# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1849 09 04_S3 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) TNit folgender Erklärung beginnt daher ſogleich unſere Concordienformel: „Wir glauben, lehren und bekennen, daß die einige Regel und Richt⸗ ſchnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Leh⸗ rer gerichtet und geurtheilt werden ſollen, ſeien allein die prophetiſchen und apoſtoliſchen Schrif⸗ en alten und neuen Teſtamentes, wie geſchrieben ſiehet: Dein Wort iſt meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege, Pſ. 119, 105. Und St. Paulus: Wenn ein Engel vom Himmel käme und predigte anders, der ſoll verflucht ſein, Gal. 1,8. Andere Schriften aber, der alten oder neuen Lehrer, wie ſie Namen haben, ſollen der heiligen Schrift nicht gleich gehalten, ſondern allzu mal miteinander derſelben unterworfen, und anders oder weiter nicht ange⸗ nommen werden, denn als Zeugen, welcher Ge⸗ ſtalt nach der Apoſtel Zeit, und an welchen Orten ſolche Lehre der Propheten und Apo⸗ ſtel erhalten worden.“ (Ib. S. 473. In nächſter Nummer gedenken wir zu zeigen, in welchem Sinne wir allerdings excluſiv zu ſein nicht verneinen koͤͤnnen noch wollen. * Nachrichten aus der alten Heimath. II. ö Im Juni 1849. Es iſt lange her ſeit meinem erſten Bericht, viel länger als ich's vorhatte und hoffte, den zweiten geben zu können. Ich wollte doch nicht eher ſchreiben, als bis ſich irgend ein Reſultat der politiſchen Beſtrebungen herausgeſtellt hatte, und als ich meine erſten Mittheilungen abgeſandt hatte, da wollte ſichs anlaſſen, als dürfte bald der zweite folgen, und nun iſt ein halbes Jahr herum und — wir wiſſen noch nicht, wie wir daran ſind. Zu Anfang des Jahres gewann es den Anſchein, als ob die gewünſchte und erſehnte Einigkeit doch bald zu Stande kommen ſollte, und zwar in einer Weiſe, wie im Anfange kaum jemand zu hoffen gewagt, nemlich mit einem erblichen Reichsober⸗ haupt, mit einem Kaiſer an der Spitze. In der Reichsverſammlung zu Frankfurt hatte dieſer Ge⸗ danke hauptfächlich durch Gagerns und Dahl⸗ manns Anſehen und Einfluß bei Vielen Eingang gefunden; dieſe „Partei der Erbkaiſerlichen“ erſtarkte immer mehr, ließ ſich durch den Wider⸗ ſtand, der ihr auf der rechten wie auf der linken Seite entgegengeſetzt wurde, nicht abſchrecken, ſon⸗ dern verdoppelte nur ihre Bemühungen und An⸗ ſtrengungen, den Gedanken geltend zu machen 4 und ſiegreich durchzuführen, daß zur Herſtellung der deutſchen Einheit und eines ſtarken Deutſch⸗ lands nach Außen und Innen ein Erbkaiſer ge⸗ wählt werden müſſe, und daß das kein anderer ſein könne und dürfe, als der mächtigſte Fürſt in Deutſchland, der König von Preußen. Der Kai⸗ er von Oeſterreich könne es nicht wohl werden, weil er als deutſcher Fürſt nicht ſo mächtig ſei, wie der König von Preußen, und weil ihn die engere Verbindung ſeiner nichtdeutſchen Länder mit ſeinen deutſchen hindere, in den engern deut⸗ ſchen Bund der Reichsverfaſſung gemäß einzu⸗ nreten. Darum verlangte der Miniſterpräſident 3 v. Gagern Vollmacht von der Reichsverſamm⸗ lung, mit Oeſterreich in Unterhandlungen treten zu dürfen, um dasſelbe, da es in den engern Bund nicht eintreten könne, dennoch ſo eng als möglich mit dem übrigen Deutſchland zu verbinden, bis auf die Zeit, wo ihm ſeine Verhältniſſe geſtatteten, mit ſeinen deutſchen Landen auch in das engere Deutſchland einzutreten. Gagern hatte von der Annahme und Genehmigung dieſes Verlangens ſein Verbleiben im Miniſterium abhängig ge⸗ macht und es erhielt in motivirter Faſſung die Stimmenmehrheit, wenn auch keine bedeutende. Sechzig öſterreichiſche Abgeordnete aber legten einen Proteſt gegen dieſen und jeden Beſchluß ein, wodurch Deutſch-Oeſterreich von dem deutſchen Bundesſtaate ausgeſchloſſen würde, und Viele waren und blieben ihrer Meinung. So entſtan⸗ den die Parteien der ſogenannten „Großdeutſchen“, die nur ein Deutſchland mit Oeſterreich wollten, und der „Kleindeutſchen“, die, weil ſie ſahen, daß Oeſterreich nicht eintreten könne und wolle, eine engere Vereinigung des übrigen Deutſchlands unter Einem Reichsoberhaupte bezweckten, zu dem Oeſterreich in dem Verhältniſſe des alten Staa⸗ tenbundes ſtehen ſollte. Darum wollten aber eben die Großdeutſchen kein erbliches Kaiſerthum und überhaupt keinen Kalſer, ſondern ein Direc⸗ torium von drei oder ſieben Fürſten, in dem ab⸗ wechſelnd der Kaiſer von Oeſterreich und der König von Preußen den Vorſitz führen ſollten, und die erſten beiden Paragraphen der Verfaſſung ſo abgeändert, daß Oeſterreich mit ſeinen deutſchen Ländern in den deutſchen Bundesſtaat eintreten könnte. Allein das erklärten die Kleindeutſchen für nichts anderes als den alten kraft⸗ und ſaft⸗ loſen Bundestag. Ihnen machte die Bereit⸗ willigkeit, mit der nicht nur mehrere Länder, z. B. Würtemberg, Naſſau, Coburg, Gotha ꝛc., die Grundrechte als Landesgeſetze verkündigten, ſondern auch noch mehrere, wie Würtemberg, Ba⸗ den, die ſächſiſchen Herzogthümer, Oldenburg ꝛc., ſich für Ein Reichsoberhaupt erklärten und die letztern ſogar dem Könige von Preußen ſchriftlich ihre Freude ausdrückten, ihn als ſolches begrüßen zu dürfen, — wieder neuen Muth. Doch ſtan⸗ den der Sache noch bedeutende Hinderniſſe und Bedenken entgegen. Schon die Grundrechte er⸗ kannten die Regierungen von Hannover, Sachſen, Bayern ꝛc. nicht unbedingt an, verweigerten deren amtliche Veröffentlichung, einestheils weil den Landesverfaſſungen gemäß ein Geſetz nur durch Zuſtimmung der Kammern Kraft erhalten könnte, anderntheils weil die Grundrechte ſo manches ent⸗ hielten, was in den einzelnen Staaten nicht ohne großen Nachtheil für dieſelben durchführbar ſei und darum für dieſe einigermaßen angepaßt wer⸗ den müßten. Was aber die Annahme eines erblichen Reichsoberhanpts, und inſonderheit eines preußiſchen anlangt, ſo erklärte die ſächſiſche Kammer kein ſolches, ſondern nur einen Prä⸗ ſidenten anerkennen zu wollen; der bayriſche Landtag verwahrte ſich in beiden Kammern feierlich und einſtimmig gegen die Ausſcheidung Oeſterreichs und ſomit gegen den König von Preußen als erblichen Kaiſer; Oeſterreich ſelbſt proteſtirte wiederholt gegen ſeine Behandlung als bloßen Bundesgenoſſen des engern Deutſch⸗ lands und daß es nicht aus dem Bund treten wolle und könne, und auch Preußen ſtimmte für die Beibehaltung Oeſterreichs, forderte die Reichsverſammlung auf, vor der zweiten Leſung der Verfaſſung die Einſprachen und Bedenken der einzelnen Regierungen zu vernehmen, und die Regierungen, dergleichen Erklärungen bald⸗ möglichſt nach Frankfurt abzugeben, und ſo bei⸗ derſeits eine erwünſchte „Vereinbarung“ anzubahnen und zu bewerkſtelligen. Der Vor⸗ ſchlag fand auch beiderſeits Anklang, die Erklä⸗ rungen liefen ein, wurden dem Verfaſſungsaus⸗ ſchuß übergeben. Die mit Preußen ſtimmenden (kleinern) Staaten forderten das abſolute Veto, dreijährige Finanzperiode u. ſ. w., Bayern ꝛc. eine Verfaſſung, an der Oeſterreich vollen Antheil nehmen könnte, in der auch den Einzelſtaaten ihre Selbſtſtändigkeit gewahrt bliebe. Unterdeſſen ſchob man die Beſchlußfaſſung über die Spitze der Verfaſſung (das Reichsoberhaupt ꝛc.) gefliſſent⸗ lich hinaus, nahm die zweite Leſung der Grund⸗ rechte vor und vollendete ſie, während man für und gegen den Erbkalſer, für und gegen ein Diree⸗ torium nach Kräften agitirte“), debattirte“) und ſich gegenſeitig in immer größere Leidenſchaft⸗ lichkeit und Erbitterung hinein trieb. Da gab end⸗ lich auch Oeſterreich, das bisher immer nur geſagt hatte, was es nicht wolle, eine etwas ſagende Erklärung ab. Es wolle ein Directorium von 7—9 Gliedern, mit Oeſterreich und Preußen an der Spitze, die abwechſelnd ein Jahr ums andere den Vorſitz führen ſollten 2. Das war zu An⸗ fang des März, man hatte alſo ein volles Viertel⸗ jahr mit Zuwarten und Zurathen hingebracht. Da kommt auf einmal die Nachricht, der Reichs⸗ tag in Kremſier ſei — nicht aufgelöſ't, ſondern ge⸗ ſprengt, und eine Verfaſſung für Oeſterreich oe⸗ troyirt4), worin Deutſchlands mit keinem Worte gedacht und nur auf den feſten und engen Zuſam⸗ menſchluß aller unter dem öſterreichiſchen Scep⸗ ter ſtehenden Länder Bedacht genommen iſt. Oeſterreich will alſo nichts von Deutſchland wif⸗ ſen, hieß es, es will nicht in den deutſchen Bund. Und einer der eifrigſten Vertheidiger Großdeutſchlands, Welker, tritt plötzlich in der Reichsverſammlung mit dem Antrag auf: die Reichsverfaſſung, wie ſie in erſter Leſung beſchloſ⸗ ſen worden, in Bauſch und Bogen anzunehmen, dem König von Preußen die Erbkaiſerwürde an⸗ zutragen und gegen die übrigen deutſchen Fürſten die Erwartung auszuſprechen, daß ſie dieſem Be⸗ ſchluſſe freiwillig um der Einheit und Rettung Deutſchlands willen beitreten würden. Für Oeſterreich ſollte der Eintritt immer auf beſſere Zeiten vorbehalten bleiben. Der Eindruck, den dieſer Antrag auf die Verſammlung machte, war unbeſchreiblich. Die Erbkaiſerlichen wurden zu *) Das heißt, aufreizend wirkte. D. R. **) Das heißt, Wortgefechte anſtellte. D. R. 1) Eine octroyirte Verfaſſung nennt man diejenige, die einem Volke aus Gnaden und freier Machtvollkommenheit verwilligt worden iſt, im Gegenſatz zu einer ſolchen, welche ſich ein Volk als eine ihr von Rechtswegen zuſtehende er⸗ rungen hat. D. R.