# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1845 04 05_S62 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 62 man ja fleißig darauf, daß allda nicht auch ein Schalksauge sei, daß man sich irgend selbst eindringe zu predigen, es sei um Bauchs willen oder um Ehre halber; denn es ist gefährlich, es wird auch nimmermehr wohl hinausgehen. Bist du gelehrt und verstehest Gottes Wort wohl, meinst auch, du wollest es audern rechtschaffen und nützlich fürtragen, harre; will es Gott haben, so wird er dich wohl finden. Lieber, laß dir die Kunst nicht den Bauch zerreißen. Gott hat dein nicht vergessen; sollst du sein Wort predigen, er wird dich zu seiner Zeit wohl fordern. Setze ihm kein Ziel, Zeit oder Stelle; denn wo du nicht hin willst, da wird er dich hintreiben, und wo du gerne sein wolltest, da sollst du nicht hinkommen.“ Wer sich also aus eignem Triebe zum Prediger aufwirft, der ist sicherlich nicht Christi Diener, sondern des Teufels Apostel und kann sich unmöglich des göttlichen Segens bei seinem Treiben getrösten; einen solchen sollen die Christen nicht hören, sondern ihn fliehen wie den Teufel selbst, damit sie sich nicht fremder Sünden theilhaftig machen. Wollen wir lutherische Christen sein, so müssen wir auch den 14. Art. der Augsb. Conf. für wahr und göttlich halten, darin gelehrt wird, daß niemand in der Kirche öffentlich lehren und predigen oder Sacramente reichen soll ohne ordentlichen Beruf. Es liegt aber am Tage, daß in diesem 14. Art. nicht die Ausübung des geistlichen Priesterthums innerhalb der rechtmäßigen Schranken, auch nicht das christliche Hausvateramt aufgehoben wird; es wird hiemit auch nicht dem Christen, der unter Unchristen und Heiden lebt und anders die nöthige Tüchtigkeit hat, verboten, denselben zur Erkenntniß Gottes zu helfen durch Lehre und Unterricht; denn hier reicht der allgemeine Beruf der Liebe hin; auch will dieser Artikel dem Laien nicht verbieten, im Nothfall die heilige Taufe zu verrichten, denn die Noth kennt kein Gebot und hebt die Ordnung auf. Anders allerdings verhält es sich mit Verwaltung des Sacraments des Altars; denn weil dasselbe dem erwachsenen Christen nicht gleich Noth ist, wie den Kindern die h. Taufe, und die Christen in Ermangelung des Sacraments des Altars ihren Glauben auch durchs Evangelium stärken können, während den Kindern die h. Taufe das einzige Mittel der Seligkeit ist, dessen sie theilhaftig werden können, darum gestatten die meisten rechtgläubigen Gottesgelehrten unserer Kirche, Luther an der Spitze, dem gemeinen Christen, auch selbst dem Hausvater nicht, das h. Abendmahl auszutheilen. Vrgl. Luthers Werke, Altenb. Ausg. VI. 434. Gleichwie das Predigtamt selbst Gottes Stiftung ist, also ist's auch Gott selbst, der tüchtige Personen ins Predigtamt setzt. Solches hat Gott ehemals unmittelbar gethan, wie er denn die Propheten im A. B. und wie Christus die Apostel im N. B. unmittelbar berief. Diese Weise der Berufung haben wir nicht mehr zu erwarten, denn obwohl wir Gottes Weisheit und Macht kein Maaß, noch Ziel stecken können, so haben wir doch weder Gebot, noch Verheißung zu einer solchen Erwartung und wir überlassen es billig den Schwärmern, sich eines unmittelbaren Berufs, durch innern Trieb des h. Geistes zu predigen, zu rühmen. Ordentlicher Weise beruft Gott, nachdem die Kirche gegründet und ausgebreitet ist, nicht anders als mittelbar d. h. durch Menschen; gleichwohl ist solcher mittelbare Beruf nicht weniger göttlich, als der unmittelbare. Die Menschen aber, durch welche Gott beruft, sind die christl. Kirche; denn diese hat das königliche Priesterthum und darum auch den Befehl, Prediger zu ordnen, die die Pflichten dieses Priesterthums in öffentl. Gemeinde ausrichten; ihr hat Christus die Schlüssel des Himmelreichs gegeben, Matth. 18, 18., und folglich auch die Macht, Prediger zu berufen, die diese Schlüssel verwalten, Evang. predigen, Sünde vergeben und behalten und die Sacramente reichen. Wie die apostol. Kirche diesen Befehl ausgerichtet hat, davon haben wir in der Apostelgeschichte mehrere Beispiele. Als die Apostel ihrem apostolischen Beruf gemäß nicht bei den von ihnen gegründeten Gemeinden bleiben konnten, warteten sie nicht, bis denselben Gott unmittelbar einen Lehrer sandte, sondern ordneten hin und her in den Gemeinden Aelteste, nicht aber, daß sie ihnen ohne oder wider ihren Willen dieselben aufgedrungen hätten, denn sie wollten nicht Herrn der Gemeinden sein, sondern indem sie die Gemeinden ihre Stimme abgeben ließen und den also Erwählten durch Auflegung der Hände bestätigten. Apostelgesch. 14,23. vergl. 6,3—6. Hier geht uns also die apostolische Kirche mit ihrem Beispiel voran, und dient uns zum Muster, wie wir das Geschäft der Berufung göttlich ausrichten sollen. Weil nun aber die christliche Kirche der Leib Christi ist, der aus vielen Gliedern besteht, so darf bei Berufung des Predigers kein Glied ausgeschlossen werden, und alle sollen, jedoch in rechter Ordnung, ihr Recht gebrauchen. Hier in den V. St., wo die weltliche Obrigkeit grundsätzlich kein Glied der christlichen Kirche ist und die Kirche, wie in den drei ersten Jahrhunderten, blos aus dem Lehr- und Hausstande besteht, haben sich beide Stände in das Geschäft der Berufung zu theilen und es ist unbedingt der Grundsatz festzuhalten, daß in einer Gemeinde, in welcher schon Prediger vorhanden sind, kein neuer Prediger, auch kein Schullehrer oder anderer Kirchenbeamter gewählt werden darf ohne Zuziehung und Zustimmung der schon vorhandenen Prediger; denn diese dürfen in keinem Falle davon ausgeschlossen werden, sie sind vielmehr die Hauptpersonen dabei; siehe 2 Tim. 2, 2. Tit. 1, 5. Wir hegen zwar nicht den Grundsatz, als sei zu rechtmäßiger Berufung die Zuziehung amtlicher Personen unerläßlich nöthig, gleich als wären die im Predigtamt stehenden Personen die ausschließlich privilegirten Mittelspersonen, durch welche das Predigtamt als in einer ununterbrochenen Reihefolge von den Aposteln auf ihre Nachfolger fortgepflanzt und übertragen werde, diesen Grundsatz überlassen wir den Papisten; wir glauben vielmehr, wenn ein Häuflein rechtgläubiger Christen (denn mit Ketzern haben wir nichts zu thun) mitten unter den Irrgläubigen, ganz abgeschnitten von andern rechtgläubigen Gemeinden, wie es in unserer letzten betrübten Zeit wohl vorkommen kann, das Predigtamt unter sich aufrichtet, so thun sie recht und wohl daran, auch wenn sie es ohne Zuziehung anderer rechtgläubiger Prediger thun müssen; nur mögen sie zusehen, daß sie es in Gottesfurcht, mit ernstlicher Anrufung Gottes, mit gewissenhafter Prüfung der Geister thun und sich keine untüchtige oder gar irrgläubige Person aufladen zu ihrem unersetzlichen Schaden. Denn Gott hat den Beruf nicht ausschließlich an den Lehrstand gebunden, sondern seiner Kirche gegeben und wo zwei oder drei eins werden, darum sie bitten, das soll ihnen widerfahren. Sind aber einer vereinzelten Gemeinde andere rechtgläubige Prediger bekannt, so ist es ohne Zweifel der Einigkeit des Geistes, sowie der christl. Vorsichtigkeit gemäß, in dieser so überaus wichtigen Angelegenheit ihre Beihülfe nicht zu umgehen und entweder tüchtige Personen sich von ihnen vorschlagen oder die von ihr gewählte Person prüfen zu lassen, damit in dieser Sache, da sichs nicht um Geld, Gut und Leben, sondern um das ewige Heil unsterblicher Seelen handelt, alles gethan werde, um verderblichen Mißgriffen und Täuschungen vorzubeugen. Es können zwar auch rechtschaffene Prediger in der Prüfung der Geister getäuscht werden, aber das macht ihren Beirath nicht überflüssig, und können Prediger, von denen man eine schärfere Prüfungsgabe billig erwarten soll, getäuscht werden, wie viel leichter kann diese Täuschung vorkommen bei Laienchristen, bei denen man nicht immer dieselbe Schärfe in Prüfung der Geister voraussetzen kann. So wenig also Prediger sich eine Unfehlbarkeit oder ein ausschließliches Prüfungsrecht zueignen dürfen, eben so wenig dürfen es Laien; wer sich aber selbst so klug zu sein dünkt und auf eignen Füßen stehen will, der sehe zu, daß er mit seinem Dünkel nicht zum Narren werde. Zu gottgefälliger Ausrichtung des Berufsgeschäftes gehört endlich auch dies, daß dabei die Regeln beobachtet werden, die in der h. Schrift niedergelegt sind, und keine andere Person berufen werde, als die die in Gottes Wort geforderten Eigenschaften hat. Fragen wir also, wie soll ein zu erwählender Prediger nach 1 Timoth. 3, 1—8. Tit. 1, 5—9. beschaffen sein, so kommt es hauptsächlich auf 3 Stücke an; 1. muß er die reine, seligmachende Lehre aus Gottes Wort wissen und bekennen; er darf kein irrgläubiger oder ungläubiger Mensch sein. Was aber die reine Lehre sei, das muß unter Lutheranern eine bereits ausgemachte Sache sein, nehmlich keine andere, als welche in dem köstlichen Augapfel unserer theuern lutherischen Kirche, der unveränderten Augsburgischen Confession und den übrigen symbolischen Schriften der luther. Kirche enthalten ist. Wer sich zu dieser Lehre nicht mit Herz und Mund bekennt und hier und da Ausnahmen oder Clauseln machen will, mit dem habe man nichts zu schaffen; 2. muß er die reine, unverfälschte Lehre nicht blos kennen und glauben, sondern auch deutlich und nachdrücklich vorzutragen und die falsche Lehre aus Gottes Wort zu wider-