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Eckhardt's Homiletisches Reallexikon, 1907–1917

A cumulative subject index to seven Missouri Synod periodicals, compiled by E. (Ernest) Eckhardt (1868–1939) and printed at St. Louis between 1907 and 1917. Under each headword it sets numbered theses, and beside each thesis the places where the periodicals had treated it — by volume and page, running twenty years past the last of Der Lutheraner's own registers. Where the archive holds the volume a citation names, the citation below is a link to that page.

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9 entries under weib.

Weib

—

Weib. Abhandlungen. Die Stellung der Frau in der chriſtlichen Kirche. Luth. 64, 314—316. 346— 348. Abkürzung: Trak. — Traktat: Frauenſtimmrecht von E. Eckhardt. Abriß. Schöpfung des Weibes und Eigenſchaften. § 1. Weiber ſollen den Männern untertan ſein. § 2. Das Weib ſoll eine Gehilfin des Mannes ſein. § 3. Stellung des Weibes in der Gemeinde. § 4. Frauenſtimmrecht. §S 5. Nicht jede Stimmen⸗ abgabe durch eine Frau ſchließt Gleichberechtigung mit dem Manne in ſich. § 6. Iſt Frauenſtimmrecht in einem Staate eingeführt. § 7. Gründe für und gegen Frauen⸗ ſtimmrecht. § 8. Einwände. § 9. Weib.

  • Luth. 64, 314—316
  • Luth. 64, 314—316. 346— 348

vol d, printed page 237–238 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0321

1. Schöpfung des Weibes ſ

1. Schöpfung des Weibes ſ. Schöpfung 637. Eigen— ſchaften ſ. Frau 888. Anweiſung des Titus an die Frauen Tit. 2,. 3—5. L. W. 35, 334. Sie ſollen nicht geſchwätzig ſein. 1 Tim. 5, 13. Ma. 23, 64. Sprich⸗ wörter über Frauen Schulbl. 33, 358. 359. 361. 363.

  • L. W. 35, 334
  • Ma. 23, 64
  • Schulbl. 33, 358
  • Schulbl. 33, 358. 359
  • Schulbl. 33, 358. 359. 361
  • Schulbl. 33, 358. 359. 361. 363

vol d, printed page 238 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0322

2. Weiber ſollen ihren Männern untertan ſein

2. Weiber ſollen ihren Männern untertan ſein. Kol. 18: Ihr Weiber, ſeid untertan euren Männern in den Herrn. 1 Moſ. 3. 16: Dein Wille ſoll deinem Manne un terworfen ſein. Wie der Leib vom Haupte regiert wird, ſo das Weib vom Manne. Sie ſoll eine untergeordnete Stellung einnehmen. Luth. 64, 316. Anm. a. Untertänigkeit iſt die größte Zierde des Wei bos, während ein herrſchſüchtiges Weib vor Gott und Menſchen ein Greuel iſt. Anm. b. Adam hat der Eva den Namen gegeben. So läßt ſich heute noch kein Mann nach ſeinem Weibe nennen, ſondern das Weib trägt den Namen des Mannes, der das Haupt iſt. Anm. c. Ahasveros hat die Vaſthi verſtoßen, weil ſie ihm nicht gehorchte. Eſther 1. 1—22. Anm. d. Die Untertänigkeit ſoll geſchehen in dem Herrn. Der Herr hat das Weib in dieſen Zuſtand ge— führt. Sie dient damit dem Herrn. Anm. e. Das Weib iſt der ſchwächere Teil. 1 Petr. 3. 7: das ſchwächſte Werkzeng. Darum wird es als eine Plage für das Volk hingeſtellt, wenn Männer ſchwach und verzagt werden —16 Weiber. Jeſ. 3, 12: Weiber herrſchen über ſie. Nahum 3, 13: Dein Volk ſoll zu Weibern werden. Den Unterſchied zwiſchen Mann und Weib muß der Paſtor in der Seelſorge berückſichtigen. Anm. f. Die Unterordnung des Weibes iſt nicht eine Herabwürdigung für ſie. In der Hauptſache behält das Weib ganz dieſelben Rechte wie der Mann, nur gebraucht Gott den Mann zu dieſem, das Weib zu einem andern Dienſt. Anm. g. Das Gebot gilt auch, wenn das Weib einen ungläubigen Mann hat. Sie ſoll auf Gottes We gen wandeln und hat ſo die beſte Ausſicht, ihren Mann für Gott zu gewinnen. Anm. h. Dieſe Untertänigkeit iſt keine Sklaverei, nicht die Untertänigkeit einer Magd oder eines Kindes. ſon dern die eines Weibes. Unter heidniſchen Völkern werden die Frauen meiſt wie Sklaven behandelt. Vergl. Das Elend der indiſchen Frauenwelt Luth. 71, 219. Daß die Weiber unter uns nicht mehr Sklavinnen ſind, ver— danken ſie dem Chriſtentum. Mich. 1912, 31. Anm. i. Untertänigkeit gegen den Mann iſt leicht, wenn der Wille des Mannes den Wünſchen der Frau ent ſpricht, aber wie ſträubt ſich das Fleiſch im andern Falle! Viele Weiber lehnen ſich gegen Gottes Ordnung au'z. Mich. 1912, 50. Das Wort „gehorchen“ wird ojt im Trauformular geſtrichen. Mich. 1912, 30.

  • Luth. 64, 316
  • Luth. 71, 219
  • Mich. 1912, 31
  • Mich. 1912, 50
  • Mich. 1912, 30
  • Can. 1903, 39 margin
  • Süd. 1913, 38 margin
  • Or. 1913, 34 margin
  • Syn. Frei. 95, 70 margin
  • Trak. 10 margin
  • Mich. 1912, 51 margin
  • Süd. 1913, 42 margin
  • Süd. 1913, 42. 43 margin
  • Stöckh. A. T. 380 margin
  • Or. 1913, 34 margin
  • Ma. 23, 62 margin
  • Luth. 71, 226 margin
  • Mich. 1912, 31 margin
  • Mich. 1912, 51 margin
  • Mich. 1912, 51. 57 margin
  • Mich. 1912, 51. 57. 58 margin
  • Or. 1913, 34 margin
  • Wit. 1913. 174.

vol d, printed page 238 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0322

—

Anm. d. Der Weiber Predigt iſt der ſtille Wandel ohne Wort. 1 Petr. 3, 1. Anm. e. Lehrerinnen dürfen ſie ſein. Frau 891. Schule 108. Anm. f. In einer Gemeinde, die aus lauter Frauen beſteht, möchte ein Weib das Predigtamt verwalten. Anm. g. Gegen dieſe Ordnung Gottes lehnen ſich die Sektenkirchen auf. Weiber verwalten das Predigtamt. Eine Frau war als Kaplan im Gefängnis angeſtellt. Luth. 26, 102. Einwand. Dieſe Ordnung habe nur für die apoſtoliſche Zeit gegolten; b. kein kirchliches Stimmrecht haben, ausgenommen etwa, wo die Gemeinde aus lauter Frauen beſteht oder nicht genug Männer vorhanden, um die Gemeindeangelegenheiten zu verwalten. Anm. a. In vielen Sektenkirchen genießen die Frauen Stimmrecht. Suomiſynode Luth. 64, 287. In Elſaß L. W. 54, 380. Einwand. Ihr entrechtet die Frauen. — Das iſt durchaus nicht der Fall. Die Frau hat in der Kirche noch viel zu tun und kann großen Einfluß ausüben. Anm. b. Was können Frauen im Reiche Gottestun? Sie können Gottes Wort hören, durch ihren Geſang mit zur Verſchönerung des Gottesdienſtes beitragen, daheim für Kirche und Schule beten, ſich am Geben für das Reich Gottes beteiligen Tex. 1913, 32. 33 oder im Stillen Gutes tun (Tabea Ap. 9, 36. Maria Luk. 8, 3. Ma. 14, 175. 176. Frauenverein), Handreichung leiſten bei Ausſchmückung der Kirche, an Miſſionsfeſten u. ſ. w., Chriſtum bekennen, durch ihren gottſeligen Wandel dem Reiche Gottes dienen. Anm. c. Verſchiedene Frauen haben ſchöne Geſangbuchlieder gedichtet, die wir noch heute ſingen. Anm. d. Die Kirche wird durchſchnittlich mehr von Frauen als von Männern beſucht. Daraus aber darf man nicht den Schluß ziehen, daß die Frauen leichter zu bekehren wären. Das Weib iſt leichter erregt und bewegt.

  • Luth. 26, 102
  • Luth. 64, 287
  • Luth. 64, 287. I
  • L. W. 54, 380
  • Tex. 1913, 32
  • Tex. 1913, 32. 33
  • Tex. 1913, 32. 33 o
  • Ma. 14, 175
  • Ma. 14, 175. 176
  • Wis. 1910, 14 margin
  • Mich. 1912, 34 margin
  • Mich. 1912, 34 margin
  • Mich. 1912, 34 margin
  • Wis. 1910, 14 margin
  • Luth. 64, 315 margin
  • Luth. 64, 346 margin
  • Luth. 64, 346—348 margin
  • Luth. 64, 347 margin
  • Ma. 23, 63 margin
  • Ma. 23, 63. 64 margin

vol d, printed page 240 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0324

5. Franenſtimmrecht

5. Franenſtimmrecht. Durch Frauenſtimmrecht, wie es in verſchiedenen Staaten bereits eingeführt iſt, erlangen die Frauen in allen Stücken Gleichberechtigung mit den Männern. Sie nehmen teil an der Regierung. Das iſt wider Gottes Ordnung. Wenn der Staat nach der Bibel regiert würde, gäbe es nirgends Frauenſtimmrecht. Chriſten werden darum auch nicht für Einführung von Frauenſtimmrecht arbeiten. Anm. a. Sowenig ein chriſtlicher Ehemann am Tage der Hochzeit mit ſeiner Frau einen Kontrakt eingehen würde, daß ſeine Fraue in allen Stücken ebenſo viel zu ſagen haben ſolle, wie der Mann, ſo wenig werden chriſt · liche Männer im Staate ihre Rechte beiſeite werſen. Anm. b. Der Staat wird freilich nicht nach der Bibel regiert, ſondern nach der Vernunft. Da kann man⸗ ches, was in der Schrift verboten iſt, nachgelaſſen werden um des Menſchen Herzenshärtigkeit willen. So mag auch ein Staat Frauenſtimmrecht einführen. Das iſt aber ein Zuſtand, den wir Chriſten in dieſer Welt dul⸗ den müſſen. Anm. c. Nur dann würden Chriſten für Frauen⸗ ſtimmrecht im Staate eintreten, wenn ſie ſähen, daß es ohne dasſelbe in der Welt nicht mehr ginge. So hat Mo-ſes manches erlaubt. So mag ein chriſtlicher Legislator dafür eintreten, daß dieſe oder jene Ehe im Staate gelöſt werden darf, die im Reiche Gottes nicht gelöſt wird. Doch werden ſich ſchwerlich Vernunftgründe finden laſſen, die Frauenſtimmrecht als nötig und dem Staate heilſam erſcheinen laſſen. Einwand 1. Es ſteht aber in der Schrift, daß das Weib in der Gemein de ſchweigen ſoll. Da ſteht nichts vom Staate. Warum ſoll das Weib ſchweigen in der Gemeinde? Weil ſie untertan ſein ſoll. 1 Tim. 2, 13. 14. Die Untertänigkeit oder Unterordnung der Frau unter die Männer aber iſt ganz allgemein und geht über die Gemeinde hinaus. Was im Staate leider geduldet werden muß, kann in der Gemeinde nicht geſtattet werden. Einwand 2. Wenn Frauenſtimmrecht im Staate nicht im Sinne der Bibel wäre, dann dürfte die Frau auch nicht das Geſchäft ihres Mannes weiter führen, in dem ſie über Arbeiter geſetzt iſt. — Das iſt aber eine andere Sache. Das Eingehen von Kontrakten iſt kein Herrſchen über Männer. Die Arbeiter tun nichts, als wozu ſie ſich freiwillig verpflichten, und ſind ihre eigenen Herren. Einwand 3. Wenn die Frau nicht ſtimmen ſoll, weil ſie untertan ſein ſoll, dann dürfte auch der Sohn nicht ſtimmen, da er auch untertan ſein ſoll. — Das ſteht aber nicht auf gleicher Stufe. Der Sohn geht hinaus aus dem Hauſe, das Weib bleibt. Der Sohn gründet ein eigenes Heim. Darum iſt es billig, daß der Staat vom 21. Jahr an das Stimmen erlaubt.

  • S. Il. 1913, 37 margin
  • Syn. Frei. 95, 71 margin
  • Mich. 1912, 33 margin
  • Mich. 1912, 33. 12—14 margin
  • Mich. 1912, 32 margin
  • Trak. 15 margin
  • Trak. 9 margin
  • Trak. 10 margin

vol d, printed page 240–241 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0324

6. —

6. Nicht jede Stimmenabgabe der Frau ſchließt Gleichberechtigung mit dem Manne in ſich. Wie ein Ehemann ſeiner Frau manchmal dieſes oder jenes zur Entſcheidung überläßt und dabei doch das Regiment in Händen behält, wie eine Gemeinde manchmal dieſes oder jenes den Frauen zu ordnen überläßt, ſo mag auch der Staat in manchen Fällen tun. Dabei iſt von einem Recht der Frau nicht die Rede, ſondern nur von einer Erlaubnis. Anm. a. Die Bürger mögen die Frauen im Schuldiſtrikt mitſtimmen laſſen (wenn eine Schule gebaut werden ſoll, müſſen ja vermögende Frauen große Summen mit dazu beitragen), oder ſie mögen dieſes und jenes, was die Frauen beſonders angeht (Nahrungsmittel u. ſ. w.) ihnen zu ordnen überlaſſen. Anm. b. In ſolchen Fällen behalten die Männer die Herrſchaft und können ſolche Geſetze oder ſolche Erlaubnis zu irgend einer Zeit wieder aufheben. Anm. c. Von einer ihr gegebenen Erlaubnis kann eine Frau auch ohne Bedenken Gebrauch machen. Gleichſtellung des Weibes mit dem Manne iſt in der Schrift verboten, aber nicht Stimmenabgabe.

  • Trak. 13 margin
  • Trak. 13. 15 margin
  • Mich. 1912, 33 margin

vol d, printed page 241–242 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0325

7. —

7. Iſt in einem Staate Frauenſtimmrecht eingeführt und das Weib dem Manne gleichberechtigt geworden, ſo iſt das allerdings ein Recht, was eine chriſtliche Frau nicht wünſcht und begehrt, dennoch ſündigt ſie nicht, wenn ſie unter gewiſſen Verhältniſſen auch einmal davon Gebrauch macht. Anm. a. Bleiben die lutheriſchen Frauen immer vom Stimmkaſten weg, während die Frauen der Sekten am Stimmen teilnehmen, ſo haben die Lutheraner bloß eine Stimme, wo die Sekten zwei haben und könnten uns mit Hilſe ihrer Frauen leicht ein Geſetz aufladen, was ſie nicht tun könnten, wenn die Männer allein herrſchen, z. B. unſere Schulen ſchließen. Anm. b. Zwar ſollen lutheriſche Frauen den Männern untertan ſein, aber nirgends iſt geboten, daß ſie ſich unter die Frauen der Sekten fügen müßten. Sie mögen die Stimmen der Sektenfrauen zu Nullen machen,. damit die Männer allein regieren.

  • Trak. 16 margin

vol d, printed page 242 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0326

8. —

8. Gründe für und gegen Einführung von Frauenſtimmrecht im Staate, die von Suffragetten und Antiſuffrageten angeführt werden. Dafür: a. Auch die Frauen ſind Bürger des Landes. Soll die Wohlfahrt des Landes bloß den Männern überlaſſen ſein? Sollen nicht auch die Frauen des Landes Beſtes ſuchen? b. Der Beruf der Frau iſt zwar im Hauſe, aber vieles. was die Frau früher ſelbſt im Hauſe bereitete, iſt jetzt den Frauen aus den Händen genommen. Alles wird durch Fabriken gemacht und ins Haus geliefert und die Frauen haben die Kontrolle darüber ganz verloren. c. Die Frauen ſind heutzutage in alle Berufszweige eingedrungen. Sie müſſen verdienen helfen. Sollten ſie nicht auch ein Wort mitreden dürfen, um die Bedingungen zu regulieren, unter denen ſie oder ihre Kinder arbeiten müſſen? d. Viele Frauen ſind Eigentümer und müſſen ebenſo Steuern bezahlen als die Männer. Sollten ſie nicht mit reden können, wie die Steuergelder verwendet werden? No taxation without representation. e. Die Weiber ſeien oft klüger als die Männer. f. Die Frauen werden die Politik reinigen und Übelſtände beſeitigen. — Die Frauen ſind aber nicht beſſer als die Männer. Dagegen: a. Der große Fortſchritt, den die Frauen in den letzten Jahrzehnten gemacht haben, iſt gekommen ohne Frauen ⸗ ſtimmrecht. Die Männer haben berechtigte Wünſche der Frauen immer berückſichtigt und ihre Lage gebeſſert. b. Die Frau gehört in das Haus. Hier iſt ihr eigent⸗ licher Beruf. Arbeitet ſie hier treu, ſo kann ſie viel Se⸗ gen ſtiften. So gefällt ſie dem Manne am beſten. c. Stimmzettel haben noch keine Straße verbeſſert, oder mehr Licht in ein Tenementhaus gebracht oder beſſere Nahrungsmittel geliefert. An den Männern wird es ſchließlich doch liegen, die Sachen hinauszuführen.

  • Trak. 2 margin
  • Trak. 2 margin
  • Trak. 3 margin
  • Trak. 3. 4 margin
  • Trak. 4 margin
  • S. Il. 1913, 37 margin
  • Luth. 71, 226 margin
  • Trak. 8 margin
  • Trak. 8 margin
  • L. W. 61, 319 margin
  • Luth. 71, 226 margin
  • Luth. 71, 226. 227 margin
  • Trak. 7 margin
  • Trak. 7. 8 margin

vol d, printed page 242–243 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0326

9. —

9. Einwände gegen Frauenſtimmrecht mit Antworten der Suffragetten: a. Die Frauen werden wie die Männer ſtimmen. — Wenn durch Mitſingen der Frauen im Chor der Schall bloß verdoppelt würde, wäre es nicht dennoch gut? Der Chor wird ſtärker. Die doppelte Anzahl von Menſchen iſt dabei intereſſiert. Aber es iſt nicht eine einfache Verdoppelung. Die Frauen ſingen Sopran, die Männer Baß und ergänzen ſich. Während die Männer im Staate mehr auf die geſchäftliche Seite ſehen, werden ſich die Frauen mehr um ſanitäre und moraliſche Dinge bekümmern. b. Die Frauen ſind ſchon vertreten durch ihre Männer. — Niemand, der bloß eine Stimme hat, kann ſich und andere zugleich vertreten, wenn der Mann gegenteiliger Anſicht iſt als die Frau. c. Dadurch würde Unfriede ins Haus gebracht. — Hat man dem Sohn das Stimmrecht entzogen, weil es Meinungsverſchiedenheiten mit dem Vater geben könnte? d. Die Frauen ſind den Männern nicht ebenbürtig. — Was phyſiſche Kraft anbetrifft, ſo iſt das wahr. Aber was hat das mit dem Stimmen zu tun? Wird mit der Fauſt geſtimmt? e. Frauen haben keine Zeit, ſich mit Politik zu befaſſen. — Die Stimmenabgabe nimmt nur paar Minuten. f. Frauen verſtehen nichts von Politik. — Wie wenig verſtehen manche Männer davon und dürfen doch ſtimmen! g. Dann müßken die Frauen auch politiſche Amter einnehmen. Das verträgt ſich nicht mit den Pflichten der Frauen. — Iſt es bei den Männern anders? Millionen ſtimmen, aber nur wenige bekleiden ein Amt. h. Durch indirekten Einfluß ſoll die Frau ihre Wünſche zur Geltung bringen. — Indirekter Einfluß hat noch keinen Dollar ins Bankbuch gebracht, wenn er mit dem Profit der „Boſſe“ in Konflikt geriet. i. Dann müßten die Frauen auch mit in den Krieg. — Viele Männer ſtimmen und bleiben im Krieg ſchön zu Hauſe. k. Die Frauen ſind mehr der Laune und Willkür unterworfen. l. Wenn der Reiz der Neuheit vorüber iſt, werden die Frauen zu Hauſe bleiben.

  • Trak. 5—7 margin

vol d, printed page 243 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0327

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