Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 8, Nummer 22 › Seite 176

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1852-06-22, Seite 176

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—

gar, wenn launiſche Härte der Eltern dazuſchlägt,
ſcheu, verſchloſſen, innerlich zornmüthig und
heuchleriſch; und nicht nur wird der Keim des
eigenthümlichen Weſens, den Gott ſchon im Au⸗
genblick der Zeugung mit eingepflanzt hat, durch
ſolches Uebermaß der Beſchränkung kläglich er—
drückt und erſtickt, ſondern das Kind wird zu—
gleich im letzteren Falle auch ſittlich verderbt und
die erbſündliche Falſchheit und Bosheit dadurch
kräftig geſtärkt.

Umgekehrt dagegen, durch das Uebermaß des
Freilaſſens, —ein Abweg, der hier zu Lande lei—
der ſehr gäng und gäbe iſt, —werden die Kinder
wild, ausgelaſſen, frech und dummdreiſt, daß ſie
keine Demuth, Ehrerbietung und Gehorſam ha—
ben, weder gegen Gott, noch gegen Menſchen und
zu einem zucht- und zügelloſen Geſchlechte heran—
wachſen, Ismael und ſeinem Samen und der
Maſſe der Loafers und Rowdies in den großen
Städten ähnlich, die von der leider hin und her
nicht kräftig und durchgreifend genug auftreien—
den Obrigkeit oft uur mit Mühe in den noth—
dürftigſten Schranken gehalten werden. Wollt
Ihr nun chriſtliche Eltern ſein, ſo habet Ihr aller—
dings ernſtlich zu wachen und zu beten, daß Ihr
beim Ziehen und Gewöhnen Eurer Kinder bei—
derlei Abwege, vorzüglich aber den landesübli—
chen letzten meidet und das rechte Maß des Be⸗
ſchränkens und Freilaſſens bei jedem Eurer Kin—
der von früh auf anwendet. Dieſes Maß aber
wird Euch Gott der heil. Geiſt auf Euer Bitten
anzeigen und in den Sinn geben; denn ER al—
lein gibt auch hiefür die rechte Weisheit, die,
weil zudem die perſönliche Eigenthümlichkeit der
Kinder ſo überaus mannichfaltig iſt, menſchlicher
Weiſe, ſchwerlich zu erlernen iſt. Nur ſo viel
läßt ſich allerdings im Allgemeinen ſagen: Kin—
der von einer thatkräftigen, aber zugleich zornmü—
thigen Sinnes- und Gemüthsart, und ferner
ſolche von einem beweglichen und zugleich leicht—
ſinnigen Temperament bedürfen überwiegend der
Beſchräukung; dagegen Kinder von einem be—
ſchaulichen und in ſich gekehrten, zugleich aber
ſchwermüthigen und andere von einem mehr trä—
gen und ſtumpfen Weſen haben mehr das Frei-⸗
laſſen nöthig, innerhalb deſſen jedoch jene ſonder—
lich zu leiten, dieſe zu beleben ſind.

2. Gebietet und verbietet nicht zu viel und zu
vielerlei; wo Ihr aber ge- und verbietet, da hal—
tet mit unermüdlicher Beharrlichkeit darauf, daß
das Gebotene ſofort von Euren Kindern ge—
than und das Verbotene gelaſſen werde.

Nicht wenige Mütter nämlich haben die zwie—
fach böſe und verderbliche Gewohnheit an ſich,
daß ſie manchmal in einer halben Stunde den
Kindern Mehrerlei ge- und verbieten, und doch
nicht gründlich darauf achten, ob ihrem Ge und
und Verbot nachgekommen werde. Dadurch aber
werden die Kinder, ſtatt zum Gehorſam, viel—
mehr zum Ungehorſam angeleitet und ferne da—
von, daß hierdurch das Gehorchen allmählich ih—
nen zu einer heilſamen Gewöhnung würde, ge—
rathen ſie vielmehr in ein unſtätes, willkürlich
launiſches Weſen. Auch wird durch ſolche ver—
kehrte Behandlung zugleich der Keim zur Ver⸗
achtung ſolcher ſchwachhaften Mütter oder Väter

— 174̃—

in die Seelen der Kinder gepflanzt, der leider

früh genug aufgeht, wenn die Eltern nicht noch⸗

zur rechten Zeit zur Beſinnung kommen und den
rechten Weg einſchlagen.

3. In dem, was Ihr ge- oder verbietet, legt
den Nachdruck vornehmlich auf das, was nach
den heiligen 10 Geboten recht oder unrecht iſt,
auch ſchon ehe die Kinder den eigentlichen Ver—
ſtand dieſer Gebote faſſen können.

Unchriſtliche und ſcheinchriſtliche Eltern und
inſonderheit die Mütter thun hier auch meiſt das
Grgentheil. Es liegt ihnen mehr an, daß ihre
Töchterlein ſich keine Flecken in die weißen und
reinen Kleider machen und ſich äußerlich artig
betragen, als daß ſie unter den Lentemdurch Ge—
fallſüchtigkeit und Eitelkeit und durch wildes und
wüſtes Weſen daheim ihre Seele beſchmutzen.
Chriſtlich geſinnte Eltern dagegen ſollen billig
nicht den Nacheruck auf die äußerliche Geber—
dung legen, darauf auch hier zu Lande ein über—
triebener Werth bei den Mädchen gelegt wird,
ſondern auf das, was vor Gott und nach ſeinem
Wort gut, wahr, ſittig und recht iſt. Wird in
der Zucht und Gewöhnung darauf vornämlich
gehalten, ſo werden die Kinder unter Gottes
Segen auch in ihrer äußeren Erſcheinung die
rechte Sitte und Weiſe haben, ohne daß ihnen
von Außen etwas ihrem kindlichen Zuſtande
Fremdes und Unnatürliches angelernt und auf—
gezwungen wird.

Hierbei iſt nun auch dieſes zu merken, daß man
nicht durch zu vieles Verbieten die natürliche
Munterkeit und Spielluſt der Kinder zu geſetzlich
beſchränke, ſondern nur theils dem Uebermaß,
theils dem Uebergang in Zorn, Eigenwillen, vei—
denſchaftlichkeit, Herrſchſucht und deß etwas weh—
re, wenn und wo Kinder etwa zuſammenſpielen.

4. Strafet im evangeliſchen Geiſte der Liebe
Chriſti, aber auch zugleich mit heiligem Ernſt und
Eifer Eure Kinder, wenn ſie das Gebotene nicht
thun und das Verbotene nicht laſſen, und die vor⸗
hergeſchehene Drohung der Strafe fruchtlos ge—
blieben iſt. Richtet Euch aber hierbei nach der
Art und dem Grade der Uebertretung und Unter—
laſſung und nicht, wiefern Euch beide perſönlich
mehr oder minder zuwider ſind. Auch hier müſſen
Gottes Ge- und Verbote, und nicht Eure per—
ſönlichen Gefühle und Meinungen den rechten
Maßſtab abgeben. Denn es wäre ſehr unge—
recht und ungeſchickt z. B. temperamentliche Un-
arten der Kinder, blos weil ſie Euch perſönlich
lich läſtiger und beſchwerlicher ſind, härter zu ſtra—
fen als wirkliche Sünden wider die Liebe und die

Vahrheit.

Hütet Euch hierbei, Ihr lieben Mütter, vor
ſtetigem Keifen, Zanken und Schelten bei den Un—
arten der Kinder, dadurch ſie nur ſtumpf oder gar
zugleich Euch innerlich widerwärtig werden.
Eben ſo wenig laſſet die bereits gedrohte Strafe

mehrfach unausgeführt vorübergehen, bis Ihr

endlich in fleiſchlichem Zorn und Aerger über die
Gebühr ſtrafet und Euch dadurch ſchwerer auch
gegen das Kind verſündiget, als daſſelbe gegen
Euch.

Seid aber nicht zu vorſchnell mit dem Andro⸗
hen der Strafe und verhängt dieſe mehr gegen

Ungehorſam, Lügen, Trotz, kurz wider ſittlich
Böſes, als gegen temperamentliche Unart, Leicht;
fertigkeit, Ungeſchick und deß etwas. Die an⸗
gemeſſene Strafe aber, die Ihr gedroht habt,
führet dann auch im heiligen Eifer um Gottes
Ehre und des Kindes Wohl ernſtlich und nach!
drücklich durch. Richtet Euch aber hierbei auch
nach der Art der Uebertretung, die Ihr beſtraft;
denn es iſt ſchwerlich weislich gehandelt, eine jeg⸗
liche mit Schlägen zu ahnden, die man vorher⸗
ſchend gegen eigentliche Sünden richten muß, um
ihnen den heiligen Ernſt Gottes dawider an ib⸗
rem eigenen Leibe gründlich fühlbar zu machen.
Anderweitige Unarten aber ſtrafet ja nach dern
Beſchaffenheit. Iſt z. B. ein Kind zu wild, un⸗
geberdig und ausgelaſſen, ſo ſtellet es ein Weile
ſtill und einſam in eine Ecke des Zimmers; iſ
es zänkiſch und zornmüthig im Spielen mit au⸗
deren, ſo trennet es eine Zeit lang von deren Ge⸗
meinſchaft; bleibt es beim Beſuchen andertr
Kinder länger aus, als Ihr erlaubtet, ſo laſſeh
co das Nächſtemal nicht hingehen, oder ſtellet ihn
für das Heimgehen eine noch kürzere Zeit; vill
es aus Leckerei dieſe oder jene Speiſe nicht eſſen,
die keineswegs einen beſonderen Beigeſchmack
hat und nicht in Feindſchaft mit ſeiner Natur
ſteht, ſo zwinget es freilich nicht dazu, gebet ihn
äaber auch keine andere und vielleicht beſſere Spei—
ſe, die zugleich auf dem Tiſche ſtehet, ſonden
weiſet es an's trockene Brod; und läuft es ohne
Erlaubniß auf die Straſte oder zu andern Kin⸗
dern, ſo ſperret es eben ſo lange ein, als es aus⸗
geblieben iſt, obwohl dieſer Fall, da Ungehorſan
dabei iſt, auch mit Schlägen heilſam behandel
werden kann. x
Wachſen die Kinder heran, daß ſie bereits in⸗
nerhalb des Hauſes einen gewiſſen Verſtand der
heiligen zehn Gebote bekommen, und durch er—
zählte bibliſche Geſchichte vom Chriſt- und Oſter⸗
feſte, ſowie durch kurze Gebetlein, Lieder um
Bilder eine gewiſſe Kenntniß von dem HErm
Chriſto haben, ſo iſt es ſehr wichtig und wohl⸗
gethan, nach ernſteren Strafen auf gröbere le⸗
bertretungen, ihnen den Verſtand des berreffen⸗
den Gebotes väterlich ziſchärfen, Reue und reid
über ihre Sünde in ihnen zu erwecken und ſit
ſodann, anfangs durch vorgeſagte Geberlei
zu dem HErrn Chriſto herzuzulocken, um Verge⸗
bung von ihm zu holen. Und nicht minder müſ⸗
ſen ſchon früher die Kindlein gewöhnet werden,
nach empfangener Strafe auch Vergebung er
Sünde von den Eltern zu erbitten.
Doch ich ſehe, der Brief wird zu lang; ich bie⸗
che alſo auf diesmal ab und verbleibe in Chriſto
Euer dienſtwilliger
Im April, 1852.

ꝗ&

W. S.

Wie die Jeſuiten und ihre Helfershelfer

Luther's Schriften anführen.
Wäre Lu ther nicht ſchon während ſeints
Lebens ein Märtyrer geweſen, ſo wäre er es doch
nun nach ſeinem Tode geworden. Die Hernn
Papiſten und inſonderheit die Herren Jeſuittn
und ihre Helfershelfer thun, was ſie können, un

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