# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1849 09 14_S190 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) terſchied zwiſchen weſentlichen und unweſentlichen Glaubensartikeln zu machen; und Spener ſelbſt bezeichnete drei Viertheile der heiligen Schrift, und unter dieſen namentlich die Evangelien, als unerheblich für den Gemeindegebrauch, daher er auch „herzlich wünſcht, daß wir in unſern Kirchen einmal den Gebrauch derer Pericoparum evan- gelii weggenommen hätten, ſondern freie Wahl gelaſſen, oder aber die Epistolas vor die Evan- gelia zu Haupttexten genommen hätten“. Dieſe Richtung legte nur den Maßſtab des nach ihrer Anſicht Praktiſchen an die vorhandene Gottes⸗ dienſt⸗Ordnung; was nicht als praktiſch, d. h. als erwecklich und erbaulich erſchien, das wurde ſorglos und gleichgültig behandelt, man ſtellte es im Gebrauche zurück, ließ es in Abgang kommen, und ſprach dagegen, und wenn es dann den Ge⸗ meinden verleidet, entwöhnt und ferne gerückt war, ſo benutzte man den Einfluß auf die Kir⸗ chengewalt, um es auch geſetzlich abzuſchaffen. Man kann den allmählichen Gang dieſes zer— ſtörenden Verfahrens in Beziehung auf den Got⸗ tesdienſt an der Litanei wahrnehmen. Nach allen Begriffen, welche die Spener'ſche Schule vom Gebete hatte, konnte ihr die Litanei nicht zuſagen; ſie wurde für ein todtes Formelweſen ohne Wort⸗ fülle und Salbung gehalten, an deſſen Statt das freie Herzensgebet treten ſollte; ſie mußte alſo' weichen und zwar auf folgendem Wege: Erſt ge⸗ währte man die Vertauſchung der Litanei mit dem zu verleſenden Kirchengebete und drängte jene in die Betſtunden und Bußtage zurück, ſodann ließ man ſie nicht mehr von der Gemeinde im Wechſelgeſang ausführen, ſondern nur vom Pre⸗ diger leſen, und als ſo die Gemeinden billig den Geſchmack daran verloren hatten, ſchaffte man ſie geſetzlich ab und ließ dann auch das vorgeſchrie— bene Kirchengebet in ein freies Herzensgebet über⸗ gehen. Aehnliches geſchah mit den Perikopen, welche durch freie Texte verdrängt wurden, mit dem Kyrie, den Präfationen, der Vermahnung an die Communicanten und vielem Andern; da⸗ gegen kam manches Andere auf, z. B. ein ganz maßloſer Gebrauch des Knieens beim Gottes⸗ dienſte. Beide Richtungen, jene ordnende und dieſe er⸗ weckende, gehen eine geraume Zeit Hand in Hand, ſo innerlich verſchieden auch ihr Ziel iſt. So kommt kurz vor oder bald nach 1700 faſt in jeder Landeskirche ein Zeitpunkt, wo beide Richtungen zur Wiederherſtellung des Gottesdienſtes ſich die Hände reichen, und auf ſolche Weiſe eine merk— würdige Verſchmelzung der verſchiedenartigſten Beſtrebungen herzuſtellen verſuchen. Allein es iſt weder der ordnenden Richtung gelungen, die den kirchlichen Ordnungen Entfremdeten wieder in die— ſelben zurück zu bringen, noch iſt es der erweckenden Richtung gelungen, die geiſtlich Todten wieder zu beleben. Vielmehr hat der Gegenſatz dieſer bei⸗ den Richtungen, der immer ſchroffer hervortrat, die Maſſe der Entfremdeten und geiſtlich Todten in den Gemeinden nur vermehrt; denn wenn die ordnende Richtung ſich auf den in den Gemeinden noch vorhandenen Sinn für das Alte, auf ihre fromme Gewohnheit, auf ihre Sitte des Kirchen⸗ 190 beſuchs, des Abendmahlsgenuſſes ꝛc. ſtützte, ſo trat ihr die erweckende Richtung entgegen und überredete die Gemeinden, daß alle ſolche Gewohn⸗ heit und von Menſchen eingeführte Uebung ledig⸗ lich vom Uebel ſei; und wenn andererſeits die er⸗ weckende Richtung mit Geringſchätzung der über— lieferten Ceremonien nur wieder ein geiſtliches Leben zu erwecken ſuchte, ſo trat ihr die ordnende Richtung entgegen und warnte die Gemeinden vor jener Gegnerin, die nur die äußerlichen Kir⸗ chenordnungen zertrümmere und mit ihrer Ver⸗ geiſtigung in gänzliche Haltloſigkeit hineinführe. Je weiter dieſe beiden kirchlichen Richtungen aus⸗ einander gingen, deſto größer wurde in den Ge⸗ meinden die Menge derer, welche irre an Allem und gleichgültig gegen alles wurden, und ſo ent⸗ ſtand von 1700 bis 1750 eine Stimmung, welche den beſtehenden gottesdienſtlichen Ordnungen ent⸗ fremdet und gegen dieſe reiche Erbſchaft von ihren Vorfahren her gleichgültig wurde, mit der Liebe zu ihnen auch die Kenntniß und das Verſtändniß derſelben verlor. Als nun der Rationalismus, beſonders von 1750 an, immer mehr die Oberhand bekam, ſo wurde die ſchon hundert Jahre früher angefangene Verwüſtung der urſprünglichen Gottesdienſtord⸗ nungen zu Stande gebracht. Da kam die Zeit, wo Alt und Angeſtammt gleichbedeutend mit Schlecht und Abgeſchmackt wurde, und wo der Nachweis, daß ein Stück des Gottesdienſtes, oder eine Ceremonie aus dem Mittelalter ſtamme, ſchon hinreichend war, deren Abſchaffung zu recht⸗ fertigen; ja es kam ſoweit, daß ſchon dann das Verwerfungsurtheil ausgeſprochen wurde, wenn dergleichen nur vor 1750 beſtanden hatte. Dem⸗ gemäß wurde die urſprüngliche Feier der Apoſtel⸗ und anderer Feſttage abgeſchafft, oder auf Sonn⸗ tage verlegt, damit aber die Predigten über die Perikopen der letzteren verdrängt; dagegen wurde die früher nie gekannte Feier anderer Tage, z. B. der Buß- und Bet⸗, ſo wie der Erndtetage einge⸗ führt; die Sonntagsvespern ſchmolzen, nament⸗ lich auf dem Lande, zu einer bloßen ſogenannten Betſtunde herab, in der etwa nur ein Pſalm, ohne weitere Auslegung, vorgeleſen wurde, und wenn ja noch Katechismusexamen gehalten wurde, ſo fiel doch die Katechismuspredigt ganz weg; auch die Sonnabendsvespern kamen immer mehr außer Gebrauch, und wenn ſie ja noch ſtattfanden, ſo wurde doch darin die Privatbeichte von der all⸗ gemeinen verdrängt. Aus welchen erbärmlichen Gründen ſolche und ähnliche Verwüſtungen vor⸗ genommen und angenommen wurden, ſieht man ganz beſonders an der Privatbeichte; denn dieſe wurde an vielen Orten mit leichter Mühe abge— ſchafft, weil ſie den arbeitenden Leuten zu viel Zeit koſte, den Predigern unnöthige Mühe ſchaffe, weil bei der allgemeinen Beichte wahrſcheinlich mehrere communiciren würden, weil der Beich⸗ tende dem Beichtvater doch ſelten etwas Beſon⸗ deres zu ſagen habe, was er ihm übrigens auch privatim ſagen könne; ja die Blinden ließen ſich von den blinden Leitern gar bald zu dem Wahne bringen, daß die Privatbeichte nur ein bloßes Ueberbleibſel der papiſtiſchen Ohrenbeichte, daß ſie an ſich ganz unnütz, oder doch der allgemeinen Beichte weit nachzuſtellen ſei. Die Wochengottesdienſte gingen nach und nach an den meiſten Orten, namentlich auf dem Lande, ganz ein, oder es traten darin an die Stel⸗ len bibliſcher Bücher nur frei gewählte Terte — die alten kirchlichen Stücke, die Introiten, Kyrie, Credo, Präfation, Agnus Dei, Litanei, Tedeum, Magnificat, Benedictus u. ſ. w. — alle dieſe Stücke, welche theilweiſe ſo alt, als der chriſtliche 1 Gottesdienſt ſelbſt ſind, deren ernſte Schönheit jedem Unbefangenen durchs Herz gehen muß, welche, mit alleiniger Ausnahme der Reformirten Kirche, bis auf dieſe Stunde im Gebrauche aller chriſtlichen Kirchen ſind, durch deren Gebrauch dit lutheriſche Kirche ein Band der Einheit mit der ganzen Chriſtenheit treu bewahrte —: alle dieſe Stücke ſind faſt ſpurlos verſchwunden und ver⸗ geſſen und ſomit haben die Gemeinden einen wichtigen Theil ihrer Lehrmittel verloren. Die Zahl der Kirchenlieder, deren es urſprünglich gegen 150 gab, welche Jahr aus Jahr ein feſtſtehend ver⸗ wendet wurden, iſt durch neuere Machwerke über⸗ mäßig vermehrt und dadurch einer regelloſen Ab⸗ wechſelung Bahn gemacht worden; auf ſolche Weiſe iſt das Auswendiglernen und Inwendig bewegen der Kernlieder und auch die Kenntniß ihrer Melodien verloren gegangen und ſo haben die Gemeinden abermals ein wichtiges Lehrmittel eingebüßt. Endlich iſt auch der Wechſelgeſang de Gemeinden mit den darauf berechneten Stückeh des Gottesdienſtes, z. B. die Litanei, das Tedeum u. ſ. w., ja oft auch das Reſpondiren bei dem Altargeſang der Prediger, wenn derſelbe ja noch ſtattfindet, verſchwunden und ſomit den Gemeinden die thätige Theilnahme an dem Gottesdienſte ge⸗ nommen worden. Aus dem bisher Geſagten er⸗ hellet zur Genüge, wie ſehr die urſprünglicht Gottesdienſtordnung der lutheriſchen Kirche je länger deſto mehr zerriſſen und verwüſtet worden ö iſt, indem vieles alte Lutheriſche abgeſchafft, weg⸗ gelaſſen, vergeſſen oder verkürzt und an deſſen Stelle, oder neben dasſelbe, vieles neue Unluthe⸗ riſche und Reformirte, beſonders ſeit den neueren Unionsverſuchen, geſetzt worden iſt. Wen nun die gegebene Darſtellung des der⸗ maligen Beſtandes und die unmittelbare Anſchau⸗ ung der Wirklichkeit nicht zu der Ueberzeugung bringen, daß hier eine ordnende Einwirkung noth⸗ wendig ſei, dem möchte dieſe Ueberzeugung ſchwer⸗ lich zu verſchaffen ſein. Das wenigſtens wird jeder Unbefangene, auf welchem Standpunkte er auch ſtehen mag, zugeben müſſen, daß die jetzigen Einrichtungen größtentheils und noch weit mehr als an den meiſten Orten unſers alten Vaterlan⸗ des ein ſchlecht zuſammen hängendes, weder Halbes noch Ganzes ſind. Wenn nun Herr Dr. Kliefoth mit beſonderer Beziehung auf Mecklenburg uns aus eigner Erfahrung bezeugt, daß ſchon ſeit mehreren Jahren unter den dortigen lutheriſchen Gemeinden das Mißfallen an der Zerriſſenheit und der Zerfahrenheit des öffentlichen Gottesdien⸗ ſtes die Sehnſucht nach einem volleren Gottes⸗ dienſte, ſo wie die Bereitwilligkeit, die richtige Ab⸗ hülfe anzunehmen, immer allgemeiner geworden