# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1845 04 19_S66 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 66 Sinne sei, auch daß durch sie dem Ordinirten nicht ein unvertilgbarer Charakter eingedrückt werde, wie die Papisten lehren, noch daß sie zur rechtmäßigen Führung des Predigtamts unbedingt nöthig sei; wo es also nicht möglich sei, sie zu erlangen, so könne eine von der Kirche ordentlich berufene Person auch ohne Ordination predigen und Sacramente verwalten; dennoch solle sie, außer dem Nothfall, bei Bestellung des Predigtamts nie unterlassen werden, theils weil wir keinen Grund haben, vom Gebrauche der apostolischen Kirche abzuweichen, in welcher die Prediger durch Handauflegung der Aeltesten und Gebet ordinirt und Gott gleichsam geweihet wurden, Apostg. 6, 6. 13, 3. 1 Timoth. 4, 14. 5, 22. 2 Timoth. 1, 6., theils wegen ihres heilsamen Nutzens. Und gerade so halten wir auch von der Ordination nicht höher und nicht geringer, und wollen sie in keiner Weise verachtet oder unterlassen wissen, sind vielmehr der festen Ueberzeugung, daß sie in unserer zerrütteten Zeit, wo die Reinheit und Einigkeit der Lehre fast wie verschwunden ist, und selbst die lutherische Kirche sich immer mehr in einzelne Secten und Parteien aufzulösen drohet, allen Ernstes aufrecht erhalten werden müsse, als ein gesegnetes Mittel, die Reinheit und Einheit des Glaubens unter den lutherischen Gemeinden zu bewahren, die hohe Wichtigkeit des Predigtamts Predigern und Gemeinden einzuschärfen, und das edelste Kleinod der reinen, unverfälschten Lehre in der Kirche durch das göttliche Predigtamt fortpflanzen zu helfen. Gott, der dieses heilige und hohe Amt gestiftet hat, wolle dasselbe unverletzt bei uns erhalten und dadurch auch unter uns fort und fort eine Kirche sammeln, damit er von ihr in diesem und dem zukünftigen Leben recht erkannt, gepriesen und verherrlicht werde von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen. * * * Nachbemerkung des Herausgebers. — Aus dem oben Gesagten ist folgerichtig der Schluß zu ziehen, daß diejenigen Prediger, welche sich nur auf ein Jahr u. dergl. miethen lassen, nicht für berufene Diener Christi und seiner Kirche, sondern für Menschendiener angesehen werden müssen. Wie denn u. a. Kromayer schreibt: „Von denjenigen, welche das Berufungsrecht haben, kann das Predigtamt nicht nach der Art eines Contracts auf eine gewisse Anzahl von Jahren, noch mit dem Vorbehalt übertragen werden, den Berufenen wieder frei entlassen zu können. Die Macht, einen solchen Contract zu schließen, ist denen, welche zu berufen haben, nirgends von Gott übertragen oder nachgelassen. Daher kann weder der Berufende, noch der zu Berufende eine solche Berufung und Entlassung für eine göttliche ansehen.“ [Theol. pos. pol. II. p. 530.] Die Entschuldigung gilt nichts, daß es die americanischen Gemeinden gewöhnlich nicht anders thun; denn daß die meisten hiesigen Gemeinden keine Diener Christi, sondern Gemeindeknechte und Kirchenhalter haben wollen, das haben die hiesigen Prediger selbst verschuldet. Würden alle echt christliche Prediger die Clausel, daß die Gemeinde willkürlich nach gewissen Zeiträumen den Prediger behalten oder entlassen könne, nicht annehmen, so würden die Gemeinden sich nicht nur gewiß bald fügen, sondern dies würde sonst auch die segensreichsten Folgen haben. Die Gemeinden würden einen bessern Begriff von einem wahren Diener JEsu Christi bekommen; sie würden sich bei Berufung eines Predigers besser vorsehen und nicht denken, ist der Angenommene ja ein Schalk, so könnt ihr ihn nach Jahresfrist wieder los werden. Es würden auch bald die unwissenden Landläufer, die hier so oft aus dem Predigtamt ein Handwerk zu Broderwerb machen und sich wie Kuhhirten dingen lassen, entlarvt und wenigstens von keiner christlichgesinnten Gemeinde fernerhin angestellt werden. — Man wird vielleicht endlich einwerfen, daß ein Beruf auf eine kurze Zeit darum vorzuziehen sei, weil es besonders hier zu Lande so viele gebe, von denen es kurz nach ihrer Anstellung offenbar werde, daß sich die Gemeinde in ihnen getäuscht habe; hätte man nun einen solchen auf Lebenszeit berufen, so wäre ja seine Gemeinde höchst übel daran, während sie sich bei dem temporären Beruf eines schlechten Subjectes schnell entledigen könne, wenn sie ihm nur seinen Jahrgehalt auszahle. Hierauf antworten wir: beruft eine Gemeinde einen Prediger nach Gottes Ordnung auf Lebenszeit, und der Prediger wird als ein Ketzer offenbar, oder er führt einen ärgerlichen Wandel, so kann sich die Gemeinde gerade dann den Wolf viel leichter und schneller vom Halse schaffen, als wenn sie sich durch einen vor Gericht gültigen Contract doch wenigstens auf ein Jahr gegen ihn verbindlich gemacht hat. So bald der Prediger als ein Wolf offenbar wird, so kann nicht nur, sondern muß ihn auch die Gemeinde ohne weiteres verlassen und fliehen, und somit hört von diesem Augenblicke an alle Verbindlichkeit der Gemeinde gegen den erkannten Verführer auf. Ein solcher ist von Gott in seinem Worte abgesetzt, so darf und soll ihn auch die Gemeinde dafür halten, erklären und als solchen behandeln. (Eingesandt von G. H. Löber.) Der Irrlehrer Arius und sein Ende. (Fortsetzung.) 4. Das Ende des Arius. Wir haben im vorigen Abschnitt die große und wichtige Kirchenversammlung zu Nicäa betrachtet, welche der sel. Luther mit Recht „das beste Concilium“ nennt, welches nach dem ältesten apostolischen in der Kirche gehalten worden sei. Ein jeder rechtschaffene Christ hat Gott zu preisen, daß damals von einer so großen Zeugenwolke der hochwichtige Artikel von der wahren Gottheit JEsu Christi und heiligen Dreieinigkeit gegen teuflische Verfälschung und Irrlehre so siegreich vertheidigt und das rein-biblische Bekenntniß davon als ein Damm für alle kommenden Zeiten aufs Neue in der Kirche festgesetzt worden ist. Zwar hat der ältere und neuere Unglaube behaupten wollen, daß die eigentliche Kirchenlehre von der göttlichen Dreieinigkeit damals erst aufgekommen, vorher aber von der Apostel Zeit her nicht also gelehrt worden sei. Aber wie man im Pabstthum lügenhafter Weise auch das ganze Lutherthum, ob es gleich nur die alt-apostolische Lehre wiederherstellte, eine „neue Religion“ nannte, um dadurch die, freilich alten und verjährten, Irrthümer desto besser zu schützen, so möchten viele Vernunftprediger, um ihren Unglauben zu beschönigen, das Nicänische Symbolum gern verdächtig machen, als habe man darin hinsichtlich der heil. Dreieinigkeit etwas Neues und bis dahin Unerhörtes aufgebracht. Jeder unbefangene Christ kann sich dagegen aus dem ganzen Worte Gottes überzeugen, daß man sowohl im alten, als im neuen Testament an keinen andern, als an den dreieinigen Gott geglaubt hat, wie ihn die Nicänischen Väter bekannt haben. Allerdings haben zwar schon zu der Apostel Zeiten unter der weisen, regierenden Hand Gottes allerhand Ketzereien oft dazu dienen müssen, daß die entgegenstehenden Wahrheiten aus Gottes Wort genauer entwickelt und mit Grund und Gegengrund nach allen Seiten hin besser verwahrt wurden; wenn nun aber der Apostel Paulus z. B. 1 Cor. 15. gegen gewisse Irrlehrer in Corinth die Lehre von der Auferstehung des Fleisches ausführlicher darlegt, beweist und rechtfertigt, so ist deshalb dennoch diese Lehre an sich keine neue und andere Lehre gewesen, als die schon in andern Theilen der heil. Schrift enthalten war. Ebenso war die Arianische Ketzerei allerdings die Veranlassung, daß die Lehre von der heil. Dreieinigkeit durch die damalige Kirche aus der heil. Schrift genauer entwickelt und nachgewiesen wurde; aber Trotz sei dem Teufel und allen denen geboten, welche diese Lehre bloß eine menschliche Erfindung der damaligen Kirchenlehrer nennen wollen! Doch wir kehren zu der Geschichte der damaligen Kirche selbst zurück und fragen: was war denn nun der Erfolg der großen Anstrengungen, die man zu selbiger Zeit auf Erhaltung der reinen Lehre gewendet hatte? Hierauf dient zur Antwort, daß allerdings in einem großen Theile der Kirche, und namentlich in Egypten, wo der Arianische Streit ausgebrochen war, die Ruhe der Kirche auf mehrere Jahre wieder hergestellt ward, und Kaiser Constantin unterließ nicht, in einem besondern Circularschreiben die Lehrer und Gemeinden aufzufordern, daß sie Gott für solchen, über das satanische Reich neuerrungenen Sieg danken und nun an dem rechten Bekenntniß des wahrhaftigen Gottes einmüthig festhalten möchten. Eusebius von Nikodemien aber, der alsbald nach dem Nicänischen Concil dem rechtgläubigen Bekenntniß, das er erst mit unterschrieben hatte, wieder untreu wurde, ward auf kaiserl. Befehl seines Amtes entlassen und des Landes verwiesen. Allein ungeachtet aller dieser Erfolge nahm dennoch der Gang der Dinge schon nach einigen Jahren eine ganz andere Wendung. Ein gewisser Presbyter, der es heimlich mit den Arianern hielt, hatte als Beichtvater der