A cumulative subject index to seven Missouri
Synod periodicals, compiled by E. (Ernest) Eckhardt (1868–1939) and printed at
St. Louis between 1907 and 1917. Under each headword it sets numbered theses,
and beside each thesis the places where the periodicals had treated it — by
volume and page, running twenty years past the last of Der Lutheraner's
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—
Die Schule (1913)
Abhandlungen.
Die Ermahnung in der Schule. 14, 240—249. Lob und Tadel bei der Schaulerziehung. 43, 65—74. Belohnung und Beſtrafung. 27, 129—147. Schulzenſuren. 14, 144—146. über öffentliche Schulzeugniſſe. 11, 105—109. Zeug niſſe, Nutzen oder Schaden. 44, 152. 153. Ehrgeiz, Pflicht und Ehrgefühl in der Erziehung. 33, 108—117. Ehrgefühl und Ehrgeiz. 16, 81—87. Ehrgefühl und Ehrgeiz. 47, 168—172. Erwas über das Nachſitzenlaſſen in der Schule. 47, 364—367. Das Nachſitzen als Strafe. 14, 310—313. Das Strafrecht des Lehrers 2, 15—19. Das Strafamt des Lehrers. 25, 129—136. Körperliche Züch⸗tigung. 43, 297—302. über körperliche Züchtigung in der Volksſchule. 14, 59 bis 61. 31, 289—300. 332—.340. Läßt ſich die körperliche Züchtigung ohne Lockerung in der Schulzucht beſeitigen reſpektive vermindern? 37, 257—269. 289—298. 5, 336—345. The discipline oι physical pgin. 44, 363. Was iſt Konſeguenz und welchen Einfluß hat ſie auf Erziehung und Unterricht? 34, 333—349. Geſetzliche und evangeliſche Zucht in unſern Gemeindeſchulen. 5, 358—361. Unterſchied der geſetzlichen und evangeliſchen Zucht in den Schulen. 6, 33—51. 161—172.
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Die Schule (1913), its own page 150 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0058_PA150
—
Die Schule (1913)
Erziehungsmittel.
Abriß.
Das Gebet § 1. Gottes Wort, das vornehmſte Erziehungsmittel § 2. Der interricht als Erziehungsmittel § 3. Die Gebote des Lehrers § 4. Lob und Tadel 5. Zenſieren § 6. Allerlei Ehrenbezeugungen § 7. 8. Ehrgefühl § 9.
Verſchiedene Straimittel § 10
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Die Schule (1913), its own page 151 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0213_PA151
11.
—
Die Schule (1913)
11. Der Lehrer ſei bei Anwendung von Zuchtmitteln nangeliſch § 12.
Erziehungsmittel.
J. Das Gebet. Der Lehrer ſoll fleißig beten
a. zunächſt für ſich ſelbſt. Er ſoll Gott um Weisheit d Verſtand ditten. 33. 153. 154. An Gottes Segen alles gelegen. Wis. Syn. 90. 50. Chriſtus hat nichts
»Gebet unternommen. 33, 260. Ein Gebet eines rers 28. 299. 300;
ſodann für die Schule und die Schüler. Er ſoll die
ler auf betendem Herzen tragen. Min. 97, 38. ürbitte. Wie oft hat Chriſtus für ſeine Apoſtel gebe—
17. 166. 167. Ein Gebet 28, 306:
c ferner mit den Kindern in der Schule, vergl. Mor-enandacht;
d. endlich in beſonderen Fällen auch mit einzelnen dern. Beiſpiele: 1, 344. Lind. 349. 354. Kinder
zſen mit Gebet erzogen werden. 5, 292—257. 2. Gottes Wort, das vornehmſte Erziehungsmittel.
ahre Erziehung kann mir da ſein, wo Gottes Wort ge⸗
mndhobt wird. 40, 193. Dazu gehört Geſetz und rangelium. 46, 13. 30, 258. 259. Das Wort Gottes
ů0 nun aber auch in beſonderen Fällen angewendet erden
a. zur Lehre. Ehe man von einem Kinde etwas for⸗
4— muß man ihm Anweiſung geben, was es
n ſoll;
b. zum Tro ſt, wenn ein Kind ſich verſündigt hat und
hbußfertig erzeigt;
czur Mahnung. Halte an mit Ermahnung. 31, 5. Sie iſt nötig zur Heiligung. 14, 245. Die Erahnung ſei
1. liebreich und freundlich, zu rechter Zeit;
2. auf die Schrift gegründet:
3. klar, deutlich und verſtändlich:
4. kurz. Nur keine langen Predigten in der
Schule. Luth. 18. 207. — Abhandlung: Die Er⸗
mahnung in der Schule. 14, 240—249.
Anm. a. Ermahnen heißt, durch Vorhalten von ründen zu bewegen ſuchen.
Anm. b. Ermahnung unter vier Augen geht mehr
Herzen als öffentliche Ermahnung.
Anm. c. Ein treuer Lehrer ermahnt nicht nur dann, enn Kinder in Sünden fallen, ſondern benützt jede im
- Wis. Syn. 90. 50
- Min. 97, 38
- Luth. 18. 207
- Ma. 17, 91
margin
Die Schule (1913), its own page 151 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0213_PA151
—
Die Schule (1913)
Katechismus und in der bibliſchen Geſchichte ihm gebo⸗
tene Gelegenheit.
Anm. d. Man halte das Geſetz vor. Wenn ſich Reue
zeigt, folgt das Evangelium. Zeigt ſich keine Reue,
muß man es der Weisheit des Lehrers überlaſſen, wie
zu handeln, da die Fälle ſo verſchieden ſind.
Anm. e. Man behandele die Kinder als Wiedergem
borene, die aus Schwachheit und Unwiſſenheit fehlen
und nicht als Abgefallene.
Anm. f. Mit der Ermahnung wird verbunden
1. die Warnung,
2. die Drohung bei widerſpenſtigen Kindern. Anm. g. Bei der Drohung iſt zu beachten, daß man
1. nicht zu viel droht,
2. nur ſolche Strafe droht, die man auch auszu⸗
führen gedenkt,
auch ausführt.
3. die Drohung, wenn nötig,
Drohung, wo nichts dahinter ſteckt, verurſacht
Gleichgiltigkeit. Läßt man die Drohung ſtillſchwei⸗
gend fallen, ſo werden die Kinder dickfellig;
4. nicht zu harte Strafe droht. Das richtet
Zorn an.
Anm. h. Da die Kinder leicht vergeſſen, muß man
ſie fleißig erinnern. Man muß ſie auch bitten, das
Wort anzunehmen, ihnen die göttlichen Verheißungen
vorhalten.
3. Der Unterricht als Erziehungsmittel. Jeder gute
und zweckmäßig erteilte Unterricht wirkt erziehend. Das
gilt beſonders vom Religionsunterricht, aber auch vom
Geſangsunterricht u. ſ. w.
4. Die Gebote des Lehrers.
Ohne Geſetze geht es
nicht. Die Befehle
a. ſollen ſein
Befiehl nichts, was du nicht
1. wohlüberlegt.
durchführen kannſt;
Jedes Kind ſoll wiſ ·
2. beſtimmt und deutlich.
ſen, was es ſoll;
Gebiete nichts, was die Kraft
3. nicht zu ſchwer.
des Kindes überſteigt;
4. kurz. „Gehe hin.“ „Tue das;“
b. müſſen mit Maß erteilt werden. Mache nicht zu
viel Geſetze. Nur wirklich nötige Ordnungen und Re⸗
geln ſollten den Kindern auferlegt werden. Man kann
nicht alles durch Geſetze erreichen;
c. dürfen ſich nicht widerſprechen:
d. ſollten bei Kindern nicht begründet werden;
e. ſollten keine Strafandrohung in ſich ſchließen, da⸗
durch Mißtrauen bekundet wird;
d. können nicht als göttliche Gebote hingeſtellt wer;
den;
e. ſollten nicht wiederholt werden;
f. ſollte der Lehrer für ſich niederſchreiben oder in
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Die Schule (1913), its own page 152 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0214_PA152
—
Die Schule (1913)
7. Sei konſequent 34, 343 (ſ. § 12b) und gerecht darin. 27, 142 (ſ. 8S 12a).
Anm. c. Durch ein Lob zwrechter Zeit kann man manch⸗
mal mehr ausrichten als durch ſtrenge Befehle. — Man.
ches Kind hat vielleicht zu Haus ſelten ein ermunterndes
Wort gehört. 29, 28. 29.
Anm. d. Fließt das Lob nicht aus Liebe, kann es
leicht Futter für den Ehrgeiz werden.
Anm. e. Das Lob kann auch beſtehen im Zenſieren.
Ehrenämtern, Ehrenplätzen und Belohnungen. S. den
nächſten Paragraphen.
b. Der Tadel. Tadel iſt Außerung der Unzufrie⸗
denheit in Mienen und Worten.
1. Tadele nie wegen ſchwacher Begabung.
2. Tadele nicht immer, es erbittert. Erkenne auch an, was das Kind Gutes tut.
3. Mache keine lange Predigt.
1. Gebrauche keine Schimpfnamen und Scheltworte. „Ochſe, Eſel, Kamel“ u. ſew. gehören nicht in die Schule. Kinder dürfſen nicht lächerlich gemacht und dem Spott ausgeſett werden.
5. Laß die Eltern des Kindes aus dem Spiel. Schlage mich, aber ſchilt meine Mutter nicht.
6. Wenn du was zu tadeln haſt, ſchreie nicht, ſondern ſprich leiſe.
7. Der Tadel ſoll nicht allgemein, ſondern ganz —ẽ d ſein. Man muß genau ſagen, was zu ta⸗
eln iſt.
Anm. Beſchämung und Beſchimpfung. 6, 81—83.
Kommt das Sichſchämen von ſelbſt, ſoll man es nicht un⸗
terdrücken. Beſchämung ſoll nicht in Spott ausarten.
Beſchimpfung wirkt Schande und iſt nur ſelten zuläſſig.
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Die Schule (1913), its own page 154 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0059_PA154
6.
Zenſieren
Die Schule (1913)
6. Zenſieren. Abhandlungen: Schulzenſuren. 14,
11¹1—146. über öffentliche Schulzeugniſſe. 11,. 105
bis 109. Zeugniſſe, Nuten oder Schaden. 44, 152. 153.
— Zeugniſſe austeilen iſt nicht unrecht. Es iſt nicht ge⸗
gen Matth. 18. (21, 96.)
a. Der Nutzen. Zenſuren haben manchen Vorteil.
1. Die Eltern werden über den Stand des Kindes in Kenntnis geſetzt.
2. Wenn richtig angewendet, können ſie ein be— ſtändiger Sporn und Antrieb ſein zu neuem Fleiß und Eifer.
Einwand: Der Schüler ſoll fleißig ſein, weil Gott es fordert.
3. Der Lehrer werde weniger geneigt ſein, körperliche Züchtigung zu verhängen, da er das Betragen des Kindes in das Zeugnis ſchreibt.
Einwand: Iſt dadurch etwas gebeſſert?
4. Die Disziplin wird erleichtert.
Einwand: Was in der Schule abgemacht werden kann, braucht nicht aus der Schulſtube herausgetragen zu werden.
5. Zenſuren ſind ein ſchriftliches Lob. Das Kind
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Die Schule (1913), its own page 154 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0059_PA154
—
Die Schule (1913)
ſelbſt hat Wohlgefallen daran.
40, 32. 45. 11, 106. 107.
Einwand. Durch Zenſuren werde der Ehrgeiz des üindes angeſtachelt. — Das hängt viel davon ab, wie ſie om Lehrer und den Eltern aufgefaßt und behandelt weren.
43, 70.
Anm. Werden die Zeugniſſe zu dem Zwecke geſchrieen. daß die Kinder ihre Leiſtungen mit einander ver-leichen und ſich meſſen wollen, ſo ſind ſie zu verwerſen.
14, 145. 37, 266. 32,
b. Die Schwierigkeit. Das Zenſieren hat viel
210. Schwierigkeiten. Der eine Lehrer würde vielleicht „ſehr zut' ſchreiben, der andere nur „mittelmäßig“. Es kann in Kind in ſeiner Klaſſe das beſte ſein und ſteht doch zch auf einem mittleren Standpunkt, wenn die ganze
ſſe zurück iſt. Das Reſultat läßt ſich ſchwer in Proenten ausdrücken. — Satiriſcher Scherz über Zenſuren. 2. 278.
30, 127. 31, 313.
Anm. a. Monatliche Zeugniſſe ſind darum nicht anuraten. Es iſt ſchwer, die Kinder monatlich in allen zächern zu zenſieren. Sind monatliche Zenſuren eingeſItt, dann beurteile man nur Fleiß, Betragen und Jortſchritte. 40, 31.
13, 70. 38, 377—379.
Anm. b. Der Lehrer ſoll über Leiſtungen und Beragen ſeiner Schüler Buch führen, damit er den Eltern nitteilen kann, wie das Kind ſteht. Das ſollte auch da zeichehen, wo keine Zeugniſſe ausgeteilt werden.
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Die Schule (1913), its own page 155 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0216_PA155
7.
—
Die Schule (1913)
7. Allerlei Ehrenbezeugungen.
7, 293. 294. 27, 134.
a. Ehrenplätze. Abhandlungen: Üüber das Setzen der Kinder. 11, 151—154. Wie im Theater gibt es gute und ſchlechte Plätze in der Schule. Die guten Schüler rücken hinauf, die ſchlechten herunter. Zertieten. Dies iſt die unheilvollſte Form von Lob und Ta— del. 43, 71. Sie iſt in den meiſten Schulen abgeſchafft. Das Bedenkliche dabei iſt, daß
1. der Lehrer dabei ſehr ungerecht gegen ein Kind
ſein kann. Den Fleiß des Kindes kann der Lehrer
nur ſchwer ermitteln. Und Kenntnis und Fertig⸗
keit? Ein Kind iſt oft in einem Fach weiter als
andere und in andern Fächern wieder zurück.
2. der Ehrgeiz des Kindes genährt wird.
Anm. Manche halten das Auf- und Abſetzen für ein bedeutendes Mittel bei Erhaltung der Disziplin.
b. Marking System. Das Kind, das ſeine Aufgabe gut gemacht, bekommt Fleißſtriche. Dadurch läßt ſich bei einigen viel erreichen, andere wieder ſind gleichgiltig dagegen. Der Ehrgeiz wird dadurch genährt.
c. Roll of Honor.
d. Ehrenämter. Solche, die ſich vor andern auszeichnen, kann man heranziehen zu allerlei Dienſtleiſtungen in der Schule, z. B. die Kleinen leſen laſſen, Hefte austeilen und Karten aufhängen laſſen u. ſw.
e. Belohnungen, Geſchenke. Das Austeilen von Ebrenbezeichnungen iſt nichts Neues. Schon Baſedow teilte Fleißkarten aus. 14, 133. In manchen Schulen
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Die Schule (1913), its own page 155 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0216_PA155
—
Die Schule (1913)
konnte man einen Orden erlangen. Ordensfeſt aus dem
Jahre 1788. 19, 163—170. — Prämien ſind nicht ge⸗
rade zu verwerfen, wird aber daraus eine ſtehende Ord⸗
nung gemacht, ſo ſind ſie entſchieden zu verurteilen, denn
dadurch
1. werden die Kinder verwöhnt, daß ſie zuletzt
nichts mehr tun ohne Belohnung;
2. wird Eitelkeit und Hochmut bewirkt und das
Kind verdorben;
3. wird in andern Kindern der Neid erweckt. Anm. a. Welchen Schaden richtet ungerechte Beloh⸗
nung an!
Anm. b. Während die einen durch Belohnung zu
neuem Fleiße angetrieben werden, werden
ondere da ·
durch nicht in Bewegung geſetzt.
Sie wiſſen, ſie bekom ·
men doch nichts.
Anm. c. Es iſt verkehrt, wenn ein Lehrer den Ge⸗
horſam belohnt Lind. 16, die Prämien ars einen Sporn
benutzt 27, 131 oder Belohnungen ausſetzt, um dem
Strafen zu entgehen. 37, 291.
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Die Schule (1913), its own page 156 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0217_PA156
8.
—
Die Schule (1913)
8. Anſtachelung des Ehrgeizes iſt entſchieden zu ver⸗
werfen. Die Triebfeder der Ehrgeizigen iſt glänzen zu
wollen. 40, 173. Das wird ſchon von der Vernunſt
verurteilt. 2, 157. Chriſtus dämpft allen falſchen Ehr ⸗
geiz. 33, 262.
1. Wer durch Hoffnung auf Ehre ſich beſtimmen
läßt, verlernt, Geſetze und Ordnungen um ihrer
ſelbſt und um Gottes willen zu halten.
2. Wie gar oft gebrauchen ſolche das Schwert
des Hochmuts, das ihnen Eltern und Lehrer ge⸗
wetzt und in die Hand gegeben haben, gegen ihre
Lehrer und verachten ſie. Darum erleben manche
an ihren Kindern ſo wenig Freude, aber viel Un—
dank. 3, 24.
3. Die Kinder müſſen zur Pflichterfüllung erzo⸗
gen werden. So werden ſie ſpäter die nützlichſten
Staatsbürger. Das Pflichtgefühl ſoll befördert
werden.
Anm. a. Durch Anſtachelung des Ehrgeizes erreicht
man oft glänzende Erfolge, vor Gott aber haben ſolche
Leiſtungen keinen Wert. 16. 85.
Anm. b. Wie viel wird dieſes Mittel in den Staats⸗
ſchulen angewendet! Man benutzt den Ehrgeiz, um die
Jugend zu Leiſtungen zu entflammen, die man durch
Pflege des Pflichtgefühls nicht glaubt erreichen zu kön⸗
nen.
33, 108. Mit welchem Selbſtbewußtſein treten
ſolche hernach auf! 33, 110.
Anm. c. Den Ehrgeiz kann man anſtacheln durch
Marking System 25, 261, Preisverteilung 16, 84. 85.
u. ſ. w.
Alle Erregung des Ehrgeizes zu meiden iſt Anm. d.
ſchwer.
Wie kann man dem Hochmut nud dem EhrAnm. Ue.
- Proc. 1903, 34
margin
- Proc. 1903, 34. 40
margin
- Proc. 1903, 34. 40, 174—177
margin
- O. 65, 62
margin
- O. 65, 62. 40
margin
- O. 65, 62. 40, 177
margin
Die Schule (1913), its own page 156 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0217_PA156
—
Die Schule (1913)
geiz vorbeugen? Durch Vermahnung mit Gottes Wort
und dadurch, daß man den Schülern möglichſt wenig Ge⸗
legenheit gibt, ihre Begabung zu zeigen.
33, 115—117. 2, 124.
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Die Schule (1913), its own page 157 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0218_PA157
9.
Das Ehrgefühl
Die Schule (1913)
9. Das Ehrgefühl. Das Ehrgefühl ſoll man bei dem
125. 47, 168. 170—172. Kinde vorausſetzen und mit als Reſultat der Erziehung
in Betracht ziehen. Man ſoll es fördern und pflegen.
46. 109. 32, 113. 43, 73. Es iſt an ſich nicht unrecht,
muß aber frei ſein von eitler Selbſtgefälligkeit. 27, 132.
133. Leider iſt das Ehrgefühl oft nichts als Ehrgeiz.
16, 82.
16, 85. 114. 39,
32,
Anm. a. Das rechte Ehrgefühl der Kinder ſoll man
284. 285. nicht verletzen durch Argwohn oder ungerechten Tadel.
Anm. b. Das rechte Ehrgefühl beſteht darin, daß man
weiß, daß man ein Nind Gottes geworden iſt.
Abhandlungen: Ehrgeiz, Pflicht und Ehrgefühl in der
Erziehung. 33, 108—117. Ehrgefühl und Ehrgeiz. 16,
81—57. Ehrgefühl und Ehrgeiz. 17, 168-172.
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Die Schule (1913), its own page 157 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0218_PA157
10.
—
Die Schule (1913)
10. Verſchiedene Strafmittel.
—*
Ja Strafende Gebärden. Chriſtus ſtraft mit
»Inem Blick. Wo man mit Gebärden ſtrafen kann, ſpare
man die Worte. — Eli hat nicht einmal ſauer geſehen.
2, 212. 213.
Anm. Dies iſt die erſte Strafe, beſonders bei kleinen
Kindern.
b. Tadelnde Worte ſ. Tadel.
c. Aufſtehen vom Platz. Das darf aber nicht
zu lange ausgedehnt werden.
d. Heraustreten aus der Bank.
e. Sitzen auf der Strafbank.
f. Strafe an der Freiheit,
während der
Pauſe die Kinder im Schulzimmer behalten.
Doch ſollte
dies nur ſelten vorkommen.
g. Entziehung des Mittageſſens. Dazu
hat der Lehrer kein Recht. Er darf kein Faſten auflegen.
h. Strafarbeit. Das nachläſſig Gemachte muß
noch einmal ſauber gemacht werden. Strafarbeiten, die
nur Strafe ſein ſollen für Vergehen anderer Art, ſind
nie ſtatthaft.
i. Nachſitzen. Abhandlung: Etwas über Nach-
ſitzenlaſſen in der Schule. 47, 364 367. Das Nach-⸗
ſitzen als Strafe. 14, 310—313. — Nachſitzen iſt dann.
am Platz, wenn durch Schuld des Schülers irgend etwas
verſäumt wurde, was nachgeholt werden muß, z. B.
wenn er die Hausaufgaben nicht oder liederlich gemacht,
zu ſpät gekommen iſt u. ſ. w.
Anmerkungen dazu:
1. Der Lehrer ſollte immer verſuchen, ohne Nachſitzen⸗
laſſen fertig zu werden.
2. Beim Nachſitzenlaſſen muß ſich der Lehrer richten
15, 180.
nach Wetter, Zeit und Umſtänden.
3. Läßt ein Lehrer Kinder nachſitzen, ſo muß er ſelbſt
14, 313. Lind. 274. 275.
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Die Schule (1913), its own page 157 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0218_PA157
—
Die Schule (1913)
in der Schule bleiben und ſie beaufſichtigen.
4. Kinder nach Schluß der Schule nachſitzen zu laßen.
iſt in den meiſten Fällen nicht ratſam. Paſſender wäre
wohl die Mittagsſtunde.
Anm. Welchen Wert hat das Nachſitzenlaſſen in den
Schule behufs Nachhilfe? Regelmäßiges Nachſitzen wi
eher ſchädlich als nützlich. Die Liebe zur Schule ö
zum Lehrer geht verloren. Doch können einzelne Aus⸗
nahmen ſtatthaft ſein. ö
k. Strafen an der Ehre. Verluſt von Ehr
ämtern u. ſ. w.
l. Ausweiſung aus der Schule. Die Aus
weiſung aus der Schule, bis der Sünder Buße tut !
173. 172,
a. kann unter Umſtänden geſchehen, wenn ganzen Schule Gefahr droht, wenn durch anhalt des trotziges Benehmen eines Kindes der Zweck Schule bedeutend vermindert wird;
b. kann der Lehrer nicht allein verfügen, ſond muß nach eingehender Beratung mit Eltern Paſtor geſchehen;
c. erfüllt aber den Zweck nicht.
Das Kind wird nicht gebeſſert. Das iſt es gerade, was ein Kind ſch manchmal wünſcht.
Anm. a. Strafen, die man nicht anwenden ſoll:
1. Alle Strafen, durch welche die Kinder längere Zeit an der Teilnahme am Unterricht 2ꝰ 0 werden.
2. Alle Strafen, die die Geſundheit des Kind gefährden.
Strafen, die das Ehrgefühl des Kindes
3. Alle
ſchädigen.
4. Knieenlaſſen, die Kinder einſperren an einem dunklen Ort.
Anm. b. Über das Strafen im allgemeinen iſt noch
zu bemerken:
1. Die leichteren Strafen kommen erſt, die härteren ſpäter;
2. die Strafen müſſen nicht immer in der Reihen— folge gebraucht werden. Die Reihenfolge läht fic nicht beſtimmen. Man wende bald dieſes, bald iet nes Mittel an.
3. Ob die eine oder andere Strafe angewende— werden ſoll, lörperliche Züchtigung oder Nachſitzen, hängt von den Umſtänden ab und muß der Weisheit des Lehrers überlaſſen bleiben.
4. Die Strafe ſollte dem Vergehen möglichſt an gepaßt ſein. Wer Papier herumwirft, muß es auleſen, wer Eigentum beſchädigt, muß es erſetzen wer ſich erzürnt. muß ſich verſöhnen u. ſ. w. ͤ
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Die Schule (1913), its own page 158 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0060_PA158
—
Die Schule (1913)
Körperliche Züchtigung.
Abhandlungen: Das Strafrecht des Lehrers. 2,
15—19. Das Strafamt des Lehrers. 25, 129—136.
Körperliche Züchtigung. 43, 297—302. über körper⸗
liche Züchtigung in der Volksſchule. 14, 59—61. 31,
289—300. 332—340. Läßt ſich körperliche Züchtigung
ohne Lockerung in der Schulzucht beſeitigen reſp. vermin⸗
dern? 37, 257—269. 289—298. 5, 336—345.
The discipline of physical pain. 44, 363.
11. Körperliche Züchtigung.
a. Das Recht.
1. Das Strafamt hat Gott den Eltern außgetragen. Sie ſollen die Rute gebrauchen. Spr. 22, 15: die Rute der Zucht wird ſie ferne von ihm treiden. 13, 24: Wer ſeiner Rute ſchonet, der haſſet ſeinen Sohn. 19, 18: Züchtige deinen Sohn, weil Hoffnung da iſt. 23, 14: Du haneſt ihn mit der
Rute, aber du erretteft ſeine Seele von der Hölle. 29, 17: Züchtige deinen Sohn.
Anm. a. Bibel und Scoock ſtehen nicht im Widerſpruch.
Anm. b. Es ſteht nicht im Belieben der Eltern, ſondern iſt Gottes Gebot. Sie haben nicht nur das Recht, ſondern auch die Pflicht. 5, 6t. Da. durch legen Eltern ihre Liebe gegen die Kinder an den Tag. 4, 311.
2. Der Lehrer ift Stellvertreter der Eltern in der Schule. Damit übertragen auch die Eltern ihm das Recht, Zucht zu üben. Das ſoll nicht von ihm genommen werden. 37, 258. 259.
Anm. Sofern der Lehrer Gehilfe des Paſtors ift, hat er nichts mit der Rute zu tun.
b. Notwendigkeit. Muß in der Schule geſtraft
9, 81. 37, 259.
werden oder kann es unterbleiben? Es iſt
1. nötig. Strafe muß ſein. Ganz ohne ſie
30, 154. Lind. 271. geht es nicht. 5, 59. 16, 70. 71. Wird die Rute ganz abgeſchafft, ſo iſt in den meiſten Fällen nicht mehr auszukommen. 34, 351. Ohne Rute iſt es unmöglich, in rechter Weiſe Schule zu halten. 14, 263. Wiſſen die Kinder, daß der Lehrer nicht ſtraft oder nicht ſtrafen darf, dann leidet die Disziplin. 37, 349.
Anm. a. Es können Fällo eintreten, wo die
37, 262. 289. 5, 338. Autorität des Lehrers ganz untergraben würde, wo der Stock das einzige Hilfsmittel wäre.
Anm. b. Das gilt auch von der Gemeindeſchule.
31, 833.
Anm. c. Mancher wird ohne Stock fertig, man⸗
4, 248. cher nicht. Manche halten es für eine Ehre, wenn ſie keinen Stoeck gebrauchen. 27, 141. Man ſpricht wohl: Nur ungeſchickte Lehret önnen die überzeugung haben daß ohne Schläge nicht auszukomuien
- Spr. 22, 15
- Wis. Syn. 1905, 41
margin
- Wis. Syn. 1905, 41. 42
margin
- Mit. 76, 27
margin
- Neb. 1906, 42
margin
- Mit. 76, 27
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Die Schule (1913)
ſei. 1, 254;
2. nützlich. Es hilft manchmal ſehr viel u iſt oft das beſte. Kinder, die der Vater ſoll ziel zu allem Guten u. ſ. w. Lied 370, 9. Auch 66 legt uns ein Kreuz auf, wenn wir nicht hören. M 1906, 42.
Anm. Der Erzieher kann ſich an den Kindern Himm
und Hölle verdienen.
c. Zweck. Züchtigung hat
1. nicht den Zweck, fromm zu machen. Das ſchieht nicht durchs Geſetz. Der Stock erzieht un ſondern hilft höchſtens regieren. 45, 99.
Anm. Man darf nicht alles vom Stock erm— ten. Man mute ihm nicht zu, was allein d Evangelium möglich iſt;
2. den Zweck, Schmerz zu bereiten, dem neu Menſchen Raum zu ſchaffen und andern ein B ſpiel zu geben.
Anm. Die Strafe ſoll immer zugleich Beſſerungem
tel oder Heilmittel ſein. Die Straftätigkeit des Lehr—
iſt ähnlich der eines Arztes. Vergl. Evangeliſche Zu
§ 12 c.
d. Wer ſoll ſtrafen? Der Lehrer ſelbſt.
ſoll das Strafamt nie einem andern übergeben.
e. Was ſoll mit der Rute geſtraft w⸗
den? Man ſoll ſie
1. nicht anwenden wegen geringer Begabu ſchlechten Verſtandes, Unwiſſenheit oder ande Schwachheiten. Was kann das Kind dafür? Str auch nicht die Unaufmerkſamkeit mit dem S: Wüßte man immer die Urſache davon, würdeen das Kind vielleicht eher bemitleiden. 19, 14.
Anm. a. Es iſt ganz verkehrt, wenn man ſch che Kinder zur Erreichung größeren Unterricht folges mit dem Stocke treiben will, oder Kin ſchlägt, wenn lie nicht antworten können 19, oder ſich einmal umſehen. 7, 332.
Anm. b. Vei Kindern, die nicht lernen, ſ.
O, 145.
man unterſuchen, ob ſie nicht können oder nicht lon.
Anm. c. Strafe für
Plauderer, Flatters und Unaufmerkſame 9, 146.
38, 102. 7, 333
2. nur gebrauchen bei groben Verſündigm
9. 144. 37, 296. 297.
aus Bosheit, z. B. bei Ungehorſam 2, 19, fr⸗
27, 141. Lind. 276.
Widerſetzlichkeit 19, 15, Rohheit und Trotz! Syn. 1905, 42, aggreſſiven Vergehen 37. Faulheit 27, 133. 37, 266. 267. (Man muß Faulheit und Schwachheit unterſcheiden 38, 313.)
f. Soll der Lehrer Vergehen ſtraf
die auf dem Schulweg begangen werd
Iſt er verantwortlich dafür? Nein. Man würde
unmögliches verlangen. Der Lehrer hat die Verxant
- Lied 370, 9
- Syn. 1905, 42
- O. 65, 61
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- O. 65, 61. 37
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- O. 65, 61. 37, 264
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Die Schule (1913)
tung nur ſo lange, als er die Kinder unter ſeiner Auf—
iicht hat. 9, 48. ‚
Anm. a. Allerdings ſoll es dem Lehrer nicht gleichgiltig ſein, wie ſich ſeine Schulkinder auf dem Schulweg betragen. Er ſoll alles tun, was er kann, ihnen nach— icauen u. ſ. w., aber er iſt kein Polizeibeamter.
Anm. b. In Preußen wurde den Lehrern das Straien von Vergehen bei Kindern unter zwölf Jahren außer— balb der Schule zur Pflicht gemacht.
I. Woraufiſt Rückſichrzunehmen? Veim
2 Zuafen ſoll der Lehrer Rückſicht nehmen
1. auf Charakter, Temperament, Individualität
und Geſundheit des Kindes. Man kann nicht alle
Kinder gleich behandeln. 10, 195:
2. auf Geſchlecht. Mädchen ſind ſeltener zu ſtra⸗
ſen als Knaben. Mädchen laſſen ſich oft durch ein
Wort zurechtweiſen;
3. auf die Eltern des Kindes,
häusliche Er—
ziehung u. ſ. w.
Anm. a. Ferner wird der Lehrer beachten, ob
1. ein menſchliches oder göttliches Gebot über-
treten worden iſt. Lüge und Ungehorſam wird
man anders beſtrafen, als das Übertreten einer
ö Schulordnung;
2. das Kind aus Schwachheit oder Vosheit han—
ö delt. Nicht die Schwachheit, ſondern die Bosheit
ö ſoll beſtraft werden:
ö 3. das Kind durch andere gereizt worden iſt oder
aus eigenem Antriebe gehandelt hat;
ö 4. es das erſte Mal oder ſchon wiederholt ge—
ſchehen iſt,
5. das Kind ſchon einmal oder mehrmals ermahnt
worden iſt oder nicht.
Anm. b. Auch Kinder werden manchmal von einer ungewöhnlichen Härtigkeit des Herzens überfallen. Sol— tte Verſuchungen des Satans ſollte man durch Gebet zu berwinden ſuchen.
Anm. c. Wie ein Arzt muß der Lehrer die Urſachen zu ergründen ſuchen.
Anm. d. Zwei Kinder mögen dasſelbe tun und doch
aanz verſchieden geſtraft werden. Der Vorwurf der Un⸗
Lerechtigteit iſt dann nicht em Platz. Der Lehrer iſt nicht bloß Richter, ſondern vor allem Erzieher. 34. 342.
Anm. e. Schwierig wird die Vollziehung der Strafe,
venn eine größere Anzahl Schüler wegen ein und des— jelben Vergehens zur Strafe zu ziehen ſind.
Anm. f. Recht ſtrafen iſt die ſchwierigſte Aufgabe des Lehrers. — Aber es iſt auch Arbeit im Herrn. 46, 44.
h. Wohin ſoll geſchlagen werden? Auf
das Geſäß oder den Rücken, jedoch nicht
1. an den Kopf. Das iſt Rohheit. Wie oft iſt
ſchon inſolge einer unvorſichtigen Ohrfeige ein
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Die Schule (1913)
Trommelfell geplatzt! 6, 64. 1, 93. 94. Lind. 337:
2. in die flache Hand oder auf die Fingerſpitzen. i. Wann ſoll die Strafe vollzogen wer⸗
den? Nicht während des Unterrichts, am allerwenig.
ſten während des Religionsunterrichts, ſondern nach der
Stunde. Doch mögen Ausnahmen ſtattfinden.
Anm. Von Wichtigkeit iſt, daß die Strafe zur rechten
Zeit kommt.
k. Soll es geſchehen in Gegenwart der
andern Kinder? Effentliche Verſündigungen ſol⸗
ten auch vor der ganzen Klaſſe geſtraft werden, damit
ſich auch die andern fürchten.
Anm. Es kann ja auch nach Schluß der Schule ge⸗
ſchehen unter vier Augen, aber das erſtere iſt vorzuziehen. l. Strafe nicht im Zorn und Arger, das
kann dir unangenehme Verlegenheiten bereiten, ſondern
mit Beſonnenheit und Bedanern. Strafen iſt kein Rache⸗
akt. 15, 43. Hüte dich vor Leidenſchaft, welche verbit⸗
tert. 14, 60. Schlage in der erſten Aufregung nicht un⸗
ſinnig darauf los. 30, 154. 155. 13, 210. Sei kein
Wüterich. 5. 339. Darum iſt es
1. wichtig, daß der Lehrer den Stock nicht immer
ber der Hand hat;
2. anzuraten, daß der Lehrer nicht gleich auf fri⸗
ſcher Tat ſtraft, ſondern die Strafe eine Zeit auf⸗
ſchiebt, bis er die Seelenruhe wiedergewinnt. Anm. Bei kleineren Kindern aber ſollte man die
Strafe nicht lange aufſchieben, weil ſie hernach vielleicht
nicht mehr wiſſen, wofür ſie geſtraft werden.
m. Strafemußaus Liebefließen. 3 Moſ⸗
19, 17. Strafe ohne Liebe fruchtet nichts. 8,. 271. Das
Kind muß merken, daß es der Lehrer wohl mit ihm meint.
27, 145. Der Apfel muß bei der Rute liegen. 6, 372.
Die Strafe ſoll geſchehen in väterlicher Weiſe 40, 363,
aus Mitleid. Lind. 306.
n. Strafeenie zu hart.
Die Strafe darf das
Maß des Verbrechens nicht überſchreiten.
13, 211. Nicht
Üübermäßige
in der Quantität liegt das Abſchreckende.
Strenge
1. hat oft bleibende Nachteile, gefährdet die Ge⸗
ſundheit des Kindes;
2. ertötet alles Gefühl für Ehre und Schande;
3. wirkt ſchädlich auf andere Kinder. Sie er;
greifen Partei gegen den Lehrer für den außer—
ordentlich Beſtraften und ſehen ihn als Märtyrer
oder Helden an:
4. iſt eine Verſchuldung des Lehrers;
5. kann beſtraft werden von der Obrigkeit. Anm. a. Beiſpiel von Mißhandlung 39, 63. Fälle.
wo Kinder geſtorben ſind an Herzſchlag u. ſ. w. 11.
- O. 65, 61
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- O. 65, 61. 14, 60
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- O. 65, 61. 14, 60. 2
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- O. 65, 61. 14, 60. 2, 20
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- Luth. 39, 147
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- Luth. 39, 147. 46, 104
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- Wis. Syn, 1905, 41
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146. 18, 25
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146. 18, 25. 2
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146. 18, 25. 2, 81
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146. 18, 25. 2, 81. 12
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146. 18, 25. 2, 81. 12. 46, 104
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146. 18, 25. 2, 81. 12. 46, 104. 25
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146. 18, 25. 2, 81. 12. 46, 104. 25, 136
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146. 18, 25. 2, 81. 12. 46, 104. 25, 136. 37
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146. 18, 25. 2, 81. 12. 46, 104. 25, 136. 37, 297
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146. 18, 25. 2, 81. 12. 46, 104. 25, 136. 37, 297. 34
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146. 18, 25. 2, 81. 12. 46, 104. 25, 136. 37, 297. 34. 143
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- Wis. Syn, 1905, 41. 27, 146. 18, 25. 2, 81. 12. 46, 104. 25, 136. 37, 297. 34. 143. 17,138
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- Wis. Syn. 90, 45
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- Wis. Syn. 90, 45. 46
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- Wis. Syn. 90, 45. 46. 46, 111
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- Wis. Syn. 90, 45. 46. 46, 111. 17, 139
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- Wis. Syn. 90, 45. 46. 46, 111. 17, 139. 18, 25
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- Wis. Syn. 90, 45. 46. 46, 111. 17, 139. 18, 25. 33
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- Wis. Syn. 90, 45. 46. 46, 111. 17, 139. 18, 25. 33, 115
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- Wis. Syn. 90, 45. 46. 46, 111. 17, 139. 18, 25. 33, 115. 27
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- Wis. Syn. 90, 45. 46. 46, 111. 17, 139. 18, 25. 33, 115. 27, 145
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- Wis. Syn. 90, 45. 46. 46, 111. 17, 139. 18, 25. 33, 115. 27, 145. 31
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- Wis. Syn. 90, 45. 46. 46, 111. 17, 139. 18, 25. 33, 115. 27, 145. 31, 335
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- Wis. Syn. 90, 45. 46. 46, 111. 17, 139. 18, 25. 33, 115. 27, 145. 31, 335. 27
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- Wis. Syn. 90, 45. 46. 46, 111. 17, 139. 18, 25. 33, 115. 27, 145. 31, 335. 27, 146
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- Stock nicht immer
ber de
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Die Schule (1913)
381. 36, 122. 123.
Anm. b. Hat ein Lehrer das Unglück, ein Kind zu verletzen, dann lege er dem Kinde nicht Schweigen auf, jondern warte ab, was geſchieht. Kommen die Eltern, jo bekenne er, daß er zu heftig geweſen iſt.
Anm. c. Hat ein Lehrer ein Kind unvernünftig geſchlagen, ſo erwecke er nicht den Schein, als ob er die Schmerzen wieder gutmachen wolle. Dadurch würde der Erfolg der ganzen Strafe wieder vernichtet.
o. Schlage ſo wenig als möglich. Je weniger, deſto beſſer. 14, 59. Schlage nur, wenn es nötig iſt 5, 184, wenn andere Mittel nichts mehr helfen. 15, 180. 181. Lind. 277. Der Stock muß das letzte, äußerſte Mittel ſein. 31, 334. 335. Wenn der Stock gebraucht wird, muß das ein Trauerfall für die Schule ſein. 5, 344. — Durch zu häufiges Schlagen wird
1. das Gefühl abgeſtumpft,
2. ein rohes, dickfelliges Geſchlecht erzogen. Nichts
iſt ſchädlicher, als wenn die Kinder die Schläge ge⸗
wöhnt werden. Arzneimittel, verkehrt angewendet,
verſchlimmern die Krankheit. 16, 93;
3. Liebe und Luſt zur Schule erſtickt.
Anm. a. Der Lehrer ſoll kein Stockmeiſter ſein. Er ſoll den Stock nicht immer in der Hand tragen und damit beſtändig drohen und ſchelten 8, 215, nicht bei je. der Gelegenheit, z. B. wenn ſich ein Kind umſieht, zuſchlagen 7, 332. Der Stock ſoll nicht regieren. Neb. 1906, 42. Nicht der ſtarke Sturm, ſondern der milde Sonnenſtrahl zwingt dem Wanderer den Rock ab. Il. 92, 123. 124. Eine Schule, in der die Rute die Erziehung beſorgen muß, iſt teine chriſtliche Schule. Il. 92, 123. Es gibt auch andere Mittel als Schlagen. 7, 285. 286. Beiſpiel. wie man durch freundliches Reden manchmal mehr erreichen kann 6, 373. Die beſte Schule iſt die, in welcher dieſe Strafe am ſeltenſten vorkommt, ohne daß dabei die Zucht leidet. 17, 123.
Anm. b. Stockmeiſter alter Zeit. Im 17. Jahrhundert war der Stock die Hauptſache. 30, 183. 182. Er wurde mißbraucht 5, 247 —250, hatte dieſelbe Vedeutung für die Schule wie die Fahne für das Kriegsvolk. 36, 157. Man konnte ſich den Lehrer ohne Stock gar nicht denken. 33, 265. Beiſpiele: Aus dem Jahre 1734 37, 320. Calvin 3, 160. In unſerm Lande vor 100 Jahren 2, 57—59. Lancaſter's Schule 4, 35. The Ferule 32, 200.
Anm. c. Jetzt iſt eine Wendung zum Beſſeren eingetreten, aber Stockmeiſter gibt es noch. 25, 259. 5, 338. Nanche ſchlagen zu viel, andere zu wenig. Ma. 9, 166.
Anm. d. Früher wurden die Ruten von der ganzen Schule an einem beſtimmten Tage für das ganze Jahr herbeigeſchafft.
„Anm. e. Man ſollte den Lehrer nicht mit dem Stock in der Hand abbilden.
- Neb. 1906, 42
- Il. 92, 123
- Il. 92, 123. 124
- Il. 92, 123
- Ma. 9, 166
- Stock i
- Wis. Syn. 90, 45
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114. 115
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114. 115. 1
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114. 115. 1, 242
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114. 115. 1, 242. 213
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114. 115. 1, 242. 213. 28
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114. 115. 1, 242. 213. 28, 92
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114. 115. 1, 242. 213. 28, 92. 25, 259. 11, 55
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114. 115. 1, 242. 213. 28, 92. 25, 259. 11, 55. 32
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114. 115. 1, 242. 213. 28, 92. 25, 259. 11, 55. 32, 168
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114. 115. 1, 242. 213. 28, 92. 25, 259. 11, 55. 32, 168. 16, 134
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114. 115. 1, 242. 213. 28, 92. 25, 259. 11, 55. 32, 168. 16, 134. 17, 123
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- Wis. Syn. 90, 45.. 38, 114. 115. 1, 242. 213. 28, 92. 25, 259. 11, 55. 32, 168. 16, 134. 17, 123. 46, 103
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- Wis. Syn. 90, 45
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- Wis. Syn. 90, 45. 31
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- Wis. Syn. 90, 45. 31, 291
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- Wis. Syn. 90, 45. 31, 291. 32
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- Wis. Syn. 90, 45. 31, 291. 32, 198—200
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- Wis. Syn. 90, 45. 31, 291. 32, 198—200. 40, 28. 37
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- Wis. Syn. 90, 45. 31, 291. 32, 198—200. 40, 28. 37. 264. 265. 31, 289
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- Wis. Syn. 90, 45. 31, 291. 32, 198—200. 40, 28. 37. 264. 265. 31, 289. 290
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- Wis. Syn. 90, 45. 31, 291. 32, 198—200. 40, 28. 37. 264. 265. 31, 289. 290. 35
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- Wis. Syn. 90, 45. 31, 291. 32, 198—200. 40, 28. 37. 264. 265. 31, 289. 290. 35, 43
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- Wis. Syn. 90, 45. 31, 291. 32, 198—200. 40, 28. 37. 264. 265. 31, 289. 290. 35, 43. 44
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- Luth. 57, 65
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- Luth. 57, 65. 1
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- Stock nicht immer in der
- Stock ſoll nicht regiere
- Stock die Hauptſache. 30
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Die Schule (1913)
Anm. f. Bei jungen Lehrern muß man etwas Geduld haben. Auch Eltern ſchlagen gewöhnlich in den jüngeren Jahren mehr als ſpäterhin.
p. Heutzutage will man den Stock ganz 0 ſchaffen. Man ſpricht dem Lehrer das Recht dazu ab.
Anm. a. In berſchiedenen Staaten und Städten iſt körperliche Züchtigung verboten, z. B. in Waſhington 6. 220, St. Paul 13, 128, Pittsburg 5, 95, New Yort 40, 223. (Soll wieder eingeführk werden 38, 219. 220.) In Illinois weder ausdrücklich geſtattet noch verboten 1, 157. 31, 298, ebenſo in Kanſas 7, 31. 40, 384. Gerichtliche Entſcheidungen, daß körperliche Strafe nicht unter allen Umſtänden verboten ſein kann 31, 255. 2, 15 bis 19. 32, 61. In Indiana 15, 126. Boſton 25, 193. Nur der Mißbrauch iſt ſtrafbar. 31, 299.
Anm. b. Verſchiedene Lehrer ſind auch vor der Obrigkeit verklagt, in einzelnen Fällen aber freigeſprochen worden. Ein Lehrer aus unſerer Synode 36, 120. — Wiro ein Lehrer unrechimäßigerweiſe darüber verklagt, ſo muß er ſein Vertrauen auf Gott ſetzen 31, 340 und das Urteil als eine Schickung Gottes in Geduld tragen. 37, 259.
Anm. c. Doch ſind auch aus amerikaniſchen Kreiſen
Stimmen gegen dieſe Zeitrichtung laut geworden. Lehrer ſelbſt treten für Strafe ein. 32, 379
Anm. d. Geſetze und Regeln über körperliche Züchti— gung in Deutſchland 45, 383. 384. 13, 255. 256. 16, 75. 76. L. W. 56, 331, in Preußen 35, 29, in Berlin 21. 48.
Anm. e. Auch aus unſern Schulen werden manchmal Kinder um der Straſe willen herausgenommen.
Anm. f. Schon Eli hat den Stock abgeſchafft. Baſedow wollte nichts davon wiſſen. 14, 133. Flattich legte ihn beiſeite. 1, 378.
Anm. g. Pädagogen, die von Strafe oder wenigſtens von körperlicher Züchtigung nichts wiſſen wollen, verdienen kein Gehör. Man hüte ſich vor fleiſchlicher Liebe. 17, 138.
Anm. h. Köryerliche Züchtigung iſt kein Schimpf für Lehrer oder Schüler. Nicht die Züchtigung beſchimpft, ſondern die Urſache, die Sünde.
a. Einwände gegen körperliche Züchtigung.
1. Züchtigung beſſert nicht. — Daß eine Strafe nicht beſſert, macht ſie noch nicht unberechtigt. Iſt es nötig. daß die Straſe beſſert? Tut ſie es, um ſo beſſer. Tut ſie es nicht, jo kann ſie nicht ganz wegbleiben.
2. Die Liebe beſſert. — Kann nicht auch die Liebe züchtigen?
3. Der Lehrer ſolle eine Achtung einflößende Perſönlichkeit ſein. — Aber dadurch würde der Stock nicht ganz
- L. W. 56, 331
- L. W. 56, 331, i
- Luth. 55, 31
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- Luth. 55, 31. 31, 292. 293. 43, 316. 317. 46, 174
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- Luth. 55, 31. 31, 292. 293. 43, 316. 317. 46, 174. 40, 241
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- Luth. 55, 31. 31, 292. 293. 43, 316. 317. 46, 174. 40, 241. 22, 34
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- Luth. 55, 31. 31, 292. 293. 43, 316. 317. 46, 174. 40, 241. 22, 34. 35
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- Luth. 55, 31. 31, 292. 293. 43, 316. 317. 46, 174. 40, 241. 22, 34. 35. 5, 60
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- Luth. 55, 31. 31, 292. 293. 43, 316. 317. 46, 174. 40, 241. 22, 34. 35. 5, 60. 59
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- Luth. 55, 31. 31, 292. 293. 43, 316. 317. 46, 174. 40, 241. 22, 34. 35. 5, 60. 59. 30, 157
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- Luth. 55, 31. 31, 292. 293. 43, 316. 317. 46, 174. 40, 241. 22, 34. 35. 5, 60. 59. 30, 157. 37, 258
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- Proc. 1903, 34
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- L. W. 54, 324
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- L. W. 54, 324. 325
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- L. W. 54, 324. 325. 31
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- L. W. 54, 324. 325. 31. 291—297
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- L. W. 54, 324. 325. 31. 291—297. 300
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- L. W. 54, 324. 325. 31. 291—297. 300. 13, 293
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- L. W. 54, 324. 325. 31. 291—297. 300. 13, 293. 31, 291
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- L. W. 54, 324. 325. 31. 291—297. 300. 13, 293. 31, 291. 43, 298
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- L. W. 54, 324. 325. 31. 291—297. 300. 13, 293. 31, 291. 43, 298. 299
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- L. W. 54, 324. 325. 31. 291—297. 300. 13, 293. 31, 291. 43, 298. 299. 2
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- L. W. 54, 324. 325. 31. 291—297. 300. 13, 293. 31, 291. 43, 298. 299. 2. 91
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- Stock nicht ganz
Die Schule (1913), its own page 164 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0223_PA164
—
Die Schule (1913)
beſeitiat werden können.
J. Gehorſam durch Furcht ſei die niedrigſte Stufe des
Gehorſams.
5. Wir ſind in einem freien Lande. — Aber man ver⸗
ſteht unter Freiheit Willkür.
6. Welch eine Rohheit, wenn ein Lehrer noch zu Schlä⸗
gen ſeine Zuflucht nimmt und ein wehrloſes Kind
ſchlägt!
7. Man müſſe entweder die Vibel oder den Stock ab⸗
ſchaffen. — Aber redet die Bibel nicht auch oft von der
Rute?
8. Ohne körperliche Züchtigung werde die Disziplin
50 Prozent beſſer.
9. Durch körperliche Strafe werde keine ſittliche Wir ⸗
kung hervorgebracht. — Iſt die Strafe rechter Art, ſo
wirkt ſie nicht bloß auf das Sinnliche, ſondern befeſtigt
auch das moraliſche Band zwiſchen Kindern und Erzieher. r. Wie kann man körperliche Züchti
gung vermindern? Das kann geſchehen, wenn
man
1. die Kinder fleißig beſchäftigt. Der Stock re⸗
giert am meiſten da, wo der Unterricht nichts taugt.
5, 343:
2. den Kindern die Gelegenheit zum Sündigen ſo
viel wie möglich nimmt, indem man z. B. unartige
Kinder nicht zuſammenſitzen läßt u. ſ. w.:
3. ein wachſames Auge auf die Schüler hat, vergl.
das Auge des Lehrers:
1. nicht zuviel Geſetze macht.
Wo viel Gebote
ſind. iſt viel Üübertretung:
5. die Sünden nicht erſt durch zweckloſe Befehle,
die doch nicht gehalten werden können, vrovoziert;
6. rechten Gebrauch von Lob und Tadel macht;
7. mit den Eltern zuſammenwirkt, ſ. Schule und
Haus:
ö 8. in den Kindern das Chriſtentum zu ſtärken
ucht.
Anm. a. Körperliche Züchtigung könnte in vielen Fäl⸗
len vermindert werden. Man greift oft aus Unerfah—
renheit und Unbeſonnenheit zum Stock.
Anm. b. Hat der Lehrer den jugendlichen Fehler viel⸗
leicht ſelbſt verſchuldet? Prüfe dich!
Anm. c. Fehler verhüten iſt beſſer als Fehler verbeſ⸗
ern.
Anm. d. Dem Lehrer gebührt heilige Scheu vor dem
Stock, vor dem Kinde (das ein getauftes Chriſtenkind und
nicht ſein eigenes, ſondern anderer Leute Kind iſt) und
vor Gott.
j. Unterſuchung des Falles.
„Strafe nicht, ohne den Tatbeſtand genau un⸗
terſucht zu haben. Du möchteſt es ſonſt bereuen.
Manchmal iſt die Wirklichkeit anders als wir ſehen.
2. Richte dich nicht nach Angebereien der Kinder.
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—
Die Schule (1913)
Sei vorſichtig!
Gewöhne die Kinder daran, ſich ſelbſt anzugeben.
3. Suche nie ein Zugeſtändnis zu erlangen durch Androhung von Strafe oder Verſprechung zeitlichen Gewinnes.
4. Vermeide, wenn möglich, lange disziplinariſche Unterſuchungen. Du haſt wichtigeres zu tun. Und überlege, ehe du eine Unterſuchung anſtellſt, ob ſie erfolgreich ſein würde. Lind. 316.
5. Leugnet ein angeklagtes Kind, ſo warne vor — 0 ſieh aber ab von Schlägen. Irren iſt menſchich.
6. Wenn ein Kind bekennt, ſoll es noch geſtrait werden? Unter Umſtänden ja, unter Umſtänden nein. Auf ein offenes Geſtändnis hin kann ein Teil der Strafe oder die ganze Strafe erlaſſen werden. Wein Fut ein Verd Lind. 17, 18.
„Iſt ein Vergehen eines Schülers den andern verborgen geblieben, dann laß es vor ihnen verborgen bleiben. Beobachte gegen ſie Stillſchweigen.
8. Der Lehrer ſoll nicht alle ſtrafwürdigen Vergehen erforſchen wollen. Sei kein Spion.
.Allerlei Winke.
1. Ehe man ein Kind ſchlägt, ſollte man es war ; nen.
2. Man muß auch dem Kinde ſagen, warum es geſchlagen wird, von der Sünde und Straſwürdigkeit überzeugen, daß es erkennt: Ich habe es verdient.
3. Gebet und Vermahnung ſollten damit Hand in Hand gehen.
4. Schlage niemals, ohne daß es der Schüler ſieht.
5. Wer nicht zu groß für Flegelei iſt, iſt auch nicht zu groß für den Stock.
6. Strafe mit nachdrücklichem Ernſt und gib nicht bloß einen Klapps, ordentlich oder gar nicht. 34. 142. 113. Bei einem halsſtarrigen Gemüt gleich das erſte Mal gründlich. Lind. 306.
7. Wenn neue Kinder eingetreten ſind, verſuche mit den Größeren ohne Schläge fertig zu werden.
8. Lehrer an mehrklaſſigen Schulen müſſen in einem Sinn und Geiſt arbeiten. Dieſelbe Zucht in jedem Schulzimmer.
9. Bewahre die Rute an einem Ort, wo ſie nicht immer geſehen wird und bei der Hand iſt.
Die Nachkur. Hat der Lehrer ein Kind ge—
I.
ſtraft, ſo behandele er es, als ob nichts vorgefallen ſei trage es ihm nicht nach. Wenn aber Trauer und
und
Ernſt noch auf ſeinem Angeſicht liegt und das Geſicht
des Lehrers ſich nicht ſo ſchnell aufhellen will, ſo iſt das
ganz in der Ordnung.
Der Erfolg. Die Wirkſamkeit der Strafe
v.
- Stock.
6
- Il. 1907, 81
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- Il. 1907, 81 282
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—
Die Schule (1913)
bängt von der Perſönlichkeit des Lehrers und von der
Art, wie die Strafe gegeben wird, ab. Manchmal bleibt
der Erfolg aus. Manche erſchlägſt du eher, als daß du
ſie durch Schläge beſſerſt. 16, 93. Der Erfolg der
Strafe kann auch durch die Eltern des Kindes vereitelt
werden.
w. Schule und Haus. Schule und Haus müſ-
jen in der Zucht zuſammenarbeiten.
1. Wird das Strafamt zu Haus geübt, hat der
Lehrer in der Schule leichtes Spiel.
2. Bei ſchwereren Vergehen, beſonderen Boshei⸗
ten, die ſchwerere Züchtigung erfordern, ſollte der
Lehrer ſich erſt mit den Eltern in Verbindung ſetzen.
3. Ein Gang zu den Eltern beizeiten wird man⸗
cher Strafe vorbeugen.
4. Eltern ſollten dem Lehrer das Strafamt nicht
ſauer machen, ſondern ihm dankbar dafür ſein.
Beiſpiele, in denen dies geſchehen iſt 7, 24—26. 43,
168—172.
Anm. a Wie manchmal erntet der Lehrer von den
Eltern nur Undank! Die Eltern kommen angelaufen
und machen ihm Vorwürfe oder ſchlagen ihn gar. Bei ⸗
ſpiele: 5, 187. 31, 158. 337. 338. 30, 123.
Anm. b. Oft ſtellen ſich die Eltern auf ſeiten des
Kindes, ohne den Lehrer auch nur zu ſprechen und die
Sache zu unterſuchen. Die Sache wird oft zu Haus von
den Kindern ganz anders erzählt. Lind. 343.
an. c. Wie ſoll der Lehrer in ſolchen Fällen han ⸗
eln
1. Kommen die Eltern, um Erkundigung einzu—
ziehen, ſo ſoll ſie der Lehrer nicht ohne weiteres
abweiſen, nicht zornig werden, ſondern freundlich
mit ihnen handeln.
2. Hat der Lehrer ein Verſehen gemacht oder zu
art geſchlagen, ſo ſollte er das auch den Eltern be—
ennen.
Anm. d. Stehen die Eltern recht, ſo werden ſie die
Rinder nicht in Schutz nehmen, ſelbſt wenn die Züchti—
zung zu derb ausgefallen iſt, es ſie nicht merken laſſen. 12. Der Lehrer ſei bei Anwendung von Zuchtmitteln
gerecht, konſeguent und evangeliſch.
a. Gerechtigkeit. Der Lehrer ſei gerecht. Er
mache keinen böſen Unterſchied zwiſchen reichen und ar—
men Kindern, zwiſchen Kindern, die ein gefälliges Außere
baben und ſolchen, denen dies abgeht. Er handele ohne
Anjehen der Perſon.
Anm. a. Der Lehrer muß unparteiiſch ſein. Er darf
hübſche Kinder nicht bevorzugen. 21, 171. 37, 134. Anm. b. Der Lehrer ſoll keine pets haben, denen er
durch die Finger ſieht. Haſt du Lieblinge in der Schule,
laß es andere nicht merken. 38, 331. Die Lea bedarf
deiner Liebe und deines Erbarmens weit mehr als an⸗
dere. 37. 134. 135. — Wie manchmal kann man ſich
- Jo. 82, 31
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- Jo. 82, 31. 32
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- Jo. 82, 31. 32. 37
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- Jo. 82, 31. 32. 37, 297
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- Jo. 82, 31. 32. 37, 297. 43
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- Jo. 82, 31. 32. 37, 297. 43, 47
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- Jo. 82, 31. 32. 37, 297. 43, 47. 48
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- Jo. 82, 31. 32. 37, 297. 43, 47. 48. 44, 176
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- Jo. 82, 31. 32. 37, 297. 43, 47. 48. 44, 176. 177
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- Jo. 82, 31. 32. 37, 297. 43, 47. 48. 44, 176. 177. 35
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- Jo. 82, 31. 32. 37, 297. 43, 47. 48. 44, 176. 177. 35, 103
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- Il. 92, 73
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- Il. 92, 73. 4
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- Il. 92, 73. 4, 179
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- Il. 92, 73. 4, 179. 180
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- Il. 92, 73. 4, 179. 180. 15, 167
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- Il. 92, 73. 4, 179. 180. 15, 167. 32
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- Il. 92, 73. 4, 179. 180. 15, 167. 32, 311
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- Il. 92, 73. 4, 179. 180. 15, 167. 32, 311. 312
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- Il. 92, 73. 4, 179. 180. 15, 167. 32, 311. 312. 7
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- Il. 92, 73. 4, 179. 180. 15, 167. 32, 311. 312. 7, 22
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- Il. 92, 73. 4, 179. 180. 15, 167. 32, 311. 312. 7, 22. 23
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- Il. 92, 73. 4, 179. 180. 15, 167. 32, 311. 312. 7, 22. 23. 44,. 173—175
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- Neb. 1906, 66
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Die Schule (1913), its own page 167 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0225_PA167
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Die Schule (1913)
in ſeinen Lieblingen täuſchen.
Sie entpuppen ſich vielleicht als unlautere Geſellen. 38, 330. 37, 134.
Anm. c. Ungerechte Strafe erregt den Zorn der Kinder und wird zeitlebens nicht vergeſſen. Veiſpiele ungerechter Behandlung 1, 27— 29. 5
Anm. d. Auch ſeine eigenen Kinder behandle der Lehrer wie andere Kinder.
Anm. e. Gerechte Behandlung beſtehet nicht darin, daß man gleiche Strafen für alle Vergehen hat, ſie iſt nur ſo möglich, wenn man die Kinder individuell behan— delt und Rückſicht nimmt auf Lebensumſtände, Temperament u. ſ. w.
Anm. f. Alle Kinder immer gerecht zu behandeln, int ſchwer. Wie leicht zieht man Kinder von Freunden, gibegabte Kinder vor!
b. Konſequenz. Abhandlung: Was iſt Koniequenz und welchen Einfluß hat ſie auf Erziehung und Unterricht? 34, 333—349. — Der Lehrer ſei konie— quent. Das heißt
1. nicht, daß gleiche Tat mit gleicher Strafe be—
zahlt wird. Man kann in verſchiedenen Fällen ganz
verſchieden handeln und doch konſequent ſein 31,
334, ſondern —
2. daß der Lehrer immer nach denſelben Grund—
ſätzen handelt, ſich nicht durch die Laune beeinfluſſen
läßt, nicht heute gebietet oder geſtattet, was er ge—
ſtern verboten hat, daß er, was er verſprochen oder
angedroht hat, nicht unerfüllt läßt u. ſ. w.
Anm. a. Inkonſequenz iſt faſt immer ungerecht, un— tergräbt das Vertreren der Kinder 5, 204 und verdirbt, was ſonſt erreicht worden iſt. 31, 337.
Anm. b. Dazu gehört, daß der Lehrer ein gutes Ge— dächtnis hat, nicht zuviel Gebote gibt u. ſ. w.
Anm. c. Urſache der Inkonſequenz iſt Laune, Tem— perament. Laune iſt die in die Außenwelt getretene abwechſelnde Gemütsſtimmung. 26, 154. Für den Lehrer iſt Launenhaftigkeit ein Fehler, der auf die Klaſſe keine gute Wirkung ausübt. 26. 155. 156. Der Lehrer ſoll ſeine ſchlechte Laune zu bekämpfen ſuchen. 26, 157. 40, 74. Er ſoll Herr ſein über ſeine Stimmung und vor allen Dingen ſtille ſein im Herrn 9, 308. — Abhandlung: Die rechte Stimmung für die Schule betreffend. 9, 305 bis 308.
Anm. d. Urſache ſchlechter Laune iſt erlebter Arger,. ſchlafloſe Nächte, krankhafte Konſtitution u. ſ. w. Auch bei Wiederholung des Penſunis, beim Aufſagen des Me— morierten tritt leicht eine Mißſtimmung ein. 9, 306. 307. Da muß ſich der Lehrer beſonders vorſehen. 8§, 346. 347.
Anm. e. Konſequent ſoll der Lehrer auch ſein bei Austeilung von Lob, bei Durchführung ſeines Lehr- und Stundenplanes, in ſeiner Methode u. ſ. w.
c. Evangeliſche Geſinnung. Abhandlungen:
No citation printed with this thesis.
Die Schule (1913), its own page 168 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0226_PA168
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Die Schule (1913)
(eiezliche und evangeliſche Zucht in unſern Gemeinde⸗
ſanlen. 5, 358—361. Unterſchied der geſetzlichen undͤ
congeliſchen Zucht in den Schulen. 6, 33—51. 161
tis 172.
1. Die Zucht kann geſetzlich und evangeliſch ſein.
2. Der Unterſchied zwiſchen beiden beſtehk nicht darin, daß bei der geſetzlichen Zucht das Geſetz gebraucht wird und bei der evangeliſchen nicht. (Das Geſetz wird auch bei evangeliſcher Zucht gehandhabt 6, 35), ſondern darin, daß bei geſetzlicher Zucht allein das Geſetz gebraucht wird und zwar zu dem Zweck, die Kinder dadurch fromm zu machen. Nicht Chriſtus, ſondern Moſes herrſcht allein. 6, 169.
3. Die Zucht ſoll nicht geſetzlich, ſondern evange— lich ſein. Wie ſich das zeigen wird in der Geſin— nung des Lehrers, in der Anwendung der Erzieh— ungsmittel (Gottes Wort, Gebet u. ſ. w.), in der Ausübung des Strafamtes. 46, 98—102.
. (eſeliche Zucht richtet Zorn an. Chriſtus, das Evangelinm und alle Gottesfurcht werden aus der Schule genommen.
Aum. Damit ſoll freilich nicht geſagt ſein, daß der
eehrer kein Geſetz gebranchen ſolle. Er muß nach dem
diez zeigen, was Sünde iſt. Die Zeit kann nicht beſſer
ngewendet werden.
Die Schule (1913), its own page 169 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0227_PA169