Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 5, Nummer 23 › Seite 180
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1849-08-31, Seite 180
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Abendmahl—Brodbrechen 3 · Zeremonien 11
§13. Das Verlagscollegium hält jährlich zu
der Zeit und an dem Orte der Generalverſamm⸗
lung eine regelmäßige Verſammlung, kann ſich
aber auch außerdem in dringenden Nothfällen,
auf Veranlaſſung des Präſes, zu jeder Zeit
außerordentlich verſammeln.
§ 14. Sollte zu irgend einer Zeit eine Vacanz
im Verlagscollegium oder dem Beamtenperſonale
eintreten, ſo wird dieſelbe durch ein, vom Colle—
gium zu beſtimmendes Glied der Geſellſchaft
interimiſtiſch ausgefüllt, was jedoch bei der näch⸗
ſten Generalverſammlung von derſelben beſtätigt
werden muß.
§15. Außer dem unter § 126. erwähnten
Geſchäftsführer ſoll kiin Beamter eine Vergütung
für ſeine Dienſte erhalten.
§ 16. Bei allen Abſtimmungen, mit Aus⸗
nahme des in § 11 erwähnten Falles, entſcheidet
Stimmenmehrheit und berechtigt dabei der Beſitz
einer jeden Actie, in ſo weit der Inhaber ein
Glied der Geſellſchaft iſt, zur Abgabe einer
Stimme. Abweſende können ſich durch ein Glied
der Geſellſchaft vertreten laſſen, was indeſſen
ſchriftlich nachzuweiſen iſt. Bei Stimmengleich⸗
heit entſcheidet der Vorſitzer.
§ 17. Veränderungen dieſer Verfaſſung oder
Zuſätze zu derſelben können nur in regelmäßiger
jährlicher Verſammlung der Geſellſchaft unter
Zuſtimmung der Beſitzer von mindeſtens zwei
Drittheilen aller Actien bewerkſtelliget werden,
mit der ausdrücklichen Bedingung, daß der in
hausgeſprochene Zweck, die in § 2 dargelegten
Bedingungen zur Mitgliedſchaft, die d 11 gemach—
ten Beſtimmungen, ſowie dieſer 17 ſelbſt allezeit
unverändert bleiben.
Wir legen den lieben Leſern des Lutheraner in
der vorliegenden Nummer die Verfaſſung unſerer,
während der letzten Synodalverſammlung gebil⸗
deten Geſellſchaft vor, und wollen derſelben nur
noch einige wenige Worte beifügen, um, ſo Gott
wolle, recht viele uuſerer theueren Glaubensgenoſ⸗
ſen zur kräftigen Unterſtützung unſeres Unterneh⸗
mens zu ermuntern. Bei Bildung der Geſell⸗
ſchaft, deren Entſtehung wir, nächſt Gott, der
freundlichen Anregung von zwei Gliedern der
Gemeine des Hrn. P. Keyl zu Milwaukee ver—
danken, lag uns zunächſt der hier zu Land herr⸗
ſchende große Mangel an rechtgläubigen Schrif—
ten vor Augen, der es mancher treuen Seele un—
möglich macht, ſich nit den vortrefflichen Zeug⸗
niſſen unſerer Kirche bekannt zu machen; dann
»wollten wir aber auch mit Gottes Hülfe das Un—
ſere thun, der durch die vielfältige Verbreitung
falſchgläubiger Tractate immer mehr zunehmen—
den Gefühlsfrömmelei unſerer Zeit, die von dem
unerſchütterlichen Feſthalten am ganzen Worte,
von der unwandelbaren Treue im Glauben und
don dem freudigen Bekenntniß der ganzen
Wahrheit nichts wiſſen mag, entgegen zu wirken.
Wir richteten unſer Augenmerk auch beſonders angefangene Werk ſegnen, und zur Verherrlichung
landes hier und dort zerſtreut umher wohnen, und
den ſchönen Gottesdienſten entweder gar nicht
oder doch nur ſelten beiwohnen können, und
glaubten ihnen, beſonders durch Herausgabe der
Schriften des ſeligen Dr. Martin Luther, ein
Mittel an die Hand geben zu können, aus deſſen
treuer Benutzung ihnen reicher Segen und man⸗
nigfache Ermunterung, des rechten Weges nicht
zu verfehlen, erwachſen dürfte. Da die Geſell⸗
ſchaft nicht das Ihre ſucht, ſondern ſtets den
Zweck im Auge behalten wird, rechtgläubige
Schriften zu möglichſt niedrigem Preiſe zu
verbreiten: ſo hofft ſie auch dem Unbemittelteren
Gelegenheit darbieten zu können, ſich den herr—
lichen Schatz der Zeugniſſe des Gottesmannes
Dr. Luther, wenigſtens theilweiſe, verſchaffen zu
können. Man wird es ſich angelegen ſein laſſen,
den Text durchaus unverändert wieder zu geben.
Die etwaigen Vorworte und Anmerkungen hatte
Hr. P. Walther in St. Louis die Güte zu über—
nehmen.
Von der Ueberzeugung ausgehend, daß ſich
unter den Leſern des „Lutheraner“ noch Mancher
befindet, der den oben angedeuteten Nothſtand mit
uns erkennt und beklagt, und der als ein treuer
Haushalter gern das ihm von Gott zeitweilig
anvertraute, vergängliche Gut zur Ehre Gottes
verwendet, wenden wir uns nun zuverſichtlich an
unſere theueren Glaubensbrüder, und bitten ſie,
durch baldige Uebernahme einer oder mehrer Ac-
tien das gute Werk fördern zu helfen. Unſere
Mittel ſind freilich vor der Hand noch ſchwach
und unſere Kräfte gering, aber unſere Zuverſicht
zum HErrn IEſu, in deſſen Namen und zu deſſen
Ehre allein wir unſer Werk begonnen haben, iſt
um ſo größer, und wir getröſten uns deß, daß es
von jeher Seine Weiſe geweſen, durch ſchwache
Mittel und Werkzeuge in Seinem heiligen Reiche
Großes zu wirken. Findet das Unternehmen die
erwartete Unterſtützung, ſo hofft die Geſellſchaft,
recht bald zunächſt mit Herausgabe der kleineren
Schriften des ſeligen Luther beginnen zu können,
und ſollen dabei beſonders ſolche Schriften berück—
ſichtiget werden, die ſich für die Verhältniſſe un⸗
ſeres Landes und unſerer Zeit vor anderen eignen.
Es ſind zu dieſem Zwecke bereits folgende Schrif—
ten Luthers ausgewählt: Brief an die Böhmen;
das große Bekenntniß vom heiligen Abendmahl;
zwei Briefe von der Wiedertaufe; Schrift, die
Kinder zur Schule zu ſchicken.
Diejenigen, die ſich an unſerm Unternehmen
zu betheiligen wünſchen, wollen das Ganze oder
drei Fünftheile des Betrags einer oder mehrer
Actien an den Geſchäftsführer der Geſellſchaft,
Herrn P. Auguſt Selle zu Chirago, Ills., inner—
halb acht Wochen einſenden. Nach Abtragung
des ganzen Betrags der Actien wird der betref—
fenden Perſon ein Anleiheſchein vom Schreiber
des Vereins zugeſandt werden.
Briefe werden poſtfrei erbeten.
Möge der treue Gott das im Aufblicke auf Ihn
auf diejenigen unſerer Glaubensbrüder, die in Seines Namens wie zum Beſten Seiner heiligen
den Wäldern und Prairieen unſeres neuen Vater- Kirche gereichen laſſen! Amen.
Das Verlagscollegium der Verlagsgeſellſchaft
der deutſchen evangeliſch-lutheriſchen Synode
von Miſſouri, Ohio u. a. Staaten.
Keyl (Präſes). Selle (Geſchäftsführer).
Sihler. Walther. Eilers. Teſch. Wolter.
Hoffmann (Schreiber).
Im Auftrage der Geſellſchaft
Hoffmann, Schreiber.
Schaumburg, Ill., im Juni 1849.
Verhandlungen der Paſtoralconferenz zu Fort
Wayne, Ind.
Montags, den 11. Juni 1849 Abends.“)
Zum Präſes erwählte man Paſtor C. F. W.
Walther, zum Secretär Paſtor L. W. Habel.
Zunächſt kam zur Sprache:
1. Ob es recht ſei, um etlicher zu einer Ge⸗
meinde hinzutretender Schwachen willen,
etwas von dem liturgiſchen Gottesdienſt
fallen zu laſſen?
worauf mit Ja! geantwortet wurde, da das Ge⸗
bot der Liebe alle menſchlichen Geſetze überſteige
und erfordere, daß man der ſchwachen Gewiſſen
ſchone und ſich ſeiner chriſtlichen Freiheit, die man
gegen Ketzer feſt behaupten müſſe, in gewiſſen
Fällen begebe. Doch ſolle durch Unterricht auf
Beſeitigung der Bedenken hingewirkt werden.
2. Daran reihte ſich die Frage:
Ob es auch Fälle geben könne, wo man
aus Liebe zu dem Nächſten ſogar etwas
von den Bekenntnißeeremonien dürfe fallen
laſſen, und namentlich: ob es recht ſei,
einer ſonſt gläubigen Seele das heilige
Abendmahl zu reichen, wenn ſie, wider die
Praxis unſerer Kirche, verlange, das Brod
zu brechen?
Antwort: Ja! — Es kann nemlich der Fall
eintreten, daß ein Menſch, welcher ſich in einer
falſchen Kirche befindet, auf ſeinem Sterbebette
von uns das heilige Abendmahl begehrt. Wenn
wir nun davon uns überzeugen können, daß er
den rechten Glauben an Chriſtum hat und auch
glaubt, daß wir im heiligen Saerament mit Chriſti
wahrem Leibe und Blute geſpeiſet und getränket
werden; ſo würde es gegen die Liebe ſein, ihm
deshalb das Pfand ſeiner Seligkeit vorzuenthal—
ten, weil er ſich nicht davon überzeugen kann, daß
das Brechen des Brodes ein unweſeniliches Stück
bei der Sache ſei. — Freilich möge ſich Mancher
der Geſunden daran ſtoßen, wenn wir in ſolchem
Falle von unſerm gewöhnlichen Gebrauche ab—
gingen; doch würde der Chriſt ſich bald davon
überzeugen laſſen, daß es jedenfalls beſſer ſei, einer
armen, angefochtenen Seele im letzten Stündlein
das ſehnliche Verlangen nach dem Mahle des
HErrn zu gewähren und ſo das Gewiſſen zu
tröſten, als ſie der Gefahr auszuſetzen, daß ſie
vom Satan überwunden werde und alſo ohne
Troſt und Hoffnung dahinſterbe.
ſoll die Zeit der alljährlichen Sitzungen der Spnode auch
zu Abhaltung allgemeiner Paſtoralconferenzen benutzt wer⸗
den. Dieß iſt denn auch während der Zeit der jüngſt ge⸗
haltenen Verſammlung geſchehen.
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