# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1849 09 04_S4 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) neuem Eifer, ihre Gegner zu um ſo ernſterem Widerſtreben entflammt. Selbſt für Schmerling, den öſterreichiſchen Bevollmächtigten bei der Cen⸗ tralgewalt, war dit Wiener Doſis *) zu ſtark. Er legte ſeine Stelle nieder. Eine weitere Erklärung Oeſterreichs, in der auf ein Directorium angetragen, worin ihm der alleinige Vorſitz zugeſprochen, ein Staatenhaus genehmigt, aber das Volkshaus be⸗ ſeitigt war, konnte nur noch größere und gerechte Entrüſtung hervorrufen. Was das bisher ſo zu⸗ rückhaltende Oeſterreich auf eimn al ſo freimüthig und naiv in ſeinen Forderungen machte, waren nicht nur die Siege Radetzky's, wodurch die Lom⸗ bardel wieder unterworfen und Piemont gedemü⸗ thigt war, ſondern hauptſächlich die Vortheile, die Windiſch⸗Grätz über die aufrühreriſchen Ungarn im Winter errungen und im Frühjahr bisher be⸗ hauptet hatte, ſo daß man hier bald fertig zu wer⸗ den und freie Hand zu bekommen hoffte. In Frankfurt mußten die ͤͤſterreichiſchen Abgeordne⸗ ten nun mitunter harte Worte hören, viele wollten ihnen geradezu die Thüre der Paulskirche weiſen, ſie aber erklärten um ſo entſchiedener, ſich nicht verdrängen zu laſſen. Als es aber nun zur Ab⸗ ſtimmung über den Welker'ſchen Antrag kam, fiel derſelbe durch und — Gagern trat vom Mini⸗ ſterium ab, weil eben damit auch der Erbkaiſer verworfen — ſchien. Doch war ers noch nicht wirklich, die Erbkalſerlichen ließen den Muth noch nicht ſinlen; Gagern verwaltete das Miniſterium noch, bis ein neues zuſammengebracht war, und man las die Reichsverfaſſung zum zweiten Male. Man ermäßigte die fatalen d 1. und 2., die bei Ländern, die deutſche und nichtdeutſche Beſtand⸗ theile in ſich faßten, nur eine „Perſonalunion“, d. h. nur eine Vereinigung durch die Perſon des Regenten, zulaſſen wollten, dahin, daß in den deutſchen Beſtandtheilen ſolcher Länder die Reichs⸗ verfaſſung volle Geltung haben müſſe und ihre Verbindung mit den nichtdeutſchen Beſtandtheilen der Durchführung der deutſchen Verfaſſung in keiner Weiſe hinderlich ſein dürfe. Man beſchloß ein erbliches Reichdoberhaupt, für dasſelbe aber nur ein ſuspenſives Veto, d. h. nur das Recht, daß es denſelben von drei Reichstagen hinterein⸗ ander gefaßten Beſchluß die erſten beiden Male zwar verwerfen könne, das dritte Mal aber gelte er, ob das Reichsoberhaupt Ja oder Nein dazu ſage. Und das ſollte nicht nur bei gewöhnlichen, ſondern auch bei Verfaſſungsänderungen gelten. Endlich beſchloß man, daß die Wahlen zum Par⸗ lament direct und geheim ſein ſollten, eine Weiſe, bei der allen Umtrieben Thür und Thor offen ge⸗ laſſen iſt. Der Erbkaiſer ward am 27. März mit einer Mehrzahl von — 4 Stimmen (267 gegen 263) durchgeſetzt, und am 28. März ward — der König von Preußen mit 290 Stimmen zum deutſchen Kaiſer gewählt, indem die übrigen 248 Glieder des Hauſes ſich der Abſtimmung ganz enthalten hatten. In Frankfurt ward zwar das Ergebniß der Wahl ſogleich mit Glockengeläute und Kanonendonner verkündigt, aber in allen X) Doſis heißt eigentlich: Gabe eines Heilmittels; hier iſt zu verſtehen die bittere Arznei, welche hiermit Oeſter⸗ reich verſchrieben werden ſollte. D. R. 4 deutſchen Landen wollte es nicht wie Jubel wider⸗ hallen. Man fühlte allenthalben: es war eine erzwungene Sache, ein mit Zwang und Drang herbeigeführtes Ergebniß. So war auch die Aufnahme, welche die Deputation, die dem Könige von Preußen die Wahl antragen ſollte, anf ihrem Wege fand, ſehr verſchieden. Den Rhein hinab wurden ſie bald ſtumm und kühl, bald mit hellem Hurrah und Fahnenſchwenken, in Köln von einem Theile freundlich empfangen, von den Republikanern aber mit einer Katzenmuſik beehrt ꝛc. Als ſie aber nach Berlin gekommen waren und mit guter Hoffnung vor den König traten, ſagte ihnen dieſer: „Meine Herren! Die Botſchaft, als deren Träger Sie zu mir gekom⸗ men ſind, hat mich tief ergriffen. Sie hat mei⸗ nen Blick auf den König der Könige gelenkt und auf die heiligen, unantaſtbaren Pflichten, welche mir als dem Könige meines Volkes und als einem der mächtigſten deutſchen Fürſten obliegen; ſolch ein Blick, meine Herren, macht das Auge klar, und das Herz gewiß: In dem Beſchluß der deut⸗ ſchen Nationalverſammlung, welchen Sie, meine Herrn, mir überbringen, erkenne ich die Stimme der Vertreter des deutſchen Volks. Dieſer Ruf gibt mir ein Anrecht, deſſen Werth ich zu ſchätzen weiß. Er erfordert, wenn ich ihm folge, uner⸗ meßliche Opfer von mir. Er legt mir die ſchwer⸗ ſten Pflichten auf. Die deutſche Natlonalver⸗ ſammlung hat auf mich vor allen gezählt, wo es gilt, Deutſchlands Einheit und Preußens Kraft zu gründen. Ich ehre Ihr Vertrauen; ſprechen Sie meinen Dank darüber aus. Ich bin bereit, durch die That zu beweiſen, daß die Männer ſich nicht geirrt haben, welche ihre Zuverſicht auf meine Hingebung, auf meine Treue, auf meine Liebe zum gemeinſamen deutſchen Vaterlande ſtützen. Aber, meine Herren, ich würde Ihr Vertrauen nicht rechtfertigen, ich würde dem Sinne des deutſchen Volkes nicht entſprechen, ich würde Deutſchlands Einheit nicht aufrichten, wollte ich mit Verletzung heiliger Nechte und meiner frühern ausdrücklichen und feierlichen Verſicherungen ohne das freie Einverſtändniß der gekrönten Häupter, der Fürſten und freien Staa⸗ ten Deutſchlands eine Entſchließung faſſen, welche für ſie und für die von ihnen regierten deutſchen Stämme die entſchiedenſten Folgen haben müßte. An den Regierungen der einzelnen deutſchen Staaten wird es daher jetzt ſein, in gemeinſamer Berathung zu prüfen, ob die Verfaſſung dem Einzel⸗ nen wie dem Ganzen frommt, ob die mir übertragenen Rechte mich in den Stand ſetzen würden, mit ſtarker Hand, wie ein ſolcher Beruf es von mir fordert, die Geſchicke des großen deutſchen Vaterlandes zu leiten und die Hoffnungen ſeiner Völker zu er⸗ füllen. Deſſen aber möge Deutſchland gewiß ſein, und das, meine Herren, verkündigen Sie in allen Gauen: bedarf es des deutſchen Schildes und Schwertes gegen äußere oder innere Feinde, ſo werde ich auch ohne Ruf nicht fehlen. Ich werde dann ge troſt den Weg meines Hauſes und Volkes gehen, den Weg der deutſchen Treue.“ ö Man wußte nicht, ſollte das eine abſchlägige Antwort ſein oder nicht. Man hatte der Depu⸗ tation von Seiten des Miniſteriums eine entſchie⸗ dener zuſagende Antwort in Ausſicht geſtelt. Nach gepflogener Berathung gab dieſe nun zu er⸗ kennen, daß die Nationalverſammlung nur unter Vorausſetzung unbedingter Annahme der Verfaſ⸗ ſung die Kaiſerwahl vorgenommen, daß die De⸗ putation deßwegen die erhaltene Antwort für eine abſchlägige nehmen müßte und nichts weiter in Berlin zu thun habe. In Frankfurt war man erſtaunt und entrüſtet, ſprach es laut aus, daß! der König von Preußen ſich ſehr irre, wenn er meine, man habe ihn ſeiner Perſon und ſeiner perſönlichen Eigenſchaften wegen gewählt, nein, man habe ihn gewählt ſeiner Macht wegen; zu⸗ rückgehen wollte man aber nicht mehr, die Ver⸗ faſſung ſei endgiltig beſchloſſen, geändert könne ſie nur auf dem in ihr ſelbſt vorgeſchriebenen Wege werden, und ſei auch die Oberhauptofrage jetzt wieder als eine offene zu behandeln, ſo müſſe 1 doch die Verfaſſung ſelbſt unverändert durchgeſetzz werden. Auch Gagern, der ſeit der Abſtimmung über den Erbkaiſer das Miniſterium wieder über⸗ nommen hatte, ſprach es aus, ja die Verfaſſung ſei endgiltig beſchloſſen. Es wurde nun ein eigener Ausſchuß zur Durchführung der Verfaſ⸗ ſung gewählt, der Dreißigerausſchuß genannt, weil er aus dreißig Mitgliedern zuſammen⸗ geſetzt war. Indeſſen war es nicht in des Königs von Preußen Sinn, die Wahl geradezu zurückzuwei⸗ ſen, vielmehr ließ er ſogleich an alle deutſchen Re⸗ gierungen eine Circularnote*) ergehen, worin er ihnen die Sache kund that und ſie aufforderte, binnen vierzehn Tagen eine beſtimmte Erklärung über die Reichsverfaſſung und das Reichsober⸗ haupt durch ihre Bevollmächtigten in Frankfurt abgeben zu laſſen, damit die ſo nöthige Vereinba⸗ rung baldmöglichſt zu Stande käme. Da ſprachen ſich 28 Regierungen für die Verfaſſung und das preußiſche Reichsoberhaupt aus, es waren aber nur die der kleinern Länder, die Königreiche gaben verwahrende Erklärungen ab und am merkwüwig⸗ ſten war wieder die von Oeſterreich. Die Natio⸗ nalverſammlung ſei berufen geweſen, in Gemein⸗ ſchaft mit den Fürſten das Verfaſſungswerk zu Stande zu bringen; damit, daß ſie nun ihr Werk für vollendet erkläre, habe ſie ihre Befugniß über⸗ ſchritten und habe ihrer geſetzlichen Thätigleit ſelbſt ein Ziel geſetzt, da ſie nicht allein die eigen⸗ mächtig beſchloſſene Verfaſſung als Geſetz ver⸗ öffentlicht habe, ſondern ſogar ohne Vollmacht Deutſchland einen Erbkaiſer zu geben beabſichtige. Für Oeſterreich beſtehe darum die Nationalver⸗ ſammlung nicht mehr und könne dieſelbe daher weder auf Anordnung einer neu zu bildenden pro⸗ viſoriſchen *) Centralgewalt Einfluß üben (Preu⸗ ßen hatte ſich nemlich in der Circularnote auch Rundſchreiben. D. R. **) einſtweilig. D. R.