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wie ſie heutzutage iſt, müſſen wir kämpfen, weil vieles damit verbunden iſt, was wir nicht billigen können. Es iſt ein Auswuchs verkehrter Religion. Anm. a Mit den beſtehenden Temperänzgeſellſchaften kann ein Chriſt keine gemeinſame Sache machen, weil ſie Sünde machen, wo keine iſt, die Schrift verdrehen, Kirche und Staat vermengen. Anm. b. Wo Temperänzler mit der Bibel für Prohi⸗bition kämpfen, müſſen wir ſie mit der Bibel zurückwei⸗— ſen und ſchlagen. Anm. c. Dazu kommt noch, 1. daß niemand weiß, was die Folge von totaler Prohibition ſein würde. Es iſt nur Spekulation und nicht auf Erfahrung beruhendes Wiſſen; 2. daß wir bereits gute Geſetze haben, die, wenn durchgeführt, wohl der Trunkenheit ſteuern können. b. Dennoch kann auch ein Chriſt für Prohibition ſtimmen, zumal wenn man darunter nur Schließung der Saloons verſteht. 1. Die Frage der Abſtimmung für oder wider Saloons wird uns nicht von Methodiſten oder Bap⸗ tiſten vorgelegt, ſondern von Beamten des Staates oder der Stadt, und zwar als eine rein politi⸗ ſche Sache. Die Frage, die auf dem Stimmzettel zur Abſtimmung vorgelegt wird, heißt nicht: Iſt es Sünde, geiſtige Getränke zu verkaufen oder nicht? ſondern einfach: wet or dry. 2. Iſt ein Chriſt davon überzeugt, daß von den beiden Übeln. Saloon und Prohibition, das letztere das kleinere Üübel ſei, ſo mag er dafür eintreten. Anm. a. Man kann es keinem Chriſten wehren, für die Temperänzſache weiter zu agitieren, Petitionen im Intereſſe derſelben zu unterſchreiben oder auf eigene Fauſt eine Temperänzbewegung ins Leben zu rufen, die frei von allen Auswüchſen iſt. Anm. b. Ein Chriſt ſoll allezeit das Beſte des Landes ſuchen und darum auch in dieſer Frage ſtimmen, wie es ihm nach ſeiner Vernunft am beſten erſcheint. Anm. c. Schließt Prohibition aber Herſtellung und Verkauf von Abendmahlswein in ſich, ſo kann kein Chriſt für ſolche Prohibition ſtimmen. — überhaupt wird er wohl ſchwerlich für Prohibition im ſtrenaſten Sinne des Wortes eintreten, wenn damit alle Herſtellung und aller Verkauf geiſtiger Getränke verboten ſein ſoll. Anm. d. Beſondere Vorſicht geziemt den Paſtoren in dieſer Frage. Sie ſind öffentliche Perſonen. Anm. e. Die rechte Behandlung der Trinkfrage be— ſleht nicht darin, daß man alles Trinken geiſtiger Ge— tränke mit Gewalt verbietet und die Verſuchung dazu ganz wegnimmt, ſondern darin, daß man die Menſchen eu Chriſten macht und erzieht. Einwand. Luther ſei Prohibitioniſt geweſen. — Nan muß aber ſeine Wöre verdrehen, um das heraus— zubekommen.
- Can. 1912, 30 margin
- Can. 1912, 30. 34 margin
- Can. 1912, 30 margin
- Can. 1912, 31 margin
- Can. 1912, 34 margin
- Can. 1912, 34. 30 margin
- Can. 1912, 32 margin
- Can. 1912, 32. 33 margin
- Wasson. 271 margin
- Wasson. 29 margin
- Luth. 109 margin
- Neb. 91. 1912,
vol c, printed page 925 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0005