ihrem Prediger an den Tag gelegt werden. Angenommen alſo z. B., eine Gemeinde in C. habe einen Prediger des „geſunden Menſchenver⸗ ſtandes“ und des erlaubten Lebensgenuſſes und neun Zehntheil ſeiner gleichgeſinnten Gemeinde trage deßhalb großes „Gefallen“ an ihrem See⸗ lenmörder, ſo wird ſie natürlich ſehr befliſſen ſein, ihn alljährlich von Neuem zu wählen. Und da ſie die Mehrzahl iſt, ſo wird das eine Zehntheil, das etwa noch einige Spuren von Gottesfurcht und Bibelglauben hat und deßhalb an der Lehre und dem Leben ihres bisherigen Predigers ein großes „Mißfallen“ trägt, überſtimmt; und wenn dieſe Minderzahl, die nach Gottes Wort im Recht ſteht, noch nicht genug Entſchiedenheit des Glau⸗ bens hat, nach vergeblichem Zeugniß wider den falſchen Lehrer einen treuen für ſich zu berufen, ſo iſt ſie genöthigt, den Wolf und Miethling auch mit zu behalten, da eben, nach Herrn Suhr, Gottes Wort und die Ueberzeugung daraus nicht entſcheiden ſoll, ſon dern menſchliches Gutdünken und die Zahl der Stimmen. Abſtimmung aber in Sachen des Kircheme⸗ giments findet nur da Statt, wo nicht, wie hier, Gottes klares Wort die Entſcheidung abgibt, ſon⸗ dern wo es ſich um Fragen handelt, die nicht den —