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Mord iſt ſchon um der Verſicherung willen begangen
worden!
2. Kleinglaube, Unglaube, Mißtrauen ge⸗—
gen Gott. Wie leicht ſetzt man ſein Vertrauen auf
die Verſicherung anſtatt auf Gott! Wie leicht fängt
man an, zu ſorgen: Was werden wir eſſen? Luth.
48, 49. Damit iſt nicht geſagt, daß man ſich deſſen
immer recht bewußt ſei. Can. 82, 42.
Anm. a. Die Verſicherungsgeſellſchaften machen das Gottvertrauen oft lächerlich in Schriften und Traktaten. Lebensverſicherung ſei ein Mittel, ſich gegen alle Sorgen des Lebens zu ſchützen. Vergnügt könne der Mann ſeiner Arbeit nachgehen, mit dem Bewußtſein, ſeine Pflicht erfüllt zu haben.
Anm. b. Als Verſorgungsanſtalt brauchen wir die Verſicherungsgeſellſchaften nicht. Pſ. 68, 6: Der ein Vater iſt der Waiſen. Pſ. 27, 10: Vater und Mutter verlaſſen mich, aber der Herr nimmt mich auf. Pſ. 37, 25: habe noch nie geſehen, den Gerechten verlaſſen. Habt ihr je Mangel gehabt? Sind ſeine Verheißungen nicht kräftig und gewiß? Darum ſollen wir uns nicht ängſtlichen Sorgen für die Zukunft hingeben, uns auch nicht auf Menſchen verlaſſen. Verflucht iſt, wer ſich auf Menſchen verläßt.
Anm. c. Die beſte Verſicherungsanſtalt iſt noch immer bei Gott, in der wir verſichert ſind. Sie wird nie bankerott, nimmt ſich aller an, auch ehe man hineinbezahlt hat und gibt uns immer, was wir nötig haben.
Anm. d. Damit ſoll nicht geſagt ſein, daß jeder, der ſein Leben verſichern läßt, ſein Gottvertrauen verloren habe. Ein Chriſt weiß, daß Gott die Güter, die wir den Unſern hinterlaſſen, bald nehmen kann und ſie trotz unſern Sorgen unverſorgt wären, wenn Gott ſie nicht verſorgt.
Anm. e. Alle Geſchäfte können gemißbraucht werden, beſonders aber können beim Verſicherungsgeſchäft ſünd⸗— liche Umſtände hinzukommen.
- Luth.
48, 49
- Can. 82, 42
- Luth. 42, 141
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- Luth. 42, 141. 26, 51
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- Luth. 42, 141. 26, 51. 139
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- Luth. 42, 141. 26, 51. 139. 33, 61
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- Luth. 42, 141. 26, 51. 139. 33, 61. 27
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- Luth. 42, 141. 26, 51. 139. 33, 61. 27. 155
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- L. W. 45, 306
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- Can. 82, 42
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- Can. 82, 42. 43
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- Neb. 92, 44
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- Neb. 92, 44. 45
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- Luth. 23, 148
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- Luth. 23, 148. 26, 34
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- Neb. 92, 44
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- Luth. 27. 155
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- Luth. 27. 155. 24
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- Luth. 27. 155. 24. 58
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- Luth. 27. 155. 24. 58. 26, 139
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- Can. 82, 42
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- Can. 82, 42. 43
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- Ma. 17, 242
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- Ma. 17, 242. 243
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- Luth. 39, 45
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- Trak. 16
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- Trak. 16. 17
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- Luth. 26. 140
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- Luth. 48, 48
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14.
Verwerfliche Umſtände, die außerdem noch hinzukommen können
14. Verwerfliche Umſtände, die außerdem noch hinzukommen können. Lebensverſicherung iſt mit vielen Gefahren verbunden.
a. Ein Verſicherter muß gewärtig ſein, daß man ſeinen Tod nicht ſowohl als Verluſt ernſtlich betrauert, ſondern als ein Glück betrachtet, beſonders wenn die Liebe zwiſchen Eheleuten fehlt.
Anm. Sobald einem die Verſicherungsſumme lieber Ilben der Verſicherte, hat man Intereſſe am Tode desſelben.
b. Iſt die Lebensverſicherung zugleich eine Loge, ſo kommt noch die Gemeinſchaft und Bruderſchaft mit den Ungläubigen und Feinden Chriſti dazu. Pf. 1, 1: Wohl dem, der nicht wandelt im Rat der Gottloſen. Jak. 4, 4: Der Welt Freundſchaft iſt Gottes Feindſchaft. Pſ. 26, 5.
- Luth. 43, 33
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- Theol. 6, 243
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- Trak. 29
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- Trak. 29. 30
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- L. W. 54, 247
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- Can. 82, 42
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- Theol. 6, 250
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- Can. 82, 44
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- Can. 82, 44. 45
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- Luth. 26, 34
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Lebensverſicherung iſt jedem von vornherein die Summe zugeſagt. Niemand verliert dabei.
c. Bei der Lebensverſicherung werden die Einſätze berechnet nach dem Alter, bei Lotterie nicht.
d. Bei Lotterie kann man wiederholt gewinnen, bei Lebensverſicherung nicht.
e. Bei Lotterie entſcheidet Rad, Los, Würfel, Karte, bei Lebensverſicherung läßt man den gemachten Kontrakt ablaufen.
Anm. a. Lotterie, Spielen um Geld, iſt gegen das 7., 9. und 10. Gebot. Iſt Lebensverſicherung Glücksſpiel, dann iſt ſie Sünde. Dem Nächſten ſein Geld abnehmen, ohne Kontrakt oder Willigkeit eine entſprechende Gegenleiſtung zu liefern, iſt unrecht.
Anm. b. Eine Sache durchs Los entſcheiden zu laſſen, iſt an ſich nicht unrecht. Abraham und Lot. Wenn zwei Brüder die Heimſtätte des Vaters erben und nur einer kann darauf wohnen, ſo mögen ſie loſen. Israel verteilte das Land durchs Los. 4 Moſ. 26, 55. 56. Joſ. 14. 2. Da wurde nicht durchs Los dem einen zugewendet, was dem andern gehörte, ſondern das, was allen ge— hörte, verteilt. Spr. 18, 18: Das Los ſtillet den Hader. Anders aber, wenn man durchs Los das Eigentum des Nächſten an ſich zu bringen ſucht.
- Spr. 18, 18
- Luth. 49, 2
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- Luth. 49, 2. 3
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- Trak. 23
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- Luth. 49, 26
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- L. W. 45. 304—306
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- Trak. 22— 25
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- Luth. 49, 27
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- Trak. 19
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- Trak. 19. 20
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- Trak. 19. 20. 44
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175 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0259
11.
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11. Was iſt nun eigentlich Lebensverſicherung? Es iſt ein Kontrakt, nach dem eine Geſellſchaft ſich verpflichtet, einer beſtimmten Perſon nach Ablauf einer beſtimmten Zeit oder bei ihrem Tode eine beſtimmte Summe auszuzahlen in Anbetracht der Prämien, deren Höhe und Fälligkeit im Kontrakt genau feſtgeſtellt ſind.
Anm. a. Die Operationsbaſis für die Berechnung bil— det die erfahrungsmäßige Durchſchnittsdauer des menſchlichen Lebens. (Mortality table.) Von 100 000 Kindern, die alle 10 Jahre alt ſind, ſterben im nächſten Jahre 749, im folgenden 746. 10 419 kommen hinauf bis 82, 3 bis 95 Jahre.
Anm. b. Solche Kontrakte müſſen geführt werden nach den Geſetzen des Staates.
- L. W. 54, 246
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- L. W. 54, 246. 247
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- L. W. 54, 246. 247. 45
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- Theol. 2, 248
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- Theol. 2, 248. 249
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12.
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12. Sind ſolche Kontraͤkte ſündlich?
a. Bei dieſer Frage muß man die Kontrakte an ſich, in abstracto, betrachten und abſehen von allen Umſtänden, Beweggründen und Geſinnung.
b. Beſteht nach dem Kontrakt die Willigkeit, das. was man erlangen will, ganz und voll nach und nach zu bezahlen und auch wohl die Wahrſcheinlichkeit, daß es ſo ablaufen werde, ſo läßt ſich dagegen nichts einwenden.
Anm. a. Schlägt ein ſolcher Kontrakt durch unvorhergeſehene Umſtände, die weder der eine noch der andere ſelbſt herbeigeführt hat, zum Profit des einen oder an— dern aus, ſo macht auch dieſes den Kontrakt an ſich noch nicht verwerflich.
Anm. b. Ein ähnlicher Kontrakt wäre, wenn ein Altenheim von einem Sechzigjährigen eine beſtimmte Sum⸗
- Trak. 38
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- Trak. 35
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- Trak. 35. 36
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- Trak. 35. 36. 21
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