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Eckhardt's Homiletisches Reallexikon, 1907–1917

A cumulative subject index to seven Missouri Synod periodicals, compiled by E. (Ernest) Eckhardt (1868–1939) and printed at St. Louis between 1907 and 1917. Under each headword it sets numbered theses, and beside each thesis the places where the periodicals had treated it — by volume and page, running twenty years past the last of Der Lutheraner's own registers. Where the archive holds the volume a citation names, the citation below is a link to that page.

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4 entries under unterstützungsgesellschaften.

Unterſtützungsgeſellſchaften

—

Unterſtützungsgeſellſchaften. Abhandlungen. Kann ein Chriſt mit gutem Gewiſſen ſich an die ſogenannten gegenſeitigen Unterſtützungsvereine anſchließen? Luth. 26, 33—35. 50—52. Ob ſich ein Chriſt mit gutem Gewiſſen an einen der hieſigen weltlichen Arbeiterunterſtützungsvereine anſchließen kann oder nicht? Mich. 82. Die rechte Stellung zum Arbeiterunterſtützungsverein des Staates Michigan. Mich. 91, 9—44. Was iſt von gegenſeitigen Unterſtützungsvereinen in den Gemeinden zu halten? Luth. 40, 99. 107. Über gegenſeitige Unterſtützungsvereine innerhalb chriſtlicher Gemeinden. Mich. 83, 53— 85. Gutachten über Unterſtützungsvereine innerhalb der Gemeinden. Can. 92, 59—68. 5 ů * Abriß. Unterſtützungsgeſellſchaften ſind ein Mittelding. § 1. Die Unterſtützung ſolcher Geſellſchaften iſt kein Werk der Liebe. § 2. Sie werden nach weltlichen Geſchäftsregeln geleitet. § 3. Beweggründe zum Anſchluß können ſein Mißtrauen gegen Gott oder Kreuzesſcheu. § 4. Ein Chriſt kann ſich ihnen mit gutem Gewiſſen nicht anſchließen. 85. Paſtor und Gemeinde ſollen Stellung dagegen nehmen. § 6. Unterſtützungsgeſellſchaften innerhalb der Gemeinden. § 7. Unterſtützung der Armen iſt Pflicht jedes Chriſten und der ganzen Gemeinde. § 8. Unterſtützungsgeſellſchaften.

  • Luth. 26, 33—35
  • Luth. 26, 33—35. 50—52
  • Luth. 26, 33—35. 50—52. O
  • Mich. 91, 9—44
  • Luth. 40, 99
  • Luth. 40, 99. 107
  • Mich. 83, 53— 85
  • Can. 92, 59—68
  • Can. 92, 59—68. 5
  • Mich. 82. Die rechte Ste

vol d, printed page 32–33 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0112

1. Gegenſeitige Unterſtützungsgeſellſchaften ſind an ſich ein Mittelding

1. Gegenſeitige Unterſtützungsgeſellſchaften ſind an ſich ein Mittelding. Solche Vereine werden erſt dann ſündlich, wenn ihre Zwecke oder Mittel ſündlich ſind oder die Teilnahme mit offenbar ſündlichen Dingen verbunden iſt. Süd. 83, 88. Anm. a. Sündlich können ſein die Art und Weiſe, wie der Verein geleitet wird, und auch die Motive, die zur Gründung und zum Anſchluß an ſolchen Verein bewegen. Anm. b. Wie viel Sündliches kann ſich an ein ſolches Geſchäft anhängen! Anm. c. Unterſtützungsgeſellſchaften waren ſchon im heidniſchen Altertum und im Mittelalter bekannt.

  • Süd. 83, 88
  • Mich. 83, 70 margin
  • Mich. 83, 70. 71 margin
  • Mich. 83, 70. 71. 73 margin
  • Mich. 83, 70. 71. 73. 82, 24 margin
  • Can. 92, 60 —62 margin
  • O. 73, 50 margin
  • Luth. 48, 47 margin
  • Luth. 48, 47. 48 margin
  • Luth. 48, 47. 48. 40, 107 margin
  • Wis. 1900, 46 margin
  • Mich. 82, 24 margin
  • Mich. 82, 24. 25 margin
  • Luth. 48, 48 margin
  • Wis. 1900, 46 margin
  • Luth. 48, 38 margin

vol d, printed page 33 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0113

2. Die Unterſtützung ſolcher Vereine iſt kein Werk der Liebe und Barmherzigkeit

2. Die Unterſtützung ſolcher Vereine iſt kein Werk der Liebe und Barmherzigkeit. Man hilft, damit einem wiedergeholfen werde. Man ſorgt nur für ſich ſelbſt. Luth. 10, 99. — Dagegen ſagt die Schrift: Luk. 6, 32—35: So ihr liebet, die euch lieben u. ſ. w. 1 Kor. 13. 5: Die Liebe ſuchet nicht das Ihre. Leihet, da ihr nichts hoffet. Phil. 2, 4: Ein jeglicher ſehe nicht auf das Seine. Mich. 83. 67. — Ein Beiſpiel wahrer Nächſtenliebe iſt der Samariter. Mich. 82, 19. Anm. a. Solche Vereine ſind nicht entſtanden, weil man andern helfen möchte, man tritt ſolchen Vereinen nicht bei, weil man ein ſo liebendes Herz zum Nächſten hätte, ſondern man will Nutzen für ſich ſelbſt ziehen. „Wie ſchön iſt es, wenn man unterſtützt wir d.“ Luth. 25, 50. Anm. b. Würde man ſich einem ſolchen Verein an— ſchließen, wenn man im Voraus wüßte, daß man ſeiner Hilfe nicht bedarf? Anm. c. Wollten dieſe Vereine nichts ſein als ein weltliches Geſchäft, ſo wäre es nicht ſo ſchlimm; aber ſol. Geſchäft als Liebe und Barmherzigkeit hinſtellen iſt Betrug. Anm. d. Wie werden ſolche Vereine angeprieſen! Es wird als Pflicht, als Tugend hingeſtellt, ſich anzuſchlie. ßen. Anm. e. Anders ſteht es, wenn eine Gemeinde eine Kollekte für die Armen ſammelt oder wenn Frauenvereine und Jünglingsvereine jemand unterſtützen.

  • Luth. 10, 99
  • Mich. 83. 67
  • Mich. 82, 19
  • Luth. 25, 50
  • Mich. 82, 18 margin
  • Mich. 82, 18. 19 margin
  • Mich. 82, 18. 19. 83, 68 —70 margin
  • Luth. 48, 38 margin
  • Luth. 48, 38. 26, 50 margin
  • Luth. 48, 38. 26, 50. 51 margin
  • O. 77, 23 margin
  • Ma. 17, 162 margin
  • Ma. 17, 162. 163 margin
  • Mich. 83, 67 margin
  • Mich. 83, 69 margin
  • Mich. 82, 80 margin
  • Ma. 36, 36 margin
  • Ma. 36, 36. 37 margin
  • Luth. 26, 33 margin
  • Luth. 26, 33. 34 margin
  • Mich. 83, 70 margin

vol d, printed page 33 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0113

3. —

3. Derartige Vereine werden meiſt nach weltlichen Geſchäftsregeln geleitet. a. Wer nicht pünktlich bezahlt oder zurücktritt, verliert ſein Anrecht auf Unterſtützung. b. Dauert die Not oder Krankheit länger als eine be— ſimmte Zeit, ſo hört die Unterſtützung auf. cC. Kränkliche Perſonen oder ſolche über 45 Jahre werden nicht angenommen, gerade die, welche der Unterſtützung am meiſten bedürfen. . Nur Vereinsgliedern wird die Unterſtützung zu— teil. e. Die Vereinsglieder werden unterſtützt, auch wenn ſie reich ſind und keiner Unterſtützung bedürfen. Anm. a. Ein weltlicher Unterſtützungsverein iſt ein Verein, der von Weltleuten nach weltlichen Grundſätzen regiert wird. Anm. b. Wenn ein ſolcher Verein ſich evangeliſch⸗ lutheriſch nennt, ſo iſt das ein Mißbrauch des Namens. Ein lutheriſcher Verein würde nach dem Evangelium re— giert. Anm. c. Wie würde ein chriſtlicher Unterſtütz⸗ ungsverein beſchaffen ſein? 1. Der Nächſte wird unterſtützt aus Liebe, ohne daß man eigenen Vorteil zieht und auf Wiederver⸗ geltung hofft. 2. Nur Unterſtützungsbedürftige werden unter⸗ ſtützt. Anm. Wenn Leute nicht in Not ſind, ſind wir nicht verbunden, ihnen zu helfen. Wo auch der Reiche ſeinen Anteil bekommt, iſt von Unterſtützung nicht die Rede. Mich. 83, 56. 3. Die Unterſtützung hängt nicht ab von dem, was der zu Unterſtützende leiſtet, ſondern von ſeinen Be⸗ dürfniſſen. Daher wird der nicht von der Wohltat des Vereins ausgeſchloſſen, der gar nichts gegeben hat. 4. Obwohl jeder vorhandene Notleidende unter⸗ ſtützt wird, ſo doch beſonders die Glaubensgenoſſen. 5. Zu Beiträgen wird nicht genötigt durch Men⸗ ſchengebot oder menſchlichen Kontrakt, ſondern die freie Liebe des Einzelnen beſtimmt, wie viel man beitragen will. Anm. Die Gemeinde iſt ein ſolcher chriſtlicher Unter⸗ ſtützungsverein. 4. Beweggründe. Beweggründe zur Bildung ſolcher Vereine oder zum Anſchluß an ſie könnten ſein a. Mi ßltrauen gegen Gott. Glaubt man nicht, daß Gott uns in böſen Tagen verſorgen wird? Iſt es die Frage: Wenn ich ſterbe, was wird aus den Mei⸗- nen? Matth. 6, 25: Sorget nicht für euer Leben. 6, 31: Darum ſollt ihr nicht ſorgen. 1. Artikel. Anm. Wie leicht wird das Herz durch ſolche Unter⸗ ſtützung von Gott abgezogen und das Vertrauen auf Menſchen geſetzt! Man verläßt ſich auf die Unterſtütz⸗ ung 79. 17, 5: Verflucht u. ſ. w. Mich. 82, 22. 83, 1440 1 b. Kreuzesſcheu, Unzufriedenheit mit dem Los, das Gott uns zugeteilt hat. Willſt du das Kreuz nicht tragen, das Gott dir aufgelegt? Matth. 10, 38. 1 Tim. 6, 6—1. Anm. a. Wenn du ja einmal etwas verlierſt, ſollen andere bezahlen und den Verluſt erſetzen. Anm. b. Manchmal wollen Leute auch auf eine Weiſe zu Geld kommen, bei der man ſich nicht anzuſtrengen braucht. 5. Ein Chriſt ſollte ſich ſolchen Unterſtützungsgeſell⸗ ſchaften nicht anſchlieſſen. Er a. ſollhnichtohne dringende Notbeider Welt Unterſtützung ſuchen. 1 Theſſ. 4, 11. 12: und ihrer keines bedürfet. Wenn ein Chriſt bei Unchriſten Unterſtützung ſucht, ſo er doch zu ſeinen Mitchriſten gutes Zutrauen haben ſollte, ſo 1. bringt er Verachtung auf die Gemeinde. Es wäre ein Armutszeugnis für ſie; 2. macht die Welt läſtern: „Bei euren Mitchriſten findet ihr keine Hilfe, dann kommt ihr zu uns.“ Anm. a. Selbſt wenn eine Gemeinde nicht genügend für die Armen ſorgte, ſollte man die Beſchwerde, anſtatt beim weltlichen Unterſtützungsverein, nicht vielmehr bei den chriſtlichen Brüdern anbringen und die Gemeinde zu beſſern ſuchen? Anm. b. Klagt jemand die chriſtlichen Gemeinden an, daß ſie es in der Verſorgung der Armen fehlen laſſen, könnte man ihn fragen: Haſt du denn bisher fleißig beigetragen? Fange du einmal rechtſchaffen an. — Oft ſind aber auch die Klagen gegen die Gemeinden nicht berechtigt. Mancher iſt nie zufrieden. Anm. c. In einer wohlgeordneten Gemeinde liegen die Verhältniſſe ſo, daß keine Verſuchung für ihre Glieder vorhanden iſt, ſich in der Not an die Welt zu wenden. Die Gemeinde wird für die Armen ſorgen. Anm. d. Ausnahmen können ja vorkommen, daß eine Gemeinde nicht helfen kann. Dann wendet man ſich an die von Gott geordnete Obrigkeit, nicht an die Welt; b. begibt ſich in Gefahr. Zu den Unterſtützungsgeſellſchaften gehören allerlei Leute, auch Unchriſten. 1. Ungläubige können nicht unterlaſſen, ihren Un⸗ alauben auszukramen. Der Chriſt lernt bald die Weiſe ſeiner neuen Brüder kennen und vielleicht lie⸗ ben. Luth. 26, 34. Vor dem Umgang mit der Welt können wir uns nicht ernſtlich genug hüten. Pſ. 1. 2 Kor. 6, 14—18. 2. Die Falſchgläubigen und Ungläubigen werden ſeine „Brüder“. 3. Am Krankenbett kommen die Brüder zur Ver⸗ pflegung. Anm. In dieſe Gefahr begibt ſich der Chriſt ganz ohne Not. Einwand. Ich kann mich daran beteiligen, ohne Schaden zu nehmen. — Kannſt du auf glühenden Kohlen laufen, ohne dich zu verbrennen? c. muß vielfach ſeinen Glauben verleugnen. Die Konſtitution ſchreibt wohl vor, daß niemand ſeine religiöſen Anſichten geltend machen darf. Das heißt: Du mußt deinen Glauben draußen laſſen. Du darfſt das Unrecht nicht ſtrafen. Matth. 10, 33: — mich aber verleugnet u. ſ. w. Mich. 82, 31. 91, 5. 26. Anm. a. Man darf wohl gegen, aber nicht für Re⸗ ligion reden. Feindſchaft gegen Gottes Wort herrſcht meiſt in ſolchen Geſellſchaften. Und der Chriſt muß dazu ſchweigen. Anm. b. Die Konſtitution beſtimmt wohl auch, daß die Glieder moraliſch unbeſcholten ſein müſſen. Aber wie wird der Begriff „Moral“ verkehrt! Dieſer oder jener lebt vielleicht in einer Sünde (Saufen) und iſt doch Vereinsglied. Einwand. In euren Gemeinden iſt auch nicht alles ſo makellos. — Das iſt leider wahr, aber wir kämpfen dagegen, ſchweigen nicht dazu, wählen ſolche nicht zu Beamten u. ſ. w.; ö d. macht ſich leicht teilhaftig fremder Sünden. Jedes Glied iſt verantwortlich für das, was der Verein tut. 1. Durch ſeine Namensunterſchrift beſtätigt er ſalſche Sätze, die ſich oft in der Konſtitution befin⸗ den und die ein Chriſt nicht unterſchreiben kann. 2. Am Grabe der Vereinsglieder werden vielfach Unchriſten als Ehrenmänner ſelig geprieſen. Daran muß man ſich beteiligen. Zahlung des Strafgeldes macht die Sache nicht ——5 10 3. Vereine veranſtalten oft weltliche Vergnügun— gen, Tänze, Bälle, Trinkgelage. Iſt das nicht Ver⸗ kuppelung mit der Welt? —— ö Einwand 1. In unſerm Verein iſt das nicht. — Aber vielleicht ſteht ihr in Verbindung mit dem ganzen Bund, der ſolches tut? Fordert ihr es von andern Vereinen oder Diſtrikten auch, daß ſie dergleichen unterlaſſen? Wo bezeugt ihr eure Mißbilligung? Anm. a. Wenn unſere allgemeine Synode oder der öſtliche Diſtrikt etwas Unrechtes tut, ſo können wir uns nicht entſchuldigen, daß wir in unſerm Nebraskadiſtrikt ſolches nicht haben. Einwand 2. Ich billige das nicht, rede dagegen, gehe nicht hin. — Solange du aber Glied biſt, biſt du verantwortlich. Anm. b. Ein Offizier mag zu einem Offizierskorps gehören oder ein Chriſt zu einem „City Council“, wo auch Unrechtes vorkommt, aber er iſt, wenn er dagegen ſtimmt, nicht mit ſchuld daran, da er in einem von Gott geordneten Berufe ſteht; e. gibt Argernis. Die Mitgemeindeglieder ſtoßen ſich daran. Weltliche Vereinsglieder werden in ihrem Unglaͤuben beſtärkt: Das Chriſtentum iſt Schwindel. Einwand. Ich meide alles Argernis. — Solange du dazu gehörſt, gibſt du Argernis. Du hältſt dich fern? Iſt dir manches doch zu arg? Und dennoch bleibſt du drin? ſ. kann ſeiner Gemeinde nachteilig werden, indem er 1. mehr für ſeine Vereinsglieder als für ſeine Glaubens genoſſen ſorgt. Gal. 6, 10. Hat ein Ver⸗ einsglied und ein Gemeindeglied zur ſelben Zeit Hilfe nötig, ſo geht das Vereinsglied vor; 2. ſeine Geſellſchaft herausſtreicht und andere hineinzuziehen ſucht. So treibt er einen Keil in die Gemeinde; 3. ſeine eigentliche Heimat nicht mehr in der Ge⸗ meinde, ſondern in den Kreiſen der Vereinsglieder hat; 4. die Kirchenzucht gegen andere Vereinsglieder in der Gemeinde hindert. Anm. a. Schließlich kann man auch daran denken, 1. wie ſchwer es iſt, aus ſolchen Geſellſchaften wieder herauszukommen. Tritt man um Gewiſſens willen aus, ſo zieht man den Haß der Geſellſchaft auf ſich: 2. daß möglicherweiſe jemand auch meinen könn— te, nachdem nun die Seinen verſorgt ſind, brauche er nicht mehr zu ſparen und hinterläßt ſterbend den Seinen nichts als die Unterſtützung. Anm. b. Mit alle dem ſoll aber kein Urteil über die Vereinsglieder gefällt, noch ihr guter Name oder Cha⸗— rakter in Zweifel gezogen werden. Einwand. Ihr habt ja ſelbſt ſo eine Unterſtützung, die Unterſtützungskaſſe für Paſtoren- und Lehrerwitwen und Waiſen. — Das iſt aber eine ganz andere Sache. S. Unterſtützungskaſſe. ö 6. Stellung der Gemeinde und des Paſtors dazu. a. Der Paſtor ſoll die Gemeinde über dieſe Sache öffentlich und privatim be⸗ lehren. Dabei ſoll er jedoch 1. vorſichtig ſein. Es iſt nicht immer ſo leicht, die Beteiligung an manchen Geſellſchaften als ſünd— lich zu erkennen. Man wird viel Geduld haben müſſen; 2. Gottes Wort auch recht handhaben: 3. immer die Ehre Gottes als das letzte Ziel im Auge behalten; I. nicht mit zweierlei Maß meſſen. Die Sünden, die man an Vereinsmitgliedern ſtraft, darf man auch an andern Gliedern nicht dulden. Anm. Für einen Paſtor, der mit ſeinem Zeugnis mutig vorangeht, ſoll die Gemeinde dankbar ſein. Einwand. Der Paſtor ſoll ſich um ſolche Sachen nicht kümmern. — Er iſt aber Wächter. Soll er ſtillſchwei— gen, wenn an ſolchen Geſellſchaften Sündliches iſt? Still— ſchweigen wäre lieblos gegen die Vereinsglieder. b. Auch die ganze Gemeinde ſoll Stel⸗ lung dagegen nehmen. Dadurch wird ſie viel— leicht verſchrieen, aber das iſt kein ſchlechtes Zeugnis für Kein Gemeindeglied ſoll denken, es ſei zu unge— ſchickt dazu, ein Zeugnis abzulegen. Mich. 91, 37. Anm. a. Es gilt, den irrenden Bruder zu retten und die Gemeinde vor dem Vereinsweſen zu bewahren ſuchen. Anm. b. Steht die Gemeinde nicht hinter dem Pa⸗ ſtor, dann heißt es: Die Gemeinde hat nichts gegen die Geſellſchaft, nur der Paſtor iſt ſo hart dagegen. Anm. c. Die Stellung des Paſtors und der Gemeinde kann ſe zeigen in folgenden Stücken: Bei der Aufnahme in die Gemeinde ſoll man uhr vorſichtig ſein. 2. Glieder eines ſolchen Unterſtützungsvereins, der mit ſündlichen Dingen verbunden iſt, ſollten kein Stimmrecht in der Gemeinde haben. Das könnte gleich in der Konſtitution feſtgeſetzt Win. Mich. 91, 41. Anm. Die Entziehung des Stimmrechtes iſt nur eine zeitweilige und es liegt bei dem Betreffenden ſelbſt, wie lange dieſe Zeit dauern ſoll. 3. Vom Abendmahl ſollten Glieder ſolcher Vereine ſo lange ſuspendiert ſein, bis das Argernis abgetan iſt. Anm. a. Zwar könnte jemand zum Abendmahl zugelaſſen werden, wenn er ſich belehren laſſen will, und bereit iſt, auszutreten, ſobald er von der Sündlichkeit ſolcher Geſellſchaft überzeugt iſt. Doch iſt ſehr anzuraten, daß die Sache vor Zulaſſung zum Abendmahl ins Reine gebracht wird. Anm. b. Man ſoll nicht zufrieden ſein, wenn ein Vereinsglied ſich von dem Sündlichen fernhält. Er ſoll austreten. Mich. 91, 42. 4. Wenn nach langer Belehrung und vieler Geduld alles umſonſt iſt, ſollte ſchließlich Kirchenzucht folgen. 5. Solange ein Vereinsglied noch Gemeindeglied iſt, wird man ihm ein Begräbnis nicht verſagen können, vorausgeſetzt, daß die Vereinsglieder nur als Privatperſonen daran teilnehmen. Anm. d. Auf der Synode ſollten ſolche Vereinsglie⸗ der nicht als Deputierte anerkannt werden. 7. Unterſtützungsgeſellſchaften innerhalb der Gemein⸗ den. Was von Unterſtützungsgeſellſchaften außerhalb der Gemeinden geſagt worden iſt, gilt auch zum Teil von ſolchen innerhalb der Gemeinden. Sie ſind an ſich nicht unrecht, haben aber viel Bedenkliches. Wis. 1900, 46. Del. 90, 20. Die Beweggründe zum Anſchluß können dieſelben ſein., wie oben gezeigt. Chriſten geben ſich den Schein des Mißtrauens gegen Gott und der Kreuzes⸗ ſcheu. Mich. 83, 74. Zwar fällt das unter § 5, a—d. Geſagte fort, dafür kommt aber das Folgende dazu: Ein ſolcher Verein innerhalb der Gemeinde a. iſt eine ſtehende Anklage gegen die Gemeinde, ein Armutszeugnis für ihren Glauben und Liebe. Wenn erſt ein Verein gegründet werden muß, um die Liebe zu üben, zu welcher die ganze Gemeinde verpflichtet iſt, ſo muß es um die Liebe der Gemeinde O. 73, 50. ſchlecht beſtellt ſein. Anm. a. Die Gemeinde iſt der von Gott geſtiftete Unterſtützungsverein. Wozu dann noch einen beſonde⸗ ren Verein bilden? Luth. 40, 99. Süd. 83, 87. Die Pflicht der Gemeinde kann man nicht auf einen Verein abwälzen. Can. 92, 64. Anm. b. Glieder, die einen ſolchen Verein in der Gemeinde bilden, geben ſich den Schein, als wären ſie gezwungen, ſolches Mittel zu ergreifen. Anm. c. Wer das Bedürfnis eines ſolchen Vereines fühlt, hat wohl den Schaden der Gemeinde erkannt, will ihm aber durch verkehrte Mittel abhelfen und ſetzt dem einen Übel ein zweites an die Seite. Anm. d. Ein ſolcher Verein in der Gemeinde wäre nur dann nötig, wenn die Gemeinde ihre Pflicht gegen ihre Armen nicht erfüllt. Anm. e. Auch Sterbetalerkaſſen ſollte die Gemeinde ſelbſt in die Hand nehmen, nicht ein Verein in derſelben: b. kann der Gemeinde ſehr gefährlich werden. 1. Er iſt der Ausübung der rechten Nächſtenliebe und Liebestätigkeit hinderlich. Wer zum Verein gehört, wird mit ſeinen Gaben für die Armen der Gemeinde ſparſamer ſein. Wenn Nichtvereinsglie⸗der von der Gemeinde unterſtützt werden ſollen, weigern ſie ſich vielleicht beizutragen und ſagen: Warum hat er ſich dem Verein nicht angeſchloſſen? Anm. Indem man die Chriſten erſt durch Gliedſchaft am Verein zu dem verpflichten will, was Got ⸗m tes Wort geboten hat, ertötet man die Luſt, auch außer dem Verein den Brüdern gegenüber ſeiner Pflicht nachzukommen. 2. Es können leicht Parteien und Streitigkeiten in der Gemeinde entſtehen. Meint ein Vereinsglied vom Verein ungerecht behandelt worden zu ſein, ſo kommt es vor die Gemeinde. Anm. Nach welchen Grundſätzen ſoll die Gemeinde nun handeln? Nach den Geſchäftsregeln des Vereins kann ſie nicht, nach den Grundſätzen der chriſtlichen Liebe will der Verein nicht, da dann das Beſtehen des Vereins in Frage käme. 3. Vereinsglieder können leicht dahin kommen, daß ſie die Intereſſen des Vereins mehr fördern als das Wohl der Gemeinde, daß ſie ſich als näher zuſammengehörig betrachten, ſich als die rechten Leute in der Gemeinde anſehen Mich. 83, 76, eine geſchloſſene Macht bilden Luth. 48, 48, in Gemeindeverſammlungen zuſammenhalten Can. 92, 65. 66, die Wahlen beeinfluſſen Luth. 40. 107, die Gemeinde regieren möchten Mich. 83. 80 und ſo einen Keil in die Gemeinde treiben. Mich. 83, 76. 77. 4. Die Kirchenzucht kann dadurch verhindert werden. Wird ein Vereinsglied in Zucht genommen, ſo macht ſich der Einfluß des Vereins geltend. Anm. Entweder bleibt eine ausgeſchloſſene Perſon im Verein und dann iſt es um den chriſtlichen Charakter des Vereins geſchehen, oder der Bruder wird auch aus dem Verein ausgeſtoßen und erleidet dann finanzielle Verluſte. 5. Vermiſchung von Weltlichem und Kirchlichem bringt Gefahr. Ein ſolcher Verein bringt bürger— liche Geſchäftsregeln und Kontrakte in die chriſtliche Gemeinde, die nicht immer der Liebe gemäß ſind. Can. 92, 64. 6. Die Unterſtützung lockt vielleicht auch manchen zur Aufnahme in die Gemeinde, bloß weil der Verein nur Gemeindeglieder aufnimmt. 7. Da die Gemeinde nicht den Beruf hat, ſolche Unterſtützungsvereine nach weltlichen Prinzipien zu gründen, ſo hat auch der Paſtor als Paſtor kein Amt in ihnen. Der Verein ſteht da als etwas von der Gemeinde Unabhängiges, Selbſtändiges, eine Gemeinde in der Gemeinde. 8. Entgegen dem Willen der Gemeinde veranſtal— tet wohl ſolcher Verein auch weltliche Vergnügun— gen; e. gibt der Welt Anlaß zum Läſtern. „Da ſieht man die Frucht der reinen Lehre. Die Kirche ſorgt nicht für die Ihrigen. Die Chriſten verwerfen unſern Verein, aber was ſie an uns ſtrafen, tun ſie ſelbſt.“ Mich. 83, 79. 80. Can. 92, 66. Anm. a. Was ſind die Beweggründe, einen ſolchen Verein in der Gemeinde anzufangen oder ſich ihm anzu— ſchließen? 1. Man ſchämt ſich, Almoſen von der Gemeinde zu nehmen. Im Unterſtützungsverein kann man nach dem Kontrakt fordern. 2. Da in manchen Gemeinden die Unterſtützungsſache erſt der Gemeinde vorgelegt wird, wobei vielleicht allerlei Reden fallen, ſo fürchtet man die Sf— fentlichkeit. — Um dieſes zu vermeiden, iſt es am beſten, die Gemeinde ſtellt Almoſenpfleger an. S. § 8 b., Anm. b. 3. Die Unterſtützung der Gemeinde iſt zu kärglich. Im Verein ſteht einem mehr in Ausſicht. Dem könnte man abhelfen, daß man in die Armen— kaſſe der Gemeinde mehr einbezahlte. I. Man will der Gemeinde nicht zur Laſt fallen. 5. Der Unterſtützungsverein veranſtaltet allerlei erlaubte oder wohl auch unerlaubte Vergnügungen. Die möchte man mitmachen. 6. Der Loge will man entgegenarbeiten. Die Abſicht iſt gut. Es kann aber auch geſchehen, daß man, nachdem man im Verein erſt eigentlichen Ge— ſchmack am Unterſtützungsweſen gefunden hat, denkt: Iſt eine Verſicherung gut, dann ſind zwei beſſer. Anm. b. Alle ſolche Unterſtützungsvereine ſind ein 108.&Zeichen der letzten Zeit. Matth. 24, 12: die Liebe wird in vielen erkalten. Warum ſo viele Vereine? Trägt nicht auch die Kirche mit ſchuld daran, da ſie ihre Ar— men oft nicht recht verſorgt? Mich. 83, 83. 84. Anm. c. Solche Vereine in der Gemeinde ſind darum nicht zu empfehlen. 1 Kor. 10, 23: Ich habe es alles Macht, aber es frommet nicht alles. Anm. d. Beſteht der Verein ſchon, ſo kann man ihn nicht ſofort auflöſen, man ſehe aber darauf, daß nichts Sündliches unterläuft und der Verein nicht eine Gemeinde in der Gemeinde wird. Anm. e. Die Gemeinde aber prüfe ſich, wie es mit ihrer Liebestätigkeit beſtellt iſt, und nehme ſich der Armen mit aller Treue an. 8. Unterſtützung der Armen iſt Pflicht a. jedes einzelnen Chriſten. Gal. 6. 10: Gutes tun an jedermann. Röm. 12, 13: Nehmet euch der Heiligen Notdurft an. (Mich. 83, 57.) 1 Joh. 3, 18: Laßt uns lieben nicht mit Worten, noch mit der Zunge. (Mich. 83, 64.) Joh. 13, 35: Dabei wird jedermann erkennen, daß ihre meine Jünger ſeid, ſo ihr Liebe unter einander habet. (Mich. 83. 60.) Andere Sprüche ſ. Armenverſorgung. 207. — Die Liebe iſt eine Schuld. Mich. 83, 63. Walth. Epi. 86. Wo man keine Liebe übt, iſt das geiſtliche Weſen erſtorben. Mich. 83, 66. Anm. a. Wenn es 1 Tim. 5, 8 heißt: ſonderlich ſeine Hausgenoſſen, ſo liegt darin, daß die Unterſtützung über die Hausgenoſſen hinausgehen ſoll. Vers 16: So aber ein Gläubiger oder Gläubige Witwen hat, der verſorge ſie. Darunter ſind die nächſten Verwandten verſtanden. Anm. b. Bei Unterſtützung ſollen wir nicht des Nächſten Verhalten gegen uns in Betracht ziehen, wir ſollen auch Feinden wohltun. Und auch, wenn unſere Liebe einmal gemißbraucht wird, ſoll uns das nicht hindern. Mich. 83, 62. Einwand. Ich möchte arm werden. — Sorge nicht. Es wird euch ſolches alles zufallen. Anm. c. Wir ſind freilich nicht verbunden, jedem Faulenzer zu helfen; b. der ganzen Gemeinde. Die Gemeinde iſt der von Gott geſtiſftete Unterſtützungsverein. Die Glie— der der Gemeinde ſind durch Glauben und Liebe aufs innigſte verbunden. Es ſoll kein Bettler unter euch ſein. 5 Moſ. 15, 4. (Mich. 83, 59.) Anm. a. Da die Chriſten helfen, wo es not tut, ſo hat das Wort „gegenſeitig“ bei ihnen allerdings eine andere Bedeutung, als bei weltlichen Unterſtützungsgeſellſchaften. Anm. b. Am beſten iſt es, wenn die Gemeinde die Armenpflege ſchweigſamen Vertrauensmännern überträgt, ſo daß nicht jeder einzelne Fall von der Gemeinde beraten werden muß. Dadurch könnte mancher Arme abgeſtoßen werden, Unterſtützung anzunehmen.

  • Mich. 91, 20 margin
  • Luth. 48, 47 margin
  • Mich. 82, 19 margin
  • Mich. 82, 19. 20 margin
  • Mich. 83, 56
  • Mich. 83, 56. 3
  • Mich. 82, 22
  • Mich. 82, 13 margin
  • Mich. 83, 81 margin
  • Mich. 83, 69 margin
  • Mich. 83, 69. 70 margin
  • Min. 91, 75 margin
  • Luth. 26, 52 margin
  • Mich. 83, 79 margin
  • Mich. 82, 21 margin
  • Mich. 82, 21. 22 margin
  • Mich. 82, 21. 22. 91, 24 margin
  • Can. 92, 64 margin
  • Can. 92, 64. 65 margin
  • Luth. 26, 35 margin
  • Luth. 26, 35. 48, 48 margin
  • Mich. 83, 78 margin
  • Mich. 82, 25 margin
  • W. 91, 49 margin
  • Luth. 26, 35 margin
  • Luth. 26, 34
  • Mich. 82, 31
  • Mich. 82, 31. 91, 5
  • Mich. 82, 31. 91, 5. 26
  • O. 73, 40 margin
  • Mich. 82, 32 margin
  • Mich. 82, 32. 16 margin
  • Can. 82, 44 margin
  • O. 73, 50 margin
  • Mich. 83, 58 margin
  • Mich. 82, 32 margin
  • Mich. 82, 32. 33 margin
  • Mich. 82, 32. 33. 83, 59 margin
  • Luth. 32, 42 margin
  • Mich. 91, 31 margin
  • Mich. 91, 31. 91, 31 margin
  • Mich. 91, 31. 91, 31. 32 margin
  • Süd. 83, 81 margin
  • Mich. 83, 59 margin
  • W. 98, 34 margin
  • Süd. 83, 85 margin
  • Luth. 26, 34 margin
  • Mich. 91, 2 margin
  • Mich. 91, 2. 23 margin
  • Mich. 91, 2. 23. 82, 26 margin
  • Mich. 91, 2. 23. 82, 26. 27 margin
  • Süd. 85, 49 margin
  • Luth. 26, 34 margin
  • Luth. 26, 34. 52 margin
  • Mich. 91, 24 margin
  • Mich. 91, 16 margin
  • Mich. 91, 16. 17 margin
  • Mich. 91, 16. 17. 82, 29 margin
  • Mich. 91, 18 margin
  • Mich. 91, 18. 19 margin
  • Mich. 91, 19 margin
  • Süd. 83, 85 margin
  • Süd. 83, 85. 82, 30 margin
  • Süd. 83, 85. 82, 30. 31 margin
  • Süd. 83, 85. 82, 30. 31. 85, 40 margin
  • Mich. 91, 11—16 margin
  • Mich. 91, 19 margin
  • Mich. 91, 19. 26 margin
  • Süd. 85, 49 margin
  • Süd. 85, 49. 18 margin
  • Süd. 85, 49. 18 15 margin
  • Mich. 82, 20 margin
  • Mich. 82, 20. 3 margin
  • Mich. 82, 20. 3. 00 margin
  • Mich. 82, 20. 3. 00 24 margin
  • Mich. 82, 20. 3. 00 24 27 margin
  • Mich. 91, 21 margin
  • Mich. 91, 21. 28 margin
  • Mich. 91, 27 margin
  • Mich. 91, 27 margin
  • Süd. 83, 85 margin
  • Süd. 83, 85. 91, 28 margin
  • Süd. 83, 85. 91, 28. 29 margin
  • Luth. 26, 35 margin
  • Mich. 91, 30 margin
  • Mich. 82, 33 margin
  • Mich. 82, 33. 34 margin
  • Mich. 91, 37
  • Mich. 91, 33 margin
  • Wis. 1900, 46 margin
  • Mich. 91, 33 margin
  • Mich. 82, 29 margin
  • Mich. 82, 33 margin
  • Mich. 91, 10 margin
  • Mich. 91, 10. 82, 12 margin
  • Mich. 91, 10. 82, 12. 13 margin
  • Mich. 82, 13 margin
  • Mich. 82, 13. 25 margin
  • Mich. 91, 36 margin
  • Mich. 91, 36. 37 margin
  • Mich. 91, 36. 37. 39 margin
  • Mich. 91, 36. 37. 39. 91, 38 margin
  • Mich. 91, 38 margin
  • Mich. 91. 42 margin
  • Mich. 91, 36 margin
  • Mich. 82, 13 margin
  • Mich. 91, 36 margin
  • Mich. 91, 36. 39 margin
  • Mich. 91, 35 margin
  • Mich. 91, 41
  • Mich. 91, 42
  • Mich. 91, 42. 4
  • Wis. 1900, 46
  • Mich. 83, 74
  • O. 73, 50
  • Süd. 85, 54 margin
  • Mich. 91, 39—41 margin
  • Süd. 85, 51 margin
  • Süd. 85, 51. 52 margin
  • Mich. 91, 42 margin
  • Mich. 91, 42. 43 margin
  • Süd. 85, 51 margin
  • Mich. 91, 43 margin
  • Mich. 91, 43. 37 margin
  • Wis. 1901, 45 margin
  • Süd. 85, 51 margin
  • Mich. 91, 43 margin
  • Mich. 83, 70 margin
  • Mich. 83, 70. 74 margin
  • Mich. 83, 70. 74. 75 margin
  • Luth. 40, 107 margin
  • Can. 82, 50 margin
  • Mich. 83, 60 margin
  • Mich. 83, 60. 57 margin
  • Mich. 83, 60. 57. 64 margin
  • Luth. 40, 99
  • Süd. 83, 87
  • Can. 92, 64
  • Mich. 83, 76
  • Luth. 48, 48
  • Luth. 48, 48, i
  • Can. 92, 65
  • Luth. 40. 107
  • Mich. 83. 80
  • Mich. 83, 76
  • Mich. 83, 76. 77
  • Mich. 83, 76. 77. 4
  • Can. 92, 63 margin
  • Luth. 40, 99 margin
  • Il. 95, 41 margin
  • Mich. 82, 25 margin
  • Luth. 40, 107 margin
  • Can. 92, 64 margin
  • Mich. 83, 60 margin
  • Mich. 83, 60. 80 margin
  • Luth. 48, 48 margin
  • Neb. 1912, 59 margin
  • Can. 92, 63 margin
  • Mich. 83, 76 margin
  • Luth. 40, 107 margin
  • Luth. 40, 107 margin
  • Mich. 83, 80 margin
  • O. 73. 50 margin
  • Can. 92, 63 margin
  • Mich. 83, 80 margin
  • Mich. 83, 80. 81 margin
  • Can. 92, 64
  • Can. 92, 64. 6
  • Mich. 83, 79
  • Mich. 83, 79. 80
  • Can. 92, 66
  • Luth. 48, 48 margin
  • Luth. 48, 48. 40, 107 margin
  • Can. 92, 68 margin
  • Can. 92, 68. 62 margin
  • Can. 92, 68. 62. 63 margin
  • Mich. 83, 76 margin
  • Can. 92, 65 margin
  • Can. 92, 65. 66 margin
  • Can. 92, 66 margin
  • Can. 92, 66 margin
  • Il. 95, 41 margin
  • Süd. 83, 82 margin
  • Süd. 83, 82 margin
  • Süd. 83, 82. 83 margin
  • Süd. 83, 83 margin
  • Süd. 83, 83 margin
  • Süd. 83, 83. 84 margin
  • Süd. 83, 84 margin
  • Can. 92, 59 margin
  • Can. 92, 59. 60 margin
  • Can. 92, 59. 60. 67 margin
  • Mich. 83. 82 margin
  • Luth. 40, 107 margin
  • Mich. 83, 83
  • Mich. 83, 83. 84
  • Mich. 83, 57
  • Mich. 83, 64
  • Mich. 83. 60
  • Mich. 83, 63
  • Walth. Epi. 86
  • Mich. 83, 66
  • Mich. 83, 62
  • Mich. 83, 59
  • Mich. 83, 73 margin
  • O. 73, 51 margin
  • Can. 92, 67 margin
  • Luth. 40, 107 margin
  • Can. 92, 62 margin
  • Luth. 40, 107 margin
  • Luth. 40, 107 margin
  • Can. 92, 67 margin
  • W. 98, 34 margin
  • Min. 91, 74 margin
  • Min. 91, 74 margin
  • Min. 91, 74. 75 margin
  • Mich. 83, 64 margin
  • Mich. 83, 64. 65 margin
  • Min. 91, 75 margin
  • Mich. 83, 55 margin
  • Mich. 83, 55. 57 margin
  • Mich. 83, 55. 57. 70 margin
  • Luth. 26, 52 margin
  • Mich. 83, 60 margin
  • Mich. 83, 60. 61 margin
  • Mich. 83, 60. 61. 82, 14 margin
  • Luth. 36, 130 margin
  • Mich. 83, 56 margin
  • Süd. 83, 83 margin
  • Mich. 83, 61 margin
  • Mich. 83, 61. 62 margin
  • Mit alle dem ſoll aber k
  • Süd. 85,

vol d, printed page 33–41 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0113

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