Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 10, Nummer 5 › Seite 31

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-10-27, Seite 31

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Tanz 9

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frauen einkehrte, warnte erzals ein großer Heili⸗
ger, der am Sonntag kein Werk thut, die Mut⸗
ter des nachmals ertrunkenen Kindes, die in den
Wald gehen und Beeren pflücken wollte, daß ſie
am Sonntag nicht ſolches Werk thun ſollte.
Die Frau aber, jedenfalls von der Noth getrie⸗
ben, thut, wie ſie ſich vorgenommen hatz ſie geht
in den Wald und pflückt Beeren. Und wie ſie
zu Hauſe kömmt, findet ſie dieſe Jammersſcene,
ihr Kind ertrunken und die Angehörigen vom
tiefſten Schmerz ergriffen über dieſen traurigen
Vorfall. Noch an demſelben Tage bringen die
Methodiſten die Poſt von dem traurigen Falle
nach Bethanien herauf, und ſchreien: „Das

kömmt von der falſchen Lehre dieſer Weißen; die
Leute werden nicht recht unterrichtet in der Feier
des Sabbaths.“ Das iſt ihr Thema Jahr aus
und Jahr ein. Nun, es war mir nicht gerade
einerlei, daß der traurige Fall unter dieſen Um⸗
ſtänden geſchehen war, und daß die Methodiſten
ein ſo ſcheinbares Recht zu dieſen Läſterungen
bekommen hatten, doch befahl ich die Sache dem
Herrn und ließ ihn für den Erfolg ſorgen. Nun
kam aber noch etwas Anderes hinzu. Es ging
nämlich die Rede, daß ſich die beiden älteſten
oben genannten Frauen in Saginaw betrunken
hätten. Was Wunder, daß uns dieſes auch zur
Laſt gelegt wurde. Es iſt jedoch zu bemerken,
daß gerade diejenige, die ſich zuerſt zum Trinken
hat laſſen verführen, (durch den Häuptling aus
Sibiwaing, mit dem ſie in Saginaw zuſammen⸗
trafen), zu den Methodiſten gehört oder doch
früher gehört hat. Es kommt dann und wann
vor, daß Einzelne unſerer Chriſten der ſo oft an
ſie kommenden Verſuchung zum Saufen wieder
einmal unterliegen und damit zeigen, wie ſchwer
es iſt, das ſündliche Weſen gänzlich zu verleug⸗
nen und züchtig, gerecht und gottſelig zu leben
in dieſer Welt. Aber das bedenken die Metho⸗
diſten nicht, unter denen noch gräulichere Laſter
im Schwange gehen.

Concordia⸗College
bei St. Louis, Mo.

Unter den lieben Leſern des Lutheraners iſt
gewiß mancher, der bei warmem Antheil an ob⸗
genannter Anſtalt, den er auch wohl bereits durch
die That bewieſen hat, doch wenig Kenntniß von
derſelben beſitzt. Desgleichen ſind unter den
lieben Leſern des Lutheraners vielleicht einige,
die, wenn ihnen die Anſtalt nur bekannter wäre,
derſelben ihre Söhne oder Pflegebefohlenen gern

zur Erziehung anvertrauten. Solchen inſon⸗
derheit zu Gefallen iſt folgende Nachricht ge—
ſchrieben.

In dem Namen der Anſtalt iſt das Wort Col-
lege im weiteren Sinne genommen, als es ge⸗
wöhnlich genommen zu werden pflegt. Es be—

deutet nemlich eigentlich eine gelehrte Anſtalt, die
aus 4 Claſſen beſteht, welche, was Unterrichtsge—
genſtände, Leiſtungen und Alter der Zöglinge
betrifft, ungefähr den vier oberſten Claſſen der
Gymnaſien in Deutſchland gleichkommen. Un—
ſere Anſtalt umfaßt aber ein theologiſches Semi⸗
nar und ein Gymnaſium, alſo in dieſem ein Col⸗

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lege im engeren Sinn und noch niederere Claſ⸗
ſen.

Für die Leſer, welche noch nicht in dieſer Ge⸗
gend geweſen ſind, wollen wir die Oertlichkeit
mit einigen Worten beſchreiben. Der Miſſiſſippi
fließt bekannttich in ſüdlicher Richtung. Am
rechten, alſo am weſtlichen Ufer, liegt St. Louis.
Der Boden, auf welchem die Stadt erbaut iſt,
ſteigt von dem Fluſſe ſowohl in weſtlicher als in
ſüdlicher Richtung allmählig an, bis er nach Er⸗
reichung einiger Höhe ſich als gebrochene oder
wellenförmige Ebene fortſetzt. Eine (Engl.)
Meile ſüdlich von der Stadt, auf einer Anhöhe,
liegt das College-Gebäude. Es ſind bekannt⸗
lich erſt die beiden Flügel aufgeführt. Dies ſind
zwei große backſteinerne Gebäude, zwei Stock⸗
werke hoch mit einem Erdgeſchoß (basement) u.
Dachzimmern. Sie liegen mit der Vorderſeite
nach Oſten und laſſen zwiſchen ſich Raum für
das Mittelgebäude. Vor denſelben geht die
breite Jeflerson Avenue, die von Norden nach
Süden ſtreicht, vorbei. Hinter denſelben ſind
Hofraum, Gärten und Spielplatz der Anſtalt.
Der dem College zugehörige Grund und Boden
beträgt zwei Acker.
größere Landbeſitzer, von denen einige ihre Sitze
bereits gar ſchön eingerichtet haben. Beſonders
ſind in den Gärten umher viele Pfirſichbäume
angepflanzt, die im Frühjahr, wenn ſie über und
über mit rothen Blüthen bedeckt ſind, einen
prächtigen Anblick gewähren. Aus der Lage
des Colleges kann der Leſer ſchon ſchließen, daß
ſeine Bewohner immer friſche Luft und eine
weite Ausſicht haben, und ſo iſt es auch. Selbſt
in der heißeſten Jahreszeit weht immer ein leiſes
kühlendes Lüftchen, und die Ausſicht iſt nicht
nur weit, ſondern auch ſchön. Im Nordoſten
zeigen ſich über die in der guten Jahreszeit mit
weidendem Vieh bedeckten Commons her die
Kirchthürme der Stadt St. Louis; im Oſten
ragt hinter Obſtgärten das ſchöne Marinehoſpi⸗
tal hervor; im Süden, wo eine kleine Schlucht
nach dem Miſſiſſippi ſich hinunterzieht, gewahrt
man auf der dem College gegenüberliegenden
Anhöhe rothe und weiße Landhäuſer in Gärten,
die zwiſchen denſelben ſich hinziehende breite
Straße nach Carondolet und durch die Schlucht
den Waſſerſpiegel des Miſſiſſippi, wo oft Dampf⸗
ſchiffe mit ihren ſchwarzen und weißen Wolken
hintennach vorbeigleiten; den Blick begrenzen in
dieſer Richtung ſchon in blauer Ferne die dem
Miſſiſſippi ſich entlang ziehenden Bluffs im
Nachbarſtaate Illinois. Der Weſten bietet eine
weite, hin und wieder mit Höfen beſetzte und
am Horizont mit Wald begrenzte Ebene dar.

Im Nordweſten ſieht man den Gottesacker der

evangeliſch⸗lutheriſchen Gemeinde von St. Lonis
mit ſeinen Gräbern und Grabzeichen unter jun⸗
gen Bäumen und nahe genug, um den andäch⸗
tigen Geſang der ihre Lieben zur Erde beſtatten⸗
den Freunde herüberſchallen zu hören.

Der zuerſt erbaute Flügel wird jetzt von den
Lehrern mit ihren Familien bewohnt. Den im
vorigen Jahre vollendeten nördlichen Flügel
nehmen die Zöglinge und der Hausverwalter ein.
Die innere Einrichtung des letztern iſt folgende.

Faſt alle Nachbaren ſind

Durch mittlere Gänge (passages) ſind ſowohl

das Erdgeſchoß, als die beiden Stockwerke und

der Dachraum in zwei Hälften geſchieden. Im

Erdgeſchoß iſt die ſüdliche Hälfte in zwei Räu⸗

me getheilt, von welchen der eine als Küche,

der andere als Wohnzimmer des Hausverwal⸗

ters dient; die nördliche Hälfte iſt der Speiſeſaal

der Zöglinge. In dem untern Stock iſt die
ſüdliche Hälfte ebenfalls in zwei Räume getheilt;

der vordere iſt das Lehr- und Studirzimmer der

Zöglinge des theologiſchen Seminars, der hin⸗

tere die Bibliothek; die nördliche Hälfte iſt Lehr—

und Studierzimmer der Zöglinge des Gymna⸗

ſiums. Im zweiten Stock ſind beide Hälften
ungetheilt und dienen als Schlafzimmer. Das

ſüdliche Dachzimmer iſt zum Krankenzimmer be—

ſtimmt; das nördliche dient als Lehr- und Stu⸗

rirzimmer für älterereZöglinge des ymnaſiums.

Die Zimmer in den Stockwerken ſind 11 Fuß
hoch und mit großen Fenſtern hinreichend ver—
ſehen, die nördlichen Hälften, jede mit zwei Fen—
ſtern im Oſten, im Norden und im Weſten. An

den Hinterſetten der beiden Flügel ſind für beide

Stockwerke weite Porticus angebracht.

Es dürfte den Leſer vielleicht intereſſiren, ein⸗

mal einen Blick in das Innere des Gebäudes

zu thun. In dem Lehr- und Studirzimmer der
Gymnaſiaſten ſtehen jetzt 9 lange Tiſche, alle

von den Fenſtern nach dem Innern des Zim⸗—

mers zu geſtellt, um welche die Zöglinge auf
Bänken ſitzen, je drei oder vier an einem Tiſch.

An der vierten innern Seite des Zimmers ſtehen

Bücherrepoſitorien, in welchen die Zöglinge ihre
Bücher haben. In den Schlafzimmern ſtehen
an den Wänden umher lauter einſchläfrige Bet⸗
ten, je ein hohes und ein niedriges, ſo daß die
niedrigen den Tag über unter die hohen geſcho⸗
ben werden können.

Die Tage gehen zwar meiſt einförmig, aber
ſchnell und glücklich hin. Das Tagewerk wird
durch eine Uhr im neuen Flügel und eine weit
hin ſchallende Glocke im Hofe geregelt. Um 5
Uhr Morgens giebt letztere denen, die ſie nicht
etwa ſchon bei der Arbeit findet, das Zeichen zum
Aufſtehen. Fünfzehn Minuten darauf wird in
dem großen Lehrzimmer unter Leitung eines der
Lehrer gemeinſchaftliche Morgenandacht gehalten.
Um halb ſechs Uhr wird gefrühſtückt und da⸗
rauf geht's an die Arbeit. Um drei Viertel auf
neun giebt die Glocke das Zeichen, ſich für die
Morgen⸗Lehrſtunden bereit zu machen, die um
neun ihren Anfang nehmen und bis 12 Uhr
währen. Nach zwölf wird zu Mittag gegeſſen
und die Zöglinge haben frei bis zwei. Fünf
Minuten vorher wird wieder geläutet und die
Nachmittags⸗Lehrſtunden fangen an, die bis
fünf Uhr dauern. Von da bis halb acht iſt frei,
um halb ſieben wird zu Abend gegeſſen. Um
halb acht giebt die Glocke das Zeichen, noch ein⸗
mal an die Arbeit zu gehen, und um drei Vier⸗
tel auf neun ruft ſie zum Abendgottesdienſt,
welcher wieder in Beiſein eines Lehrers gehalten
wird, und wornach ſich die jüngern Zöglinge
zur Ruhe begeben. Während der Arbeitsſtun⸗
den werden die jüngern Zöglinge des Gymna⸗

ſiums ſtets von einem Zögling des Seminars

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