Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 6, Nummer 1 › Seite 3

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1849-09-04, Seite 3

1 2 3 4 5 6 7 8

⤓ Download page image (full resolution)

German transcription machine transcription, uncorrected

Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Atheiſten 9

⤓ Download .txt · copy text

TNit folgender Erklärung beginnt daher ſogleich
unſere Concordienformel: „Wir glauben, lehren
und bekennen, daß die einige Regel und Richt⸗
ſchnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Leh⸗
rer gerichtet und geurtheilt werden ſollen, ſeien
allein die prophetiſchen und apoſtoliſchen Schrif⸗
en alten und neuen Teſtamentes, wie geſchrieben
ſiehet: Dein Wort iſt meines Fußes Leuchte und
ein Licht auf meinem Wege, Pſ. 119, 105. Und
St. Paulus: Wenn ein Engel vom Himmel
käme und predigte anders, der ſoll verflucht ſein,
Gal. 1,8. Andere Schriften aber, der alten
oder neuen Lehrer, wie ſie Namen haben,
ſollen der heiligen Schrift nicht gleich gehalten,
ſondern allzu mal miteinander derſelben
unterworfen, und anders oder weiter nicht ange⸗
nommen werden, denn als Zeugen, welcher Ge⸗
ſtalt nach der Apoſtel Zeit, und an welchen Orten
ſolche Lehre der Propheten und Apo⸗
ſtel erhalten worden.“ (Ib. S. 473.
In nächſter Nummer gedenken wir zu zeigen,
in welchem Sinne wir allerdings excluſiv zu ſein
nicht verneinen koͤͤnnen noch wollen.

*

Nachrichten aus der alten Heimath.
II.

ö Im Juni 1849.
Es iſt lange her ſeit meinem erſten Bericht,
viel länger als ich's vorhatte und hoffte, den
zweiten geben zu können. Ich wollte doch nicht
eher ſchreiben, als bis ſich irgend ein Reſultat der
politiſchen Beſtrebungen herausgeſtellt hatte, und
als ich meine erſten Mittheilungen abgeſandt
hatte, da wollte ſichs anlaſſen, als dürfte bald der
zweite folgen, und nun iſt ein halbes Jahr herum
und — wir wiſſen noch nicht, wie wir daran ſind.
Zu Anfang des Jahres gewann es den Anſchein,
als ob die gewünſchte und erſehnte Einigkeit doch
bald zu Stande kommen ſollte, und zwar in einer
Weiſe, wie im Anfange kaum jemand zu hoffen
gewagt, nemlich mit einem erblichen Reichsober⸗
haupt, mit einem Kaiſer an der Spitze. In der
Reichsverſammlung zu Frankfurt hatte dieſer Ge⸗
danke hauptfächlich durch Gagerns und Dahl⸗
manns Anſehen und Einfluß bei Vielen Eingang
gefunden; dieſe „Partei der Erbkaiſerlichen“
erſtarkte immer mehr, ließ ſich durch den Wider⸗
ſtand, der ihr auf der rechten wie auf der linken
Seite entgegengeſetzt wurde, nicht abſchrecken, ſon⸗
dern verdoppelte nur ihre Bemühungen und An⸗
ſtrengungen, den Gedanken geltend zu machen

4 und ſiegreich durchzuführen, daß zur Herſtellung

der deutſchen Einheit und eines ſtarken Deutſch⸗
lands nach Außen und Innen ein Erbkaiſer ge⸗
wählt werden müſſe, und daß das kein anderer
ſein könne und dürfe, als der mächtigſte Fürſt in
Deutſchland, der König von Preußen. Der Kai⸗
er von Oeſterreich könne es nicht wohl werden,

weil er als deutſcher Fürſt nicht ſo mächtig ſei,
wie der König von Preußen, und weil ihn die
engere Verbindung ſeiner nichtdeutſchen Länder
mit ſeinen deutſchen hindere, in den engern deut⸗
ſchen Bund der Reichsverfaſſung gemäß einzu⸗
nreten. Darum verlangte der Miniſterpräſident

3

v. Gagern Vollmacht von der Reichsverſamm⸗
lung, mit Oeſterreich in Unterhandlungen treten
zu dürfen, um dasſelbe, da es in den engern Bund
nicht eintreten könne, dennoch ſo eng als möglich
mit dem übrigen Deutſchland zu verbinden, bis
auf die Zeit, wo ihm ſeine Verhältniſſe geſtatteten,
mit ſeinen deutſchen Landen auch in das engere
Deutſchland einzutreten. Gagern hatte von der
Annahme und Genehmigung dieſes Verlangens
ſein Verbleiben im Miniſterium abhängig ge⸗
macht und es erhielt in motivirter Faſſung die
Stimmenmehrheit, wenn auch keine bedeutende.
Sechzig öſterreichiſche Abgeordnete aber legten
einen Proteſt gegen dieſen und jeden Beſchluß ein,
wodurch Deutſch-Oeſterreich von dem deutſchen
Bundesſtaate ausgeſchloſſen würde, und Viele
waren und blieben ihrer Meinung. So entſtan⸗
den die Parteien der ſogenannten „Großdeutſchen“,
die nur ein Deutſchland mit Oeſterreich wollten,
und der „Kleindeutſchen“, die, weil ſie ſahen, daß
Oeſterreich nicht eintreten könne und wolle, eine
engere Vereinigung des übrigen Deutſchlands
unter Einem Reichsoberhaupte bezweckten, zu dem
Oeſterreich in dem Verhältniſſe des alten Staa⸗
tenbundes ſtehen ſollte. Darum wollten aber
eben die Großdeutſchen kein erbliches Kaiſerthum
und überhaupt keinen Kalſer, ſondern ein Direc⸗
torium von drei oder ſieben Fürſten, in dem ab⸗
wechſelnd der Kaiſer von Oeſterreich und der
König von Preußen den Vorſitz führen ſollten,
und die erſten beiden Paragraphen der Verfaſſung
ſo abgeändert, daß Oeſterreich mit ſeinen deutſchen
Ländern in den deutſchen Bundesſtaat eintreten
könnte. Allein das erklärten die Kleindeutſchen
für nichts anderes als den alten kraft⸗ und ſaft⸗
loſen Bundestag. Ihnen machte die Bereit⸗
willigkeit, mit der nicht nur mehrere Länder,
z. B. Würtemberg, Naſſau, Coburg, Gotha ꝛc.,
die Grundrechte als Landesgeſetze verkündigten,
ſondern auch noch mehrere, wie Würtemberg, Ba⸗
den, die ſächſiſchen Herzogthümer, Oldenburg ꝛc.,
ſich für Ein Reichsoberhaupt erklärten und die
letztern ſogar dem Könige von Preußen ſchriftlich
ihre Freude ausdrückten, ihn als ſolches begrüßen
zu dürfen, — wieder neuen Muth. Doch ſtan⸗
den der Sache noch bedeutende Hinderniſſe und
Bedenken entgegen. Schon die Grundrechte er⸗
kannten die Regierungen von Hannover, Sachſen,
Bayern ꝛc. nicht unbedingt an, verweigerten deren
amtliche Veröffentlichung, einestheils weil den
Landesverfaſſungen gemäß ein Geſetz nur durch
Zuſtimmung der Kammern Kraft erhalten könnte,
anderntheils weil die Grundrechte ſo manches ent⸗
hielten, was in den einzelnen Staaten nicht ohne
großen Nachtheil für dieſelben durchführbar ſei
und darum für dieſe einigermaßen angepaßt wer⸗
den müßten. Was aber die Annahme eines
erblichen Reichsoberhanpts, und inſonderheit
eines preußiſchen anlangt, ſo erklärte die ſächſiſche
Kammer kein ſolches, ſondern nur einen Prä⸗
ſidenten anerkennen zu wollen; der bayriſche
Landtag verwahrte ſich in beiden Kammern
feierlich und einſtimmig gegen die Ausſcheidung
Oeſterreichs und ſomit gegen den König von
Preußen als erblichen Kaiſer; Oeſterreich ſelbſt

proteſtirte wiederholt gegen ſeine Behandlung
als bloßen Bundesgenoſſen des engern Deutſch⸗
lands und daß es nicht aus dem Bund treten
wolle und könne, und auch Preußen ſtimmte
für die Beibehaltung Oeſterreichs, forderte die
Reichsverſammlung auf, vor der zweiten Leſung
der Verfaſſung die Einſprachen und Bedenken
der einzelnen Regierungen zu vernehmen, und
die Regierungen, dergleichen Erklärungen bald⸗
möglichſt nach Frankfurt abzugeben, und ſo bei⸗
derſeits eine erwünſchte „Vereinbarung“
anzubahnen und zu bewerkſtelligen. Der Vor⸗
ſchlag fand auch beiderſeits Anklang, die Erklä⸗
rungen liefen ein, wurden dem Verfaſſungsaus⸗
ſchuß übergeben. Die mit Preußen ſtimmenden
(kleinern) Staaten forderten das abſolute Veto,
dreijährige Finanzperiode u. ſ. w., Bayern ꝛc.
eine Verfaſſung, an der Oeſterreich vollen Antheil
nehmen könnte, in der auch den Einzelſtaaten ihre
Selbſtſtändigkeit gewahrt bliebe. Unterdeſſen
ſchob man die Beſchlußfaſſung über die Spitze der
Verfaſſung (das Reichsoberhaupt ꝛc.) gefliſſent⸗
lich hinaus, nahm die zweite Leſung der Grund⸗
rechte vor und vollendete ſie, während man für
und gegen den Erbkalſer, für und gegen ein Diree⸗
torium nach Kräften agitirte“), debattirte“)
und ſich gegenſeitig in immer größere Leidenſchaft⸗
lichkeit und Erbitterung hinein trieb. Da gab end⸗
lich auch Oeſterreich, das bisher immer nur geſagt
hatte, was es nicht wolle, eine etwas ſagende
Erklärung ab. Es wolle ein Directorium von
7—9 Gliedern, mit Oeſterreich und Preußen an
der Spitze, die abwechſelnd ein Jahr ums andere
den Vorſitz führen ſollten 2. Das war zu An⸗
fang des März, man hatte alſo ein volles Viertel⸗
jahr mit Zuwarten und Zurathen hingebracht.
Da kommt auf einmal die Nachricht, der Reichs⸗
tag in Kremſier ſei — nicht aufgelöſ't, ſondern ge⸗
ſprengt, und eine Verfaſſung für Oeſterreich oe⸗
troyirt4), worin Deutſchlands mit keinem Worte
gedacht und nur auf den feſten und engen Zuſam⸗
menſchluß aller unter dem öſterreichiſchen Scep⸗
ter ſtehenden Länder Bedacht genommen iſt.
Oeſterreich will alſo nichts von Deutſchland wif⸗
ſen, hieß es, es will nicht in den deutſchen
Bund. Und einer der eifrigſten Vertheidiger
Großdeutſchlands, Welker, tritt plötzlich in der
Reichsverſammlung mit dem Antrag auf: die
Reichsverfaſſung, wie ſie in erſter Leſung beſchloſ⸗
ſen worden, in Bauſch und Bogen anzunehmen,
dem König von Preußen die Erbkaiſerwürde an⸗
zutragen und gegen die übrigen deutſchen Fürſten
die Erwartung auszuſprechen, daß ſie dieſem Be⸗
ſchluſſe freiwillig um der Einheit und Rettung
Deutſchlands willen beitreten würden. Für
Oeſterreich ſollte der Eintritt immer auf beſſere
Zeiten vorbehalten bleiben. Der Eindruck, den
dieſer Antrag auf die Verſammlung machte, war
unbeſchreiblich. Die Erbkaiſerlichen wurden zu

*) Das heißt, aufreizend wirkte. D. R.

**) Das heißt, Wortgefechte anſtellte. D. R.

1) Eine octroyirte Verfaſſung nennt man diejenige, die
einem Volke aus Gnaden und freier Machtvollkommenheit
verwilligt worden iſt, im Gegenſatz zu einer ſolchen, welche

ſich ein Volk als eine ihr von Rechtswegen zuſtehende er⸗
rungen hat. D. R.

English translation

Not yet translated.