# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1852 06 22_S176 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) — gar, wenn launiſche Härte der Eltern dazuſchlägt, ſcheu, verſchloſſen, innerlich zornmüthig und heuchleriſch; und nicht nur wird der Keim des eigenthümlichen Weſens, den Gott ſchon im Au⸗ genblick der Zeugung mit eingepflanzt hat, durch ſolches Uebermaß der Beſchränkung kläglich er— drückt und erſtickt, ſondern das Kind wird zu— gleich im letzteren Falle auch ſittlich verderbt und die erbſündliche Falſchheit und Bosheit dadurch kräftig geſtärkt. Umgekehrt dagegen, durch das Uebermaß des Freilaſſens, —ein Abweg, der hier zu Lande lei— der ſehr gäng und gäbe iſt, —werden die Kinder wild, ausgelaſſen, frech und dummdreiſt, daß ſie keine Demuth, Ehrerbietung und Gehorſam ha— ben, weder gegen Gott, noch gegen Menſchen und zu einem zucht- und zügelloſen Geſchlechte heran— wachſen, Ismael und ſeinem Samen und der Maſſe der Loafers und Rowdies in den großen Städten ähnlich, die von der leider hin und her nicht kräftig und durchgreifend genug auftreien— den Obrigkeit oft uur mit Mühe in den noth— dürftigſten Schranken gehalten werden. Wollt Ihr nun chriſtliche Eltern ſein, ſo habet Ihr aller— dings ernſtlich zu wachen und zu beten, daß Ihr beim Ziehen und Gewöhnen Eurer Kinder bei— derlei Abwege, vorzüglich aber den landesübli— chen letzten meidet und das rechte Maß des Be⸗ ſchränkens und Freilaſſens bei jedem Eurer Kin— der von früh auf anwendet. Dieſes Maß aber wird Euch Gott der heil. Geiſt auf Euer Bitten anzeigen und in den Sinn geben; denn ER al— lein gibt auch hiefür die rechte Weisheit, die, weil zudem die perſönliche Eigenthümlichkeit der Kinder ſo überaus mannichfaltig iſt, menſchlicher Weiſe, ſchwerlich zu erlernen iſt. Nur ſo viel läßt ſich allerdings im Allgemeinen ſagen: Kin— der von einer thatkräftigen, aber zugleich zornmü— thigen Sinnes- und Gemüthsart, und ferner ſolche von einem beweglichen und zugleich leicht— ſinnigen Temperament bedürfen überwiegend der Beſchräukung; dagegen Kinder von einem be— ſchaulichen und in ſich gekehrten, zugleich aber ſchwermüthigen und andere von einem mehr trä— gen und ſtumpfen Weſen haben mehr das Frei-⸗ laſſen nöthig, innerhalb deſſen jedoch jene ſonder— lich zu leiten, dieſe zu beleben ſind. 2. Gebietet und verbietet nicht zu viel und zu vielerlei; wo Ihr aber ge- und verbietet, da hal— tet mit unermüdlicher Beharrlichkeit darauf, daß das Gebotene ſofort von Euren Kindern ge— than und das Verbotene gelaſſen werde. Nicht wenige Mütter nämlich haben die zwie— fach böſe und verderbliche Gewohnheit an ſich, daß ſie manchmal in einer halben Stunde den Kindern Mehrerlei ge- und verbieten, und doch nicht gründlich darauf achten, ob ihrem Ge und und Verbot nachgekommen werde. Dadurch aber werden die Kinder, ſtatt zum Gehorſam, viel— mehr zum Ungehorſam angeleitet und ferne da— von, daß hierdurch das Gehorchen allmählich ih— nen zu einer heilſamen Gewöhnung würde, ge— rathen ſie vielmehr in ein unſtätes, willkürlich launiſches Weſen. Auch wird durch ſolche ver— kehrte Behandlung zugleich der Keim zur Ver⸗ achtung ſolcher ſchwachhaften Mütter oder Väter — 174̃— in die Seelen der Kinder gepflanzt, der leider früh genug aufgeht, wenn die Eltern nicht noch⸗ zur rechten Zeit zur Beſinnung kommen und den rechten Weg einſchlagen. 3. In dem, was Ihr ge- oder verbietet, legt den Nachdruck vornehmlich auf das, was nach den heiligen 10 Geboten recht oder unrecht iſt, auch ſchon ehe die Kinder den eigentlichen Ver— ſtand dieſer Gebote faſſen können. Unchriſtliche und ſcheinchriſtliche Eltern und inſonderheit die Mütter thun hier auch meiſt das Grgentheil. Es liegt ihnen mehr an, daß ihre Töchterlein ſich keine Flecken in die weißen und reinen Kleider machen und ſich äußerlich artig betragen, als daß ſie unter den Lentemdurch Ge— fallſüchtigkeit und Eitelkeit und durch wildes und wüſtes Weſen daheim ihre Seele beſchmutzen. Chriſtlich geſinnte Eltern dagegen ſollen billig nicht den Nacheruck auf die äußerliche Geber— dung legen, darauf auch hier zu Lande ein über— triebener Werth bei den Mädchen gelegt wird, ſondern auf das, was vor Gott und nach ſeinem Wort gut, wahr, ſittig und recht iſt. Wird in der Zucht und Gewöhnung darauf vornämlich gehalten, ſo werden die Kinder unter Gottes Segen auch in ihrer äußeren Erſcheinung die rechte Sitte und Weiſe haben, ohne daß ihnen von Außen etwas ihrem kindlichen Zuſtande Fremdes und Unnatürliches angelernt und auf— gezwungen wird. Hierbei iſt nun auch dieſes zu merken, daß man nicht durch zu vieles Verbieten die natürliche Munterkeit und Spielluſt der Kinder zu geſetzlich beſchränke, ſondern nur theils dem Uebermaß, theils dem Uebergang in Zorn, Eigenwillen, vei— denſchaftlichkeit, Herrſchſucht und deß etwas weh— re, wenn und wo Kinder etwa zuſammenſpielen. 4. Strafet im evangeliſchen Geiſte der Liebe Chriſti, aber auch zugleich mit heiligem Ernſt und Eifer Eure Kinder, wenn ſie das Gebotene nicht thun und das Verbotene nicht laſſen, und die vor⸗ hergeſchehene Drohung der Strafe fruchtlos ge— blieben iſt. Richtet Euch aber hierbei nach der Art und dem Grade der Uebertretung und Unter— laſſung und nicht, wiefern Euch beide perſönlich mehr oder minder zuwider ſind. Auch hier müſſen Gottes Ge- und Verbote, und nicht Eure per— ſönlichen Gefühle und Meinungen den rechten Maßſtab abgeben. Denn es wäre ſehr unge— recht und ungeſchickt z. B. temperamentliche Un- arten der Kinder, blos weil ſie Euch perſönlich lich läſtiger und beſchwerlicher ſind, härter zu ſtra— fen als wirkliche Sünden wider die Liebe und die Vahrheit. Hütet Euch hierbei, Ihr lieben Mütter, vor ſtetigem Keifen, Zanken und Schelten bei den Un— arten der Kinder, dadurch ſie nur ſtumpf oder gar zugleich Euch innerlich widerwärtig werden. Eben ſo wenig laſſet die bereits gedrohte Strafe mehrfach unausgeführt vorübergehen, bis Ihr endlich in fleiſchlichem Zorn und Aerger über die Gebühr ſtrafet und Euch dadurch ſchwerer auch gegen das Kind verſündiget, als daſſelbe gegen Euch. Seid aber nicht zu vorſchnell mit dem Andro⸗ hen der Strafe und verhängt dieſe mehr gegen Ungehorſam, Lügen, Trotz, kurz wider ſittlich Böſes, als gegen temperamentliche Unart, Leicht; fertigkeit, Ungeſchick und deß etwas. Die an⸗ gemeſſene Strafe aber, die Ihr gedroht habt, führet dann auch im heiligen Eifer um Gottes Ehre und des Kindes Wohl ernſtlich und nach! drücklich durch. Richtet Euch aber hierbei auch nach der Art der Uebertretung, die Ihr beſtraft; denn es iſt ſchwerlich weislich gehandelt, eine jeg⸗ liche mit Schlägen zu ahnden, die man vorher⸗ ſchend gegen eigentliche Sünden richten muß, um ihnen den heiligen Ernſt Gottes dawider an ib⸗ rem eigenen Leibe gründlich fühlbar zu machen. Anderweitige Unarten aber ſtrafet ja nach dern Beſchaffenheit. Iſt z. B. ein Kind zu wild, un⸗ geberdig und ausgelaſſen, ſo ſtellet es ein Weile ſtill und einſam in eine Ecke des Zimmers; iſ es zänkiſch und zornmüthig im Spielen mit au⸗ deren, ſo trennet es eine Zeit lang von deren Ge⸗ meinſchaft; bleibt es beim Beſuchen andertr Kinder länger aus, als Ihr erlaubtet, ſo laſſeh co das Nächſtemal nicht hingehen, oder ſtellet ihn für das Heimgehen eine noch kürzere Zeit; vill es aus Leckerei dieſe oder jene Speiſe nicht eſſen, die keineswegs einen beſonderen Beigeſchmack hat und nicht in Feindſchaft mit ſeiner Natur ſteht, ſo zwinget es freilich nicht dazu, gebet ihn äaber auch keine andere und vielleicht beſſere Spei— ſe, die zugleich auf dem Tiſche ſtehet, ſonden weiſet es an's trockene Brod; und läuft es ohne Erlaubniß auf die Straſte oder zu andern Kin⸗ dern, ſo ſperret es eben ſo lange ein, als es aus⸗ geblieben iſt, obwohl dieſer Fall, da Ungehorſan dabei iſt, auch mit Schlägen heilſam behandel werden kann. x Wachſen die Kinder heran, daß ſie bereits in⸗ nerhalb des Hauſes einen gewiſſen Verſtand der heiligen zehn Gebote bekommen, und durch er— zählte bibliſche Geſchichte vom Chriſt- und Oſter⸗ feſte, ſowie durch kurze Gebetlein, Lieder um Bilder eine gewiſſe Kenntniß von dem HErm Chriſto haben, ſo iſt es ſehr wichtig und wohl⸗ gethan, nach ernſteren Strafen auf gröbere le⸗ bertretungen, ihnen den Verſtand des berreffen⸗ den Gebotes väterlich ziſchärfen, Reue und reid über ihre Sünde in ihnen zu erwecken und ſit ſodann, anfangs durch vorgeſagte Geberlei zu dem HErrn Chriſto herzuzulocken, um Verge⸗ bung von ihm zu holen. Und nicht minder müſ⸗ ſen ſchon früher die Kindlein gewöhnet werden, nach empfangener Strafe auch Vergebung er Sünde von den Eltern zu erbitten. Doch ich ſehe, der Brief wird zu lang; ich bie⸗ che alſo auf diesmal ab und verbleibe in Chriſto Euer dienſtwilliger Im April, 1852. ꝗ& W. S. Wie die Jeſuiten und ihre Helfershelfer Luther's Schriften anführen. Wäre Lu ther nicht ſchon während ſeints Lebens ein Märtyrer geweſen, ſo wäre er es doch nun nach ſeinem Tode geworden. Die Hernn Papiſten und inſonderheit die Herren Jeſuittn und ihre Helfershelfer thun, was ſie können, un