# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1849 05 11_S122 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Kirche zu gleicher Zeit die verſchiedenartigſten Gottesdienſte ſtattgefunden hatten, ſo mußte nun jeder Gottesdienſt ſo eingerichtet werden, daß er ein für ſich beſtehendes Ganze bildete. Bei die⸗ ſen und andern verwandten Grundſätzen über Abſicht und Einrichtung des Gottesdienſtes wurde die Abfaſſung beſtimmter Kirchenordnungen im⸗ mer nothwendiger, denn welch' eine Verwirrung hätte entſtehen ſollen, wenn die Anordnung des Gottesdienſtes dem Zufalle oder dem Belieben der einzelnen Gemeinden und der einzelnen Predi⸗ ger überlaſſen worden wäre, beſonders, wenn man dabei an die großen lutheriſchen Länder⸗ gebiete denkt. Namentlich war die Betheili⸗ gung der Gemeinde am Gottesdienſte, als etwas Neues, ein Punkt, deſſen vorſichtige Beſtimmung ebenſo nothwendig, als ſchwierig war. Auch war eine feſte, gleichbleibende Ordnung und viel Feſtſtehendes im Gottesdienſte deshalb nöthig, damit die Gemeinde ſich darin einheimiſch fühlen und an dem Wohlbekannten ſich immer wieder zurecht finden könne. Daher verwendeten alle Kirchenordnungen auf die genaue Anordnung des Gottesdienſtes großen Fleiß. Sie verfuhren aber auch dabei mit großer Vorſicht, denn ſie verſäum⸗ ten es nie, eine Verwahrung voraus zu ſchicken, daß ſie nicht gemeint ſeien, in ſolcher Ord⸗ nung etwas für alle Verhältniſſe Paſſendes, Un⸗ abänderliches oder zur Seligkeit Nothwendiges hinzuſtellen, ſondern einſtimmig ſcheiden ſie Gottes unveränderliche Gaben, nämlich ſein Wort und die heiligen Sacramente, weit von allen menſchlichen Ceremonien oder Satzungen. Wenn aber dieſe Kirchenordnungen die Cere⸗ monien oft adiaphora oder Mitteldinge nen⸗ nen, welche in Gottes Wort weder geboten, noch verboten ſind, ſo iſt dies doch keineswegs ſo zu verſtehen, als wenn es der lutheriſchen Kirche gleichviel wäre, ob man's im Gottesdienſte ſo oder anders halte. Vielmehr iſt es gemäß dem 10. Artikel der Concordienformel ſo zu verſtehen, daß eine menſchliche Ceremonie nur allein im Gegenſatz gegen die päpſtliche Anſicht von der ſündentilgenden Kraft ihrer Ceremonien ein Mit⸗ telding genannt wird. Desgleichen würde man irren, wenn man glauben wollte, daß die luthe⸗ riſche Kirche der Beliebigkeit, dem Widerſpruche, oder der Neuerungsſucht der einzelnen Gemeinde oder einzelner Geiſtlichen ein großes Gewicht bei⸗ gelegt hätte, vielmehr lehrt die Geſchichte zur Ge⸗ nüge, mit welcher Rückſichtsloſigkeit ſie in ihrem Verfahren behandelt hat, von Carlſtadt an. Und der Lehre nach hat ſie, geſtützt auf 1 Corinth. 14, 33.: „Gott iſt nicht ein Gott der Unordnung, ſondern des Frie⸗ dens, wie in allen Gemeinen der Heiligen“, im⸗ mer das Recht der Einrichtung und Aenderung des Gottesdienſtes, als ein Recht der ganzen Kirche angeſehen und behandelt, die verbundene Ortsgemeinde und den einzelnen Geiſtlichen an ſolche Vorſchriften der Geſammtkirche (natürlich nur um des Geſetzes der Liebe willen) gebunden geachtet, auf Einhelligkeit der Ceremonien gehal⸗ ten, alle eigenmächtigen Neuerungen verboten und den großen Schaden der Leichtfertigkeit und Ver⸗ 12² änderlichkeit in dieſer Sache wohl erkannt. So kam es denn, daß ſich die lutheriſche Gottesdienſt⸗ ordnung ziemlich gleichförmig, nicht blos in jeder einzelnen lutheriſchen Landeskirche, ſondern — mit Abrechnung der im ſüdweſtlichen Ländergebiete Deutſchlands von Anfang an unirenden Kirchen⸗ ordnungen — im ganzen lutheriſchen Deutſchland geſtaltete. Die Abweichungen der deutſchen lutheriſchen Landeskirchen unter einander ſind nicht größer, als die Verſchiedenheiten, welche auch die einzelne Landeskirche innerhalb ihrer ſelbſt zuließ. 2) Die Sonn⸗ und Feſttage des Kirchenjahres. Die Adventszeit. Dr. Luther erklärt ihre Bedeutung nicht ſowohl von dem Warten auf das Kommen des HErrn, als vielmehr davon, daß das Heil ſchon gekommen und gegenwärtig ſei (Röm. 13, 11.7, nämlich durch die Ankunft Chriſti im Fleiſch, ſo wie durch ſeine Ankunft im Wort und in den Sacramenten, ohne welche uns die erſtere nichts helfen würde. Doch, ſagt er, könne das Heil auch inſofern auf die Zukunft bezogen werden, weil es erſt im ewigen Leben bei der Zukunft Chriſti zum Gericht erfüllt werden ſoll; dann be⸗ zeichnet er die Bedeutung der Adventszeit mit fol⸗ genden Worten: „Dieweil das Heil vorzeiten ver⸗ heißen und geglaubt iſt worden, nun aber erfüllet und angefangen, ſo hält man noch jetzt das Ge⸗ dächtniß der alten Verheißung des damals zukünf⸗ tigen Heils; denn weil wir gleichſam mitten zwi⸗ ſchen beiden Adventen leben, ſollen wir billig loben beide, Gottes Barmherzigkeit, der es weiland ver⸗ heihen, und Gottes Wahrheit, der ſeine Verhei⸗ ßungen gehalten hat und endlich im ewigen Le⸗ ben erfüllen will, denn dies iſt die Zeit, in welcher die Güte der Verheißung und Wahrheit der Er⸗ füllung einander begegnen (Pſ. 85, 11.), und begreift alſo die jetzige Zeit in ſich beide, die zu— künftige und die vergangene.“ (Luthers W. XII. 1406.0)—Die Adventszeit war in der alten Kirche eine Faſtenzeit, wovon die lutheriſche Kirche nur das Verbot der Hochzeiten und öffentlichen Luſtbarkeiten beibehalten hat. Die jetzt gewöhn⸗ lichen Evangelien und Epiſteln ſind dieſelben, welche ſchon im 6ten Jahrhundert allgemein ge⸗ bräuchlich waren. Das Weihnachtsfeſt. Zu Ehren des Ar⸗ tikels, daß IEſus Chriſtus wahrhaftiger Gott und wahrhaftiger Menſch von der Jungfrau Maria geboren ſei, ſoll, zufolge aller rein luthe⸗ riſchen Kirchenordnungen, gleichwie auch Oſtern und Pfingſten, an drei Tagen (der dritte aber wohl größtentheils nur halb), nach einigen uni⸗ renden an zwei, nach allen reformirten nur an einem Tage gefeiert werden. Da die alte Kirche, welche noch die Vigilien oder heiligen Abende vor den Feſten feierte, eine Fülle von Perikopen hatte, ſo iſt daraus in der lutheriſchen Kirche die große Mannigfaltigkeit in der Anordnung der Weih⸗ nachtsperikopen zu erklären; ſo finden ſich in Luthers Schriften bis zum Jahre 1522 für den dritten Feiertag vier Predigten über Sirach 15,1. Nur ausnahmsweiſe behält der zweite Feiertag die Perikopen des Stephanstages, und der dritte die am Tage Johannis des Evangeliſten, denn der Gebrauch der eigentlichen Weihnachtsperikopen ſtammt ſchon aus dem vierten Jahrhundert; da⸗ her reden unſere Kirchenordnungen darüber meit X mit Luther alſo: „Anſtatt der Feſte St. Stephani und St. Johannis des Evangeliſten gefället uns, daß man halte das ganze Amt vom Chriſttage.“ (X, 2753.) Als Weihnachtsevangelien für die drei Feier⸗ tage gelten gewöhnlich Luc. 2, 1—14. Luc. 2, 15—20. und Joh. 1, 1—14.; als Weihnachts⸗ epiſteln: Jeſ. 9, 2 —7. Tit. 2, 11—14. und Tit. 3, 4—7., die letztern beiden waren in der alten Kirche nicht gebräuchlich und werden in den lutheriſchen Kirchenordnungen bisweilen auf die Sonntage nach Weihnachten verlegt. Dr. Luther liebte beſonders die Epiſtel Jeſ. 9., welche eigent⸗ lich eine Lection für die Vigilie oder Metten iſt. I Namentlich hat er am Chriſtfeſte des Jahres 1532 fünf Predigten darüber gehalten. Der Sonntag nach Weihnachten hat nach Dr. Luthers Bemerkung unpaſſende Peri⸗ kopen, indem das, was die Epiſtel von einem jungen Erben ſagt, fälſchlich auf das Kindlein Chriſtus bezogen worden iſt und das von Simeon und Hanna im Evangelio Erzählte erſt fünf Wochen ſpäter, bei der Darſtellung Chriſti im Tempel, geſchah; dabei bezeichnete er den richtigen Maaßſtab, nach welchem ähnliche Fehlgriffe in der Wahl der Perikopen zu beurtheilen ſind, in⸗ dem er ſagt: „Es lieget nichts an der Ordnung, iſt gleichviel, welches auf welche Zeit geprediget wird, wenn nur der Verſtand bliebe in ſeiner. Ordnung.“ (XI, 322.) Das Feſt der Beſchneidung Chriſti. kommt zuerſt vom ſechsten Jahrhundert an vor und zwar anfangs ohne Verbindung mit dem Neujahrsfeſte, das die Heiden zu Ehren ihres Götzen Janus am 1ſten Januar unter vielen Gräueln feierten, worüber die Chriſten ihre Be⸗ trübniß bezeigten. Erſt vom elften Jahrhunden an findet ſich eine Verbindung dieſer beiden Feſte; Dr. Luther aber, und nach ihm viele Andere, kehrten auch hierin zum früheren Gebrauch der alten Kirche zurück und predigten an dieſem Tage, um dem Feſte ſein Recht und dem Tage ſeine Ehre zu geben, allein von der Beſchneidung und dem Namen Jeéſu Chriſti. Der Sonntag nach Neujahr hat mehre Perikopen, inſonderheit als Evangelium. Matth. 2, 13—23., die Geſchichte von den unſchuldigen Kindlein, wovon Dr. Luther ſagt: „Das iſt auch 1 eine treffliche Hiſtorie, die man keineswegs aus der Kirche ſoll kommen laſſen, beide um der Lehre und darneben des Troſtes willen, ſo darin uns Chriſten iſt vorgehalten.“ (XIII, 2480.) Das Epiphaniasfeſt (den 6. Januar) iſt zufolge aller reinen lutheriſchen Kirchenordnungen als ein ganzer Feſttag zu feiern; nach dem Zeug⸗ niß Dr. Luthers hat es die alte Kirche namen⸗ lich wegen drei hoher Wunder und Offenbarun⸗ gen Gottes, die um dieſe Zeit geſchehen ſind, hoch gefeiert und gehalten, nämlich die Ankunft der Weiſen in Jeruſalem, die Verwandlung des Waſſers in Wein und die Offenbarung der gött⸗