Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 6, Nummer 1 › Seite 4
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1849-09-04, Seite 4
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Sorge 3
neuem Eifer, ihre Gegner zu um ſo ernſterem
Widerſtreben entflammt. Selbſt für Schmerling,
den öſterreichiſchen Bevollmächtigten bei der Cen⸗
tralgewalt, war dit Wiener Doſis *) zu ſtark.
Er legte ſeine Stelle nieder. Eine weitere Erklärung
Oeſterreichs, in der auf ein Directorium angetragen,
worin ihm der alleinige Vorſitz zugeſprochen, ein
Staatenhaus genehmigt, aber das Volkshaus be⸗
ſeitigt war, konnte nur noch größere und gerechte
Entrüſtung hervorrufen. Was das bisher ſo zu⸗
rückhaltende Oeſterreich auf eimn al ſo freimüthig
und naiv in ſeinen Forderungen machte, waren
nicht nur die Siege Radetzky's, wodurch die Lom⸗
bardel wieder unterworfen und Piemont gedemü⸗
thigt war, ſondern hauptſächlich die Vortheile, die
Windiſch⸗Grätz über die aufrühreriſchen Ungarn
im Winter errungen und im Frühjahr bisher be⸗
hauptet hatte, ſo daß man hier bald fertig zu wer⸗
den und freie Hand zu bekommen hoffte. In
Frankfurt mußten die ͤͤſterreichiſchen Abgeordne⸗
ten nun mitunter harte Worte hören, viele wollten
ihnen geradezu die Thüre der Paulskirche weiſen,
ſie aber erklärten um ſo entſchiedener, ſich nicht
verdrängen zu laſſen. Als es aber nun zur Ab⸗
ſtimmung über den Welker'ſchen Antrag kam, fiel
derſelbe durch und — Gagern trat vom Mini⸗
ſterium ab, weil eben damit auch der Erbkaiſer
verworfen — ſchien. Doch war ers noch nicht
wirklich, die Erbkalſerlichen ließen den Muth noch
nicht ſinlen; Gagern verwaltete das Miniſterium
noch, bis ein neues zuſammengebracht war, und
man las die Reichsverfaſſung zum zweiten Male.
Man ermäßigte die fatalen d 1. und 2., die bei
Ländern, die deutſche und nichtdeutſche Beſtand⸗
theile in ſich faßten, nur eine „Perſonalunion“,
d. h. nur eine Vereinigung durch die Perſon des
Regenten, zulaſſen wollten, dahin, daß in den
deutſchen Beſtandtheilen ſolcher Länder die Reichs⸗
verfaſſung volle Geltung haben müſſe und ihre
Verbindung mit den nichtdeutſchen Beſtandtheilen
der Durchführung der deutſchen Verfaſſung in
keiner Weiſe hinderlich ſein dürfe. Man beſchloß
ein erbliches Reichdoberhaupt, für dasſelbe aber
nur ein ſuspenſives Veto, d. h. nur das Recht,
daß es denſelben von drei Reichstagen hinterein⸗
ander gefaßten Beſchluß die erſten beiden Male
zwar verwerfen könne, das dritte Mal aber gelte
er, ob das Reichsoberhaupt Ja oder Nein dazu
ſage. Und das ſollte nicht nur bei gewöhnlichen,
ſondern auch bei Verfaſſungsänderungen gelten.
Endlich beſchloß man, daß die Wahlen zum Par⸗
lament direct und geheim ſein ſollten, eine Weiſe,
bei der allen Umtrieben Thür und Thor offen ge⸗
laſſen iſt. Der Erbkaiſer ward am 27. März
mit einer Mehrzahl von — 4 Stimmen (267
gegen 263) durchgeſetzt, und am 28. März ward
— der König von Preußen mit 290 Stimmen
zum deutſchen Kaiſer gewählt, indem die übrigen
248 Glieder des Hauſes ſich der Abſtimmung
ganz enthalten hatten. In Frankfurt ward zwar
das Ergebniß der Wahl ſogleich mit Glockengeläute
und Kanonendonner verkündigt, aber in allen
X) Doſis heißt eigentlich: Gabe eines Heilmittels; hier
iſt zu verſtehen die bittere Arznei, welche hiermit Oeſter⸗
reich verſchrieben werden ſollte. D. R.
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deutſchen Landen wollte es nicht wie Jubel wider⸗
hallen. Man fühlte allenthalben: es war eine
erzwungene Sache, ein mit Zwang und Drang
herbeigeführtes Ergebniß. So war auch die
Aufnahme, welche die Deputation, die dem
Könige von Preußen die Wahl antragen ſollte,
anf ihrem Wege fand, ſehr verſchieden. Den
Rhein hinab wurden ſie bald ſtumm und kühl,
bald mit hellem Hurrah und Fahnenſchwenken, in
Köln von einem Theile freundlich empfangen, von
den Republikanern aber mit einer Katzenmuſik
beehrt ꝛc. Als ſie aber nach Berlin gekommen
waren und mit guter Hoffnung vor den König
traten, ſagte ihnen dieſer: „Meine Herren! Die
Botſchaft, als deren Träger Sie zu mir gekom⸗
men ſind, hat mich tief ergriffen. Sie hat mei⸗
nen Blick auf den König der Könige gelenkt und
auf die heiligen, unantaſtbaren Pflichten, welche
mir als dem Könige meines Volkes und als einem
der mächtigſten deutſchen Fürſten obliegen; ſolch
ein Blick, meine Herren, macht das Auge klar,
und das Herz gewiß: In dem Beſchluß der deut⸗
ſchen Nationalverſammlung, welchen Sie, meine
Herrn, mir überbringen, erkenne ich die Stimme
der Vertreter des deutſchen Volks. Dieſer Ruf
gibt mir ein Anrecht, deſſen Werth ich zu ſchätzen
weiß. Er erfordert, wenn ich ihm folge, uner⸗
meßliche Opfer von mir. Er legt mir die ſchwer⸗
ſten Pflichten auf. Die deutſche Natlonalver⸗
ſammlung hat auf mich vor allen gezählt, wo es
gilt, Deutſchlands Einheit und Preußens Kraft
zu gründen. Ich ehre Ihr Vertrauen; ſprechen
Sie meinen Dank darüber aus. Ich bin bereit,
durch die That zu beweiſen, daß die Männer ſich
nicht geirrt haben, welche ihre Zuverſicht auf
meine Hingebung, auf meine Treue, auf meine
Liebe zum gemeinſamen deutſchen Vaterlande
ſtützen. Aber, meine Herren, ich würde Ihr
Vertrauen nicht rechtfertigen, ich würde dem
Sinne des deutſchen Volkes nicht entſprechen, ich
würde Deutſchlands Einheit nicht aufrichten,
wollte ich mit Verletzung heiliger Nechte und
meiner frühern ausdrücklichen und feierlichen
Verſicherungen ohne das freie Einverſtändniß der
gekrönten Häupter, der Fürſten und freien Staa⸗
ten Deutſchlands eine Entſchließung faſſen, welche
für ſie und für die von ihnen regierten deutſchen
Stämme die entſchiedenſten Folgen haben müßte.
An den Regierungen der einzelnen
deutſchen Staaten wird es daher jetzt
ſein, in gemeinſamer Berathung zu
prüfen, ob die Verfaſſung dem Einzel⸗
nen wie dem Ganzen frommt, ob die
mir übertragenen Rechte mich in den
Stand ſetzen würden, mit ſtarker
Hand, wie ein ſolcher Beruf es von
mir fordert, die Geſchicke des großen
deutſchen Vaterlandes zu leiten und
die Hoffnungen ſeiner Völker zu er⸗
füllen. Deſſen aber möge Deutſchland
gewiß ſein, und das, meine Herren,
verkündigen Sie in allen Gauen:
bedarf es des deutſchen Schildes
und Schwertes gegen äußere oder
innere Feinde, ſo werde ich auch ohne
Ruf nicht fehlen. Ich werde dann ge
troſt den Weg meines Hauſes und
Volkes gehen, den Weg der deutſchen
Treue.“ ö
Man wußte nicht, ſollte das eine abſchlägige
Antwort ſein oder nicht. Man hatte der Depu⸗
tation von Seiten des Miniſteriums eine entſchie⸗
dener zuſagende Antwort in Ausſicht geſtelt.
Nach gepflogener Berathung gab dieſe nun zu er⸗
kennen, daß die Nationalverſammlung nur unter
Vorausſetzung unbedingter Annahme der Verfaſ⸗
ſung die Kaiſerwahl vorgenommen, daß die De⸗
putation deßwegen die erhaltene Antwort für eine
abſchlägige nehmen müßte und nichts weiter in
Berlin zu thun habe. In Frankfurt war man
erſtaunt und entrüſtet, ſprach es laut aus, daß!
der König von Preußen ſich ſehr irre, wenn er
meine, man habe ihn ſeiner Perſon und ſeiner
perſönlichen Eigenſchaften wegen gewählt, nein,
man habe ihn gewählt ſeiner Macht wegen; zu⸗
rückgehen wollte man aber nicht mehr, die Ver⸗
faſſung ſei endgiltig beſchloſſen, geändert könne ſie
nur auf dem in ihr ſelbſt vorgeſchriebenen Wege
werden, und ſei auch die Oberhauptofrage jetzt
wieder als eine offene zu behandeln, ſo müſſe 1
doch die Verfaſſung ſelbſt unverändert durchgeſetzz
werden. Auch Gagern, der ſeit der Abſtimmung
über den Erbkaiſer das Miniſterium wieder über⸗
nommen hatte, ſprach es aus, ja die Verfaſſung
ſei endgiltig beſchloſſen. Es wurde nun ein
eigener Ausſchuß zur Durchführung der Verfaſ⸗
ſung gewählt, der Dreißigerausſchuß genannt,
weil er aus dreißig Mitgliedern zuſammen⸗
geſetzt war.
Indeſſen war es nicht in des Königs von
Preußen Sinn, die Wahl geradezu zurückzuwei⸗
ſen, vielmehr ließ er ſogleich an alle deutſchen Re⸗
gierungen eine Circularnote*) ergehen, worin er
ihnen die Sache kund that und ſie aufforderte,
binnen vierzehn Tagen eine beſtimmte Erklärung
über die Reichsverfaſſung und das Reichsober⸗
haupt durch ihre Bevollmächtigten in Frankfurt
abgeben zu laſſen, damit die ſo nöthige Vereinba⸗
rung baldmöglichſt zu Stande käme. Da ſprachen
ſich 28 Regierungen für die Verfaſſung und das
preußiſche Reichsoberhaupt aus, es waren aber
nur die der kleinern Länder, die Königreiche gaben
verwahrende Erklärungen ab und am merkwüwig⸗
ſten war wieder die von Oeſterreich. Die Natio⸗
nalverſammlung ſei berufen geweſen, in Gemein⸗
ſchaft mit den Fürſten das Verfaſſungswerk zu
Stande zu bringen; damit, daß ſie nun ihr Werk
für vollendet erkläre, habe ſie ihre Befugniß über⸗
ſchritten und habe ihrer geſetzlichen Thätigleit
ſelbſt ein Ziel geſetzt, da ſie nicht allein die eigen⸗
mächtig beſchloſſene Verfaſſung als Geſetz ver⸗
öffentlicht habe, ſondern ſogar ohne Vollmacht
Deutſchland einen Erbkaiſer zu geben beabſichtige.
Für Oeſterreich beſtehe darum die Nationalver⸗
ſammlung nicht mehr und könne dieſelbe daher
weder auf Anordnung einer neu zu bildenden pro⸗
viſoriſchen *) Centralgewalt Einfluß üben (Preu⸗
ßen hatte ſich nemlich in der Circularnote auch
Rundſchreiben. D. R.
**) einſtweilig. D. R.
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