# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1859_S376 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 376 Der Protestantismus in Oesterreich. der Treue gründlich ins Licht gestellt. Möge Der, welcher dem Schwachen Kraft gibt und Stärke genug dem Unvermögenden, Gnade schenken, daß wir in solcher Treue beharren! Der Herausgeber ist in dieser kritischen Zeit durch viele Zuschriften erquickt und gestärkt worden, von Einzelnen und von ganzen Genossenschaften. Er ist leider außer Stande, alle diese Zuschriften zu beantworten, aber möge der Herr, der gesprochen hat: „Wer dieser Geringsten einen nur mit einem Becher kalten Wassers tränkt in eines Jüngers Namen: wahrlich ich sage euch, es wird ihm nicht unbelohnet bleiben,“ Allen vergelten, die solche Liebe und Treue an ihm gethan haben! Möge er uns Allen aus diesen schweren und nach menschlicher Aussicht immer schwerer werdenden Tagen der streitenden Kirche aushelfen zu seinem himmlischen Reiche, da nicht ferner auf uns fallen wird die Sonne oder irgend eine Hitze. „Ich freue mich deß, daß mir geredet ist, daß wir werden ins Haus des Herrn gehen. Und daß unsere Füße werden stehen in deinen Thoren, Jerusalem.“ ——— Der Protestantismus in Oesterreich. (Aus der Allg. Zeitung.) Wie die staatsrechtliche Stellung der evangelischen Kirche in den deutschslavischen Kronländern, so gewährt auch die innere Verfassung derselben ein höchst düsteres Bild. In den engen Kreis des Toleranzpatentes Kaiser Josephs II. — gottseligen Andenkens — gebannt, hat sie sich bis heute nicht zu jener Lebensform ausgestalten können, die durch das neutestamentliche Princip des allgemeinen Priesterthums bedingt ist, und in Presbyterien und Synoden sich ausprägt. Das Patent vom 31. Dec. 1851 gewährt zwar jeder kirchlichen Gemeinschaft das Recht der selbstständigen Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten; gleichwohl sehen wir an der Spitze der evangelischen Kirche in den genannten Kronländern, ganz so wie vor dem Jahre 1848, die vom Staat ohne allen kirchlichen Einfluß eingesetzten und von ihm abhängigen evangelischen Consistorien Augsburgischer und Helvetischer Confession in Wien die Kirche dominiren, alle Rechte eines supremus episcopus, auch das der kirchlichen Jurisdiction ausüben, und jede freie Bewegung der Kirche unmöglich machen; gleichwohl gehen selbst die Superintendenten nicht aus den Wahlen der Gemeinde, sondern aus dem landesfürstlichen Willen hervor. Wie diese, so stehen daher auch die Consistorien nicht in der Kirche, sondern außer der Kirche, ohne alle organische Verbindung mit derselben. Und dazu noch die unerhörte Anomalie, daß an ihrer Spitze ein römisch⸗katholisches Präsidium steht, welches der Natur der Sache nach eine freie Discussion nicht aufkommen läßt, der Thatkraft der Votanten Gewalt anthut, und auch den energischsten Gedanken schon in seinem Entstehen erstickt. Hat man aber einmal die Trennung der Katholiken von den Protestanten in der Schule wie auf den Friedhöfen zu Stande gebracht, so hätte