# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1849 08 31_S180 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) §13. Das Verlagscollegium hält jährlich zu der Zeit und an dem Orte der Generalverſamm⸗ lung eine regelmäßige Verſammlung, kann ſich aber auch außerdem in dringenden Nothfällen, auf Veranlaſſung des Präſes, zu jeder Zeit außerordentlich verſammeln. § 14. Sollte zu irgend einer Zeit eine Vacanz im Verlagscollegium oder dem Beamtenperſonale eintreten, ſo wird dieſelbe durch ein, vom Colle— gium zu beſtimmendes Glied der Geſellſchaft interimiſtiſch ausgefüllt, was jedoch bei der näch⸗ ſten Generalverſammlung von derſelben beſtätigt werden muß. §15. Außer dem unter § 126. erwähnten Geſchäftsführer ſoll kiin Beamter eine Vergütung für ſeine Dienſte erhalten. § 16. Bei allen Abſtimmungen, mit Aus⸗ nahme des in § 11 erwähnten Falles, entſcheidet Stimmenmehrheit und berechtigt dabei der Beſitz einer jeden Actie, in ſo weit der Inhaber ein Glied der Geſellſchaft iſt, zur Abgabe einer Stimme. Abweſende können ſich durch ein Glied der Geſellſchaft vertreten laſſen, was indeſſen ſchriftlich nachzuweiſen iſt. Bei Stimmengleich⸗ heit entſcheidet der Vorſitzer. § 17. Veränderungen dieſer Verfaſſung oder Zuſätze zu derſelben können nur in regelmäßiger jährlicher Verſammlung der Geſellſchaft unter Zuſtimmung der Beſitzer von mindeſtens zwei Drittheilen aller Actien bewerkſtelliget werden, mit der ausdrücklichen Bedingung, daß der in hausgeſprochene Zweck, die in § 2 dargelegten Bedingungen zur Mitgliedſchaft, die d 11 gemach— ten Beſtimmungen, ſowie dieſer 17 ſelbſt allezeit unverändert bleiben. Wir legen den lieben Leſern des Lutheraner in der vorliegenden Nummer die Verfaſſung unſerer, während der letzten Synodalverſammlung gebil⸗ deten Geſellſchaft vor, und wollen derſelben nur noch einige wenige Worte beifügen, um, ſo Gott wolle, recht viele uuſerer theueren Glaubensgenoſ⸗ ſen zur kräftigen Unterſtützung unſeres Unterneh⸗ mens zu ermuntern. Bei Bildung der Geſell⸗ ſchaft, deren Entſtehung wir, nächſt Gott, der freundlichen Anregung von zwei Gliedern der Gemeine des Hrn. P. Keyl zu Milwaukee ver— danken, lag uns zunächſt der hier zu Land herr⸗ ſchende große Mangel an rechtgläubigen Schrif— ten vor Augen, der es mancher treuen Seele un— möglich macht, ſich nit den vortrefflichen Zeug⸗ niſſen unſerer Kirche bekannt zu machen; dann »wollten wir aber auch mit Gottes Hülfe das Un— ſere thun, der durch die vielfältige Verbreitung falſchgläubiger Tractate immer mehr zunehmen— den Gefühlsfrömmelei unſerer Zeit, die von dem unerſchütterlichen Feſthalten am ganzen Worte, von der unwandelbaren Treue im Glauben und don dem freudigen Bekenntniß der ganzen Wahrheit nichts wiſſen mag, entgegen zu wirken. Wir richteten unſer Augenmerk auch beſonders angefangene Werk ſegnen, und zur Verherrlichung landes hier und dort zerſtreut umher wohnen, und den ſchönen Gottesdienſten entweder gar nicht oder doch nur ſelten beiwohnen können, und glaubten ihnen, beſonders durch Herausgabe der Schriften des ſeligen Dr. Martin Luther, ein Mittel an die Hand geben zu können, aus deſſen treuer Benutzung ihnen reicher Segen und man⸗ nigfache Ermunterung, des rechten Weges nicht zu verfehlen, erwachſen dürfte. Da die Geſell⸗ ſchaft nicht das Ihre ſucht, ſondern ſtets den Zweck im Auge behalten wird, rechtgläubige Schriften zu möglichſt niedrigem Preiſe zu verbreiten: ſo hofft ſie auch dem Unbemittelteren Gelegenheit darbieten zu können, ſich den herr— lichen Schatz der Zeugniſſe des Gottesmannes Dr. Luther, wenigſtens theilweiſe, verſchaffen zu können. Man wird es ſich angelegen ſein laſſen, den Text durchaus unverändert wieder zu geben. Die etwaigen Vorworte und Anmerkungen hatte Hr. P. Walther in St. Louis die Güte zu über— nehmen. Von der Ueberzeugung ausgehend, daß ſich unter den Leſern des „Lutheraner“ noch Mancher befindet, der den oben angedeuteten Nothſtand mit uns erkennt und beklagt, und der als ein treuer Haushalter gern das ihm von Gott zeitweilig anvertraute, vergängliche Gut zur Ehre Gottes verwendet, wenden wir uns nun zuverſichtlich an unſere theueren Glaubensbrüder, und bitten ſie, durch baldige Uebernahme einer oder mehrer Ac- tien das gute Werk fördern zu helfen. Unſere Mittel ſind freilich vor der Hand noch ſchwach und unſere Kräfte gering, aber unſere Zuverſicht zum HErrn IEſu, in deſſen Namen und zu deſſen Ehre allein wir unſer Werk begonnen haben, iſt um ſo größer, und wir getröſten uns deß, daß es von jeher Seine Weiſe geweſen, durch ſchwache Mittel und Werkzeuge in Seinem heiligen Reiche Großes zu wirken. Findet das Unternehmen die erwartete Unterſtützung, ſo hofft die Geſellſchaft, recht bald zunächſt mit Herausgabe der kleineren Schriften des ſeligen Luther beginnen zu können, und ſollen dabei beſonders ſolche Schriften berück— ſichtiget werden, die ſich für die Verhältniſſe un⸗ ſeres Landes und unſerer Zeit vor anderen eignen. Es ſind zu dieſem Zwecke bereits folgende Schrif— ten Luthers ausgewählt: Brief an die Böhmen; das große Bekenntniß vom heiligen Abendmahl; zwei Briefe von der Wiedertaufe; Schrift, die Kinder zur Schule zu ſchicken. Diejenigen, die ſich an unſerm Unternehmen zu betheiligen wünſchen, wollen das Ganze oder drei Fünftheile des Betrags einer oder mehrer Actien an den Geſchäftsführer der Geſellſchaft, Herrn P. Auguſt Selle zu Chirago, Ills., inner— halb acht Wochen einſenden. Nach Abtragung des ganzen Betrags der Actien wird der betref— fenden Perſon ein Anleiheſchein vom Schreiber des Vereins zugeſandt werden. Briefe werden poſtfrei erbeten. Möge der treue Gott das im Aufblicke auf Ihn auf diejenigen unſerer Glaubensbrüder, die in Seines Namens wie zum Beſten Seiner heiligen den Wäldern und Prairieen unſeres neuen Vater- Kirche gereichen laſſen! Amen. Das Verlagscollegium der Verlagsgeſellſchaft der deutſchen evangeliſch-lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio u. a. Staaten. Keyl (Präſes). Selle (Geſchäftsführer). Sihler. Walther. Eilers. Teſch. Wolter. Hoffmann (Schreiber). Im Auftrage der Geſellſchaft Hoffmann, Schreiber. Schaumburg, Ill., im Juni 1849. Verhandlungen der Paſtoralconferenz zu Fort Wayne, Ind. Montags, den 11. Juni 1849 Abends.“) Zum Präſes erwählte man Paſtor C. F. W. Walther, zum Secretär Paſtor L. W. Habel. Zunächſt kam zur Sprache: 1. Ob es recht ſei, um etlicher zu einer Ge⸗ meinde hinzutretender Schwachen willen, etwas von dem liturgiſchen Gottesdienſt fallen zu laſſen? worauf mit Ja! geantwortet wurde, da das Ge⸗ bot der Liebe alle menſchlichen Geſetze überſteige und erfordere, daß man der ſchwachen Gewiſſen ſchone und ſich ſeiner chriſtlichen Freiheit, die man gegen Ketzer feſt behaupten müſſe, in gewiſſen Fällen begebe. Doch ſolle durch Unterricht auf Beſeitigung der Bedenken hingewirkt werden. 2. Daran reihte ſich die Frage: Ob es auch Fälle geben könne, wo man aus Liebe zu dem Nächſten ſogar etwas von den Bekenntnißeeremonien dürfe fallen laſſen, und namentlich: ob es recht ſei, einer ſonſt gläubigen Seele das heilige Abendmahl zu reichen, wenn ſie, wider die Praxis unſerer Kirche, verlange, das Brod zu brechen? Antwort: Ja! — Es kann nemlich der Fall eintreten, daß ein Menſch, welcher ſich in einer falſchen Kirche befindet, auf ſeinem Sterbebette von uns das heilige Abendmahl begehrt. Wenn wir nun davon uns überzeugen können, daß er den rechten Glauben an Chriſtum hat und auch glaubt, daß wir im heiligen Saerament mit Chriſti wahrem Leibe und Blute geſpeiſet und getränket werden; ſo würde es gegen die Liebe ſein, ihm deshalb das Pfand ſeiner Seligkeit vorzuenthal— ten, weil er ſich nicht davon überzeugen kann, daß das Brechen des Brodes ein unweſeniliches Stück bei der Sache ſei. — Freilich möge ſich Mancher der Geſunden daran ſtoßen, wenn wir in ſolchem Falle von unſerm gewöhnlichen Gebrauche ab— gingen; doch würde der Chriſt ſich bald davon überzeugen laſſen, daß es jedenfalls beſſer ſei, einer armen, angefochtenen Seele im letzten Stündlein das ſehnliche Verlangen nach dem Mahle des HErrn zu gewähren und ſo das Gewiſſen zu tröſten, als ſie der Gefahr auszuſetzen, daß ſie vom Satan überwunden werde und alſo ohne Troſt und Hoffnung dahinſterbe. ſoll die Zeit der alljährlichen Sitzungen der Spnode auch zu Abhaltung allgemeiner Paſtoralconferenzen benutzt wer⸗ den. Dieß iſt denn auch während der Zeit der jüngſt ge⸗ haltenen Verſammlung geſchehen.