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Synodalverſammlung.
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Collection › Eckhardt's Reallexikon › index › synodalversammlung
A cumulative subject index to seven Missouri Synod periodicals, compiled by E. (Ernest) Eckhardt (1868–1939) and printed at St. Louis between 1907 and 1917. Under each headword it sets numbered theses, and beside each thesis the places where the periodicals had treated it — by volume and page, running twenty years past the last of Der Lutheraner's own registers. Where the archive holds the volume a citation names, the citation below is a link to that page.
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7 entries under synodalversammlung.
Synodalverſammlung.
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1. Notwendigkeit. Sowenig eine Gemeinde ohne Gemeindeverſammlung auskommen kann, ſo wenig eine Synode ohne Synodalverſammlung.
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2. Zweck der Zuſammenkunft. Der Zweck der Syno-dalverſammlung iſt a. nicht leibliche Erholung. Sie mag damit verbunden ſein, iſt aber nicht der eigentliche Zweck; nicht Pläne zu entwerfen für Beſſerung der Zuſtände des Volkes und Landes. Mit politiſchen Dingen haben wir auf der Synode nichts zu tun; nicht Geſetze zu machen für die Kirche wie die Legislatur für den Staat; ſondern b. uns in Gottes Wort zu vertiefen und im Glauben zu ſtärken. In gemeinſamer Beratung wollen wir erkennen, was zur Förderung des Reiches Gottes nötig und heilſam iſt.
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3. Die Vertretung. Jede Gemeinde ſoll durch zwein Perſonen vertreten ſein, eine aus der Lehrerſchaft, eine aus der Hörerſchaft. Anm. a. Deputierte ſind Geſandte. Ihre Wahl muß darum durch die Gemeinde geſchehen, und die Synode verlangt ein Beglaubigungsſchreiben. Anm. b. Was für Leute ſoll man dazu wählen? De— putierte müſſen Gemeindeglieder ſein. Sie ſollen unbeſcholten ſein. Leute, die in Kirchenzucht ſtehen, ſollten die Gemeinde nicht vertreten. Man ſehe darauf, daß man paſſende Leute findet, ſie brauchen aber nicht immer große Rednergabe zu beſitzen, da auf der Synode nicht alle reden können. Anm. c. Auch Laien haben auf unſern Synoden Sitz und Stimme. Das iſt nicht in allen Kirchengemein— ſchaften der Fall. In manchen Gemeinſchaften dürfen Laien wohl zugegen ſein, können aber Lehre nicht beurteilen, nicht ſtimmen. Auch Stephan wollte den Gemeindegliedern kein Stimmrecht einräumen. Min. 1007, 13. Anm. d. Die allgemeine Synode iſt durch den allgemeinen Präſes oder Vizepräſes vertreten. Dadurch ſoll 3 der Diſtrikt ſich deſſen bewußt bleiben, daß er ein Glied am ganzen Körper iſt.
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4. Stimmrecht. Stimmrecht haben auf der Synode nur die Gemeinden, die ſich gliedlich angeſchloſſen haben. Da jede Gemeinde durch zwei Perſonen vertreten iſt, hat jede Gemeinde zwei Stimmen. Anm. a. Kein Stimmrecht haben 1. Paſtoren, deren Gemeinden der Synode nicht gliedlich angeſchloſſen ſind; 2. Schullehrer. Würde die Synode auch den Leh⸗ rern Stimmrecht einräumen, ſo wäre Lehrerſchaft und Hörerſchaft nicht mehr zu gleichen Teilen ver⸗ treten. Eine Gemeinde mit drei Lehrern würde vier Mann aus der Lehrerſchaft und einen aus der Hö⸗ rerſchaft ſenden; 3. Profeſſoren. Anm. b. Dieſe alle ſind nur beratend. So werden die Rechte der Gemeinden gewahrt und der Gefahr der Hierarchie vorgebeugt. Anm. c. Paſtoren haben Stimmrecht, nicht weil ſie Paſtoren ſind, ſondern weil ſie ihre Gemeinde vertreten. Anm. d. Kann in Abweſenheit des Paſtors dieſer durch den Lehrer vertreten werden? 1. Der Lehrer kann den Paſtor nicht berufshal⸗ ber vertreten; 2. Lehrer ſollten nicht als Vertreter des Paſtors gewählt werden, da ſie als ſtehende beratende Glie· der der Synode beizuwohnen haben: 3. ſollte ſolcher Gebrauch eingeführt werden, ſo müßte es die allgemeine Synode tun. Anm. e. Solchen, die unſere Lehre öffentlich bekämpfen, räumt die Synode kein Stimmrecht ein, ſelbſt wenn ſie von der Gemeinde erwählt ſind. Man kann mit falſchen Lehrern Disputationen, Kolloquium abhalten, wird aber nicht mit ihnen beratend zuſammenſitzen. Dasſelbe iſt der Fall bei ſolchen, die zur Loge oder unchriſtlichen Vereinen gehören. Mit. 91, 43. 44. Einwand. Iſt das nicht ein Eingriff in die Rechte der Gemeinde, die ſolche erwählt hat? — Nein. Wer auf der Synodalverſammlung Sitz und Stimme haben ſoll, haben al he Gemeinden zu entſcheiden. Anm. f. Paſtoren und Lehrer ſind durch ihre Aufnahme ſtehende Glieder der Synode. 165 Was wird auf der Synodalverſammlung verhan; delt a. Die Hauptſache ſindbeiuns die Lehrverhandlungen. Von Geſchäftsſachen haben wir immer nur das Nötigſte geordnet. Can. 79, 30. 31. Eine Ausnahme bildet die Delegatenſynode, wo manchmal keine Zeit für Lehrverhandlung iſt. W. 86, 9. — Lehrverhandlungen ſind heute noch ebenſo nötig wie in früheren Jahren. Il. 9t, 22. Wir treiben Lehre, nicht bloß um Differenzen zu beſeitigen oder Zwieſpalt vorzubeugen, ſondern auch um uns ſelbſt in der Lehre zu befeſtigen. Manchmal wird auch eine Lehre durch herrſchende Zeitſtrömung in den Vordergrund gedrängt. Ka. 89. 7. 8. Cal. 94, 8. — Je praktiſcher der Gegenſtand der Verhandlung, deſtomehr wird das Intereſſe der Gemeinde geſteigert. Il. 91, 21. Anm. a. Anfangs meinten Gegner unſerer Synode, das würde nichts als Zank und Streit geben, aber wir ſind dadurch nur um ſo einiger geworden. Anm. b. Dieſes iſt ein weſentlicher Unterſchied zwiſchen unſern Synodalverſammlungen und denen mancher anderer Gemeinſchaften. Manche Synoden beſchäftigen ſich faſt gar nicht mit Lehre. Anm. c. Unſere Verſammlungen ſind gottesdienſtliche Verſammlungen. Anm. d. Bei Lehrverhandlungen ſollte man ſich der Einfachheit und Klarheit befleißigen und nicht verſuchen, etwas Neues zutage zu fördern. b. Das nächſtwichtigſte iſt der Miſſions⸗ö bericht. Ap. 14, 27. Dieſer Bericht macht große Freude allen Brüdern, ermuntert uns, das Werk mit Freuden weiter zu treiben und bewegt zu herzlicher Fürbitte. c. Ka ſſenbericht. Alles ſoll ordentlich und ehrlich zugehen. Darum wird auch der Kaſſenbericht ge⸗— prüft. Die vielen Gaben ſind ein hoffnungsvolles Zeichen für die Zukunft, und erfüllt uns mit Freude und Dank. Prüfen wir uns, ob wir das Unſrige getan haben. d. Andere Geſchäfte. Zu den übrigen Geſchäften gehört Prüfung der Protokolle der Konferenzen Il. 1901, 22, Aufnahme neuer Glieder und Gemeinden, Bericht der Entſchuldigungskomitee Il. 1901, 17 u. ſ. w. Anm. a. In Mitteldingen entſcheidet die Mehrheit. Anm. b. Manchmal entſpinnt ſich auch eine lebhafte Debatte. In Mitteldingen braucht man nicht einerlei geſinnt zu ſein. Neb. 1913, 21. Unſere Anſicht geht nicht immer durch. Aber das hat nicht viel auf ſich. Mitteldinge ſind nicht Gegenſtand des Streites. Neb. 1913, 29. Was uns zuſammenhält, ſind nicht äußere Dinge. Tex. 1912, 6. Anm. c. Daß wir ſchließlich der Gemeinde, die die Synode bewirtet, den Dank ausſprechen, iſt nicht bloß Form. Wir können ſolcher Opferwilligkeit die Anerkennung nicht verſagen.
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6. Segen und Nutzen der Verſammlung. a. Durch die Lehrverhandlungen 1. wachſen wir in der Erkenntnis, werden ge— ſtärkt, gewarnt, getröſtet, zu neuem Forſchen ange— ſpornt; 2. wird die Einigkeit des Geiſtes unter uns er— halten. Wir wiſſen nichts von verſchiedenen Rich- tungen, die ſich gegenſeitig bekämpfen. Anm. a. Würden wir bloß unſere Geſchäfte abmachen und heim gehen, wie gering wäre der Segen! Anm. b. Bei den Verhandlungen zeigen ſich die Ga— ben zum gemeinen Nutzen. Es iſt nicht bloß einer, der da redet. Es findet ein gegenſeitiges Geben und Net— men ſtatt. Keiner ſoll müßiger Zuſchauer ſein. Anm. c. Noch nutzbringender würden die Verhand— lungen, wenn alle ſich darauf vorbereiten würden. b. Der Umgang mit Amtsbrüdern auſerhalb der Sitzungen kann von Segen ſein. Hier kann man ſich über vieles ausſprechen, Rat holen, hört, was andere für Kreuz getragen haben und geht, geſtärkt mi— neuen Kräften, heim an ſeine Arbeit. Anm. a. Leibliche Ruhe (Mark. 6, 31: ruhet ein wenig) und freie Stunden, wo wir mit alten Freunden zu— ſammenſitzen und neue Freundſchaft ſchließen, ſind nur eine Zugabe. Anm. b. Auch die Deputierten tragen ihren Segen davon. Mancher iſt widerwillig zur Verſammlung gegangen und mit Freuden über die Synode zurückgekehrt. c. Der Segenfließt zurück auf die Gemeinden. Ap. 15, 30. 31: wurden des Troſtes voll. Min. 92, 10. Zu Haus wird Bericht erſtattet. Durch Deputierte wird das Intereſſe an der Wohljahrt der Kirche erweckt. Die Gemeinden fühlen ſich als ein Volk von Brüdern. Anm. Bericht von der Synode ſollen abſtatten der De— putierte S. Dak. 1906, 26. Proc. 97, 25 und der Va— ſtor. Beiſpiele, wie das in der Predigt geſchehen kann Ma. 29. 272. Luth. 68, 407. d. Schließlich erſcheint der Synodalbericht, der in vielen Häuſern geleſen wird und noch Segen ſtiften kann, wenn Jahre verfloſſen ſind. Synodalberichte ſind Fundgruben und überaus wertvoll. Anm. Eine Synodalverſammlung koſtet viel Geld. Aber die Opfer ſind wohl angebracht. Man kann unſere Verſammlungen vergleichen mit dem jährlichen Pilgern nach Jeruſalem Pſ. 122, 2—4. Ka. 1903, 7. mit Pfingſten. Min. 1901, 7. — Vergl. dagegen ein Zeugnis aus einer andern Synode L. W. 20. 377.
vol c, printed page 825–826 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0609_RA4-PA25
7. Die Sunode ſoll man fleißig beſuchen. Man laſſe ſich nicht leicht abhalten durch Amtshandlungen. Schule, Krankheit in der Familie W. 67, 50 u. ſ. w. Man verſäume nicht unnötigerweiſe einzelne Sitzungen oder Teile derſelben At. 1913, 9. 1909, 7. S. 91, 10 und reiſe nicht ohne Grund zu früh ab. N. 75, 62. Laſſet uns nicht verlaſſen unſere Verſammlungen, wie etliche pilegen. At. 1913. 9. Anm. Die Gemeinde ſoll Paſtor und Lehrer nicht zu⸗ 14. Konferenz 815. rückhalten, ſondern vielmehr auffordern zu gehen.
vol c, printed page 826 · scan: gb_xkEUAAAAYAAJ/0610_RA4-PA26
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