# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1849 12 22_S70 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) m meiner ſelbſt willen, das Nöthige hierauf zu widern. Gleich am Anfange möchte ich Herrn Suhr nzeigen, daß ich kein ſogenannter „proteſtanti⸗ cther“, ſondern ein evangeliſch-lutheriſcher Predi⸗ er bin, und ich auch keine Gemeinde bediene, die ich proteſtautiſch nennt. Denn ſowohl ich als neine Gemeinde bekennen uns ohne allen Rück⸗ alt zu dem lutheriſchen Concordienbuche von 580, welches die hieſigen ſogenannten prote⸗ tantiſchen Prediger und Gemeinden nicht thun, aher wir uns gegen dieſe Benennung verwahren nöchten. 1. Wenn Herr Suhr in ſeinem Aufſatze wört⸗ ich alſo ſagt: „Es thue ihm um ſo mehr leid, in ſie Brownstowner Gemeinde die Brandfackel der Zwietracht geworfen zu ſehen, als erſt vor einigen Jahren es dem frühvollendeten Bötticher durch die mühſamſten und uneigennützigſten Anſtrengungen gelungen war, die damals durch pfaffenintriguen zerſtreuten Glieder wieder zu ammeln“ u. ſ. w., ſo iſt hierauf zu erwidern, daß rſt zu der Zeit, als Herr Bötticher in die hieſige Bemeinde als Prediger kam, ſich die Glieder der⸗ elben zerſtreuten und eine wirkliche Trennung tattfand, ſo daß mehrere Familien, durch ihr Ge⸗ viſſen dazu gedrungen, von der Gemeinde ab⸗ raten und ſich eine eigene Kirche baueten. Und erſt ſeirdem ich hier das heilige Predigtamt ver⸗ walte, haben ſich nicht allein die damals Abge⸗ retenen faſt insgeſammt, ſondern auch noch meh— rere andere Familien, die noch niemals zur Ge— meinde gehört, an dieſelbe angeſchloſſen. Daß Herr Bötticher „uneigennützig“ in hie⸗ ſiger Gemeinde ſein Amt verwaltet haben ſoll, kann Herr Suhr nur denjenigen als baare Wahr⸗ heit vor Augen legen, welche von der ganzen Sache nichts wiſſen, oder falſch berichtet ſind. Als Herr Bötticher an die hieſige Gemeinde als Prediger kam und ſich gewohnter Weiſe gleich einem Knecht auf ein Jahr dingen ließ, ſo gab er ſich mit dem Lohn von 200 Dollars jährlich gänzlich zufrieden. Nachdem das erſte Jahr ſei⸗ nem Ende nahte, wurde er von der Gemeinde ge⸗ fragt: Ob er wieder bleiben wolle? Worauf er entgegnete, daß er es nicht mit Gewißheit ſagen könne, denn er ſei geſonnen, nach Deutſchland zu gehen. Doch als einige Monate verfloſſen, er⸗ klärte er der Gemeinde, daß er zwar bleiben wolle, aber nur dann, wenn die Gemeinde ihm, anſtatt 200, 250 Dollars Lohn gebe, welche Summe ihm auch von mehreren Gliedern der Gemeinde bewil⸗ ligt wurde. Wozu ich nebenbei bemerken möchte, daß ein Prediger ſammt Familie mit einem jähr⸗ lichen Gehalt von 200 Dollars in hieſiger Ge⸗ meinde ſein reichliches Auskommen findet. Da nun aber ein nicht geringer Theil der Gemeinde⸗ glieder mit dieſer unbilligen Forderung gänzlich unzufrieden war, ſo geſchah es, daß der Lohn an⸗ ſtatt um 50, nur um etwa 38 Dollars erhöht wurde, womit ſich Herr Bötticher, weil er eben mußte, ganz hochherzig zufrieden gab, und die Gemeinde, welche ihn noch gerne länger behalten hätte, fein ſäuberlich verließ. 2. Herr Suhr ſagt in ſeinem Aufſatze weiter 70 alſo: „Die Gemeinde um Brownstown hat bis dahin, wie es alle wahre proteſtantiſche Gemein⸗ den thun und thun müſſen, alljährlich ihr Gefal⸗ len oder Mißfallen an ihrem Prediger durch Ab⸗ ſtimmung an den Tag gelegt. Als Herr Sauer ſich um die vacante Stelle bewarb, wußte er um dieſe Anordnung; glaubte aber damals ſeine prieſterliche Würde durch das Votiren der Ge⸗ meinde nicht gefährdet, jetzt aber, da er in Neſt warm geworden, will ſich auf einmal das jähr⸗ liche Stimmen mit ſeiner ſchwarzen Würde nicht mehr vertragen“ u. ſ. w. Wenn Herr Suhr ſagt, daß ich, als ich in die Gemeinde kam und mich um die vacante Stelle bewarb, mit dem alljähr⸗ lichen Stimmen und Miethen zufrieden war, und meine prieſterliche Würde, wie er beliebt ſich aus⸗ zudrücken, durch das Votiren der Gemeinde nicht gefährdet glaubte, ſo erwidere ich hierauf, daß dieſes eine grobe Unwahrheit oder, gut deutſch geſagt, eine Lüge iſt. Denn gleich am Tage der Wahl, noch ehe dieſelbe ſtattfand, erklärte ich in der Kirche vor verſammelter Gemeinde: „daß ich, im Fall die Wahl mich treffen ſollte, nur dann dieſelbe annehmen werde, wenn ſie mich dem Worte Gottes und der Praxis der alten Kirche gemäß ordentlich berufen und den Artikel ihrer Kirchenordnung, nach welchem ſie ihre Pre⸗ diger nur auf Ein Jahr miethen, ſtreichen wür⸗ den. Und ſo geſchah es denn, daß nach ſtunden⸗ langer Unterredung, wobei ich zum öftern darzu— thun ſuchte, warum ich mich nicht gleich einem Knechte oder Viehhirten miethen oder dingen laſ⸗ ſen könne, mich die Mehrheit der Gemeinde gleich am Tage der Wahl ordentlich berief, und ich einige Wochen ſpäter eine im Namen der Ge⸗ meinde vom Kirchenrath unterſchriebene ſchriftliche Vocation erhielt. Auch habe ich es während der Zeit meines Hierſeins nicht verſäumt, wo ſich mir eine Gelegenheit darbot, den Gliedern meiner Gemeinde den nöthigen Unterricht über den ordentlichen Beruf zum heiligen Predigtamt zu ertheilen und dabei zugleich zu zeigen, wie dieſer Artikel ihrer Kirchenordnung, nach welchem ſie ihre Prediger alle Jahre miethen wollten, gänzlich gegen die Lehre des göttlichen Wortes vom Be⸗ rufe zum heiligen Predigtamt ſei, und daher in einer lutheriſchen Kirchenordnung nicht geduldet werden dürfe. Da nun aber mehrere weſentliche Artikel einer rein lutheriſchen Kirchenordnung in der bisherigen gänzlich fehlten, indem z. B. von dem Bekenntniß der Gemeinde, als einer luthe⸗ riſchen, auch nicht ein Wörtlein geſagt iſt, oder, nach einem andern Paragraphen derſelben, die Gemeinde auch ein reformirter Pfarrer mit Wort und Sacrament bedienen kann, ſo machte ich mich, ſintemal die Gemeinde doch eine ausſchließ⸗ lich lutheriſche iſt und auch ſein will, nach einem jahrelangen Geduldtragen (wobei es mir an trübſeligen Erfahrungen von Seiten derer, die mich gern als einen gehorſamen Knecht behandeln wollten, nicht fehlte) endlich daran, eine rein lutheriſche, dem Worte Gottes gemäße Kirchen⸗ ordnung zu verabfaſſen. Ich legte ſelbige ſodann der Gemeinde zur Berathung und Beſprechung vor, wobei ich allerdings bemerkte, daß ich nur dann das heilige Amt in der Gemeinde länger mit gutem Gewiſſen verwalten könne, wenn die⸗ ſelbe eine ſolche rein lutheriſche Gemeindeordnung anerkennen und unterſchreiben werde, und daß ich diejenigen, welche dieſes nicht thun, keineswegs als Glieder meiner Gemeinde betrachten könne. Nachdem nun alle Artikel der neuen Kirchen⸗ ordnung mehrmals geleſen und beſprochen waren, ſo wurde dieſelbe angenommen und von 59 der 74 anweſenden ſtimmfähigen Glieder der Ge⸗ meinde unterſchrieben; worüber ſich freilich die Anhänger der alten Kirchenordnung ſehr ereifer⸗ ten und mir mittelſt der Worte Tit. 1, 1. be⸗ weiſen wollten, daß ich ein Menſchenknecht ſei. 3. Wenn Herr Suhr ferner wörtlich alſo ſagt: „Wenn wir die Beſtrebungen des Herrn Sauer, ſich bei ſeiner Gemeinde auf ſeine Lebenszeit ein⸗ zuniſten, für ſelbſtiſch und phariſäiſch erklären, ſo dünken uns ſeine Drohungen und Maßnah⸗ men“ u. ſ. w. „Er hat nicht genug daran“, heißt es weiter unten, „daß er diejenigen, welche nicht nach ſeiner Pfeife tanzen, in Acht und Bann erklärt und ihnen die Bedienung mit den heiligen Sacramenten verweigert, ſondern er wirft auch auf dieſe Kinder ſeinen teufliſchen Groll und Haß und will ſie in der mit det Kirche verbundenen Schule nicht dulden“ u. ſ. f., — ſo erwidern wir hierauf, daß es uns gar nicht in den Sinn ge⸗ kommen, durch Drohungen oder irgend eine an⸗ dere Maßnahme Jemanden zum Unterſchreiben unſerer Kirchenordnung zu bewegen. Und wenn wir lutheriſche Prediger denen, die den ordent⸗ lichen Beruf zum heiligen Predigtamt nicht an⸗ erkennen wollen und nach reichlicher Belehrung und Unterricht dennoch harten Herzens darauf beſtehen, daß wir uns alle Jahre auf die Wahl nehmen und dingen laſſen müſſen, erklären, daß wir ſie weder als Glieder unſerer Gemeinde an⸗ erkennen, noch ihnen das heilige Abendmahl rei⸗ chen werden, ſo wird dieſes keinem redlichen Lu⸗ theraner als grauſam und unmenſchlich erſcheinen. Denn welcher wahre Chriſt wollte uns zumuthen, daß wir wider Gottes Wort und unſer Gewiſſen handeln und uns durch Reichung des heiligen Abendmahls an ſolche, die ſich weder in eine chriſtliche Ordnung fügen, noch ſich unter das Wort Gottes beugen wollen, fremder Sünden theilhaftig machen ſollen? Was nun endlich die Beſchuldigung hinſicht⸗ lich der Kinder anlangt, ſo iſt allerdings wahr, daß wir die Kinder unſerer Gegner ohne Unter⸗ richt in der Schule gelaſſen. Zwar dachten wir anfangs gar nicht daran, die Kinder um der Hartnäckigkeit willen ihrer Eltern aus der mit der Kirche verbundenen Schule zu weiſen; da aber letztere, obgleich ſie uns weder für ihren Seelſorger anerkennen, noch als einen ſolchen, der ſich nicht alle Jahre dingen läßt, haben wol⸗ len, dennoch allen Ernſtes darauf beſtanden, daß ſie mit Recht auf unſere Dienſte in jeder Beziehung Anſprüche machen könnten und daß wir ihre Kinder unterrichten müßten, ſo geſchah es, daß wir uns mit Uebereinſtimmung der Gemeinde (deren ausdrücklicher Wille es gleich am Anfange war, daß die Kinder derer, welche die neue Kir⸗