Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 6, Nummer 8 › Seite 57
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1849-12-08, Seite 57
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Verennmieſchriſten 7 · Berenntnisſchriften 3
BDer Lutheraner.
„Gottes NWort und Xuthers Jehr' vergehet nun und nimmermehr.“
*
Herausgegeben von der deutſchen. ebangeliſch⸗lutheriſchen Synode von Miſſonri, Ohio und anderen Staaten.
Belligirt von C. H. W. Walther.
Hahrgang 6.
St. Louis, Mo., den 11. December 1849.
Bedingungen: Der Poſeld i erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jährlichen Subſeriptlonspreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreiber, welche denſelben
vorauszubezahlen und das Po
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Die Inauguralrede Herrn Dr. Sprechers.
In der Nummer des „Lutheran Observer“
vom 26. October d. J. finden wir einen Extract
aus einer von Dr. S. Sprecher, Präſidenten des
Wittenberg⸗College zu Springfield in Ohio,
jüngſt gehaltenen Inauguralrede. Darin heißt
es u. A. folgendermaßen:
„Unſer Standpunkt iſt dieſer, daß, indem wir
als Lutheraner unſere eignen Symbole vorziehen,
wir dieſelben als einen Auszug und gewiſſer⸗
maßen als eine geſchichtliche Nachricht von un⸗
ſeren Lehren verehren und nach der Form, in wel⸗
cher ſie die Wahrheit vortragen, lehren, um ein
gutes Verſtändniß unter uns zu bewirken, die
wir Arbeiter in demſelben Theile des Weinbergs
des HErrn ſind; daß wir es ferner nicht für
nöthig anſehen, unſere Gewiſſen zu mehr zu ver⸗
binden, als was nun auch von allen (andern)
evangeliſchen Chriſten als Fundamentallehre der
Bibel betrachtet wird. Wir ſind allein verbunden
zu glauben, daß der erhabene Plan des Evange⸗
liums in der Augsburgiſchen Confeſſion gelehrt
wird. Dies iſt der Standpunkt, welchen die
Generalſynode und die amerikaniſch⸗lutheriſche
Kirche im Allgemeinen eingenommen hat, und
derſelbe ſcheint der der Kirche in den früheren und
reineren Tagen der Reformation geweſen zu ſein.
Bei Lebzeiten Luthers wurden die damals exiſti⸗
renden Symbole der Kirche von ihren Verfaſſern
und Andern nicht als in aller Rückſicht mit ver⸗
pflichtendem Anſehen bekleidet oder als für die
Nachkommen bindend, ſondern als ihr Glau⸗
bensbekenntniß und als ihr Zeugniß von der
Wahrheit betrachtet. Sie wurden daher für ſolche
Bekenntniſſe angeſehen, welche noch Abänderun⸗
gen und Verbeſſerungen zulaſſen.“
Mit nicht geringer Verwunderung haben wir
dieſen Paſſus geleſen. Das befremdet uns frei⸗
lich nicht, daß der methodiſtiſche Apologet
von der ganzen Rede ſchreibt: „Dieſelbe ſollte als
Tractat in deutſcher Sprache gedruckt und jedem
Gliede einer deutſchen lutheriſchen Gemeinde
übergeben werden.“ Denn allerdings wäre dieſe
Rede ein geeignetes Mittel, unſeren Lutheranern
den lutheriſchen Glauben, wo er noch iſt, aus
dem Herzen zu reißen und ſie den Methodiſten
oder irgend einer andern Secte zuzutreiben.
Heißt es doch darin deutlich, daß die hieſigen
lutheriſchen Lehrer ſich ſo auf die lutheriſchen
Symbole verpflichtet anſehen, daß ſie nichts zu
glauben hätten als was von allen ſogenannten
evangeliſchen Chriſten für ihre Fundamentallehren
anerkannt würde! Was ſollen wir aber dazu
ſagen, daß Obiges aus der Feder des Präſidenten
eines lutheriſch ſich nennenden Collegiums gefloſ⸗
ſen iſt? Abgeſehen davon, daß, aus Obigem zu
ſchließen, Herr Dr. Sprecher jedenfalls nur ſaty⸗
riſcher Weiſe ſich ſelbſt einen Lutheraner
nennt, wußten wir auch bei Durchleſung der auf⸗
geführten Behauptungen nicht, wie ein nur eini⸗
germaßen gebildeter Mann dergleichen auf⸗
ſtellen könne. Wir dachten: erſtlich muß der
gelehrte Mann, was er hiermit niederſchrieb,
jedenfalls nicht bedacht haben, wenn er behauptet,
unſere Väter haben die Symbole als ihr Glau⸗
bensbekenntniß und als ihr Zeugniß von der
Wahrheit betrachtet, und dieſelben dennoch für
änderungs⸗ und verbeſſerungsfähig angeſehen,
denn damit widerſpricht der Herr Präſident offen⸗
bar ſich ſelbſt. Oder ſollte er unſere Väter wirk⸗
lich für Leute anſehen, welche einen ungewiſ⸗
ſen „Glauben“ (was geradezu ein Unding iſt,
Ebr. 11, 1.) gehabt, Anſichten, Probleme als
ihren Glauben bekannt, ſelbſt die „Wahrheit“ für
ein ſchillerndes Chamäleon gehalten und auf
ſolche Phantome von Glauben und Wahrheit
jeden Augenblick zu ſterben ſich bereit erklärt ha⸗
ben? — Bei Durchleſung des Obigen wollte es
uns aber auch ferner zweifelhaft werden, ob, wenn
nicht die ganze Rede eine Ironie iſt, der Herr
Doctor die erſten Symbole unſerer Kirche wohl je
einer aufmerkſamen Durchleſung, noch mehr aber,
ob er den betreffenden Theil der Kirchengeſchichte
ſeines Studiums gewürdigt habe; denn beides
hätte ihn bewahren müſſen, mit Obigem im
Ernſte vor das Publikum zu treten.
Unſere Bekenntniſſe erklären ſich keines wegs für
bloße „geſchichtliche Nachrichten und Zeugniſſe“
des Glaubens, den man eben zur Zeit ihrer Ab⸗
faſſung von Seiten der ſogenannten Lutheraner
gehabt habe, der eben ſo wohl falſch, als wahr
ſein könne und daher einer Abänderung oder Ver⸗
beſſerung fähig ſei, ſondern, obwohl nicht für
Quellen und Regeln des Glaubens, doch für
Zeugniſſe, wie und daß man damals die ewige
unveränderliche Wahrheit gehabt und feſtge⸗
halten und den einen unveränderlichen Glauben
der Einen allgemeinen chriſtlichen Kirche bekannt
habe. So heißt es daher am Schluſſe der „Ar⸗
tikel des Glaubens und der Lehre“ in der unge⸗
änderten Augsburgiſchen Confeſſion: „Dieß iſt
faſt die Summa der Lehre, welche in unſern Kir⸗
chen zu rechtem chriſtlichen Unterricht
und Troſt der Gewiſſen, auch zur Beſſerung der
Gläubigen geprediget und gelehret iſt; wie wir
denn unſere eigenen Seelen und Gewiſſen je nicht
gerne wollten vor Gott mit Mißbrauch göttlichen
Namens oder Wortes in die höchſte und größte
Gefahr ſetzen, oder auf unſere Kinder und
Nachkommen eine andere Lehre, denn ſo
dem reinen göttlichen Wort und chriſt⸗
licher Wahrheit gemäß, fällen oder
erben. So denn dieſelbige in heiliger
Schrift klar gegründet, und dazu auch
gemeinerſchriſtlicher, ja römiſcher Kirchen,
ſo viel aus der Väter Schrift zu vermerken,
nicht zuwider, noch entgegen iſt, ſo achten
wir, auch unſere Widerſacher können in oban⸗
gezeigten Artikeln nicht uneinig mit uns ſein.“
Hätten nun die erſten lutheriſchen Confeſſoren
gemeint, die Augsburgiſche Confeſſion ſei dennoch
änderungs⸗ und verbeſſerungsfähig, ſo hätten ſie
nach obiger Erklärung gottesläſterlicher Weiſe das
heilige Wort Gottes und die chriſtliche Wahrheit
ſelbſt ändern und verbeſſern zu können geglaubt.
So heißt es aber auch ferner nach Aufzählung
der „Mißbräuche“ am Schluſſe des Ganzen, daß
alle dieſe Artikel darum ſo geſtellt ſeien, „damit
ja keine neue und gottloſe Lehre ſich
in unſeren Kirchen einflechte, einreiße
und überhandnehme“. Nach dieſen Worten
iſt es ſonnenklar, daß die Urheber der Confeſſion
ſelbige allerdings für maaßgebend und bindend
für alle Glieder der wahren Kirche haben ange⸗
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